Auswirkungen des BEPS-Projekts der OECD auf die Steuerordnung der Schweiz
Auswirkungen des BEPS-Projekts der OECD auf die Steuerordnung der Schweiz
Die OECD rief das BEPS-Projekt ins Leben, um die aus ihrer Sicht schädlichen Steuervermeidungspraktiken der multinationalen Unternehmen wie Amazon oder Google zu bekämpfen. Deswegen und um - nach eigenen Angaben - eine transparentere und fairere internationale Steuerlandschaft zu erbauen, entwickelte die OECD einen Aktionsplan mit insgesamt 15 Massnahmen, welche dem Phänomen «Base Erosion and Profit Shifting» (auf Deutsch «Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung») entgegenwirken sollten.
Die Schweiz sprach sich hingegen stets für die Souveränität bei der Steuererhebung und den Steuerwettbewerb aus, als Schutz vor übermässigen Eingriffen des Staates in die Eigentumsgarantie. Den kantonalen Steuerwettbewerb und einige kantonale Steuerregimes der Schweiz betrachtete die OECD ebenfalls als Mitursache für «race to the bottom», weswegen auch diese mithilfe des BEPS-Projekts verhindert werden sollten. Diese Bestrebungen der OECD stellen die Schweiz vor grosse Herausforderungen und tangieren mehrere ihrer Besteuerungs- und Verfassungsgrundsätze.
Die Arbeit setzt sich mit den verschiedenen Massnahmen des BEPS-Projekts der OECD und den neusten internationalen Entwicklungen im Steuerrecht auseinander. Sie untersucht die juristischen Auswirkungen des Aktionsplanes der OECD auf das Schweizer Rechtssystem, würdigt die Umsetzung der OECD-Vorgaben seitens Schweizer Regierung und zeigt auf, wie die Schweiz angesichts ihrer Verfassung und der gesetzlichen Grundlagen andere, praktikable und verfassungskonforme Lösungen entwickeln kann.
Dabei wird der Aktionspunkt 5 (Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken) als Mindeststandard in den Gesamtzusammenhang der verschiedenen BEPS-Massnahmen eingebettet und insbesondere die Zwei-Säulen-Lösung (Two-Pillar-Solution), welche die Einführung einer Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen bezweckt, dargestellt.
Die OECD rief das BEPS-Projekt ins Leben, um die aus ihrer Sicht schädlichen Steuervermeidungspraktiken der multinationalen Unternehmen wie Amazon oder Google zu bekämpfen. Deswegen und um - nach eigenen Angaben - eine transparentere und fairere internationale Steuerlandschaft zu erbauen, entwickelte die OECD einen Aktionsplan mit insgesamt 15 Massnahmen, welche dem Phänomen «Base Erosion and Profit Shifting» (auf Deutsch «Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung») entgegenwirken sollten.
Die Schweiz sprach sich hingegen stets für die Souveränität bei der Steuererhebung und den Steuerwettbewerb aus, als Schutz vor übermässigen Eingriffen des Staates in die Eigentumsgarantie. Den kantonalen Steuerwettbewerb und einige kantonale Steuerregimes der Schweiz betrachtete die OECD ebenfalls als Mitursache für «race to the bottom», weswegen auch diese mithilfe des BEPS-Projekts verhindert werden sollten. Diese Bestrebungen der OECD stellen die Schweiz vor grosse Herausforderungen und tangieren mehrere ihrer Besteuerungs- und Verfassungsgrundsätze.
Die Arbeit setzt sich mit den verschiedenen Massnahmen des BEPS-Projekts der OECD und den neusten internationalen Entwicklungen im Steuerrecht auseinander. Sie untersucht die juristischen Auswirkungen des Aktionsplanes der OECD auf das Schweizer Rechtssystem, würdigt die Umsetzung der OECD-Vorgaben seitens Schweizer Regierung und zeigt auf, wie die Schweiz angesichts ihrer Verfassung und der gesetzlichen Grundlagen andere, praktikable und verfassungskonforme Lösungen entwickeln kann.
Dabei wird der Aktionspunkt 5 (Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken) als Mindeststandard in den Gesamtzusammenhang der verschiedenen BEPS-Massnahmen eingebettet und insbesondere die Zwei-Säulen-Lösung (Two-Pillar-Solution), welche die Einführung einer Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen bezweckt, dargestellt.
absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Basel. Nach einigen Anwaltspraktika in den Kantonen Aargau und Luzern entschied sie sich für eine Karriere als Unternehmensjuristin und ist derzeit in einem Energieunternehmen in Bern tätig. Im November 2023 erlangte sie ihren Doktortitel an der Universität Basel mit dem Prädikat insigni cum laude.
Blockchain and Collective Rights Management of Copyright and Related Rights
Blockchain and Collective Rights Management of Copyright and Related Rights
Online music streaming has become an important source of revenue within the music industry, but the necessary licensing of musical works and sound recordings can still be quite cumbersome. The thesis discusses what blockchain is, how it could facilitate global licensing, and whether it could replace or improve the current system of collective rights management.
Online music streaming has become an important source of revenue within the music industry, but the necessary licensing of musical works and sound recordings can still be quite cumbersome. The thesis discusses what blockchain is, how it could facilitate global licensing, and whether it could replace or improve the current system of collective rights management.
completed her PhD studies at the University of Zurich. She spent several months as a visiting researcher at the Institute for Information Law in Amsterdam and at the CERSA/CNRS in Paris, where she conducted research on blockchain and collective rights management. Dana Mareckova specialises in the fields of Legal Tech, information technology and intellectual property law.
Die Verantwortungs-
gemeinschaft
Die Verantwortungs-
gemeinschaft
Als Vorschlag zur Berücksichtigung von Care-Arbeit im Schweizer Zivilrecht wird in der vorliegenden Dissertation das Institut der Verantwortungsgemeinschaft vorgestellt. Diese hat zum Zweck, finanzielle Sicherheiten für Care-Arbeit leistende Personen zu garantieren. Sofern die Voraussetzungen für die Entstehung einer Verantwortungsgemeinschaft erfüllt sind, bietet diese finanzielle Sicherheiten in Form eines (nach)gemeinschaftlichen Unterhaltsanspruchs und der erbrechtlichen Berücksichtigung von Care-Arbeit. Leben die Care-Arbeit leistende und die durch die Care-Arbeit begünstigte Person zusammen, ist auch die gemeinschaftliche Wohnung geschützt. Schliesslich werden auch Kriterien zur Festsetzung des Endes der finanziellen Sicherheiten (Auflösung der Verantwortungsgemeinschaft) vorgeschlagen.
Als Vorschlag zur Berücksichtigung von Care-Arbeit im Schweizer Zivilrecht wird in der vorliegenden Dissertation das Institut der Verantwortungsgemeinschaft vorgestellt. Diese hat zum Zweck, finanzielle Sicherheiten für Care-Arbeit leistende Personen zu garantieren. Sofern die Voraussetzungen für die Entstehung einer Verantwortungsgemeinschaft erfüllt sind, bietet diese finanzielle Sicherheiten in Form eines (nach)gemeinschaftlichen Unterhaltsanspruchs und der erbrechtlichen Berücksichtigung von Care-Arbeit. Leben die Care-Arbeit leistende und die durch die Care-Arbeit begünstigte Person zusammen, ist auch die gemeinschaftliche Wohnung geschützt. Schliesslich werden auch Kriterien zur Festsetzung des Endes der finanziellen Sicherheiten (Auflösung der Verantwortungsgemeinschaft) vorgeschlagen.
studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i.Ü. Die vorliegende Dissertation verfasste sie während ihrer Zeit als Diplomassistentin am Lehrstuhl für Rechtsgeschichte und Kirchenrecht der Universität Freiburg i.Ü. Danach absolvierte sie im Kanton Freiburg ihr Gerichts- und Anwaltspraktikum. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Familien- und Religionsrecht.
Strafrechtliche Dopingbekämpfung in der Schweiz
Strafrechtliche Dopingbekämpfung in der Schweiz
Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Rolle des Strafrechts bei der Dopingbekämpfung und insbesondere mit der Frage der Regulierung des Selbstdopings. Der Arbeit liegt die zentrale Frage zu Grunde, ob die Schweiz einen Selbstdopingtatbestand einführen soll und welche alternativen Lösungsansätze es gibt, um eine effektive Dopingbekämpfung zu gewährleisten. Es werden die rechtlichen Grundlagen der Dopingbekämpfung vorgestellt, die Strafbarkeit des Dopings de lege lata aufgezeigt und die Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) im Detail behandelt. Im letzten Teil der Arbeit präsentiert die Autorin verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten und formuliert darauf basierend einen konkreten Revisionsentwurf (Art. 22a SpoFöG).
Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Rolle des Strafrechts bei der Dopingbekämpfung und insbesondere mit der Frage der Regulierung des Selbstdopings. Der Arbeit liegt die zentrale Frage zu Grunde, ob die Schweiz einen Selbstdopingtatbestand einführen soll und welche alternativen Lösungsansätze es gibt, um eine effektive Dopingbekämpfung zu gewährleisten. Es werden die rechtlichen Grundlagen der Dopingbekämpfung vorgestellt, die Strafbarkeit des Dopings de lege lata aufgezeigt und die Strafbestimmungen des Sportförderungsgesetzes (SpoFöG) im Detail behandelt. Im letzten Teil der Arbeit präsentiert die Autorin verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten und formuliert darauf basierend einen konkreten Revisionsentwurf (Art. 22a SpoFöG).
hat an den Universitäten Zürich und Doshisha (Kyoto, Japan) Rechtswissenschaften studiert. Anschliessend war sie als wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl von Prof. Schwarzenegger für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Zürich tätig. Seit Frühling 2023 ist sie als Substitutin bei einer Wirtschaftskanzlei in Winterthur beschäftigt.
Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters
Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters
Das vorliegende Werk gibt eine Übersicht über das Ordnungsbussenverfahren und befasst sich eingehend mit Art. 7 OBG. Diese Bestimmung regelt die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters bei geringfügigen Widerhandlungen gegen das schweizerische Strassenverkehrsrecht, wenn die Strafverfolgungsbehörde die Täterschaft mit verhältnismässigem Aufwand nicht feststellen konnte. Anlässlich der in der Lehre vorgebrachten Kritik und den Schwierigkeiten in der Praxis bei der Anwendung dieser Norm werden diverse Änderungs- und Ergänzungsvorschläge aufgezeigt. Der nahe Praxisbezug der Arbeit erfüllt nicht nur dogmatische, sondern auch praktische Interessen. Die Zusammenfassungen und Zwischenergebnisse erlauben es, punktgenau und innert kürzester Zeit auf die Erkenntnisse der Arbeit zuzugreifen.
Das vorliegende Werk gibt eine Übersicht über das Ordnungsbussenverfahren und befasst sich eingehend mit Art. 7 OBG. Diese Bestimmung regelt die grundsätzliche Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters bei geringfügigen Widerhandlungen gegen das schweizerische Strassenverkehrsrecht, wenn die Strafverfolgungsbehörde die Täterschaft mit verhältnismässigem Aufwand nicht feststellen konnte. Anlässlich der in der Lehre vorgebrachten Kritik und den Schwierigkeiten in der Praxis bei der Anwendung dieser Norm werden diverse Änderungs- und Ergänzungsvorschläge aufgezeigt. Der nahe Praxisbezug der Arbeit erfüllt nicht nur dogmatische, sondern auch praktische Interessen. Die Zusammenfassungen und Zwischenergebnisse erlauben es, punktgenau und innert kürzester Zeit auf die Erkenntnisse der Arbeit zuzugreifen.
ist Gerichtsschreiberin am Schweizerischen Bundesgericht.
Die Nichtigkeit im öffentlichen Recht
Die Nichtigkeit im öffentlichen Recht
Über die Nichtigkeit von (Staats-)Akten, die auf Rechtswirkungen gerichtet sind, wurde im schweizerischen Verwaltungsrecht bislang anhand der Evidenztheorie entschieden. Diese Arbeit stellt der Evidenztheorie den verfassungsunmittelbaren Nichtigkeitsbegriff entgegen, der das Konzept der Nichtigkeit dogmatisch neu verortet und im Legalitätsprinzip verfassungsrechtlich verankert.
Für die Befugnis einer rechtsanwendenden Behörde, die Nichtigkeit eines Rechtsakts festzustellen, wird der Begriff der Nichtigkeitskognition eingeführt.
Die Arbeit bespricht die verfahrensrechtlichen Bahnen, in denen die Nichtigkeitskognition ausgeübt werden kann. Nebst dem neuen dogmatischen Fundament der Nichtigkeit stellt sie ein Prüfschema zur Verfügung, das zu voraussehbareren Entscheiden und damit zur Rechtssicherheit beitragen soll.
Über die Nichtigkeit von (Staats-)Akten, die auf Rechtswirkungen gerichtet sind, wurde im schweizerischen Verwaltungsrecht bislang anhand der Evidenztheorie entschieden. Diese Arbeit stellt der Evidenztheorie den verfassungsunmittelbaren Nichtigkeitsbegriff entgegen, der das Konzept der Nichtigkeit dogmatisch neu verortet und im Legalitätsprinzip verfassungsrechtlich verankert.
Für die Befugnis einer rechtsanwendenden Behörde, die Nichtigkeit eines Rechtsakts festzustellen, wird der Begriff der Nichtigkeitskognition eingeführt.
Die Arbeit bespricht die verfahrensrechtlichen Bahnen, in denen die Nichtigkeitskognition ausgeübt werden kann. Nebst dem neuen dogmatischen Fundament der Nichtigkeit stellt sie ein Prüfschema zur Verfügung, das zu voraussehbareren Entscheiden und damit zur Rechtssicherheit beitragen soll.
studierte Rechtswissenschaft in Zürich (MLaw) und Maastricht (LL.M.). Nach einem Praktikum an der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts war er während seines Doktorats wissenschaftlicher Assistent an der Universität Zürich sowie Gerichtsschreiber am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich. Im Jahr 2021 erwarb er das Zürcher Anwaltspatent.
Between Islamic and Secular Law
Between Islamic and Secular Law
When describing the legal systems and laws of today’s Muslim-majority states in the Middle Eastern and North African region, two categories of laws are identified: one derived from Islamic and one from non-Islamic law. Following this notion, the literature finds that novel legal areas do not have any connection to Islamic law since they were not regulated by classical Islamic law. In contrast, the topic of organ transplantation is inherently connected to Islamic law because Islam considers itself to encompass all aspects of life. This research based on the analysis of organ transplantation laws of the MENA states encourages to rethink that a strict dichotomy between Islamic and non-Islamic laws does not exist. Organ transplantation laws in MENA states generally follow an international legal standard while also complying with the sharia.
When describing the legal systems and laws of today’s Muslim-majority states in the Middle Eastern and North African region, two categories of laws are identified: one derived from Islamic and one from non-Islamic law. Following this notion, the literature finds that novel legal areas do not have any connection to Islamic law since they were not regulated by classical Islamic law. In contrast, the topic of organ transplantation is inherently connected to Islamic law because Islam considers itself to encompass all aspects of life. This research based on the analysis of organ transplantation laws of the MENA states encourages to rethink that a strict dichotomy between Islamic and non-Islamic laws does not exist. Organ transplantation laws in MENA states generally follow an international legal standard while also complying with the sharia.
(Dr. iur., B.A.) Doktorat und Studium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich; Studium der Islamwissenschaften am Asien-Orient-Institut der Universität Zürich
Der Prozess
Der Prozess
Prozesse haben eine zentrale Stellung in der Rechtswissenschaft. Die XXIV. Ausgabe der Schriftenreihe APARIUZ stellt den Gerichtsprozess in den Vordergrund und öffnet gleichzeitig den Blick für andere Prozesse im Recht. Die Autor*innen behandeln nebst verfahrensrechtlichen Fragen Prozesse des Sozialschutzes, der Transparenz, der Internationalisierung und der Methodenfindung. Der Sammelband umfasst Beiträge von Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Zürich sowie Gastbeiträge von etablierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis.
Prozesse haben eine zentrale Stellung in der Rechtswissenschaft. Die XXIV. Ausgabe der Schriftenreihe APARIUZ stellt den Gerichtsprozess in den Vordergrund und öffnet gleichzeitig den Blick für andere Prozesse im Recht. Die Autor*innen behandeln nebst verfahrensrechtlichen Fragen Prozesse des Sozialschutzes, der Transparenz, der Internationalisierung und der Methodenfindung. Der Sammelband umfasst Beiträge von Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Zürich sowie Gastbeiträge von etablierten Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis.
Die Indirekte Stellvertretung
Die Indirekte Stellvertretung
war Mitarbeiterin am Institut für Haftpflicht- und Versicherungsrecht an der Universität Bern. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Obligationenrecht, insbesondere bei den allgemeinen Lehren sowie im Vertragsrecht. Im Mai 2023 hat die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern ihre Dissertation mit dem Prädikat summa cum laude angenommen.
ORCID: 0009-0002-4788-5443
Strafzumessung und Doppelverwertung
Strafzumessung und Doppelverwertung
Bereits lange vor Inkrafttreten des Schweizerischen Strafgesetzbuchs mit seinen Bestimmungen zur Strafzumessung wurde die Bemessung der konkreten Strafe im Einzelfall als die schwierigste und anspruchsvollste, jedoch auch als die wichtigste Aufgabe des Gerichts angesehen.
Die vorliegende Abhandlung setzt sich zum Ziel, anhand einer Untersuchung der Strafzumessung im Allgemeinen sowie des Doppelverwertungsverbotsim Besonderen«einen Wegweiser zu einer überprüfbareren Strafzumessung» zu entwerfen. Im ersten Teil wird das Strafzumessungsrecht der Schweiz in seinen historischen, dogmatischen und praktischen Dimensionen aufgearbeitet und zu einem Prüfprogramm verdichtet. Im zweiten Teil wird sodann das Doppelverwertungsverbot thematisiert, analysiert und in das im ersten Teil erarbeitete Konzept der Strafzumessung eingearbeitet.
Bereits lange vor Inkrafttreten des Schweizerischen Strafgesetzbuchs mit seinen Bestimmungen zur Strafzumessung wurde die Bemessung der konkreten Strafe im Einzelfall als die schwierigste und anspruchsvollste, jedoch auch als die wichtigste Aufgabe des Gerichts angesehen.
Die vorliegende Abhandlung setzt sich zum Ziel, anhand einer Untersuchung der Strafzumessung im Allgemeinen sowie des Doppelverwertungsverbotsim Besonderen«einen Wegweiser zu einer überprüfbareren Strafzumessung» zu entwerfen. Im ersten Teil wird das Strafzumessungsrecht der Schweiz in seinen historischen, dogmatischen und praktischen Dimensionen aufgearbeitet und zu einem Prüfprogramm verdichtet. Im zweiten Teil wird sodann das Doppelverwertungsverbot thematisiert, analysiert und in das im ersten Teil erarbeitete Konzept der Strafzumessung eingearbeitet.
ist Gerichtsschreiber am Appellationsgericht Basel-Stadt.
Weitere PublikationenDie strafbare Unterlassung der allgemeinen Lebensrettungspflicht
Die strafbare Unterlassung der allgemeinen Lebensrettungspflicht
Die strafrechtliche allgemeine Lebensrettungspflicht trat am 1. Januar 1990 als Vergehen in Kraft. Sie kann jeden von uns jederzeit treffen, etwa auf der Bergwanderung, im Theater oder beim Businesslunch. Es genügt, wenn wir einen Menschen erkennen, der sich in unmittelbarer Lebensgefahr befindet.
Die vorliegende Arbeit untersucht, welche objektiven und subjektiven Bedingungen die allgemeine Lebensrettungspflicht auslöst, unter welchen Umständen sie wieder untergehen kann und in welcher Form die Hilfeleistung zu erbringen ist. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 128 Abs. 1 Var. 2 StGB wird dabei umfassend diskutiert und einbezogen.
Die Dissertation leistet einen wertvollen Beitrag zur Dogmatik der allgemeinen Lebensrettungspflicht — und gibt zugleich der Praxis eine zugängliche Orientierungshilfe an die Hand.
Die strafrechtliche allgemeine Lebensrettungspflicht trat am 1. Januar 1990 als Vergehen in Kraft. Sie kann jeden von uns jederzeit treffen, etwa auf der Bergwanderung, im Theater oder beim Businesslunch. Es genügt, wenn wir einen Menschen erkennen, der sich in unmittelbarer Lebensgefahr befindet.
Die vorliegende Arbeit untersucht, welche objektiven und subjektiven Bedingungen die allgemeine Lebensrettungspflicht auslöst, unter welchen Umständen sie wieder untergehen kann und in welcher Form die Hilfeleistung zu erbringen ist. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 128 Abs. 1 Var. 2 StGB wird dabei umfassend diskutiert und einbezogen.
Die Dissertation leistet einen wertvollen Beitrag zur Dogmatik der allgemeinen Lebensrettungspflicht — und gibt zugleich der Praxis eine zugängliche Orientierungshilfe an die Hand.
hat an der Universität Luzern (MLaw) und der University of Sydney (LL.M.) Rechtswissenschaft studiert. Zudem verfügt er über das Anwaltspatent. Seit Abschluss des Studiums ist er mit Leidenschaft als Gerichtsschreiber in der Justiz tätig, zunächst im Kanton St. Gallen und ab 2021 am Bundesgericht. Er engagiert sich an der Universität Luzern als Lehrbeauftragter im Strafrecht, wo im Juni 2023 auch seine Promotion zum Dr. iur. (s.c.l.) erfolgte.
Effets non coordonnés dans le contrôle des concentrations horizontales européen
Effets non coordonnés dans le contrôle des concentrations horizontales européen
Le système de concurrence non faussée, inscrit dans les traités de l’Union Européenne, a pour objectif de repousser les mesures faussant la libre concurrence surle marché. Dans ce cadre, le système de contrôle des concentrations d’entreprises permet à la Commission européenne de déclarer incompatibles les concentrations d’entreprises susceptibles d’entraver la concurrence. Ce système distingue ainsi deux types d’effets propres à déclencher de telles entraves ; les effets coordonnés et non coordonnés.
La présente étude a pour objet l’analyse des effets non coordonnés dans le contexte spécifique des opérations de concentrations horizontales. Dans ce cadre, l’auteur propose des solutions novatrices pour ce domaine du droit de la concurrence, tendant à réformer un système qui ne répond plus aux exigences de marchés trop fortement concentrés.
Le système de concurrence non faussée, inscrit dans les traités de l’Union Européenne, a pour objectif de repousser les mesures faussant la libre concurrence surle marché. Dans ce cadre, le système de contrôle des concentrations d’entreprises permet à la Commission européenne de déclarer incompatibles les concentrations d’entreprises susceptibles d’entraver la concurrence. Ce système distingue ainsi deux types d’effets propres à déclencher de telles entraves ; les effets coordonnés et non coordonnés.
La présente étude a pour objet l’analyse des effets non coordonnés dans le contexte spécifique des opérations de concentrations horizontales. Dans ce cadre, l’auteur propose des solutions novatrices pour ce domaine du droit de la concurrence, tendant à réformer un système qui ne répond plus aux exigences de marchés trop fortement concentrés.
a étudié le droit auprès des Universités de Lausanne, Zurich et UC Davis en Californie. Durant ses études, il a exercé comme greffier au Tribunal d’arrondissement de Lausanne. Dr Luca Ruggiero a ensuite obtenu un CAS en arbitrage international, en 2021. Il a rédigé la présente thèse de Doctorat auprès de l’Université de Zurich, acceptée en mars 2023. Dr Luca Ruggiero est désormais avocat stagiaire en l’Etude Bianchi Schwald Sàrl.
Zielkonflikt zwischen Lärmschutz und Siedlungsverdichtung
Zielkonflikt zwischen Lärmschutz und Siedlungsverdichtung
Der Konflikt zwischen der Siedlungsverdichtung und dem Lärmschutz führt in der Raumplanung und bei Bauprojekten zu Herausforderungen. Der Druck, Siedlungen zu verdichten, nimmt stetig zu. Gleichzeitig wird der Verkehrs-, Alltags- sowie Freizeitlärm vielerorts lauter und kann Bauprojekte verhindern, die sich eigentlich zur Siedlungsverdichtung eignen würden. Verschiedentlich wird gefordert, dass der Zielkonflikt zwischen dem Lärmschutz und der Siedlungsverdichtung im Lärmschutzrecht besser geregelt wird. Der Bundesrat hat einen Erlassentwurf sowie eine Botschaft zur Änderung des Lärmschutzrechts im Umweltschutzgesetz an das Parlament überwiesen. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Buch die geltende und zukünftige Rechtslage analysiert.
Der Konflikt zwischen der Siedlungsverdichtung und dem Lärmschutz führt in der Raumplanung und bei Bauprojekten zu Herausforderungen. Der Druck, Siedlungen zu verdichten, nimmt stetig zu. Gleichzeitig wird der Verkehrs-, Alltags- sowie Freizeitlärm vielerorts lauter und kann Bauprojekte verhindern, die sich eigentlich zur Siedlungsverdichtung eignen würden. Verschiedentlich wird gefordert, dass der Zielkonflikt zwischen dem Lärmschutz und der Siedlungsverdichtung im Lärmschutzrecht besser geregelt wird. Der Bundesrat hat einen Erlassentwurf sowie eine Botschaft zur Änderung des Lärmschutzrechts im Umweltschutzgesetz an das Parlament überwiesen. Vor diesem Hintergrund wird in diesem Buch die geltende und zukünftige Rechtslage analysiert.
ist Mitgründerin und COO von Resilientsy, Rechtsdozentin an der HSO Wirtschafts- und Informatikschule und Prüfungsexpertin beim Verband Schweizerischer Kaderschulen. Sie verfügt über einen Doktortitel in Rechtswissenschaften (magna cum laude) und arbeitete u.a. für ein interdisziplinäres Forschungsprojekt der Universität Basel und ETH Zürich zurnachhaltigen Raumplanung.
Das Kompensationsprinzip im Schweizer Raumplanungsrecht
Das Kompensationsprinzip im Schweizer Raumplanungsrecht
Immer wieder gibt es Ansprüche an den Boden, die zwar nachvollziehbar sind, mit den verfassungsrechtlichen Zielen der haushälterischen Bodennutzung und Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet aber kaum vereinbar sind. Kompensationsmechanismen bieten in solchen Situationen eine Handhabe, um gewisse Tätigkeiten dennoch zu ermöglichen. Kompensationsmechanismen haben sich heute in verschiedenen Teilbereichen des Raumplanungsrechts etabliert, so namentlich im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen sowie bei der Einzonung ohne Bedarfsnachweis. Im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision soll zudem mit dem sog. „Planungs- und Kompensationsansatz“ für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ebenfalls ein Kompensationsmechanismus eingeführt werden. Neben Chancen birgt dies jedoch auch Risiken.
Immer wieder gibt es Ansprüche an den Boden, die zwar nachvollziehbar sind, mit den verfassungsrechtlichen Zielen der haushälterischen Bodennutzung und Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet aber kaum vereinbar sind. Kompensationsmechanismen bieten in solchen Situationen eine Handhabe, um gewisse Tätigkeiten dennoch zu ermöglichen. Kompensationsmechanismen haben sich heute in verschiedenen Teilbereichen des Raumplanungsrechts etabliert, so namentlich im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen sowie bei der Einzonung ohne Bedarfsnachweis. Im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision soll zudem mit dem sog. „Planungs- und Kompensationsansatz“ für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone ebenfalls ein Kompensationsmechanismus eingeführt werden. Neben Chancen birgt dies jedoch auch Risiken.
geboren 1990, Kindheit und Schule im Kanton Aargau. Ab 2010 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i.Ue., Master of Law 2015. Anschliessend 2015/2016 Praktika am Berner Handelsgericht sowie in zwei Anwaltskanzleien. Im Jahr 2017 Erwerb des Anwaltspatents im Kanton Bern. Seither bei Häusermann + Partner als Rechtsanwältin tätig (seit 2021 Partnerin).
Wirtschaftliche Berechtigung
Wirtschaftliche Berechtigung
Trotz zunehmender Verbreitung und Relevanz sind grundlegende Fragen zur wirtschaftlichen Berechtigung ungeklärt: Gibt es Verwandtschaften und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Anwendungsfällen? Gibt es ein einheitliches Konzept? Wie ist wirtschaftliche Berechtigung rechtsdogmatisch einzuordnen?
Um das zu klären, werden in dieser Dissertation die wichtigsten Konzepte wirtschaftlicher Berechtigung analysiert und auf inhaltliche, funktionale und strukturelle Gemeinsamkeiten hin untersucht, um eine Dogmatik der wirtschaftlichen Berechtigung herauszuschälen.
Es zeigt sich, dass es kein einheitliches Konzept wirtschaftlicher Berechtigung gibt. Die strukturellen und funktionalen Gemeinsamkeiten verdichten sich jedoch zu einer Rechtsfigur der wirtschaftlichen Berechtigung, aus der sich wichtige Erkenntnisse für Praxis und Gesetzgebung ergeben.
Trotz zunehmender Verbreitung und Relevanz sind grundlegende Fragen zur wirtschaftlichen Berechtigung ungeklärt: Gibt es Verwandtschaften und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Anwendungsfällen? Gibt es ein einheitliches Konzept? Wie ist wirtschaftliche Berechtigung rechtsdogmatisch einzuordnen?
Um das zu klären, werden in dieser Dissertation die wichtigsten Konzepte wirtschaftlicher Berechtigung analysiert und auf inhaltliche, funktionale und strukturelle Gemeinsamkeiten hin untersucht, um eine Dogmatik der wirtschaftlichen Berechtigung herauszuschälen.
Es zeigt sich, dass es kein einheitliches Konzept wirtschaftlicher Berechtigung gibt. Die strukturellen und funktionalen Gemeinsamkeiten verdichten sich jedoch zu einer Rechtsfigur der wirtschaftlichen Berechtigung, aus der sich wichtige Erkenntnisse für Praxis und Gesetzgebung ergeben.
studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Bern und St. Louis, MO. Anschliessend arbeitete er als Substitut in einer Zürcher Wirtschaftskanzlei (Anwaltspatent 2018) und als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Bern. Im März 2023 hat die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern seine Dissertation mit dem Prädikat summa cum laude angenommen.
Le profilage dans
le cadre
d’une procédure d’embauche
entre particuliers
Le profilage dans
le cadre
d’une procédure d’embauche
entre particuliers
La nouvelle loi sur la protection des données comprend désormais une définition légale du profilage. La question de savoir dans quelle mesure un profilage effectué dans le cadre d’une procédure d’embauche soumise au droit privé suisse est licite n’a pas encore été abordé en doctrine. La présente contributiona été rédigée dans le but de combler cette lacune. Ainsi, plusieurs questions sont abordées : le recours au profilage dans le contexte d’une telle procédure d’embauche est-il légal ? Quelles sont les éventuelles limites imposées à l’employeur ? La réglementation actuelle est-elle compatible avec le droit supérieur, notamment avec la Constitution fédérale, la CEDH et le droit constitutionnel européen ? Quelles mesures d’ordre juridique pourraient être mises en oeuvre afin de garantir une meilleure protection des droits des candidats?
La nouvelle loi sur la protection des données comprend désormais une définition légale du profilage. La question de savoir dans quelle mesure un profilage effectué dans le cadre d’une procédure d’embauche soumise au droit privé suisse est licite n’a pas encore été abordé en doctrine. La présente contributiona été rédigée dans le but de combler cette lacune. Ainsi, plusieurs questions sont abordées : le recours au profilage dans le contexte d’une telle procédure d’embauche est-il légal ? Quelles sont les éventuelles limites imposées à l’employeur ? La réglementation actuelle est-elle compatible avec le droit supérieur, notamment avec la Constitution fédérale, la CEDH et le droit constitutionnel européen ? Quelles mesures d’ordre juridique pourraient être mises en oeuvre afin de garantir une meilleure protection des droits des candidats?
a obtenu le double diplôme Fribourg/Paris II avant d'effectuer un stage à la CEDH et un semestre d'échange supplémentaire à l'Université hébraïque de Jérusalem. Après une activité d'assistante auprès de la Prof. Keller à l'Université de Zurich, elle a travaillé comme juriste auprès du PFPDT. Actuellement, elle est stagiaire avocate dans le canton de Berne.
... erwarb das doppelte Bachelor- und Masterdiplom Freiburg/Paris II bevor sie ein Praktikum beim EGMR und ein zusätzliches Austauschsemester an der Hebräischen Universität in Jerusalem absolvierte. Nach einer Assistenztätigkeit bei Frau Prof. Keller an der Universität Zürich hat sie als Juristin beim EDÖB gearbeitet. Zurzeit ist sie in der Ausbildung zur Rechtsanwältin im Kanton Bern.
Expedited Procedures in International Commercial Arbitration
Expedited Procedures in International Commercial Arbitration
International arbitration has enjoyed remarkable success. However, in recent years repeated concerns relating to the efficiency of the proceedings have emerged. These concerns have led to the introduction of provisions for expedited arbitral procedures. Through analysing various arbitration rules, this book will examine the require-ments under which expedited procedures are admissible, what the central char-acteristics of such procedures are, and how such procedures can be classified and described in comparison to a conventional arbitral procedure. A significant part will examine the tension between procedural efficiency on the one hand and on quality of the procedure and award on the other. In an excursus, early determination procedures will be examined to complete the tool box to increase procedural efficiency.
International arbitration has enjoyed remarkable success. However, in recent years repeated concerns relating to the efficiency of the proceedings have emerged. These concerns have led to the introduction of provisions for expedited arbitral procedures. Through analysing various arbitration rules, this book will examine the require-ments under which expedited procedures are admissible, what the central char-acteristics of such procedures are, and how such procedures can be classified and described in comparison to a conventional arbitral procedure. A significant part will examine the tension between procedural efficiency on the one hand and on quality of the procedure and award on the other. In an excursus, early determination procedures will be examined to complete the tool box to increase procedural efficiency.
is a trial lawyer admitted to the Swiss bar with several years of experience, specializing in dispute resolution. His main areas of practice are international arbitration, with a special focus on East Asia, as well as domestic and international commercial litigation. He regularly speaks and publishes on his areas of interest.
Digitale Ökonomie: Erforderlichkeit sektorspezifischer ex-ante Regulierung?
Digitale Ökonomie: Erforderlichkeit sektorspezifischer ex-ante Regulierung?
Weltweit konzentriert sich die Nachfrage nach digitalen Diensten auf wenige, überaus marktmächtige Unternehmen. International wurde eine wettbewerbspolitische Debatte darüber angestoßen, inwieweit die wettbewerbsrechtliche ex-post Missbrauchskontrolle einer Ergänzung durch regulatorische ex-ante Maßnahmen bedarf. Verschiedene Studien wurden veröffentlicht, die sich der Ausgestaltung möglicher regulatorischer Maßnahmen und der Prognose von zu erwartenden Regulierungsfolgen widmen. Unbeachtet blieben Erkenntnisse aus vergleichbaren Sektoren, die bereits seit Jahrzehnten den Gegenstand vergleichbarer Regulierung bilden. Analysiert wird die Erforderlichkeit sektorspezifischer ex-ante Regulierung in der digitalen Ökonomie anhand von Erkenntnissen aus der Regulierung des Telekommunikationssektors in Deutschland und der Schweiz (2004-2020).
Weltweit konzentriert sich die Nachfrage nach digitalen Diensten auf wenige, überaus marktmächtige Unternehmen. International wurde eine wettbewerbspolitische Debatte darüber angestoßen, inwieweit die wettbewerbsrechtliche ex-post Missbrauchskontrolle einer Ergänzung durch regulatorische ex-ante Maßnahmen bedarf. Verschiedene Studien wurden veröffentlicht, die sich der Ausgestaltung möglicher regulatorischer Maßnahmen und der Prognose von zu erwartenden Regulierungsfolgen widmen. Unbeachtet blieben Erkenntnisse aus vergleichbaren Sektoren, die bereits seit Jahrzehnten den Gegenstand vergleichbarer Regulierung bilden. Analysiert wird die Erforderlichkeit sektorspezifischer ex-ante Regulierung in der digitalen Ökonomie anhand von Erkenntnissen aus der Regulierung des Telekommunikationssektors in Deutschland und der Schweiz (2004-2020).
ist heute Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Nach Abschluss seines Studiums arbeitete bis Dezember 2020 als Substitut bei einer Zürcher Anwaltsboutique für Kartellrecht. Die vorliegende Dissertation verfasste er an der Universität Neuenburg.
Les mécanismes de mise en oeuvre du droit international par les cantons suisses
Les mécanismes de mise en oeuvre du droit international par les cantons suisses
Prix de la Société suisse pour les questions parlementaires (SSP) 2023
Preis der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen (SGP) 2023
Le droit international dépend dans une large mesure des ordres juridiques internes des États pour déployer des effets. Ainsi, l’adoption d’un traité international constitue souvent le point de départ d’un long processus de mise en oeuvre qui prendra place au sein des différents États parties au traité. En Suisse, pour des raisons inhérentes aussi bien au droit international qu’à l’ordre juridique interne, les parlements cantonaux sont souvent en charge de mettre en oeuvre ces normes.
Dans ce contexte, cet ouvrage cherche à identifier et à analyser les mécanismes internes qui encouragent l’engagement des parlementaires des cantons suisses avec le droit international. Pour y parvenir, l’auteure s’intéresse à la manière dont différentes obligations internationales sont mises en oeuvre dans les cantons.
Ce travail tend à reconcilier le global avec le local en mettant en avant des possibilités concrètes d’améliorer la mise en oeuvre du droit international au niveau infranational.
Prix de la Société suisse pour les questions parlementaires (SSP) 2023
Preis der Schweizerischen Gesellschaft für Parlamentsfragen (SGP) 2023
Le droit international dépend dans une large mesure des ordres juridiques internes des États pour déployer des effets. Ainsi, l’adoption d’un traité international constitue souvent le point de départ d’un long processus de mise en oeuvre qui prendra place au sein des différents États parties au traité. En Suisse, pour des raisons inhérentes aussi bien au droit international qu’à l’ordre juridique interne, les parlements cantonaux sont souvent en charge de mettre en oeuvre ces normes.
Dans ce contexte, cet ouvrage cherche à identifier et à analyser les mécanismes internes qui encouragent l’engagement des parlementaires des cantons suisses avec le droit international. Pour y parvenir, l’auteure s’intéresse à la manière dont différentes obligations internationales sont mises en oeuvre dans les cantons.
Ce travail tend à reconcilier le global avec le local en mettant en avant des possibilités concrètes d’améliorer la mise en oeuvre du droit international au niveau infranational.
est titulaire d’un bacheloret d’un master en droit obtenus auprès de l’Université de Fribourg, d’un LLM obtenu au Collège d’Europe de Bruges et du brevet d’avocat, obtenu dans le canton de Vaud. Elle a mené sa recherche doctorale auprès de l’Université de Lausanne sous la direction de la Professeure Evelyne Schmid. Elle est actuellement chercheuse FNS senior auprès de la même université.
Der Mietvertrag
mit mehreren Mietern
Der Mietvertrag
mit mehreren Mietern
Mietverträge mit mehreren Mietern sind weit verbreitet (z.B. Wohngemeinschaften oder die Miete durch verheiratete oder unverheiratete Paare). Eine gemeinsame Miete entsteht auch im Erbfall, wenn der verstorbene Mieter mehrere Erben hinterlässt. Auch die gemeinsame Geschäftsraummiete gehört zu den typischen Erscheinungsformen. Das Mietrecht enthält keine besonderen Bestimmungen zur gemeinsamen Miete. Die sich stellenden Rechtsfragen sind nach den allgemeinen privatrechtlichen Rechtsnormen zu beantworten. Die vorliegende Arbeit bietet eine systematische Darstellung des Mietvertrags mit mehreren Mietern und behandelt schwergewichtig die Entstehung der gemeinsamen Miete, das Innenverhältnis zwischen mehreren Mietern und die Beendigung des Mietvertrags.
Mietverträge mit mehreren Mietern sind weit verbreitet (z.B. Wohngemeinschaften oder die Miete durch verheiratete oder unverheiratete Paare). Eine gemeinsame Miete entsteht auch im Erbfall, wenn der verstorbene Mieter mehrere Erben hinterlässt. Auch die gemeinsame Geschäftsraummiete gehört zu den typischen Erscheinungsformen. Das Mietrecht enthält keine besonderen Bestimmungen zur gemeinsamen Miete. Die sich stellenden Rechtsfragen sind nach den allgemeinen privatrechtlichen Rechtsnormen zu beantworten. Die vorliegende Arbeit bietet eine systematische Darstellung des Mietvertrags mit mehreren Mietern und behandelt schwergewichtig die Entstehung der gemeinsamen Miete, das Innenverhältnis zwischen mehreren Mietern und die Beendigung des Mietvertrags.
hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Luzern und East Anglia, UK, studiert. Nach abgeschlossener Anwaltsprüfung war er zwei Jahre als Anwalt in Zürich tätig. Im Sommer 2015 wechselte er als Gerichtsschreiber an das Kantonsgericht Zug. Seit Herbst 2021 ist er ordentlicher Richter am Kantonsgericht.
International anwendbare
Streitgenossenschaftsgerichtsstände
International anwendbare
Streitgenossenschaftsgerichtsstände
Obwohl der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft manchen Rechtsordnungen schon seit mehr als zwei Jahrhunderten bekannt ist, stellt das Institut auch heute noch Rechtsprechung und Lehre vor große Herausforderungen. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag zum besseren Verständnis des Instituts sowie zur grundlegenden Frage leisten, ob es sich empfiehlt, einen solchen Gerichtsstand überhaupt in das Recht der internationalen Zuständigkeit aufzunehmen. Dazu wird in einem ersten Teil ein umfangreicher Rechtsvergleich zwischen dem englischen, französischen, österreichischen und dem europäischen Recht vorgenommen. Im zweiten Teil erfolgt eine umfassende Analyse der involvierten Zuständigkeitsinteressen. Im dritten Teil wird die Diskussion um eine praktische Facette, die Debatte um die sogenannten «Menschenrechtsklagen» gegen Unternehmen, ergänzt.
Obwohl der Gerichtsstand der Streitgenossenschaft manchen Rechtsordnungen schon seit mehr als zwei Jahrhunderten bekannt ist, stellt das Institut auch heute noch Rechtsprechung und Lehre vor große Herausforderungen. Die vorliegende Arbeit möchte einen Beitrag zum besseren Verständnis des Instituts sowie zur grundlegenden Frage leisten, ob es sich empfiehlt, einen solchen Gerichtsstand überhaupt in das Recht der internationalen Zuständigkeit aufzunehmen. Dazu wird in einem ersten Teil ein umfangreicher Rechtsvergleich zwischen dem englischen, französischen, österreichischen und dem europäischen Recht vorgenommen. Im zweiten Teil erfolgt eine umfassende Analyse der involvierten Zuständigkeitsinteressen. Im dritten Teil wird die Diskussion um eine praktische Facette, die Debatte um die sogenannten «Menschenrechtsklagen» gegen Unternehmen, ergänzt.
studierte Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften an der Universität Wien. Nach Abschluss des Studiums im Januar 2017 wechselte er an die Universität Zürich. Von Oktober 2017 bis Dezember 2021 war er wissenschaftlicher Assistent und Dissertant am Lehrstuhl für Zivilverfahrensrecht, Privatrecht, internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung von Prof. Dr. Tanja Domej.
Foreign Electoral Interference
Foreign Electoral Interference
Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht 2023
Foreign interference in elections may have attracted increased public attention since 2016, but it is a practice virtually as old as modern electoral democracy itself. This book offers the most comprehensive account of its normative implications yet. It discusses relevant standards of international law, human rights, and democratic theory, thereby casting a net wide enough to address the fundamental value of human dignity as well as the conditions of real political autonomy. Ultimately, the book identifies potential deficits of legality, accountability, and legitimacy ensuing from certain types of foreign electoral interference, and it provides ideas on what can and should be done in response.
Preis der Schweizerischen Vereinigung für Internationales Recht 2023
Foreign interference in elections may have attracted increased public attention since 2016, but it is a practice virtually as old as modern electoral democracy itself. This book offers the most comprehensive account of its normative implications yet. It discusses relevant standards of international law, human rights, and democratic theory, thereby casting a net wide enough to address the fundamental value of human dignity as well as the conditions of real political autonomy. Ultimately, the book identifies potential deficits of legality, accountability, and legitimacy ensuing from certain types of foreign electoral interference, and it provides ideas on what can and should be done in response.
holds a Bachelor of Law and a Master of Law from the University of Zurich. He has also held various positions at UZH and completed an exchange at the University of Hamburg, research stays at Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne and University College London as well as internships at Advokatur Gartenhof and the Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights.
Weitere PublikationenDas Verbot von
extremistischen Organisationen im
schweizerischen Recht
Das Verbot von
extremistischen Organisationen im
schweizerischen Recht
Organisationsverbote zählen in der schweizerischen Rechtsordnung nicht zum traditionellen Instrumentarium im Umgang mit extremistischen Phänomenen. In den vergangenen Jahren zeichnet sich diesbezüglich allerdings ein Paradigmenwechsel ab, zumal seit 1. September 2017 erstmals eine generell-abstrakte Grundlage für ein Verbot von extremistischen Organisationen im Einzelfall besteht.
Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verbot von extremistischen Organisationen unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel zulässig ist. Zu diesem Zweck untersucht der Autor, ob und inwieweit extremistische Bestrebungen grundrechtlichen Schutz geniessen. Weiter überprüft er die bestehenden Rechtsgrundlagen für Organisationsverbote, namentlich Art. 74 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG), auf ihre Verfassungskonformität hin.
Organisationsverbote zählen in der schweizerischen Rechtsordnung nicht zum traditionellen Instrumentarium im Umgang mit extremistischen Phänomenen. In den vergangenen Jahren zeichnet sich diesbezüglich allerdings ein Paradigmenwechsel ab, zumal seit 1. September 2017 erstmals eine generell-abstrakte Grundlage für ein Verbot von extremistischen Organisationen im Einzelfall besteht.
Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verbot von extremistischen Organisationen unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel zulässig ist. Zu diesem Zweck untersucht der Autor, ob und inwieweit extremistische Bestrebungen grundrechtlichen Schutz geniessen. Weiter überprüft er die bestehenden Rechtsgrundlagen für Organisationsverbote, namentlich Art. 74 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG), auf ihre Verfassungskonformität hin.
(geb. 1983) hat Geschichte und Politikwissenschaften sowie Rechtswissenschaften studiert. Im Jahr 2013 erwarb er das Anwaltspatent. Von 2016 bis 2019 war er Gerichtsschreiber an der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Per 1. Januar 2021 wurde Jeremias Fellmann zum nebenamtlichen Bundesrichter gewählt. Im April 2022 erfolgte seine Promotion zum Dr. iur.
Zur Geschichte des Eigengebrauchs
im schweizerischen Urheberrecht
Zur Geschichte des Eigengebrauchs
im schweizerischen Urheberrecht
Die Regelung des Eigengebrauchs ist die wichtigste Schranke des schweizerischen Urheberrechts. Sie stellt den Gebrauch urheberrechtlich geschützter Werke durch Private, im Unterricht und innerhalb von Unternehmen und anderen Organisationen weitgehend frei, sieht für gewisse Nutzungen aber Vergütungen vor. Von blossen Fragmenten im ersten Urheberrechtsgesetz bis zur heutigen Regelung wurde die Schranke kontinuierlich erweitert. Treibende Kraft waren der technische Fortschritt, der neue Nutzungshandlungen ermöglichte, und die Entwicklung auf internationaler Ebene. Dieses Büchlein zeichnet die historische Entwicklung nach, stellt die relevanten Quellen zur Verfügung und liefert damit die Grundlagen für eine fundierte historische Auslegung der heutigen Regelung.
Die Regelung des Eigengebrauchs ist die wichtigste Schranke des schweizerischen Urheberrechts. Sie stellt den Gebrauch urheberrechtlich geschützter Werke durch Private, im Unterricht und innerhalb von Unternehmen und anderen Organisationen weitgehend frei, sieht für gewisse Nutzungen aber Vergütungen vor. Von blossen Fragmenten im ersten Urheberrechtsgesetz bis zur heutigen Regelung wurde die Schranke kontinuierlich erweitert. Treibende Kraft waren der technische Fortschritt, der neue Nutzungshandlungen ermöglichte, und die Entwicklung auf internationaler Ebene. Dieses Büchlein zeichnet die historische Entwicklung nach, stellt die relevanten Quellen zur Verfügung und liefert damit die Grundlagen für eine fundierte historische Auslegung der heutigen Regelung.
ist Professor für Informations- und Kommunikationsrecht und Vorsitzender des Leitungsausschusses des Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL) an der Universität Zürich. In seiner Forschung befasst er sich mit Rechtsfragen rund um die Digitalisierung, mit einem Schwerpunkt auf dem Urheber- und Datenschutzrecht.
hat im Jahr 2019 an der Universität Zürich den Master of Law abgeschlossen und ist seit 2020 ordentliche Teilnehmerin am Doktoratsprogramm «Biomedical Ethics and Law – Law Track» der Universität Zürich. Sie interessiert sich besonders für die unterschiedlichsten Fragestellungen im Bereich der Life Sciences und des Immaterialgüterrechts.
2022–Q2–Q4
Seite 063–225
2022–Q2–Q4
Seite 063–225
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Sammelband.
Hier können Sie den Jahresband als Institution für Fr. 400.– und als Privatperson für Fr. 200.– pro Jahr abonnieren.
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Sammelband.
Hier können Sie den Jahresband als Institution für Fr. 400.– und als Privatperson für Fr. 200.– pro Jahr abonnieren.
Journalistische Sorgfalt: Rechtliche
und medienethische Anforderungen
Journalistische Sorgfalt: Rechtliche
und medienethische Anforderungen
Journalismus kann Vieles. Er kann aufklären, aufdecken und hinterfragen. Er kann Meinungen bilden. Mit anderen Worten hat Journalismus eine gewisse Macht. Mit dieser Macht geht eine grosse Verantwortung einher, denn Journalismus kann Grenzen überschreiten und namentlich das Ansehen einer Person, die Unschuldsvermutung oder auch die freie Meinungsbildung des Publikums verletzen. In diesem Spannungsfeld spielen journalistische Sorgfaltspflichten eine zentrale Rolle.
Nora Camenisch hat die Sorgfaltspflichten, die sich aus der Rechtsprechung sowie aus der Spruchpraxis des Presserats ergeben, vertieft untersucht und einander gegenübergestellt. Sie zeigt in ihrer Dissertation auf, wo sich die Anforderungen decken und wo sie auseinandergehen. Diese Erkenntnisse münden schliesslich in einer Checkliste für sorgfältiges Arbeiten.
Journalismus kann Vieles. Er kann aufklären, aufdecken und hinterfragen. Er kann Meinungen bilden. Mit anderen Worten hat Journalismus eine gewisse Macht. Mit dieser Macht geht eine grosse Verantwortung einher, denn Journalismus kann Grenzen überschreiten und namentlich das Ansehen einer Person, die Unschuldsvermutung oder auch die freie Meinungsbildung des Publikums verletzen. In diesem Spannungsfeld spielen journalistische Sorgfaltspflichten eine zentrale Rolle.
Nora Camenisch hat die Sorgfaltspflichten, die sich aus der Rechtsprechung sowie aus der Spruchpraxis des Presserats ergeben, vertieft untersucht und einander gegenübergestellt. Sie zeigt in ihrer Dissertation auf, wo sich die Anforderungen decken und wo sie auseinandergehen. Diese Erkenntnisse münden schliesslich in einer Checkliste für sorgfältiges Arbeiten.
hat in Bern Rechtswissenschaften studiert. Während rund acht Jahren war sie zudem als Journalistin für verschiedene Medien tätig, zuletzt als Leiterin einer Lokalredaktion. Ihre Dissertation wurde 2022 von der Universität Bern mit dem Prädikat magna cum laude angenommen. Seit 2021 arbeitet Nora Camenisch als Juristin beim Bundesamt für Strassen ASTRA.
Weitere Publikationen20 ans de transparence à Genève
20 ans de transparence à Genève
Quelques années avant la Confédération, le canton de Genève s'est doté d'une loi sur la transparence, dont l'objectif consiste à favoriser la libre formation de l’opinion et la participation à la vie publique. La LIPAD a célébré ses 20 ans le 1er mars 2022. A l'occasion de cet anniversaire, le présent ouvrage revient sur l'historique du texte légal et l'application de ce dernier par la médiatrice, puis le Préposé cantonal. Les autres contributions ont trait à l'utilisation de la loi par les journalistes, le rapport avec le principe de la bonne foi, la protection des intérêts privés, l'accès aux archives publiques, l'accès aux examens scolaires, les principes de procédure, l'exemple fribourgeois et l'avenir de la transparence.
Quelques années avant la Confédération, le canton de Genève s'est doté d'une loi sur la transparence, dont l'objectif consiste à favoriser la libre formation de l’opinion et la participation à la vie publique. La LIPAD a célébré ses 20 ans le 1er mars 2022. A l'occasion de cet anniversaire, le présent ouvrage revient sur l'historique du texte légal et l'application de ce dernier par la médiatrice, puis le Préposé cantonal. Les autres contributions ont trait à l'utilisation de la loi par les journalistes, le rapport avec le principe de la bonne foi, la protection des intérêts privés, l'accès aux archives publiques, l'accès aux examens scolaires, les principes de procédure, l'exemple fribourgeois et l'avenir de la transparence.
Kritik der objektiven Zurechnung
Kritik der objektiven Zurechnung
Im deutschen Schrifttum hat sich die Lehre der objektiven Zurechnung längst als herrschende Meinung durchgesetzt. In der Schweiz hat sie Eingang in die Literatur gefunden und ist bereits in die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Fahrlässigkeitsdelikt eingeflossen.
Kritische Stimmen weisen jedoch darauf hin, dass der Diskussionsstand durch eine Vielzahl verschiedener, teilweise nur marginal abweichender Lösungsansätzen geprägt sei. Ein Blick in die Literatur zeigt tatsächlich, dass viele wesentliche Fragen, wie etwa die Existenzberechtigung einzelner Zurechnungsgesichtspunkte, auch heute noch umstritten sind.
In der vorliegenden Dissertation unterzieht Nicolas Leu die objektive Zurechnung daher einer umfassenden und kritischen Überprüfung, die auch das Straftatsystem mitberücksichtigt, in das die objektive Zurechnung eingebettet ist.
Im deutschen Schrifttum hat sich die Lehre der objektiven Zurechnung längst als herrschende Meinung durchgesetzt. In der Schweiz hat sie Eingang in die Literatur gefunden und ist bereits in die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Fahrlässigkeitsdelikt eingeflossen.
Kritische Stimmen weisen jedoch darauf hin, dass der Diskussionsstand durch eine Vielzahl verschiedener, teilweise nur marginal abweichender Lösungsansätzen geprägt sei. Ein Blick in die Literatur zeigt tatsächlich, dass viele wesentliche Fragen, wie etwa die Existenzberechtigung einzelner Zurechnungsgesichtspunkte, auch heute noch umstritten sind.
In der vorliegenden Dissertation unterzieht Nicolas Leu die objektive Zurechnung daher einer umfassenden und kritischen Überprüfung, die auch das Straftatsystem mitberücksichtigt, in das die objektive Zurechnung eingebettet ist.
hat Rechtswissenschaften an den Universitäten Bern und Bergen studiert. Anschliessend war er als wissenschaftlicher Assistent und später auch wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bern und Luzern tätig. Seit Sommer 2021 ist er als Jurist beim Strafrechtsdienst des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD tätig. Ausserdem hat er einen Lehrauftrag an der Universtität Luzern.
Füllung der Gesetzeslücken im schweizerischen Adhäsionsverfahren
Füllung der Gesetzeslücken im schweizerischen Adhäsionsverfahren
Das Adhäsionsverfahren ermöglicht, dass zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren beurteilt werden. Seine gesetzliche Regelung in Art. 122 ff. StPO ist allerdings sehr rudimentär und lückenhaft. Rechtsprechung und Lehre befassen sich bislang kaum mit der Lückenhaftigkeit des Verfahrens bzw. dem damit verbundenen Koordinationsdefizit des Straf- und Zivilverfahrensrechts. Die Arbeit zeigt auf, wie Gesetzeslücken im Adhäsionsverfahren gefüllt und gleichsam das Straf- und Zivilverfahrensrecht koordiniert werden können. Die Arbeit zeigt auf, welche Leitgedanken für die Lückenfüllung massgeblich sind. Es wird erläutert wie mit Kollisionen zwischen Straf- und Zivilverfahrensrecht umzugehen ist. Mithilfe der entwickelten Methode liefert die Arbeit sodann konkrete Lösungsvorschläge für spezifische Verfahrensfragen.
Das Adhäsionsverfahren ermöglicht, dass zivilrechtliche Ansprüche im Strafverfahren beurteilt werden. Seine gesetzliche Regelung in Art. 122 ff. StPO ist allerdings sehr rudimentär und lückenhaft. Rechtsprechung und Lehre befassen sich bislang kaum mit der Lückenhaftigkeit des Verfahrens bzw. dem damit verbundenen Koordinationsdefizit des Straf- und Zivilverfahrensrechts. Die Arbeit zeigt auf, wie Gesetzeslücken im Adhäsionsverfahren gefüllt und gleichsam das Straf- und Zivilverfahrensrecht koordiniert werden können. Die Arbeit zeigt auf, welche Leitgedanken für die Lückenfüllung massgeblich sind. Es wird erläutert wie mit Kollisionen zwischen Straf- und Zivilverfahrensrecht umzugehen ist. Mithilfe der entwickelten Methode liefert die Arbeit sodann konkrete Lösungsvorschläge für spezifische Verfahrensfragen.
studierte Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg i.Ü./CH. Er war in der Justiz (inkl. Strafverfolgung Kanton und Bund) tätig. Nach Erwerb des bernischen Anwaltspatents arbeitete er als Anwalt. Seine Dissertation schrieb er als Diplomassistent am Lehrstuhl für Verfahren (ZPO/SchKG) und internationales Privatrecht an der Universität Freiburg bei Prof. Dr. Ramon Mabillard.
Der Anscheinsbeweis
im schweizerischen Zivilprozess
Der Anscheinsbeweis
im schweizerischen Zivilprozess
Die vorliegende Arbeit widmet sich einer speziellen Form des «Beweisens» im Zivilprozess. Beim Anscheinsbeweis geht es darum, einen Kausalzusammenhang mit der Lebenserfahrung und dem Allgemeinwissen nachzuweisen. Der Begriff «Anscheinsbeweis» taucht in der schweizerischen Literatur und Rechtsprechung zwar immer wieder auf, was damit gemeint ist, bleibt aber oftmals unklar. Die Arbeit befasst sich mit den offenen Fragen zum Anscheinsbeweis im schweizerischen Zivilprozess: Es wird untersucht, (1) was damit gemeint ist, (2) was damit genau bewiesen wird, (3) wie das Gericht seine Überzeugung bildet, (4) wie der Anscheinsbeweis ins Gefüge von Beweislast, Beweismass und Beweiswürdigung einzuordnen ist, sowie (5) welche Konsequenzen sich für den Zivilprozess ergeben.
Die vorliegende Arbeit widmet sich einer speziellen Form des «Beweisens» im Zivilprozess. Beim Anscheinsbeweis geht es darum, einen Kausalzusammenhang mit der Lebenserfahrung und dem Allgemeinwissen nachzuweisen. Der Begriff «Anscheinsbeweis» taucht in der schweizerischen Literatur und Rechtsprechung zwar immer wieder auf, was damit gemeint ist, bleibt aber oftmals unklar. Die Arbeit befasst sich mit den offenen Fragen zum Anscheinsbeweis im schweizerischen Zivilprozess: Es wird untersucht, (1) was damit gemeint ist, (2) was damit genau bewiesen wird, (3) wie das Gericht seine Überzeugung bildet, (4) wie der Anscheinsbeweis ins Gefüge von Beweislast, Beweismass und Beweiswürdigung einzuordnen ist, sowie (5) welche Konsequenzen sich für den Zivilprozess ergeben.
studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich. Nach Abschluss des Studiums arbeitete er als Substitut in einer Zürcher Wirtschaftskanzlei sowie als Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Meilen. Von April 2019 bis April 2021 war er Assistent am Lehrstuhl für Zivilverfahrensrecht- und Privatrecht von Prof. Ulrich Haas. Seit Juni 2021 arbeitet er als Anwalt in Zürich.
Tötungsdelikte
in der Schweiz von 1990 bis 2014
Tötungsdelikte
in der Schweiz von 1990 bis 2014
Tötungsdelikte gehören zu den schwerwiegendsten Delikten mit gravierenden Folgen sowohl für die Angehörigen von Opfern und Tätern/Täterinnen als auch für das Sicherheitsgefühl der Allgemeinbevölkerung. Das vorliegende Buch basiert auf dem Swiss Homicide Monitor, einer Datenbank, die sämtliche vorsätzliche Tötungsdelikte in der Schweiz seit 1990 umfasst. Im Buch werden in anschaulicher Weise Informationen zu den Tätern/Täterinnen, Opfern, Tatumständen, den Motiven des Tötungsdelikts sowie zum Verfahrensablauf und zur rechtlichen Qualifikation aufgezeigt. Weiter werden einzelne spezifische Typen von Tötungsdelikten (Homizid-Suizide, Massen- und Serienmorde etc.) vertieft analysiert.
Tötungsdelikte gehören zu den schwerwiegendsten Delikten mit gravierenden Folgen sowohl für die Angehörigen von Opfern und Tätern/Täterinnen als auch für das Sicherheitsgefühl der Allgemeinbevölkerung. Das vorliegende Buch basiert auf dem Swiss Homicide Monitor, einer Datenbank, die sämtliche vorsätzliche Tötungsdelikte in der Schweiz seit 1990 umfasst. Im Buch werden in anschaulicher Weise Informationen zu den Tätern/Täterinnen, Opfern, Tatumständen, den Motiven des Tötungsdelikts sowie zum Verfahrensablauf und zur rechtlichen Qualifikation aufgezeigt. Weiter werden einzelne spezifische Typen von Tötungsdelikten (Homizid-Suizide, Massen- und Serienmorde etc.) vertieft analysiert.
hat an der Universität Zürich Entwicklungspsychologie und Kriminologie studiert und 2013 bei Prof. Dr. Martin Killias über Jugendgewalt promoviert. Danach arbeitete sie als PostDoc an der Universität St. Gallen sowie am Forschungsinstitut Killias Research & Consulting in Lenzburg zu Tötungsdelikten. Seit 2019 ist sie als PostDoc am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich bei Prof. Dr. Marc Thommen tätig und seit 2022 auch wieder an der Universität St. Gallen bei Prof. Nora Markwalder.
ORCID: 0000-0002-7320-7972 Weitere Publikationenhat Rechtswissenschaften und Kriminologie an der Universität Lausanne und an der Sam Houston State University in Texas studiert und an der Universität Zürich promoviert. Seit 2015 ist sie Assistenzprofessorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität St. Gallen HSG und seit 2020 Direktorin des Kompetenzzentrums für Strafrecht und Kriminologie (SK-HSG). Sie ist zudem als Konsulentin in einer Zürcher Strafrechtskanzlei tätig.
studierte Jura (1967–72) und Soziologie/Sozialpsychologie (1974–78) an der Universität Zürich. Nach einem Forschungsaufenthalt in den USA wurde er 1981 an die Universität Lausanne berufen. Ab 2006 lehrte er Strafrecht und Kriminologie an den Universitäten Zürich und St. Gallen 2014–2018). Von 1984 bis 2008 war er nebenamtlicher Richter am schweizerischen Bundesgericht.
Recht in der Krise
APARIUZ XXIII
Recht in der Krise
APARIUZ XXIII
Wie reagiert das Recht auf reale Krisen und worin liegt die Problemlösungskraft rechtlicher Regulierung in schwierigen Situationen? Haben umgekehrt auch Krisen einen Einfluss darauf, wie das Recht funktioniert – und sollten sie überhaupt einen haben? Im XXIII. Band der Schriftenreihe APARIUZ setzen sich Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Zürich aus unterschiedlichen Rechtsbereichen mit dem Umgang des Rechts mit Krisen auseinander. Ausgangspunkt für Reflexionen über das Wechselspiel zwischen Krisen und Recht bildet dabei nicht nur die Corona-Pandemie, sondern auch verschiedenste andere Situationen, die zu Kritik und Umdenken anspornen – oder zwingen.
Wie reagiert das Recht auf reale Krisen und worin liegt die Problemlösungskraft rechtlicher Regulierung in schwierigen Situationen? Haben umgekehrt auch Krisen einen Einfluss darauf, wie das Recht funktioniert – und sollten sie überhaupt einen haben? Im XXIII. Band der Schriftenreihe APARIUZ setzen sich Nachwuchswissenschaftler*innen der Universität Zürich aus unterschiedlichen Rechtsbereichen mit dem Umgang des Rechts mit Krisen auseinander. Ausgangspunkt für Reflexionen über das Wechselspiel zwischen Krisen und Recht bildet dabei nicht nur die Corona-Pandemie, sondern auch verschiedenste andere Situationen, die zu Kritik und Umdenken anspornen – oder zwingen.
2021–Q4, 2022–Q1
Seite 321–061
2021–Q4, 2022–Q1
Seite 321–061
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Quartalsband Nr. 4 von 2021 als Doppelband mit dem Quartalsband Nr. 1 von 2022 .
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Quartalsband Nr. 4 von 2021 als Doppelband mit dem Quartalsband Nr. 1 von 2022 .
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Seeking
Convergence?
Seeking
Convergence?
Since 2009 two courts have been shaping human rights of asylum seekers in Europe: the Court of Justice of the EU (CJEU) and the European Court of Human Rights (ECtHR). Side by side, the courts examined who is protected from refoulement, when and how asylum seekers can be detained and what remedies they should have access to. Did they seek convergence in their asylum case-law or paid no attention to each other’s jurisprudence? Did they establish a coherent standard of the asylum seekers’ protection in Europe? Judicial dialogue between the ECtHR and CJEU in the area of asylum is at the heart of this study. The book offers also a comprehensive overview of the asylum case-law of the two courts and identifies the main convergences and divergences in their approach to protection against refoulement, immigration detention and effective remedies.
Since 2009 two courts have been shaping human rights of asylum seekers in Europe: the Court of Justice of the EU (CJEU) and the European Court of Human Rights (ECtHR). Side by side, the courts examined who is protected from refoulement, when and how asylum seekers can be detained and what remedies they should have access to. Did they seek convergence in their asylum case-law or paid no attention to each other’s jurisprudence? Did they establish a coherent standard of the asylum seekers’ protection in Europe? Judicial dialogue between the ECtHR and CJEU in the area of asylum is at the heart of this study. The book offers also a comprehensive overview of the asylum case-law of the two courts and identifies the main convergences and divergences in their approach to protection against refoulement, immigration detention and effective remedies.
is an experienced human rights lawyer combining academic research on asylum/migration law with legal assistance provided to asylum seekers, refugees and migrants. She holds a PhD (summa cum laude) from the University of Zurich, Switzerland, and Master’s degree from the University of Warsaw, Poland. She is a member of the Warsaw Bar Association.
Introduction
to Swiss Law
Introduction
to Swiss Law
What are the origins of direct democracy in Switzerland? How does the Swiss judiciary function? What are the principles of Swiss civil, contract and administrative law? What is the role of public service broadcasting in the political decision making process? What are the leading cases in tax law? What forms of euthanasia are legal in Switzerland? In this introduction 19 legal scholars of the University of Zürich Law Faculty try to answer these questions and give the reader an overview of Swiss public, private and criminal law. As the first comprehensive introduction to Swiss law in English, it is addressed to both lawyers from abroad and incoming students.
What are the origins of direct democracy in Switzerland? How does the Swiss judiciary function? What are the principles of Swiss civil, contract and administrative law? What is the role of public service broadcasting in the political decision making process? What are the leading cases in tax law? What forms of euthanasia are legal in Switzerland? In this introduction 19 legal scholars of the University of Zürich Law Faculty try to answer these questions and give the reader an overview of Swiss public, private and criminal law. As the first comprehensive introduction to Swiss law in English, it is addressed to both lawyers from abroad and incoming students.
Indeterminacy of
International Law?
Indeterminacy of
International Law?
The most important (in)determinacy theses in international law since the 1920s are scrutinised in this book. As Severin Meier demonstrates, the extent of legal determinacy depends neither on some linguistic essence found in the text nor on theories that allegedly stand above practice. Instead, the (in)determinacy of law is shown to arise purely from practice. This reconceptualisation of a key discussion in legal philosophy provides a new perspective on the frame of meaning of legal norms.
The most important (in)determinacy theses in international law since the 1920s are scrutinised in this book. As Severin Meier demonstrates, the extent of legal determinacy depends neither on some linguistic essence found in the text nor on theories that allegedly stand above practice. Instead, the (in)determinacy of law is shown to arise purely from practice. This reconceptualisation of a key discussion in legal philosophy provides a new perspective on the frame of meaning of legal norms.
holds a BA in International Relations from the University of Geneva, an LL.M. in Public International Law from the University of Leiden and a Magister Juris from the University of Oxford. He completed his doctoral studies at the University of Zurich, worked for the Swiss Foreign Ministry and is currently a political and legal advisor at the Swiss parliament.
Die Staatsunabhängigkeit der Medien
Die Staatsunabhängigkeit der Medien
Sollen die journalistischen Medien ihre demokratiewesentlichen Aufgaben der öffentlichen Meinungsbildung und der Kontrolle staatlicher Macht wirksam wahrnehmen können, müssen sie vom Staat unabhängig sein. Gleichzeitig hat ebendieser Staat ein vielfältiges Medienangebot zu gewährleisten und die Öffentlichkeit über seine Tätigkeiten zu informieren.
Dieses Spannungsverhältnis verschärft sich im Internetzeitalter, in welchem die teure journalistische Inhaltsproduktion immer weniger als gesichert gilt. So aktualisiert sich dadurch die staatliche Pflicht, den Medienpluralismus etwa durch die Organisation eines Service public-Systems oder anderweitiger Fördermassnahmen zu sichern und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit wahrzunehmen. Dies erhöht wiederum die Gefahr, dass der Staat die Medientätigkeit beeinflusst oder selber zum Medienanbieter wird.
Welche Grenzen der Staat in diesem Kontext zu beachten hat, wird in diesem Buch anhand einer mediengattungsübergreifenden verfassungs- und völkerrechtlichen Analyse des Prinzips der Staatsunabhängigkeit der Medien herausgearbeitet.
Sollen die journalistischen Medien ihre demokratiewesentlichen Aufgaben der öffentlichen Meinungsbildung und der Kontrolle staatlicher Macht wirksam wahrnehmen können, müssen sie vom Staat unabhängig sein. Gleichzeitig hat ebendieser Staat ein vielfältiges Medienangebot zu gewährleisten und die Öffentlichkeit über seine Tätigkeiten zu informieren.
Dieses Spannungsverhältnis verschärft sich im Internetzeitalter, in welchem die teure journalistische Inhaltsproduktion immer weniger als gesichert gilt. So aktualisiert sich dadurch die staatliche Pflicht, den Medienpluralismus etwa durch die Organisation eines Service public-Systems oder anderweitiger Fördermassnahmen zu sichern und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit wahrzunehmen. Dies erhöht wiederum die Gefahr, dass der Staat die Medientätigkeit beeinflusst oder selber zum Medienanbieter wird.
Welche Grenzen der Staat in diesem Kontext zu beachten hat, wird in diesem Buch anhand einer mediengattungsübergreifenden verfassungs- und völkerrechtlichen Analyse des Prinzips der Staatsunabhängigkeit der Medien herausgearbeitet.
hat in Basel und Genf Rechtswissenschaften studiert. Nach diversen Volontariaten hat sie 2016 das Anwaltspatent des Kantons Basel-Stadt erworben. Ihre Dissertation wurde im Oktober 2020 von der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel mit dem Prädikat summa cum laude angenommen. Heute ist Marina Piolino als Medienjuristin im Bundesamt für Kommunikation tätig.
Vertragliche Rechtsfolge
der «Verwendung
missbräuchlicher
Geschäftsbedingungen»
(Artikel 8 UWG)
Vertragliche Rechtsfolge
der «Verwendung
missbräuchlicher
Geschäftsbedingungen»
(Artikel 8 UWG)
Gesucht wird in dieser Dissertation eine Antwort auf die Frage, was die «vertragliche Rechtsfolge» — also die Wirkung auf den Vertrag — ist, wenn Parteien einen Vertrag schliessen, der allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, die nach Art. 8 UWG unzulässig — eben «missbräuchlich» (so die Sachüberschrift zu Art. 8 UWG) — sind. Die vertragliche Rechtsfolge hat wiederum mehrere Aspekte, wobei die Arbeit zwei davon behandelt. In einem ersten, kürzeren Teil wird untersucht, ob Verträge, die unter Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, nur anfechtbar sind oder ob sie «von Amtes wegen», «eo ipso», «ex lege» unwirksam sind. In einem zweiten Teil wird untersucht, ob zwischen den Parteien eines solchen Vertrages das gilt, was sie gerade noch zulässigerweise hätten vereinbaren dürfen (also eine «geltungserhaltende Reduktion» der unzulässigen Vereinbarung stattfindet), oder ob die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien für den «AGB-Verwender» schlechter ist als die, die die Parteien gerade noch zulässigerweise hätten vereinbaren dürfen.
Gesucht wird in dieser Dissertation eine Antwort auf die Frage, was die «vertragliche Rechtsfolge» — also die Wirkung auf den Vertrag — ist, wenn Parteien einen Vertrag schliessen, der allgemeine Geschäftsbedingungen enthält, die nach Art. 8 UWG unzulässig — eben «missbräuchlich» (so die Sachüberschrift zu Art. 8 UWG) — sind. Die vertragliche Rechtsfolge hat wiederum mehrere Aspekte, wobei die Arbeit zwei davon behandelt. In einem ersten, kürzeren Teil wird untersucht, ob Verträge, die unter Verwendung missbräuchlicher Geschäftsbedingungen geschlossen wurden, nur anfechtbar sind oder ob sie «von Amtes wegen», «eo ipso», «ex lege» unwirksam sind. In einem zweiten Teil wird untersucht, ob zwischen den Parteien eines solchen Vertrages das gilt, was sie gerade noch zulässigerweise hätten vereinbaren dürfen (also eine «geltungserhaltende Reduktion» der unzulässigen Vereinbarung stattfindet), oder ob die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien für den «AGB-Verwender» schlechter ist als die, die die Parteien gerade noch zulässigerweise hätten vereinbaren dürfen.
studierte Rechtswissenschaft an der Universität Zürich. Er war Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Meilen und am Obergericht Zürich und ist seit 2021 Bezirksrichter am Bezirksgericht Zürich. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich hat vorliegende Arbeit am 2. Dezember 2020 auf Antrag von Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt und Prof. Dr. Helmut Heiss als Dissertation angenommen und mit dem Prädikat summa cum laude versehen.
2021–Q3
Seite 237–320
2021–Q3
Seite 237–320
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Quartalsband Nr. 3 von 2021.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Quartalsband Nr. 3 von 2021.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Miteigentum an
Grundstücken und
einfache Gesellschaft
Miteigentum an
Grundstücken und
einfache Gesellschaft
Obwohl Einigkeit darüber besteht, dass eine anteilsmässige Berechtigung in der einfachen Gesellschaft zulässig ist, wird das dazu notwendige Zusammenspiel der Art. 646 ff. ZGB zum Miteigentumsrecht und der Art. 530 ff. OR zum Recht der einfachen Gesellschaft nur rudimentär behandelt.
An diesem Punkt knüpft die Arbeit an, indem die beiden Institute Miteigentum und einfache Gesellschaft je einzeln als auch in Bezug auf ihre Koordinationsmöglichkeiten bei Grundstücken untersucht werden. Aus der grundsätzlichen Auseinandersetzung mit den Rechtsinstituten Miteigentum und einfache Gesellschaft ergeben sich weitere Erkenntnisse von praktischer Relevanz. So werden auch die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Miteigentum und Gesamteigentum infolge einfacher Gesellschaft dargestellt, allgemeine Hinweise für die Ausgestaltung einer vereinbarten Miteigentümerordnung geliefert sowie die in der Lehre vorgebrachten Bedenken zur anteilsmässigen Berechtigung in der einfachen Gesellschaft besprochen.
Obwohl Einigkeit darüber besteht, dass eine anteilsmässige Berechtigung in der einfachen Gesellschaft zulässig ist, wird das dazu notwendige Zusammenspiel der Art. 646 ff. ZGB zum Miteigentumsrecht und der Art. 530 ff. OR zum Recht der einfachen Gesellschaft nur rudimentär behandelt.
An diesem Punkt knüpft die Arbeit an, indem die beiden Institute Miteigentum und einfache Gesellschaft je einzeln als auch in Bezug auf ihre Koordinationsmöglichkeiten bei Grundstücken untersucht werden. Aus der grundsätzlichen Auseinandersetzung mit den Rechtsinstituten Miteigentum und einfache Gesellschaft ergeben sich weitere Erkenntnisse von praktischer Relevanz. So werden auch die Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Miteigentum und Gesamteigentum infolge einfacher Gesellschaft dargestellt, allgemeine Hinweise für die Ausgestaltung einer vereinbarten Miteigentümerordnung geliefert sowie die in der Lehre vorgebrachten Bedenken zur anteilsmässigen Berechtigung in der einfachen Gesellschaft besprochen.
studierte Rechtswissenschaft an der Universität Luzern und hat anschliessend ihr Doktoratsstudium an der Universität Zürich absolviert. Heute ist sie stellvertretende Grundbuch- und Notariatsinspektorin im Kanton Zug.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich hat vorliegende Arbeit am 10. März 2021 auf Antrag von Prof. Dr. Ruth Arnet und Prof. Dr. Florent Thouvenin als Dissertation angenommen und mit dem Prädikat magna cum laude versehen.
Digitales
Verwaltungshandeln
Digitales
Verwaltungshandeln
In einer Zeit, in der die meisten Aufgaben des Alltagslebens online erledigt werden können, werden auch an die öffentliche Verwaltung steigende Ansprüche bezüglich Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Vereinfachung ihrer Dienstleistungen gestellt. Daher wurden in den letzten Jahren unter dem Begriff des «E-Government» zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. Neben allen positiven Aspekten ist diese Digitalisierung auch mit Herausforderungen sowie Gefahren für die Rechtstellung Privater verbunden. Die vorliegende Monographie soll einen Beitrag zur Beantwortung der Frage leisten, wie die mit der Digitalisierung einhergehenden Veränderungen im Bereich des Verwaltungshandelns rechtlich zu beurteilen sind. Dabei werden einerseits Technologien und Phänomene, welche im Handeln der öffentlichen Verwaltung bereits zum Einsatz gelangen, auf ihre Vereinbarkeit mit dem bestehenden Rechtsrahmen beleuchtet. Anderseits werden sich abzeichnende, künftigen Entwicklungen aufgezeigt und mit kritischem Blick auf mögliche rechtliche Probleme untersucht.
In einer Zeit, in der die meisten Aufgaben des Alltagslebens online erledigt werden können, werden auch an die öffentliche Verwaltung steigende Ansprüche bezüglich Erreichbarkeit, Verfügbarkeit und Vereinfachung ihrer Dienstleistungen gestellt. Daher wurden in den letzten Jahren unter dem Begriff des «E-Government» zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert. Neben allen positiven Aspekten ist diese Digitalisierung auch mit Herausforderungen sowie Gefahren für die Rechtstellung Privater verbunden. Die vorliegende Monographie soll einen Beitrag zur Beantwortung der Frage leisten, wie die mit der Digitalisierung einhergehenden Veränderungen im Bereich des Verwaltungshandelns rechtlich zu beurteilen sind. Dabei werden einerseits Technologien und Phänomene, welche im Handeln der öffentlichen Verwaltung bereits zum Einsatz gelangen, auf ihre Vereinbarkeit mit dem bestehenden Rechtsrahmen beleuchtet. Anderseits werden sich abzeichnende, künftigen Entwicklungen aufgezeigt und mit kritischem Blick auf mögliche rechtliche Probleme untersucht.
studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Basel und Neuchâtel. An der Universität Zürich arbeitete er im Team der SNF-Förderungsprofessur Altwicker.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich hat vorliegende Arbeit am 30. September 2020 auf Antrag von Prof. Dr. Tilmann Altwicker und Prof. Dr. Andreas Glaser als Dissertation angenommen und mit dem Prädikat magna cum laude versehen.
L’harmonisation
des lois cantonales
d’aide sociale
L’harmonisation
des lois cantonales
d’aide sociale
La Constitution fédérale laisse beaucoup de liberté aux cantons suisses pour réglementer leurs régimes d’aide sociale. De grandes différences subsistent en la matière. Les personnes vivant en Suisse, selon leur lieu de domicile, n’ont pas toutes accès aux mêmes prestations et ne bénéficient donc pas de la même protection contre la pauvreté.
Or, ce phénomène a un impact conséquent sur la jouissance des droits humains, qui font pourtant l’objet de conventions internationales ratifiées par la Suisse nécessitant une mise en œuvre sur l’ensemble de son territoire. Dans ce contexte, cet ouvrage cherche à savoir si ces garanties internationales exigent une harmonisation des droits cantonaux de l’aide sociale. À l’aune de la pandémie mondiale récente de COVID-19, qui ne s’arrête pas aux frontières cantonales et qui touche durement les populations précaires de Suisse, cette question revêt une grande actualité.
L’auteur y répond en démontrant, selon plusieurs critères juridiques, différentes obligations concrètes d’harmonisation. Cette démarche permet d’avancer vers une réponse globale à un problème qui touche et touchera à l’avenir de nombreux individus de la population suisse, quel que soit leur domicile : la pauvreté.
La présente thèse de doctorat a été soutenue le 7 septembre 2020 à la Faculté de droit de l’Université de Lausanne. Le jury, composé de la Professeure Evelyne Schmid (directrice de thèse), du Professeur Pascal Mahon, du Professeur Kurt Pärli, de la Professeure Véronique Boillet et du Professeur Vincent Martenet, a admis cette thèse avec la mention magna cum laude.
La Constitution fédérale laisse beaucoup de liberté aux cantons suisses pour réglementer leurs régimes d’aide sociale. De grandes différences subsistent en la matière. Les personnes vivant en Suisse, selon leur lieu de domicile, n’ont pas toutes accès aux mêmes prestations et ne bénéficient donc pas de la même protection contre la pauvreté.
Or, ce phénomène a un impact conséquent sur la jouissance des droits humains, qui font pourtant l’objet de conventions internationales ratifiées par la Suisse nécessitant une mise en œuvre sur l’ensemble de son territoire. Dans ce contexte, cet ouvrage cherche à savoir si ces garanties internationales exigent une harmonisation des droits cantonaux de l’aide sociale. À l’aune de la pandémie mondiale récente de COVID-19, qui ne s’arrête pas aux frontières cantonales et qui touche durement les populations précaires de Suisse, cette question revêt une grande actualité.
L’auteur y répond en démontrant, selon plusieurs critères juridiques, différentes obligations concrètes d’harmonisation. Cette démarche permet d’avancer vers une réponse globale à un problème qui touche et touchera à l’avenir de nombreux individus de la population suisse, quel que soit leur domicile : la pauvreté.
La présente thèse de doctorat a été soutenue le 7 septembre 2020 à la Faculté de droit de l’Université de Lausanne. Le jury, composé de la Professeure Evelyne Schmid (directrice de thèse), du Professeur Pascal Mahon, du Professeur Kurt Pärli, de la Professeure Véronique Boillet et du Professeur Vincent Martenet, a admis cette thèse avec la mention magna cum laude.
a étudié le droit à l’Université de Lausanne. Il a ensuite travaillé en qualité d’assistant diplômé auprès de la même université et a mené sa recherche doctorale sous les directions des Professeures B. Wilson et E. Schmid.
Unter Gleichen
APARIUZ XXII
Unter Gleichen
APARIUZ XXII
Die diesjährige XXII. Ausgabe der Schriftenreihe APARIUZ greift mit ihrem Titel «Unter Gleichen» programmatisch das 2021 anzusetzende fünfzigste Jubiläum eines der bedeutendsten rechtshistorischen und politischen Ereignisse der Schweiz auf: die Einführung des allgemeinen Frauenwahl- und Stimmrechts.
Ausgehend von diesem in seiner gesellschaftlichen und juristischen Tragweite kaum zu übertreffenden Meilenstein untersuchen die dreizehn Beiträge dieses Sammelbandes, verfasst von Nachwuchswissenschaftlerinnen aus allen juristischen Fachbereichen, verschiedenste Fragen zum komplexen und vielschichtigem Verhältnis von Recht, Gleichheit und Gerechtigkeit.
Die diesjährige XXII. Ausgabe der Schriftenreihe APARIUZ greift mit ihrem Titel «Unter Gleichen» programmatisch das 2021 anzusetzende fünfzigste Jubiläum eines der bedeutendsten rechtshistorischen und politischen Ereignisse der Schweiz auf: die Einführung des allgemeinen Frauenwahl- und Stimmrechts.
Ausgehend von diesem in seiner gesellschaftlichen und juristischen Tragweite kaum zu übertreffenden Meilenstein untersuchen die dreizehn Beiträge dieses Sammelbandes, verfasst von Nachwuchswissenschaftlerinnen aus allen juristischen Fachbereichen, verschiedenste Fragen zum komplexen und vielschichtigem Verhältnis von Recht, Gleichheit und Gerechtigkeit.
Kooperative
Raumplanung:
Handlungsformen und
Verfahren
Kooperative
Raumplanung:
Handlungsformen und
Verfahren
Kooperative Planungen stellen einen potenten Ansatz zur Steuerung einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen dar. Mit der Kombination aus (Sonder-)Nutzungsplänen und städtebaulichen Verträgen setzen sie dort an, wo die traditionelle Raumplanung mangels Absprachen mit Grundeigentümerschaften oder Investoren eine angestrebte Raumordnung nicht zuverlässig hervorzubringen vermag. Während die Privaten von einer besseren Nutzung ihrer Grundstücke profitieren, gewinnt der Staat an Einfluss auf das «Ob» und «Wie» der baulichen Realisierung dieser Grundstücke.
Der erheblichen städtebaulichen Bedeutung kooperativer Planungen stehen rechtsstaatliche Bedenken an der Methode gegenüber. Kooperative Planungen laufen Gefahr, berechtigte öffentliche und Drittinteressen zu verkürzen und die private Kooperationspartei aufgrund der Angebotsmacht des Staates im Bereich der Raumplanung zu übervorteilen.
Dieses Buch zeigt Wege auf, wie kooperative Planungen nach rechtsstaatlichen Massstäben ausgestaltet und dadurch gestärkt werden können.
Kooperative Planungen stellen einen potenten Ansatz zur Steuerung einer qualitätsvollen Siedlungsentwicklung nach innen dar. Mit der Kombination aus (Sonder-)Nutzungsplänen und städtebaulichen Verträgen setzen sie dort an, wo die traditionelle Raumplanung mangels Absprachen mit Grundeigentümerschaften oder Investoren eine angestrebte Raumordnung nicht zuverlässig hervorzubringen vermag. Während die Privaten von einer besseren Nutzung ihrer Grundstücke profitieren, gewinnt der Staat an Einfluss auf das «Ob» und «Wie» der baulichen Realisierung dieser Grundstücke.
Der erheblichen städtebaulichen Bedeutung kooperativer Planungen stehen rechtsstaatliche Bedenken an der Methode gegenüber. Kooperative Planungen laufen Gefahr, berechtigte öffentliche und Drittinteressen zu verkürzen und die private Kooperationspartei aufgrund der Angebotsmacht des Staates im Bereich der Raumplanung zu übervorteilen.
Dieses Buch zeigt Wege auf, wie kooperative Planungen nach rechtsstaatlichen Massstäben ausgestaltet und dadurch gestärkt werden können.
studierte Volkswirtschaftslehre in Deutschland und den Niederlanden sowie Rechtswissenschaft an der Universität Zürich. Dort hat sie auch promoviert. Ihr wissenschaftliches Interesse gilt dem Verwaltungsrecht.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich hat vorliegende Arbeit am 30. September 2020 auf Antrag von Prof. Dr. iur. Alain Griffel und Prof. Dr. iur. Daniela Thurnherr Keller LL.M. als Dissertation angenommen und mit dem Prädikat magna cum laude versehen.
Ablehnungs- und
Umsetzungsraten
von Organ-
transplantationen
Ablehnungs- und
Umsetzungsraten
von Organ-
transplantationen
Die Arbeit befasst sich intensiv mit der sehr komplexen Thematik der postmortalen Organspende und der Frage, woran es liegt, dass nicht alle Organe potentieller Organspender in der Transplantation Berücksichtigung finden. Sie umfasst zentrale Fragen des rechtlich und ethisch gebotenen Umgangs mit Sterben und Tod. Neben einer Darlegung der entsprechenden Rechtslage, der statistischen Erkenntnisse zu den im Beobachtungszeitraum in der Schweiz durchgeführten Organtransplantationen werden die relativ hohen Ablehnungs- und tiefen Umsetzungsraten von Organspenden mittels retrospektiver Analyse der Daten aller im Jahre 2013 an ihrer damaligen Wirkungsstätte, dem Kantonsspital St. Gallen vorgenommen und deren Ergebnisse mit denjenigen der nationalen SwissPOD-Studie verglichen. Als «primär erstrebenswertes Ziel» der zur Förderung von Organspenden ergriffenen Massnahmen erscheint der Autorin weniger die «Vermehrung verfügbarer Organe, sondern das Nachdenken über das Sterben und den eigenen Tod» zu sein, weshalb sie die Erhöhung der vorhandenen Patientenverfügungen und Organspendeausweise begrüssen würde, um damit – unabhängig vom darin festgelegten Willen – die seelisch belastenden Stellvertreterentscheide zu reduzieren.
Die Arbeit befasst sich intensiv mit der sehr komplexen Thematik der postmortalen Organspende und der Frage, woran es liegt, dass nicht alle Organe potentieller Organspender in der Transplantation Berücksichtigung finden. Sie umfasst zentrale Fragen des rechtlich und ethisch gebotenen Umgangs mit Sterben und Tod. Neben einer Darlegung der entsprechenden Rechtslage, der statistischen Erkenntnisse zu den im Beobachtungszeitraum in der Schweiz durchgeführten Organtransplantationen werden die relativ hohen Ablehnungs- und tiefen Umsetzungsraten von Organspenden mittels retrospektiver Analyse der Daten aller im Jahre 2013 an ihrer damaligen Wirkungsstätte, dem Kantonsspital St. Gallen vorgenommen und deren Ergebnisse mit denjenigen der nationalen SwissPOD-Studie verglichen. Als «primär erstrebenswertes Ziel» der zur Förderung von Organspenden ergriffenen Massnahmen erscheint der Autorin weniger die «Vermehrung verfügbarer Organe, sondern das Nachdenken über das Sterben und den eigenen Tod» zu sein, weshalb sie die Erhöhung der vorhandenen Patientenverfügungen und Organspendeausweise begrüssen würde, um damit – unabhängig vom darin festgelegten Willen – die seelisch belastenden Stellvertreterentscheide zu reduzieren.
war nach dem Abschluss des Studiums in verschiedenen juristischen Funktionen sowie als Clinical Trial Manager tätig. Von 2015 bis 2020 hat sie das PhD-Studium in Biomedical Ethics and Law an der Universität Zürich absolviert und die vorliegende Dissertation verfasst. Seit 2020 ist sie Generalsekretärin der Helsana Gruppe.
2021–Q2
Seite 107–236
2021–Q2
Seite 107–236
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Quartalsband Nr. 2 für 2021.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Quartalsband Nr. 2 für 2021.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Le contrôle
des concentrations
d’entreprises
Le contrôle
des concentrations
d’entreprises
Der Test für die Kontrolle von Unternehmens-zusammenschlüssen wird in der Schweiz in Frage gestellt. Viele Kommentatoren sprechen sich dafür aus, das europäische Kartellrecht und dessen SIEC-Test (Significant Impediment to Effective Competition) im Kartellgesetz (KG) umzusetzen.
Die Studie untersucht zunächst die Zweckmäßigkeit einer Gesetzesänderung und die Wahl eines möglichen neuen Tests. Anschließend wird in einer Untersuchung der Fusionskontrollpraxis der Weko von 1997 bis 2019 der Schweizer Test Schritt für Schritt vorgestellt und seine Anwendung in Form von Statistiken erläutert. Anschließend stellt der Autor den Schweizer Test dem amerikanischen SLC-Test und dem europäischen SIEC-Test mit Hilfe von Lehrtafeln gegenüber und formuliert schließlich einen Gesetzesvorschlag.
Der Test für die Kontrolle von Unternehmens-zusammenschlüssen wird in der Schweiz in Frage gestellt. Viele Kommentatoren sprechen sich dafür aus, das europäische Kartellrecht und dessen SIEC-Test (Significant Impediment to Effective Competition) im Kartellgesetz (KG) umzusetzen.
Die Studie untersucht zunächst die Zweckmäßigkeit einer Gesetzesänderung und die Wahl eines möglichen neuen Tests. Anschließend wird in einer Untersuchung der Fusionskontrollpraxis der Weko von 1997 bis 2019 der Schweizer Test Schritt für Schritt vorgestellt und seine Anwendung in Form von Statistiken erläutert. Anschließend stellt der Autor den Schweizer Test dem amerikanischen SLC-Test und dem europäischen SIEC-Test mit Hilfe von Lehrtafeln gegenüber und formuliert schließlich einen Gesetzesvorschlag.
bekleidet heute das Amt des Gerichtsschreibers bei der Ersten zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Im Oktober 2020 nahm die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Neuenburg seine Doktorarbeit an und zeichnete sie mit dem Prädikat summa cum laude aus.
Valentin Botteron ist Preisträger des Paul-René Rosset-Preises 2021. Mit dem Paul-René-Rosset-Preis wird eine der besten juristischen Doktorarbeiten der Universität Neuchâtel ausgezeichnet. Der Preis wird alle drei Jahre verliehen. Herzliche Gratulation!
Le secret médical
Étude des obligations
de confidentialité des soignants
en droit suisse
Le secret médical
Étude des obligations
de confidentialité des soignants
en droit suisse
Das Arztgeheimnis durchläuft heute unruhige Zeiten. Die Vervielfachung der Akteure im Gesundheitswesen, der technologische Fortschritt und der Druck der Finanzpolitik setzen diese Institution unter Druck und definieren ihre Konturen neu. Im Schweizer Recht wird das Arztgeheimnis zudem mittlerweile durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen geregelt, deren Umsetzung komplex und wenig vorhersehbar geworden ist.
Nach einem ersten Teil, in dem die historischen Ursprünge der ärztlichen Schweigepflicht, ihre wichtigsten aktuellen Einflussfaktoren und ihre ethischen Rechtfertigungen behandelt werden, analysiert das Buch systematisch die zahlreichen Geheimhaltungspflichten, die für Pflegepersonal gelten können, ihre jeweiligen Grenzen und ihre Verknüpfung. Die Studie endet mit einer Analyse verschiedener Szenarien für die Zukunft der ärztlichen Schweigepflicht.
Rezension: swissprivacy.law
Das Arztgeheimnis durchläuft heute unruhige Zeiten. Die Vervielfachung der Akteure im Gesundheitswesen, der technologische Fortschritt und der Druck der Finanzpolitik setzen diese Institution unter Druck und definieren ihre Konturen neu. Im Schweizer Recht wird das Arztgeheimnis zudem mittlerweile durch zahlreiche gesetzliche Bestimmungen geregelt, deren Umsetzung komplex und wenig vorhersehbar geworden ist.
Nach einem ersten Teil, in dem die historischen Ursprünge der ärztlichen Schweigepflicht, ihre wichtigsten aktuellen Einflussfaktoren und ihre ethischen Rechtfertigungen behandelt werden, analysiert das Buch systematisch die zahlreichen Geheimhaltungspflichten, die für Pflegepersonal gelten können, ihre jeweiligen Grenzen und ihre Verknüpfung. Die Studie endet mit einer Analyse verschiedener Szenarien für die Zukunft der ärztlichen Schweigepflicht.
Rezension: swissprivacy.law
bekleidet derzeit die Position des Senior Legal Officer beim SIB Schweizerisches Institut für Bioinformatik. Im Oktober 2020 nahm die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Neuchâtel seine Doktorarbeit an und zeichnete sie mit dem Prädikat summa cum laude aus.
Frédéric Erard ist Preisträger des Paul-René Rosset-Preises 2021. Mit dem Paul-René-Rosset-Preis wird eine der besten juristischen Doktorarbeiten der Universität Neuchâtel ausgezeichnet. Der Preis wird alle drei Jahre verliehen. Herzliche Gratulation!
2021–Q1
Seite 001–106
2021–Q1
Seite 001–106
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Quartalsband Nr. 1 für 2021.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und reservieren/bestellen Sie unseren sui generis Quartalsband Nr. 1 für 2021.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Was ist
Strafverteidigung?
Eine
Praxiseinführung
Was ist
Strafverteidigung?
Eine
Praxiseinführung
Wenige Berufe lösen ähnlich ambivalente Gefühle aus wie die Strafverteidigung: Erkämpft die Strafverteidigung einem Unschuldigen einen Freispruch, wird sie bewundert. Tritt die Strafverteidigung dagegen für die Rechte eines Schwerverbrechers ein, kommt die wiederkehrende Frage gewiss, wie man den verteidigen könne.
Bisher gab es bezogen auf die Schweiz keine Einführung in die Praxis und das Handwerk der Strafverteidigung. Das Buch schliesst damit eine zentrale Lücke. Es richtet sich nicht primär an routinierte Fachleute, sondern auch und gerade an Berufsanfängerinnen, Studierende und ein interessiertes breites Publikum.
Stephan Bernards anschauliche Ausführungen basieren auf seinen früheren Veröffentlichungen rund um die Strafverteidigung in Fach- und Publikumsmedien. Sie gründen indessen mindestens ebenso auf seinem persönlichen Handlungs- und Erfahrungswissen aus über 15 Jahren breiter Strafverteidigungspraxis.
«Hervorragende Einführung in die Praxis der Strafverteidigung»
Diego Gfeller, plädoyer 3/2021
«... auch für Nichtjurist*innen verständlich darlegt, warum es eine engagierte und kompromisslose Verteidigung braucht.»
Brigitte Hürlimann, Republik
Podcast «Auf dem Weg als Anwältin»:
Duri Bonin: Interview mit Stephan Bernard
Wenige Berufe lösen ähnlich ambivalente Gefühle aus wie die Strafverteidigung: Erkämpft die Strafverteidigung einem Unschuldigen einen Freispruch, wird sie bewundert. Tritt die Strafverteidigung dagegen für die Rechte eines Schwerverbrechers ein, kommt die wiederkehrende Frage gewiss, wie man den verteidigen könne.
Bisher gab es bezogen auf die Schweiz keine Einführung in die Praxis und das Handwerk der Strafverteidigung. Das Buch schliesst damit eine zentrale Lücke. Es richtet sich nicht primär an routinierte Fachleute, sondern auch und gerade an Berufsanfängerinnen, Studierende und ein interessiertes breites Publikum.
Stephan Bernards anschauliche Ausführungen basieren auf seinen früheren Veröffentlichungen rund um die Strafverteidigung in Fach- und Publikumsmedien. Sie gründen indessen mindestens ebenso auf seinem persönlichen Handlungs- und Erfahrungswissen aus über 15 Jahren breiter Strafverteidigungspraxis.
«Hervorragende Einführung in die Praxis der Strafverteidigung»
Diego Gfeller, plädoyer 3/2021
«... auch für Nichtjurist*innen verständlich darlegt, warum es eine engagierte und kompromisslose Verteidigung braucht.»
Brigitte Hürlimann, Republik
Podcast «Auf dem Weg als Anwältin»:
Duri Bonin: Interview mit Stephan Bernard
, geboren 1975, ist seit 2004 selbständiger Anwalt und Mediator in Zürich. Er ist nebenberuflich als Referent/Dozent sowie in zivilgesellschaftlichen Ehrenämtern tätig und publiziert rege in Fach- und Publikumsmedien.
Weitere Publikationen2020–Q4
Seite 413–506
2020–Q4
Seite 413–506
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und bestellen Sie unseren zweiten sui generis Quartalsband. Darin finden Sie die 10 Beiträge, die zwischen Oktober und Dezember 2020 bei uns erschienen sind.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und bestellen Sie unseren zweiten sui generis Quartalsband. Darin finden Sie die 10 Beiträge, die zwischen Oktober und Dezember 2020 bei uns erschienen sind.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Die Rechnungsstellung im
schweizerischen
Obligationenrecht
Die Rechnungsstellung im
schweizerischen
Obligationenrecht
Obschon die Rechnungsstellung in der Praxis von grosser Bedeutung ist, findet sich in der schweizerischen Zivilrechtsliteratur keine grundlegende Abhandlung über deren Wirkungen im Anwendungsbereich des Obligationenrechts. Diese Lücke will die vorliegende Untersuchung mit dem Titel «Die Rechnungsstellung im schweizerischen Obligationenrecht» schliessen.
Der Autor erörtert darin vornehmlich, welche Konsequenzen die Rechnungsstellung für die Entstehung, den Umfang, die Fälligkeit und die Verjährung von Forderungen zeitigt und wie sich die Rechnungsstellung auf den Schuldnerverzug auswirkt. Weiter widmet sich die Arbeit den Rechtsfolgen von in der Praxis häufig anzutreffenden Zusatzerklärungen des Rechnungsstellers und beleuchtet die Rechtsstellung des Rechnungsadressaten.
Obschon die Rechnungsstellung in der Praxis von grosser Bedeutung ist, findet sich in der schweizerischen Zivilrechtsliteratur keine grundlegende Abhandlung über deren Wirkungen im Anwendungsbereich des Obligationenrechts. Diese Lücke will die vorliegende Untersuchung mit dem Titel «Die Rechnungsstellung im schweizerischen Obligationenrecht» schliessen.
Der Autor erörtert darin vornehmlich, welche Konsequenzen die Rechnungsstellung für die Entstehung, den Umfang, die Fälligkeit und die Verjährung von Forderungen zeitigt und wie sich die Rechnungsstellung auf den Schuldnerverzug auswirkt. Weiter widmet sich die Arbeit den Rechtsfolgen von in der Praxis häufig anzutreffenden Zusatzerklärungen des Rechnungsstellers und beleuchtet die Rechtsstellung des Rechnungsadressaten.
ist als Gerichtsschreiber an der I. zivilrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts tätig. Im Mai 2020 hat die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Bern seine Dissertation mit dem Prädikat summa cum laude angenommen.
Das Verfahren vor
dem Kindes- und
Erwachsenen-
schutzgericht des
Kantons Bern
Das Verfahren vor
dem Kindes- und
Erwachsenen-
schutzgericht des
Kantons Bern
Im Kanton Bern nimmt das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht die Aufgaben der gerichtlichen Beschwerdeinstanz in Kindes- und Erwachsenenschutzsachen wahr. Es bildet einen Teil der Zivilabteilung des Obergerichts und ist mit Oberrichterinnen und Oberrichtern wie auch mit Fachrichterinnen und Fachrichtern besetzt. Das Verfahren vor diesem Fachgericht ist geprägt von einem Rechtsquellenpluralismus: Eine bundesrechtliche Rumpfordnung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch wird konkretisiert durch eine kantonale Spezialverfahrensordnung, die wiederum lückenfüllend auf den allgemeinen Verwaltungsprozess des Kantons Bern verweist. Das vorliegende Werk stellt das Verfahren vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht systematisch dar und soll sowohl den Rechtssuchenden, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als auch den Mitgliedern des Gerichts bei prozessualen Fragen als Orientierung dienen.
Im Kanton Bern nimmt das Kindes- und Erwachsenenschutzgericht die Aufgaben der gerichtlichen Beschwerdeinstanz in Kindes- und Erwachsenenschutzsachen wahr. Es bildet einen Teil der Zivilabteilung des Obergerichts und ist mit Oberrichterinnen und Oberrichtern wie auch mit Fachrichterinnen und Fachrichtern besetzt. Das Verfahren vor diesem Fachgericht ist geprägt von einem Rechtsquellenpluralismus: Eine bundesrechtliche Rumpfordnung im Schweizerischen Zivilgesetzbuch wird konkretisiert durch eine kantonale Spezialverfahrensordnung, die wiederum lückenfüllend auf den allgemeinen Verwaltungsprozess des Kantons Bern verweist. Das vorliegende Werk stellt das Verfahren vor dem Kindes- und Erwachsenenschutzgericht systematisch dar und soll sowohl den Rechtssuchenden, den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als auch den Mitgliedern des Gerichts bei prozessualen Fragen als Orientierung dienen.
PD Dr. iur Christoph Hurni, Lehrbeauftragter für Zivilprozessrecht an der Universität Bern, Bundesrichter.
Dr. iur. Christian Josi, Oberrichter Kanton Bern und Präsident des Handelsgerichts Bern.
RA Dr. iur. Lorenz Sieber, Gerichtsschreiber am Bundesgericht.
2020–Q3
Seite 297–412
2020–Q3
Seite 297–412
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und bestellen Sie unseren ersten sui generis Quartalsband. Darin finden Sie die 14 Beiträge, die zwischen Juli und September 2020 bei uns erschienen sind.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Neu erscheinen die Beiträge aus unserer Open-Access-Zeitschrift auch in gedruckter Form. Unterstützen Sie Open Access und bestellen Sie unseren ersten sui generis Quartalsband. Darin finden Sie die 14 Beiträge, die zwischen Juli und September 2020 bei uns erschienen sind.
Hier können Sie den Quartalsband als Institution für Fr. 500.– und als Privatperson für Fr. 280.– pro Jahr abonnieren.
Court Assistance
in the Taking
of Evidence
in International
Arbitration
Court Assistance
in the Taking
of Evidence
in International
Arbitration
Although international arbitration is widely hailed as an efficient, confidential and flexible way of settling commercial disputes, it has its limits. The arbitral tribunal’s lack of coercive power is thrown into particularly stark relief when it comes to the taking of evidence from third parties outside the arbitral proceedings. If they do not comply voluntarily with the request of the arbitral tribunal to testify as a witness or disclose documents, assistance must be sought from state courts.
As the success of a case hinges on the evidence that a party can obtain, it is crucial to understand how to obtain evidence through state courts. At the heart of this work is the question of the conditions under which state courts may offer assistance in international arbitral proceedings. With a special focus on Switzerland and comparative aspects, this book provides helpful tactical insights for arbitral practitioners around the world.
Although international arbitration is widely hailed as an efficient, confidential and flexible way of settling commercial disputes, it has its limits. The arbitral tribunal’s lack of coercive power is thrown into particularly stark relief when it comes to the taking of evidence from third parties outside the arbitral proceedings. If they do not comply voluntarily with the request of the arbitral tribunal to testify as a witness or disclose documents, assistance must be sought from state courts.
As the success of a case hinges on the evidence that a party can obtain, it is crucial to understand how to obtain evidence through state courts. At the heart of this work is the question of the conditions under which state courts may offer assistance in international arbitral proceedings. With a special focus on Switzerland and comparative aspects, this book provides helpful tactical insights for arbitral practitioners around the world.
Dr. iur., Rechtsanwalt bei Eversheds Sutherland AG in Bern.
Weitere PublikationenDatenschutz bei
drohnengestützter
Datenbearbeitung
durch Private
Datenschutz bei
drohnengestützter
Datenbearbeitung
durch Private
Der Einsatz von Drohnen nimmt stetig zu, auch unter Privaten. Wer eine Drohne hört oder sieht, weiss in der Regel nicht, ob er gerade beobachtet oder gefilmt wird und ob das Aufgenommene live übertragen oder aufgezeichnet wird. Ebenso bleibt regelmässig unklar, wer für die Drohne verantwortlich ist.
Vor diesem Hintergrund nimmt sich dieses Buch der folgenden Frage an: Wie kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung — konkretisiert im Datenschutzrecht — bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private durchgesetzt werden? Der Autor analysiert dazu sowohl das zukünftige Datenschutzgesetz als auch die neuen Vorschriften zur Drohnenfliegerei und präsentiert gestützt darauf konkrete Vorschläge für eine Gesetzesanpassung.
Der Einsatz von Drohnen nimmt stetig zu, auch unter Privaten. Wer eine Drohne hört oder sieht, weiss in der Regel nicht, ob er gerade beobachtet oder gefilmt wird und ob das Aufgenommene live übertragen oder aufgezeichnet wird. Ebenso bleibt regelmässig unklar, wer für die Drohne verantwortlich ist.
Vor diesem Hintergrund nimmt sich dieses Buch der folgenden Frage an: Wie kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung — konkretisiert im Datenschutzrecht — bei der drohnengestützten Datenbearbeitung durch Private durchgesetzt werden? Der Autor analysiert dazu sowohl das zukünftige Datenschutzgesetz als auch die neuen Vorschriften zur Drohnenfliegerei und präsentiert gestützt darauf konkrete Vorschläge für eine Gesetzesanpassung.
Dr. iur. David Henseler, Gerichtsschreiber am Verwaltungsgericht Zürich.
Die privatisierte
Erfüllung staatlicher
Aufgaben
Die privatisierte
Erfüllung staatlicher
Aufgaben
Der Staat ist zu gross, zu langsam, zu teuer und zu weit von seinen Bürgerinnen und Bürgern entfernt. Diesen Eindruck vermitteln die zahlreichen Privatisierungsvorhaben, die den Staat reformieren möchten. Können Privatisierungen die Erwartung von weniger Staat einlösen, oder sind umgekehrt die Befürchtungen berechtigt, wonach damit die rechtsstaatlichen und demokratischen Vorgaben zurückgedrängt werden?
Was den Staat ausmacht, sind die Aufgaben, die er erfüllen muss. Wer nur die Art und Weise der Aufgabenerfüllung verändert, wird den Staat nicht verkleinern, verursacht aber oft zusätzlichen Kontrollaufwand. Zudem können aufgabenfremde Motive in die staatliche Aufgabenerfüllung einfliessen und die Grenzen des Staates schwieriger zu ziehen sein. Auf der anderen Seite stehen grössere Flexibilität, Erfüllungsweisen, die für den Einzelfall passen, und die erhöhte Akzeptanz seitens der Adressatinnen und Adressaten von staatlichem Handeln.
Dieses Buch arbeitet mit Blick auf das schweizerische Verfassungsrecht heraus, wo Probleme und Spielräume auftreten, wenn die staatlichen Aufgaben privatisiert erfüllt werden.
Der Staat ist zu gross, zu langsam, zu teuer und zu weit von seinen Bürgerinnen und Bürgern entfernt. Diesen Eindruck vermitteln die zahlreichen Privatisierungsvorhaben, die den Staat reformieren möchten. Können Privatisierungen die Erwartung von weniger Staat einlösen, oder sind umgekehrt die Befürchtungen berechtigt, wonach damit die rechtsstaatlichen und demokratischen Vorgaben zurückgedrängt werden?
Was den Staat ausmacht, sind die Aufgaben, die er erfüllen muss. Wer nur die Art und Weise der Aufgabenerfüllung verändert, wird den Staat nicht verkleinern, verursacht aber oft zusätzlichen Kontrollaufwand. Zudem können aufgabenfremde Motive in die staatliche Aufgabenerfüllung einfliessen und die Grenzen des Staates schwieriger zu ziehen sein. Auf der anderen Seite stehen grössere Flexibilität, Erfüllungsweisen, die für den Einzelfall passen, und die erhöhte Akzeptanz seitens der Adressatinnen und Adressaten von staatlichem Handeln.
Dieses Buch arbeitet mit Blick auf das schweizerische Verfassungsrecht heraus, wo Probleme und Spielräume auftreten, wenn die staatlichen Aufgaben privatisiert erfüllt werden.
Dr. iur. Dominik Elser, Inhaber Büro Elser in Zürich, Mitgründer des JuWissBlog (juwiss.de) und der Operation Libero.
Die Praxis der
bedingten Entlassung
aus dem Strafvollzug
Die Praxis der
bedingten Entlassung
aus dem Strafvollzug
Der Entscheid über die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug (Art. 86-89 StGB) ist ein sehr bedeutender Entscheid in der Strafrechtspflege. Auf dem Spiel stehen sowohl die Freiheit der verurteilten Person, die durch die bedingte Entlassung eine Chance auf Wiedereingliederung erhalten soll, als auch die Sicherheit der Allgemeinheit, die vor der Begehung weiterer Straftaten geschützt werden muss. Ungeachtet ihrer kriminalpolitischen Bedeutung ist die bedingte Entlassung in der Literatur bisher kaum beleuchtet worden: Wie ist das Verfahren bei der bedingten Entlassung ausgestaltet? Wie beeinflussen die am Verfahren mitbeteiligten Akteure dessen Ergebnis? Wie füllen die zum Entscheid aufgerufenen Personen den Ermessensspielraum aus, den das Gesetz ihnen offenlässt? Das vorliegende Buch leistet einen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke. Im Mittelpunkt stehen die Prozesse der behördlichen Entscheidungsfindung sowie die in Gesetz, Judikatur und Lehre genannten Prognosekriterien, die für den Entscheid über die bedingte Entlassung von Straftätern maßgeblich sind. Als Basis dient eine Stichprobe von 943 Vollzugsakten aus vier Kantonen, die mit Hilfe von statistischen Verfahren ausgewertet wird. Die Ergebnisse der Analyse führen zu einem vertieften Verständnis der Anwendungsunterschiede von Art. 86 zwischen verschiedenen Jahren und Kantonen, die ihrerseits mit ungleichen Vorstellungen von der richtigen Verfahrenserledigung und der Zwecknatur des Rechtsinstituts der bedingten Entlassung korrespondieren. Daraus entwickelt der Autor kriminalpolitische Vorschläge mit dem Ziel einer Harmonisierung der Entscheidungsprozesse und einer breiteren Anwendung der bedingten Entlassung.
Der Entscheid über die bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug (Art. 86-89 StGB) ist ein sehr bedeutender Entscheid in der Strafrechtspflege. Auf dem Spiel stehen sowohl die Freiheit der verurteilten Person, die durch die bedingte Entlassung eine Chance auf Wiedereingliederung erhalten soll, als auch die Sicherheit der Allgemeinheit, die vor der Begehung weiterer Straftaten geschützt werden muss. Ungeachtet ihrer kriminalpolitischen Bedeutung ist die bedingte Entlassung in der Literatur bisher kaum beleuchtet worden: Wie ist das Verfahren bei der bedingten Entlassung ausgestaltet? Wie beeinflussen die am Verfahren mitbeteiligten Akteure dessen Ergebnis? Wie füllen die zum Entscheid aufgerufenen Personen den Ermessensspielraum aus, den das Gesetz ihnen offenlässt? Das vorliegende Buch leistet einen Beitrag zur Schließung dieser Forschungslücke. Im Mittelpunkt stehen die Prozesse der behördlichen Entscheidungsfindung sowie die in Gesetz, Judikatur und Lehre genannten Prognosekriterien, die für den Entscheid über die bedingte Entlassung von Straftätern maßgeblich sind. Als Basis dient eine Stichprobe von 943 Vollzugsakten aus vier Kantonen, die mit Hilfe von statistischen Verfahren ausgewertet wird. Die Ergebnisse der Analyse führen zu einem vertieften Verständnis der Anwendungsunterschiede von Art. 86 zwischen verschiedenen Jahren und Kantonen, die ihrerseits mit ungleichen Vorstellungen von der richtigen Verfahrenserledigung und der Zwecknatur des Rechtsinstituts der bedingten Entlassung korrespondieren. Daraus entwickelt der Autor kriminalpolitische Vorschläge mit dem Ziel einer Harmonisierung der Entscheidungsprozesse und einer breiteren Anwendung der bedingten Entlassung.
Dr. iur. et lic.rer.soc. Christoph Urwyler, Wissenschaftlicher Mitarbeiter Fachwissen & Analyse am Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug.
Waffengleichheit
im Vorverfahren
Waffengleichheit
im Vorverfahren
Der Begriff der Waffengleichheit wird im Kontext des Strafverfahrens häufig verwendet aber nur selten trennscharf definiert. Die vorliegende Arbeit schickt sich an, dem Begriff eine inhaltliche Kontur zu verleihen. Sie beleuchtet die historischen Wurzeln dieses wichtigen Strukturprinzips und zeigt die Ziele der Waffengleichheit auf. Ein besonderes Augenmerk richtet das Werk auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser verlangt im entscheidenden Beweisverfahren nach einer Verfahrensbalance zwischen beschuldigter Person auf der einen und Strafverfolgungsbehörden auf der anderen Seite. Inwieweit hält die Schweizer Verfahrenswirklichkeit – mit ihrer Verschiebung entscheidender Verfahrensschritte ins Vorverfahren – dieser Forderung stand? Auf Grundlage empirischer Daten wird aufgezeigt, dass die institutionelle Übermacht der Strafverfolgungsbehörden im unterregulierten Vorverfahren das Potenzial birgt, die Verteidigungsrechte der beschuldigten Person in unsachlicher Weise einzuschränken. Wie diesem Problem begegnet werden kann, diskutiert der Autor in einer gesamthaften Betrachtung des schweizerischen Strafprozesses anhand verschiedener Varianten.
Der Begriff der Waffengleichheit wird im Kontext des Strafverfahrens häufig verwendet aber nur selten trennscharf definiert. Die vorliegende Arbeit schickt sich an, dem Begriff eine inhaltliche Kontur zu verleihen. Sie beleuchtet die historischen Wurzeln dieses wichtigen Strukturprinzips und zeigt die Ziele der Waffengleichheit auf. Ein besonderes Augenmerk richtet das Werk auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser verlangt im entscheidenden Beweisverfahren nach einer Verfahrensbalance zwischen beschuldigter Person auf der einen und Strafverfolgungsbehörden auf der anderen Seite. Inwieweit hält die Schweizer Verfahrenswirklichkeit – mit ihrer Verschiebung entscheidender Verfahrensschritte ins Vorverfahren – dieser Forderung stand? Auf Grundlage empirischer Daten wird aufgezeigt, dass die institutionelle Übermacht der Strafverfolgungsbehörden im unterregulierten Vorverfahren das Potenzial birgt, die Verteidigungsrechte der beschuldigten Person in unsachlicher Weise einzuschränken. Wie diesem Problem begegnet werden kann, diskutiert der Autor in einer gesamthaften Betrachtung des schweizerischen Strafprozesses anhand verschiedener Varianten.
Lorenz Garland studierte Rechtswissenschaft an der Universität Zürich (2005–2011). Danach arbeitete er am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozess-recht von Prof. Dr. iur. Sarah Summers (2012–2017) hauptsächlich an dem vom SNF geförderten Forschungsprojekt «Trial Observation». Im Jahr 2017 begann Lorenz Garland sein Praxisjahr bei der Anwaltskanzlei «Tethong Blattner» und ist seitdem in unterschiedlichen Funktionen in der Strafrechts-praxis tätig. Seine Dissertation wurde im Mai 2019 von der Rechtswissen-schaftlichen Fakultät der Universität Zürich abgenommen.
Crisis at the WTO
Crisis at the WTO
Since 2017, the United States has blocked all appointments to the Appellate Body of the World Trade Organization (WTO), thereby threatening to destroy the WTO’s dispute settlement system, one of the most active dispute settlement systems in international law and a central pillar of the multilateral trading system. The United States justifies its blockage with allegations of judicial overreach, claiming that the Appellate Body in its jurisprudence has not complied with the WTO treaties.
Since 2017, the United States has blocked all appointments to the Appellate Body of the World Trade Organization (WTO), thereby threatening to destroy the WTO’s dispute settlement system, one of the most active dispute settlement systems in international law and a central pillar of the multilateral trading system. The United States justifies its blockage with allegations of judicial overreach, claiming that the Appellate Body in its jurisprudence has not complied with the WTO treaties.
Prof. Dr. Jens Lehne, Professor für öffentliches Wirtschaftsrecht an der School of Management and Law der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.
Der Strafkläger
im Strafbefehls-
und im abgekürzten
Verfahren
Der Strafkläger
im Strafbefehls-
und im abgekürzten
Verfahren
Das vorliegende Werk bietet einen Überblick zur Rolle, die Geschädigte unabhängig von materiellen Entschädigungsinteressen im Strafverfahren als Strafkläger einnehmen. Dabei werden die Parteirechte des Strafklägers ebenso behandelt wie seine Stellung in den effizienten Strafbefehls- und den abgekürzten Verfahren. Dabei wird auf Inkonsistenzen im Gesetz eingegangen, die bisherige Rechtsprechung zum Strafkläger kritisch hinterfragt und der Zielkonflikt zwischen Geschädigtenbeteiligung und Verfahrenseffizienz beleuchtet.
Die Rolle des Strafklägers wurde in der Schweizer Rechtswissenschaft bisher nur punktuell und stets im Hinblick auf spezifische Fragestellungen untersucht. Der Autor versucht erstmals, den Strafkläger als Prozesspartei breit zu thematisieren und in einen Zusammenhang mit dem das Strafprozessrecht prägenden Effizienzgedanken zu stellen.
Das vorliegende Werk bietet einen Überblick zur Rolle, die Geschädigte unabhängig von materiellen Entschädigungsinteressen im Strafverfahren als Strafkläger einnehmen. Dabei werden die Parteirechte des Strafklägers ebenso behandelt wie seine Stellung in den effizienten Strafbefehls- und den abgekürzten Verfahren. Dabei wird auf Inkonsistenzen im Gesetz eingegangen, die bisherige Rechtsprechung zum Strafkläger kritisch hinterfragt und der Zielkonflikt zwischen Geschädigtenbeteiligung und Verfahrenseffizienz beleuchtet.
Die Rolle des Strafklägers wurde in der Schweizer Rechtswissenschaft bisher nur punktuell und stets im Hinblick auf spezifische Fragestellungen untersucht. Der Autor versucht erstmals, den Strafkläger als Prozesspartei breit zu thematisieren und in einen Zusammenhang mit dem das Strafprozessrecht prägenden Effizienzgedanken zu stellen.
Dr. iur. Moritz Oehen, Gerichtsschreiber am Kantonsgericht Luzern.
Weitere PublikationenEnforcing Human
Rights of Palestinians
in the Occupied
Territory
Enforcing Human
Rights of Palestinians
in the Occupied
Territory
This work examines the applicability of international human rights and humanitarian laws as well as the domestic laws in order to assess the contribution of these laws in protecting the fundamental human rights of Palestinians in the Occupied Territory. It conducts in-depth case studies of three basic rights: the right to movement, the right to property, and the right to equality and non-discrimination in the Occupied Territory. The study further examines the role of the Palestinian High Court of Justice and the Israeli Supreme Court in implementing domestic and international laws. In this regard, the study analyses the major laws which are invoked, in certain circumstances, to limit the movement of Palestinians, to confiscate, expropriate, and destruct their private property, and to implement discriminatory practices against them. The author further examines whether the available international and domestic mechanisms are effective, and if not, she suggests modifications upon which a functional national and international system would be built.
This work examines the applicability of international human rights and humanitarian laws as well as the domestic laws in order to assess the contribution of these laws in protecting the fundamental human rights of Palestinians in the Occupied Territory. It conducts in-depth case studies of three basic rights: the right to movement, the right to property, and the right to equality and non-discrimination in the Occupied Territory. The study further examines the role of the Palestinian High Court of Justice and the Israeli Supreme Court in implementing domestic and international laws. In this regard, the study analyses the major laws which are invoked, in certain circumstances, to limit the movement of Palestinians, to confiscate, expropriate, and destruct their private property, and to implement discriminatory practices against them. The author further examines whether the available international and domestic mechanisms are effective, and if not, she suggests modifications upon which a functional national and international system would be built.
is an international lawyer. She studied at the University of Fribourg, Switzerland and received her Ph.D. in 2018.
Die zivilrechtliche
Haftung für autonome
Drohnen
Die zivilrechtliche
Haftung für autonome
Drohnen
Die Eigenschaften autonomer Drohnen stellen das Haftpflichtrecht vor grosse Herausforderungen. Heute sind in der Schweiz nur Personen- und Sachschäden auf der Erde durch eine Gefährdungshaftung gedeckt. Bei reinen Vermögensschäden und Luftkollisionen drohen Geschädigte ohne Rechtsschutz zu bleiben: Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlentscheidungen eines Algorithmus sind weder mittels Verschuldenshaftung noch mit der Haftung für Produkte durchsetzbar. Der in diesem Werk ausgearbeitete Regulierungsvorschlag schliesst die Haftungslücken, wobei die aktuellen europäischen Bestrebungen im Luftrecht ein Teil der Lösung sind. Als erste Dissertation zur Haftung für zivile autonome Drohnen wird dieses Buch über das Luftrecht hinaus als Referenzobjekt dienen, für künftige Arbeiten zu Drohnen ebenso wie für Abhandlungen zu autonomen Systemen im Allgemeinen.
Dieses Werk wurde ausgezeichnet mit dem Rudolf-Mäder-Preis 2018 und dem Walther-Hug-Preis St. Gallen 2018.
Die Eigenschaften autonomer Drohnen stellen das Haftpflichtrecht vor grosse Herausforderungen. Heute sind in der Schweiz nur Personen- und Sachschäden auf der Erde durch eine Gefährdungshaftung gedeckt. Bei reinen Vermögensschäden und Luftkollisionen drohen Geschädigte ohne Rechtsschutz zu bleiben: Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlentscheidungen eines Algorithmus sind weder mittels Verschuldenshaftung noch mit der Haftung für Produkte durchsetzbar. Der in diesem Werk ausgearbeitete Regulierungsvorschlag schliesst die Haftungslücken, wobei die aktuellen europäischen Bestrebungen im Luftrecht ein Teil der Lösung sind. Als erste Dissertation zur Haftung für zivile autonome Drohnen wird dieses Buch über das Luftrecht hinaus als Referenzobjekt dienen, für künftige Arbeiten zu Drohnen ebenso wie für Abhandlungen zu autonomen Systemen im Allgemeinen.
Dieses Werk wurde ausgezeichnet mit dem Rudolf-Mäder-Preis 2018 und dem Walther-Hug-Preis St. Gallen 2018.
RA Dr. iur. Silvio Hänsenberger, Rechsanwalt und Notar beim Anwaltsbüro Stadelmann in St. Gallen.
Weitere PublikationenIntroduction
to Swiss Law
Introduction
to Swiss Law
What are the origins of direct democracy in Switzerland? How does the Swiss judiciary function? What are the principles of Swiss civil, contract and administrative law? What is the role of public service broadcasting in the political decision making process? What are the leading cases in tax law? What forms of euthanasia are legal in Switzerland? In this introduction 13 legal scholars of the University of Zürich Law Faculty try to answer these questions and give the reader an overview of Swiss public, private and criminal law. As the first comprehensive introduction to Swiss law in English, it is addressed to both lawyers from abroad and incoming students.
What are the origins of direct democracy in Switzerland? How does the Swiss judiciary function? What are the principles of Swiss civil, contract and administrative law? What is the role of public service broadcasting in the political decision making process? What are the leading cases in tax law? What forms of euthanasia are legal in Switzerland? In this introduction 13 legal scholars of the University of Zürich Law Faculty try to answer these questions and give the reader an overview of Swiss public, private and criminal law. As the first comprehensive introduction to Swiss law in English, it is addressed to both lawyers from abroad and incoming students.
Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.
Weitere PublikationenNormstabilisierung
und Schuldvorwurf
Normstabilisierung
und Schuldvorwurf
Dieses Werk nimmt sich dem Wesen strafrechtlicher Schuld und damit dem Herzstück der Strafrechtstheorie an. Die Untersuchung widmet sich der Frage nach der Relevanz des Strafrechts und der Strafe für die Stabilisierung von Normen innerhalb der Gesellschaft und eruiert darauf aufbauend die Funktion des Schuldvorwurfs und des Schuldprinzips. Die Autorin liefert detaillierte Einblicke in den Mechanismus und die Elemente der Verantwortungszuschreibung, wobei diese Erkenntnisse mit Blick auf die Schuldlehren deutschsprachiger und angelsächsischer Rechtsordnungen rechtsvergleichend überprüft werden. Dabei wird insbesondere die Doktrin der Strict Liability eingehend beleuchtet, bei welcher auf das Schulderfordernis ganz oder partiell verzichtet wird. Die zahlreichen Variationen dieser angelsächsischen Doktrin werden eingeführt und einer Kategorisierung und Beurteilung unterzogen. Die Autorin zeigt auf, wie die Zuschreibung persönlicher Verantwortlichkeit der Funktion des Strafrechts folgt und folgen soll. Die Einhaltung des Schuldprinzips und die Berücksichtigung der Funktion der Schuld ist deshalb nicht nur aus Gerechtigkeitsüberlegungen indiziert, sondern vielmehr soziale Notwendigkeit.
Dieses Werk nimmt sich dem Wesen strafrechtlicher Schuld und damit dem Herzstück der Strafrechtstheorie an. Die Untersuchung widmet sich der Frage nach der Relevanz des Strafrechts und der Strafe für die Stabilisierung von Normen innerhalb der Gesellschaft und eruiert darauf aufbauend die Funktion des Schuldvorwurfs und des Schuldprinzips. Die Autorin liefert detaillierte Einblicke in den Mechanismus und die Elemente der Verantwortungszuschreibung, wobei diese Erkenntnisse mit Blick auf die Schuldlehren deutschsprachiger und angelsächsischer Rechtsordnungen rechtsvergleichend überprüft werden. Dabei wird insbesondere die Doktrin der Strict Liability eingehend beleuchtet, bei welcher auf das Schulderfordernis ganz oder partiell verzichtet wird. Die zahlreichen Variationen dieser angelsächsischen Doktrin werden eingeführt und einer Kategorisierung und Beurteilung unterzogen. Die Autorin zeigt auf, wie die Zuschreibung persönlicher Verantwortlichkeit der Funktion des Strafrechts folgt und folgen soll. Die Einhaltung des Schuldprinzips und die Berücksichtigung der Funktion der Schuld ist deshalb nicht nur aus Gerechtigkeitsüberlegungen indiziert, sondern vielmehr soziale Notwendigkeit.
Dr. iur., Postdoctoral Researcher an der Law School der Universität St. Gallen.
Weitere Publikationen