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2024
Seite 207–218
Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen
Vanessa Rüegger

Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen ist durch Behindertenrechtskonvention und Bundesverfassung gewährleistet. Einem selbstbestimmten Leben stehen aber nach wie vor Hindernisse wie bspw. fehlende Unterstützungsdienste im Weg. Mit Motion 24.3003 wird auf Bundesebene die Revision einschlägiger Rechtsgrundlagen gefordert. Der Bundesrat verweist seinerseits auf offene Fragen zu den jeweiligen Kompetenzen. Der vorliegende Beitrag nimmt diese politische Debatte zum Anlass, um die Kompetenzverteilung im Bereich des autonomen Wohnens zu untersuchen. In einer völkerrechtskonformen Verfassungsauslegung werden zunächst die grund- und menschenrechtlichen Pflichten zur Förderung des selbstbestimmten Wohnens dargelegt. Im Anschluss vertieft der Beitrag die eng verflochtenen Kompetenzen von Bund und Kantonen gemäss Art. 112b und 112c Bundesverfassung mit der Schlussfolgerung, dass Bund und Kantone verpflichtet sind, autonome Wohnformen zu fördern und auf institutionelle Formen der Unterbringung soweit wie möglich zu verzichten. Dies erfordert entsprechende Anpassungsleistungen im jeweiligen Kompetenzbereich.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.266
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Vanessa Rüegger

Dr. iur., Postdoc und Lehrbeauftragte an der Universität Basel.

Weitere Publikationen
Seite 197–205
Beyond the Butcher: Navigating the Legal Landscape of Cultured Meat
Felix Delerm, Melanie Levy

Kultiviertes Fleisch, das aus Zellkulturen statt aus geschlachteten Tieren gewonnen wird, liegt schon bald auf den Tellern. Trotz seines Potenzials für Nachhaltigkeit, Tierschutz und Lebensmittelsicherheit steht kultiviertes Fleisch vor regulatorischen Herausforderungen. Im Jahr 2023 hat Aleph Farms in der Schweiz den ersten europaweiten Antrag auf Marktzugang gestellt. Der vorliegende Beitrag analysiert den schweizerischen Rechtsrahmen für kultiviertes Fleisch. Er konzentriert sich auf die Klassifikation und das Zulassungsverfahren für den Marktzugang neuartiger Lebensmittel. Er plädiert dafür, dass sich die Vorschriften mit dem technologischen Fortschritt weiterentwickeln, während gleichzeitig die Sicherheit der Verbrauchenden gewährleistet sein muss.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.265
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Felix Delerm

Ph.D. student in law, Institute of Health Law, Faculty of Law, University of Neuchâtel, Switzerland, SNSF Eccellenza project "The Increasing Weight of Regulation: The Role(s) of Law as a Public Health Tool in the Prevention State".

Melanie Levy

Assistant professor of law, co-director Institute of Health Law, Faculty of Law, University of Neuchâtel, Switzerland, director SNSF Eccellenza project "The Increasing Weight of Regulation: The Role(s) of Law as a Public Health Tool in the Prevention State".

Seite 185–196
One or Several Types of Constitutional Law?
Mona Gubler

Dieser Artikel untersucht, ob es trotz des etablierten Grundsatzes der Gleichrangigkeit von Verfassungsnormen bestimmte höherrangige Normen in der Schweizer Bundesverfassung gibt, die im Rahmen von Verfassungsänderungen verbindlich sind. In Anlehnung an Carl Schmitt, Jürgen Habermas und die schweizerische Verfassungslehre argumentiere ich, dass die auf Rechtsstaatlichkeit und Demokratie als grundlegende und gleichberechtigte Verfassungsprinzipien basierende Bundesverfassung selbst Grenzen für Verfassungsänderungen vorgibt. Die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für dieses Verfassungsverständnis wird die Vereinbarkeit von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Praxis erleichtern.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.264
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Mona Gubler

BLaw (Zurich), MLaw Double Degree Candidate (University of Zurich and University of Amsterdam), Junior Academic Assistant at the Chair for Public Law with a focus on International and Comparative Law and the Chair for Legal Sociology with particular emphasis on Media Law at the University of Zurich.

Seite 175–183
Finanzielle Folgen des Schwarzfahrens
Luca Schoop

Wer ohne gültigen Fahrschein öffentliche Verkehrsbetriebe benutzt, hat den eigentlichen Fahrpreis und den sog. Zuschlag zu bezahlen. Wer dies wiederholt tut, muss auch noch eine Staffelungsgebühr entrichten. Daneben ist auch eine strafrechtliche Ahndung möglich. Die Verkehrsbetriebe haben die Möglichkeit, die mit dem Schwarzfahren zusammenhängenden Forderungen im Strafverfahren geltend zu machen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob es sich bei diesen regelmässig geltend gemachten Forderungen um adhäsionsfähige Zivilforderungen im Sinne der Strafprozessordnung handelt. Diese Frage hat in der Praxis Relevanz, zumal seit dem 1. Januar 2024 auch im Strafbefehlsverfahren bei gegebenen Voraussetzungen über Zivilforderungen entschieden werden kann respektive muss.     

Strafrecht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.263
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Luca Schoop

RA MLaw, ist wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht von Prof. Dr. iur. Marc Thommen an der Universität Zürich.

Seite 175–186
Expertises sur la responsabilité et l'indication de mesures en droit pénal des adultes : les psychologues en tant qu'expert∙e∙s
Thierry Urwyler

Selon la jurisprudence actuelle, seules des personnes détenant un titre de médecin spécialiste en psychiatrie et psychothérapie sont autorisées à réaliser les expertises en matière de responsabilité et d'indication de mesures. L'exclusion des psychologues, qui en découle, ne se justifie pas au vu des évolutions de ces dix dernières années. Les auteur·e·s expliquent quelles sont les formations postgrades nécessaires pour que des psychologues soient aptes à effectuer de telles expertises.

Strafrecht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.263
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Thierry Urwyler

Dr. iur., Akademischer Mitarbeiter, Forschung und Entwicklung, Justizvollzug und Wiedereingliederung (Zürich) und Lehrbeauftragter Universität Luzern.

Weitere Publikationen
Seite 167–173
Trilaterales Gas-Solidaritätsabkommen zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz
Carl Jauslin

Dieser Beitrag widmet sich dem trilateralen Gas-Solidaritätsabkommen, das am 19. März 2024 von Deutschland, Italien und der Schweiz unterzeichnet wurde. Das Gas-Solidaritätsabkommen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Notfällen aktiviert den primärrechtlichen Grundsatz der Energiesolidarität in der EU gemäss Art. 194 Abs. 1 AEUV, der im unionsrechtlichen Sekundärrecht in Art. 13 der EU-Verordnung 2017/1938 für den Gasbereich konkretisiert wurde. Im Fokus steht dabei die Tatsache, dass es sich beim Solidaritätsabkommen zwischen Deutschland, Italien und der Schweiz um das erste trilaterale Gas-Solidaritätsabkommen handelt und um das erste Abkommen, das mit der Schweiz einen Drittstaat als Vertragspartei hat.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.262
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Carl Jauslin

MLaw, BA, Jurist beim Bundesamt für Justiz in Bern und Doktorand bei Prof. Bijan Fateh-Moghadam an der Juristischen Fakultät der Universität Basel, Schindler Junior Scholar 2023/2024 am Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht der Universität Zürich. Der Autor forscht im Rahmen des Doktoratsprogramms «Recht im Wandel» der Universität Basel zur Solidarität als Rechtsprinzip. 

Seite 155–165
Behördenbeschwerde im Opferhilferecht
Karl-Marc Wyss

Der Beitrag stellt die Beschwerdemöglichkeit des Bundes im Opferhilferecht vor. Er behandelt die Frage, wann das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Behördenbeschwerde gegen kantonale Entscheide betreffend Opferhilfe berechtigt ist und welche Funktion dabei dem Bundesamt für Justiz (BJ) zukommt. Er nennt jüngere Anwendungsbeispiele und erläutert, weshalb das BJ im Namen des EJPD auch Behördenbeschwerden «pro Adressat» führen kann und was Anwältinnen und Anwälte angesichts der Behördenbeschwerde beachten sollten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.261
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Karl-Marc Wyss

Rechtsanwalt, wissenschaftlicher Assistent, Universität Bern.

Seite 147–153
Il rischio di responsabilità penale dell'avvocato di-fensore che sporge denuncia
Fabian Teichmann, Dimitri Gaffuri

Gli autori si interrogano sui limiti posti dalla legislazione penale all'azione dell'avvocato difensore, con particolare attenzione alla fattispecie di denuncia mendace. In particolare, gli autori considerano due costellazioni: quella dell'avvocato difensore che, per conto del suo assistito e sulla base delle informazioni fornitegli da quest'ultimo, sporge denuncia contro un'altra persona che si rivela, in seguito, innocente; e quella dell'avvocato difensore che, per difendere il proprio cliente imputato in un processo penale, accusa il testimone dell'accusa di riferire il falso.

Die Autoren hinterfragen die Grenzen, die das Strafrecht dem Handeln des Strafverteidigers setzt, mit besonderem Augenmerk auf den Fall der falschen Anschuldigung. Sie betrachten insbesondere zwei Konstellationen: die des Strafverteidigers, der im Namen seines Mandanten und basierend auf von ihm erhaltenen Informationen eine Anzeige gegen eine andere Person erstattet, die sich später als unschuldig herausstellt, und die des Strafverteidigers, der zur Verteidigung seines in einem Strafverfahren angeklagten Mandanten den Zeugen der Anklage beschuldigt, eine Falschaussage zu machen.

Strafrecht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.260
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Fabian Teichmann

Dr. iur. Dr. rer. pol., LL.M., Rechtsanwalt, Teichmann International (Schweiz) AG.

Weitere Publikationen
Dimitri Gaffuri

MLaw, giurista presso Teichmann International (Schweiz) AG.

Weitere Publikationen
Seite 135–146
Unterirdische Hürden für Cargo Sous Terrain - zur Umsetzung gewässerschutzrechtlicher Vorgaben im Rahmen des Bundesgesetzes über den unterirdischen Gütertransport
Andreas Abegg, Christian Meyer

Die Cargo Sous Terrain AG plant, die wichtigsten Logistikzentren des Mittellands mit einem automatisierten unterirdischen Gütertransport miteinander zu verbinden. Die erste zum Bau vorgesehene Teilstrecke führt durch die drei Kantone Solothurn, Aargau und Zürich. Zwar schafft das Bundesgesetz über den unterirdischen Gütertransport (UGüTG) einen spezifischen Rechtsrahmen samt bundesrechtlicher Sachplanung und Plangenehmigung. Offen bleibt allerdings, inwieweit die sehr unterschiedliche kantonale Vollzugspraxis beim Grundwasserschutz auf die entsprechenden Verfahren einwirkt. Eine Auslegung der einschlägigen Normen legt nahe, dass der Bund mit dem UGüTG die kantonalen Eigenheiten im Vollzug erheblich überlagert.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.259
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Andreas Abegg

Prof. Dr. iur.,  LL.M., Professor für öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW School of Management and Law und Partner bei AM T Rechtsanwälte.

Weitere Publikationen
Christian Meyer

Dr. iur., wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Weitere Publikationen
Seite 123–134
«Klimaterrorismus» oder ziviler Ungehorsam? Eine Begriffsklärung.
Adina Keller

Die Klimabewegung ergreift in letzter Zeit immer öfter radikalere Mittel des Protests. Während die Klimaaktivist:innen ihren Protest als zivilen Ungehorsam verstehen, werden vereinzelt auch Vergleiche zu Ökoterrorismus und Klima-RAF gezogen. Selbst wenn solche Vergleiche als völlig überrissen zu bewerten sind, haben sie eine Debatte ausgelöst zur Frage: Was ist eigentlich ziviler Ungehorsam? Die traditionellen Definitionen haben sich dabei als zunehmend ungeeignet erwiesen, um die Eigenheiten zeitgenössischen Protests zu erfassen. Im vorliegenden Beitrag wird daher ausgehend von einer Analyse des Sprachgebrauchs der beiden Begriffe «zivil» und «Ungehorsam» zunächst die begriffshistorische Entwicklung rekonstruiert. Die daraus extrahierten Begriffselemente werden anschliessend in Würdigung der aktuellen Praxis und der gegenwärtigen Bedingungen für einen zeitgemässen Definitionsvorschlag fruchtbar gemacht.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.258
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Adina Keller

MLaw, Rechtsanwältin, Mediatorin SAV, wissenschaftliche Assistentin und Doktorandin am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern, Lehrstuhl von Prof. Martino Mona und zurzeit Visiting Researcher am Charles and Louise Travers Department of Political Science, University of California Berkeley.

Seite 113–122
La responsabilité pénale des personnalités politiques pour les commentaires haineux publiés sur le mur de leur compte Facebook - un regard vers Lausanne et Strasbourg
Maya Hertig Randall

Das Bundesgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Grosse Kammer) fällten beide ein Urteil zur strafrechtlichen Verantwortung eines Politikers für Hasskommentare auf der Pinnwand seines Facebook-Accounts. Dieser Beitrag analysiert die beiden Urteile aus den Jahren 2022 und 2023 und identifiziert sowohl Konvergenzen und Divergenzen: Beide Gerichte kommen zum Schluss, dass Politiker*innen für Hassrede Dritter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von den strittigen Kommentaren Kenntnis haben und diese nicht löschen. Die Argumentation des Bundesgerichts ist hingegen stärker auf die Wahrung der Meinungsfreiheit ausgerichtet, während der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Bekämpfung von Hassrede im Netz ein stärkeres Gewicht beimisst.

unbequem, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.257
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Maya Hertig Randall

Prof., avocate, LL.M. (Cambridge), professeure de droit constitutionnel à l'Université de Genève

Seite 101–112
Psycholog:innen als Sachverständige für Gutachten zur Schuldfähigkeit und Massnahmenindikation im Erwachsenenstrafrecht
Thierry Urwyler

Nach aktueller Rechtsprechung ist die Begutachtung der Schuldfähigkeit und Massnahmenindikation Personen mit Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie vorbehalten. Der damit verbundene Ausschluss von Psycholog:innen ist angesichts der Entwicklungen in den letzten zehn Jahren nicht gerechtfertigt. Die Autor:innen zeigen auf, unter welchen Weiterbildungsbedingungen Psycholog:innen als Sachverständige geeignet sind.

Strafrecht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.256
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Thierry Urwyler

Dr. iur., Akademischer Mitarbeiter, Forschung und Entwicklung, Justizvollzug und Wiedereingliederung (Zürich) und Lehrbeauftragter Universität Luzern.

Weitere Publikationen
Seite 91–100
Kinderbetreuung als «Hobby»?
Meret Cajacob

Gemäss der aktuellen Steuerrechtspraxis können Kinderbetreuungskosten nicht als berufsbedingte Kosten (sog. Gewinnungskosten) abgezogen werden, sondern nur betragsmässig beschränkt im Rahmen eines allgemeinen Abzugs. Diese Einstufung geht massgeblich auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung sowie daran anschliessende Gesetzgebung zurück. Angesichts der aus dieser Situation folgenden sozialen und wirtschaftlichen Konsequenzen stellt sich die Frage, ob diese rechtliche Wertung noch zeitgemäss ist. Der als Denkanstoss konzipierte Beitrag geht dieser Frage nach und zeigt im Rahmen einer Analyse der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Möglichkeiten zur steuerrechtlichen Qualifikation der Kinderbetreuungskosten als Gewinnungskosten auf.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.255
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Meret Cajacob

MLaw, wissenschaftliche Assistentin und Doktorandin am Lehrstuhl für Steuerrecht der Universität Basel.

Seite 83–90
Le droit suisse des sociétés en 2022 : Modifications législatives et jurisprudence partiellement commentée
Damiano Canapa, Arthur Grisoni, Marine Antonoff, Daniela Gherciu

Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung des Bundesgerichts für das Jahr 2022 im Schweizer Gesellschaftsrecht. Der Abschnitt über die Gesetzesänderungen (Ziffer I) geht auf das Inkrafttreten der Änderungen des OR und anderer handelsrechtlicher Gesetze ein, während die Zusammenfassungen der Rechtsprechung Gegenstand des darauffolgenden Abschnitts (Ziffer II) sind. Die Urteile sind dort nach Gesellschaftsform geordnet und die in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publizierten Leitentscheide (BGE) gehen den anderen Urteilen, die chronologisch geordnet sind, voraus.

Privatrecht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.254
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Damiano Canapa

Professeur à l’Université de Lausanne, LL.M. (Bruges), LL.M. (Yale).

Weitere Publikationen
Arthur Grisoni

MLaw, Assistant doctorant à l’Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Marine Antonoff

MLaw, Assistante doctorante à l'Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Daniela Gherciu

MLaw, Assistante doctorante à l'Université de Lausanne

Seite 65–74
Ein neuer Blick auf Open Access: Wissenschaftliches Publizieren aus Sicht des öffentlichen Beschaffungsrechts
Alfred Früh, Rika Koch

Wissenschaftliches Publizieren folgt oft starren Regeln, was ganz besonders für die Rechtswissenschaften gilt. Das traditionelle Geschäftsmodell, in welches Forschende, Verlage und Universitätsbibliotheken eingebunden sind, kommt aber immer mehr durch die Open-Access-Bewegung unter Druck. Deren Vertreter:innen kritisieren, im traditionellen Modell blieben wissenschaftliche Erkenntnisse der Allgemeinheit vorenthalten. Zudem komme es zu einer ineffizienten Verwendung öffentlicher Mittel. Das öffentliche Beschaffungswesen - welches im Open-Access-Diskurs bisher praktisch keine Rolle gespielt hat - erlaubt einen neuen Blick auf das wissenschaftliche Publizieren. Tatsächlich verlangen gleich mehrere Aspekte des im Beschaffungsrecht wesentlichen Nachhaltigkeitskriteriums eine kritischere Auseinandersetzung mit dem traditionellen Publikationsmodell oder stützen sogar eine Verpflichtung zum Publizieren in Open-Access-Form.

unbequem, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.253
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Alfred Früh

Dr. iur., RA, Postdoc  an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und Geschäftsführer des Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL).

Weitere Publikationen
Rika Koch

Prof. Dr. iur., Professorin im Tenure Track am Institut Public Sector Transformation der Berner Fachhochschule.

Seite 75–82
Die Haftung von Frontex für Grundrechtsverletzungen
Melanie Berger, Sarah Progin-Theuerkauf

Frontex steht wegen einer möglichen Beteiligung an Grundrechtsverletzungen an den EU-Aussengrenzen seit langem in der Kritik. Diese Frage wurde auch in der Schweiz 2022 im Rahmen der Volksabstimmung über einen Ausbau des Mandats von Frontex diskutiert. Bei der Verordnung 2019/1896 handelte es sich bereits um die vierte Erweiterung des Mandats von Frontex seit 2004. Die Pflicht von Frontex zur Beachtung der Grundrechte wurde seither immer stärker in den anwendbaren Rechtsakten verankert. Kürzlich musste sich das Europäische Gericht (EuG) erstmals mit einer Schadenersatzklage gegen Frontex wegen Grundrechtsverletzungen befassen. Das wäre die Gelegenheit gewesen, die Verantwortlichkeit der Agentur für Menschenrechtsverletzungen näher zu beleuchten. Dies ist jedoch nicht geschehen; stattdessen begnügte sich das Gericht mit einer sehr banalen Rechtsprüfung, im Rahmen derer es eine direkte Kausalität zwischen dem Handeln von Frontex und dem Schaden der Kläger verneinte.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.252
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Melanie Berger

MLaw, Assistentin am Lehrstuhl für Europarecht und Migrationsrecht, Universität Fribourg

Weitere Publikationen
Sarah Progin-Theuerkauf

Prof. Dr. iur., Professorin für Europarecht und Migrationsrecht an der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Seite 51–63
Tonische Immobilität und die Auslegung der neuen sexualstrafrechtlichen Tatbestände in Art. 189 und 190 StGB
Sven Schleifer

Anhand von interdisziplinärer Literatur werden Erkenntnisse zum Phänomen der sog. «tonischen Immobilität» (TI) dargestellt, um das diesbezügliche Verständnis in der Praxis zu fördern und die Ausgestaltung der neuen Tatbestände von Art. 189 und 190 StGB kritisch zu analysieren. Dabei wird einerseits aufgezeigt, dass die Formulierung im Gesetz als «Schockzustand» potenziell missverständlich oder gar irreführend ist. Andererseits wird dargelegt, dass die explizite Verankerung dieses Phänomens innerhalb der gewählten Ablehnungslösung als Konkretisierung des Grundtatbestands «gegen den Willen» zu verstehen ist und die Anwendung eines weiten Kommunikationsbegriffs bei der Beurteilung der strafbarkeitsbegründenden Ablehnung von sexuellen Handlungen erfordert. Der Fokus ist dabei jeweils auf den subjektiven Tatbestand zu legen.

Strafrecht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.251
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Sven Schleifer

MLaw, Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Martino Mona an der Universität Bern und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Anna Coninx an der Universität Luzern.

Seite 43–50
Anerkannte Regeln der medizinischen Wissenschaften und Berufspflichten bei der NaP-Verschreibung
Thomas Gächter, Thuy Xuan Truong

Die Abgabe des Sterbemittels Natrium-Pentobarbital (NaP) erfordert eine ärztliche Verschreibung, die sich an den «anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaften» zu orientieren hat. In der Schweiz existieren zwar die Richtlinien «Sterben und Tod» zu ethischen Aspekten der Suizidbegleitung und der NaP-Verschreibung, die von der SAMW verfasst und von der FMH ins Standesrecht überführt worden sind. Anerkannte medizinische Regeln zur Verschreibung von NaP bestehen jedoch nicht. Es ist deshalb nach wie vor umstritten, ob Ärztinnen und Ärzte, die ausserhalb des Anwendungsbereichs der SAMW-Richtlinien «Sterben und Tod» NaP verschreiben, juristisch korrekt handeln. Die für die Ärzteschaft daraus entstehende Unsicherheit sollte vom Gesetzgeber beseitigt werden.

unbequem, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.250
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Thomas Gächter

Prof. Dr. iur., Ordinarius für Staats-, Verwaltungs-und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich.

Weitere Publikationen
Thuy Xuan Truong

MLaw, Doktorandin und wissenschaftliche Assistentin am Lehrstuhl von Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Universität Zürich.

Seite 31–41
Ausschreibungsverfahren bei Gebietskonzessionen für thermische Netze am Beispiel der Stadt Zürich
Andreas Abegg, Goran Seferovic

Die Schweiz strebt die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung an, wobei thermische Netze eine wichtige Rolle spielen. Gemeinden betreiben oder fördern diese Netze zunehmend, um klimaschonende Effekte zu erzielen und die Abhängigkeit von Erdgasimporten zu verringern. Am Beispiel der Stadt Zürich, welche die Erschliessung bestimmter Gebiete mittels der Vergabe von exklusiven Gebietskonzessionen vorsieht, untersucht der Beitrag die Anforderungen, welche das Beschaffungsrecht und das Binnenmarktgesetz an die Verleihung solcher Konzessionen stellt. Während die Kantone solche Verfahren zwar vom Anwendungsbereich des Beschaffungsrechts ausnehmen können, bleiben sie an die Vorgaben des Binnenmarktgesetzes gebunden. Es ist den Kantonen zu empfehlen, ihre Vergabeverfahren auch in diesen Fällen an den Grundsätzen des Beschaffungsrechts zu orientieren, um sicherzustellen, dass die Verfahren transparent, objektiv und diskriminierungsfrei durchgeführt werden.

Öffentliches Recht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.249
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Andreas Abegg

Prof. Dr. iur.,  LL.M., Professor für öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW School of Management and Law und Partner bei AM T Rechtsanwälte.

Weitere Publikationen
Goran Seferovic

PD Dr. iur., Privatdozent an der Universität Zürich, Dozent für öffentliches Recht an der ZHAW School of Management and Law und Konsulent bei AM T Rechtsanwälte.

Weitere Publikationen
Seite 21–30
Stupsen statt strafen?
Jon Gashi

Die ökonomische Kriminalitätstheorie postuliert, dass eine Person nur dann ein Verbrechen begeht, wenn der erwartete Nutzen die erwarteten Kosten überwiegt. Daraus ergeben sich zwei Hebel zur Prävention von Kriminalität: die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit und der Schwere einer Bestrafung. Diese Sichtweise hatte nachhaltigen Einfluss auf die Politik zur Abschreckung von deviantem Verhalten. Gut ersichtlich ist dies in Bezug auf die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ohne gültige Fahrkarte: Kontrollen, progressive Zuschläge und Bussen, welche zu Ersatzfreiheitsstrafen führen können. Diese Mittel sind repressiv, aufwendig und können die öffentlichen Kassen belasten. Überdies stellt sich die Frage der Effektivität solcher auf Rationalitätsannahmen beruhenden Massnahmen. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Text der Nudging-Ansatz als mildes, kostengünstiges und effektives Instrument zur Prävention von Beförderungserschleichung präsentiert.

Strafrecht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.248
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Jon Gashi

MLaw, wissenschaftlicher Assistent und Doktorand am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern, Abteilung Prof. Martino Mona.

Seite 11–19
Zur (Un-)Wissenschaftlichkeit der Individualisierungspraxis in forensisch-wissenschaftlichen Gutachten
Alex Biedermann, Kyriakos N. Kotsoglou

Kategorische Zuordnungen von Spuren zu Gegenständen oder Personen in forensisch-wissenschaftlichen Gutachten, sog. Individualisierungen, erfreuen sich in der juristischen Praxis seit je her grosser Beliebtheit. Geläufige Beispiele finden sich in Fachbereichen wie der DNA-Analyse, der vergleichenden Handschriftenuntersuchung sowie, neuerdings, dem Gesichtsvergleich, den auch hiesige Behördenkreise in der Praxis zu verankern gedenken. Entgegen weitläufiger Auffassungen beruhen Individualisierungen in Sachverständigengutachten jedoch auf wissenschaftlich unhaltbaren Annahmen. Im vorliegenden Beitrag greifen wir diese Problematik einmal mehr kritisch auf und illustrieren sie anhand einer unlängst von forensischen Genetikern veröffentlichten Empfehlung, die darauf abzielt, DNA-Spurenzuordnungen auf Personen durch Sachverständige zu legitimieren. Wir zeigen auf, dass Individualisierungen in Sachverständigengutachten praktische, begriffliche und rechtstheoretische Probleme aufwerfen, und aus diesem Grund in sämtlichen forensisch-wissenschaftlichen Fachbereichen als praxisuntauglich zu betrachten sind.

Strafrecht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.247
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Alex Biedermann

PhD, Associate professor, University of Lausanne, School of Criminal Justice.

Weitere Publikationen
Kyriakos N. Kotsoglou

Prof. Dr. iur., LL.M. (Athen), Assoziierter Professor für Strafrecht an der Northumbria University School of Law, Newcastle upon Tyne, UK

Seite 1–10
Ist das Versenden von «Dick Pics» strafbar?
Marc Thommen, Marvin Stark

Mit der Verbreitung von Mobiltelefonen hat auch das Versenden von «Dick Pics» zugenommen. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie das Versenden unerwünschter Fotos männlicher Genitalien strafrechtlich zu werten ist. In Frage kommen Exhibitionismus (Art. 194 StGB), Pornografie (Art. 197 StGB) und sexuelle Belästigung (Art. 198 StGB). Dabei wird sich zeigen, dass keiner dieser Tatbestände wirklich passt. Auch nach der Revision des Sexualstrafrechts ist das Problem nicht abschliessend gelöst.

Strafrecht, Artikel, 2024 DOI: doi.org/10.21257/sg.246
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Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Marvin Stark

MLaw, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl von Marc Thommen. Er verfasst seine Doktorarbeit zur «Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Übergriffe» (Arbeitstitel).

2023
Seite 223–232
Zwischen Integration und Zusammenhalt
Lorenz Engi

Das Recht verwendet die Begriffe «Integration» und «Zusammenhalt». Das Ziel der Integration bezieht sich auf verschiedene gesellschaftliche Gruppen wie Ausländerinnen und Ausländer oder Menschen mit Behinderungen. Der Begriff weist darüber hinaus auch eine Bedeutungsdimension auf, in der er alle Personen einschliesst. In dieser Dimension deckt sich der Begriff mit dem des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Öffentliches Recht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.245
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Lorenz Engi

PD Dr. iur., M.A., Privatdozent an der Universität St. Gallen, Lehr- und Forschungsrat an der Universität Freiburg i.Ue.

Weitere Publikationen
Seite 211–221
Vergessen dürfen? Erinnern müssen?
Dario Henri Haux

Das «Recht auf Vergessenwerden» umfasst dem Grunde nach den persönlichkeitsrechtlich geprägten Anspruch eines Individuums, öffentlich einsehbare Informationen unter bestimmten Voraussetzungen löschen, berichtigen oder anonymisieren zu lassen. Ausgehend von Art. 8 EMRK haben die Konzeption als solche ebenso wie die notwendigen Voraussetzungen in den vergangenen Jahren jedoch zahlreiche Konkretisierungen erfahren. Anlässlich des Urteils der Grossen Kammer des EGMR (57292/16, Hurbain gegen Belgien) vom 4. Juli 2023, in dem der Gerichtshof die Voraussetzungen für die Bejahung des Anspruchs festigt und weiter ausbaut, fasst der Beitrag die bisherige Entwicklung des Rechts auf Vergessenwerden zusammen, analysiert das aktuelle Urteil und setzt sich u.a. mit möglichen Auswirkungen auf die Pressefreiheit auseinander. Er schliesst mit einem Fazit und Ausblick.

Öffentliches Recht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.244
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Dario Henri Haux

Dr. iur., LL.M. (Columbia), Substitut in einer Anwaltskanzlei in Zürich und Mitherausgeber der vorliegenden Reihe («#unbequem») bei sui generis.

Weitere Publikationen
Seite 201–210
Arbeitsschutz für Arbeitnehmende mit wissenschaftlicher Tätigkeit
Sabine Steiger-Sackmann

Beim Erlass des Arbeitsgesetzes vor bald sechzig Jahren wurden Arbeitnehmende, die eine wissenschaftliche Tätigkeit ausüben, vom Geltungsbereich ausgenommen. Eine wissenschaftliche Karriere ist heute oft mit prekären Arbeitsbedingungen verbunden. Daher stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt war und ist, diese Arbeitnehmenden generell vom Schutzbereich auszunehmen. Der vorliegende Beitrag geht dieser Frage anhand der Entstehungsgeschichte nach und analysiert die Situation aus der heutigen Perspektive.

 

unbequem, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.243
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Sabine Steiger-Sackmann

Dr. iur., Dozentin für Arbeits-und Sozialversicherungsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Weitere Publikationen
Seite 189–200
Haben Arbeitnehmende in Grossraumbüros und bei Desk Sharing spezielle individuelle Rechte?
Isabelle Wildhaber, Stefanie Debrunner-Epprecht

Grossraumbüros und Desk Sharing sind in der heutigen Arbeitswelt weit verbreitet. Der vorliegende Beitrag diskutiert die historische Entwicklung und die Vor- und Nachteile dieser Arbeitsorganisationsformen und setzt sich mit deren rechtlichen sowie technischen Anforderungen auseinander. Es wird die Frage aufgeworfen, ob den Arbeitnehmern spezielle individuelle Rechte im Grossraumbüro zustehen, wie beispielsweise ein Recht auf Konzentration, ein Recht auf Privatsphäre oder ein Recht auf einen ständigen Arbeitsplatz oder auf individuelle Arbeitsplatzgestaltung. Sodann wird aufgezeigt, wie der einzelne Arbeitnehmer seine Rechte in Bezug auf den Gesundheitsschutz im Grossraumbüro durchsetzen kann und welche Schlussfolgerungen in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz in grossflächigen Büroräumlichkeiten gezogen werden können.

unbequem, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.242
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Isabelle Wildhaber

Ordentliche Professorin für Privat-und Wirtschaftsrecht an der Universität St.Gallen.

Weitere Publikationen
Stefanie Debrunner-Epprecht

MLaw, Rechtsanwältin und öffentliche Notarin, Mediatorin SAV, Doktorandin am Lehrstuhl von Prof. Dr. iur. Isabelle Wildhaber und wissenschaftliche Mitarbeiterin am FAA-HSG.

Seite 179–187
Investigation secrète et nemo tenetur : l'exercice (trop?) sensible de la récolte d'aveux
Ryan Gauderon

Die verdeckte Ermittlung (Art. 285a ff. StPO) kann auch gegen eine einzelne Person zur Verfolgung schwerer Straftaten eingesetzt werden. Wenn der verdeckte Ermittler tätig wird, um ein Geständnis des Beschuldigten zu erwirken, schränkt dessen Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, den Umfang der Ermittlung erheblich ein. Wird auf diese Weise ein Geständnis provoziert, stellt sich die Frage nach dessen Verwertbarkeit. Das Bundesgericht hat sich damit in BGE 148 IV 205 beschäftigt, allerdings ohne Regeln für weniger eindeutige Fälle aufzustellen. Dieser Beitrag greift dieses Grundsatzurteil auf und zeigt insbesondere unter Berücksichtigung von Art. 293 Abs. 4 StPO Lösungen auf, die im Falle leichter Geständnis-Provokationen angewandt werden könnten.

Strafrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.241
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Ryan Gauderon

Avocat-stagiaire dans une étude d'avocats lausannoise et doctorant auprès du Centre de droit pénal de l'Université de Lausanne. Il rédige une thèse de doctorat sur l'investigation secrète sous la direction du Prof. Alain Macaluso.

Seite 169–178
Konzepte und Instrumente rationalen Staatshandelns
Christian Meyer

Ein demokratischer Rechtsstaat wie die Schweiz muss rational handeln und sich dabei auch wissenschaftlichen Wissens bedienen. Der vorliegende Beitrag stellt Konzepte und Instrumente vor, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, und beleuchtet deren normative Verankerung. Anhand des Verhältnismässigkeitsprinzips wird die Bedeutung wissenschaftlicher Rationalität als Garantin rationalen Staatshandelns näher untersucht und gezeigt, dass die entsprechenden rechtlichen Strukturen teilweise nicht mehr adäquat sind.

Öffentliches Recht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.240
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Christian Meyer

Dr. iur., wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Weitere Publikationen
Seite 159–167
Le changement du lieu de résidence de l'enfant par l'autorité de protection de l'enfant
Micaela Vaerini

Die Kindesschutzbehörde kann unter bestimmten Bedingungen den Wechsel des Aufenthaltsortes eines Kindes ins Ausland genehmigen, auch wenn das sorgeberechtigte Elternteil nicht einverstanden ist. Dieser Beitrag stellt die in der Schweiz geltenden Regelung vor und analysiert vor diesem Hintergrund die Auswirkungen der der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Roth c. Schweiz und Plazzi c. Schweiz) auf die Praxis der Kindesschutzbehörden.

Privatrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.239
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Micaela Vaerini

Dr. en droit, LL.M en droit européen, avocate spécialiste FSA droit de la famille, chargée d'enseignement à l'Université de Genève et lectrice à l'Université de Fribourg.

Seite 151–158
Teilrevision der Polizeibefugnisse der Armee und Gruppe Verteidigung - Eine Weiterentwicklung?
Jan Imhof

Unabhängig von der konkreten Lage, d.h. in Friedenszeiten bis hin zu einem internationalen bewaffneten Konflikt, verfügt die Armee über Polizeibefugnisse, um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Die Polizeibefugnisse der Armee sind sowohl im Militärgesetz (MG) als auch im Zwangsanwendungsgesetz des Bundes (ZAG) geregelt. Mit der jüngsten Teilrevision wurde der Geltungsbereich des ZAG in sachlicher Hinsicht auf den Assistenzdienst im Inland und in persönlicher Hinsicht auf zivile Mitarbeitende der Gruppe Verteidigung (Gruppe V) ausgedehnt. Weiter wurden die bestehenden Polizeibefugnisse im MG moderat geschärft und sprachlich bereinigt. Eine kurze Übersicht zeigt, dass sie dem heutigen Stand im Polizeirecht hinsichtlich Normstufe und Normdichte jedoch weiterhin hinterherhinken.

Öffentliches Recht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.238
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Jan Imhof
Seite 139–150
Wettbewerbsrechtliche Grenzen kantonaler Spitalsubventionen für gemein-wirtschaftliche Leistungen
Bernhard Rütsche

Um das wirtschaftliche Überleben ihrer Spitäler zu sichern, gewähren die Kantone unter dem Titel «gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL)» in grossem Umfang Subventionen ausserhalb der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Solche Spitalsubventionen sind dann problematisch, wenn sie nicht allen öffentlichen und privaten Spitälern mit Versorgungsaufträgen in vergleichbarer Weise offenstehen. Der vorliegende Beitrag fragt danach, inwiefern kantonalen Spitalsubventionen durch rechtsstaatliche Gebote und wettbewerbsrechtliche Vorgaben, insbesondere den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität, Grenzen gesetzt sind.

unbequem, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.237
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Bernhard Rütsche

Prof. Dr. iur. Bernhard Rütsche, Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Universität Luzern.

Weitere Publikationen
Seite 131–137
Corruzione fra privati nel settore immobiliare - il «caso poco grave»
Fabian Teichmann, Dimitri Gaffuri

Sulla base di un esempio, gli autori trattano del fenomeno della corruzione fra privati (art. 322octies seg. CP) sul mercato immobiliare. In particolare, sono messe in risalto le problematicità legate all'art. 322octies cpv. 2 rispettivamente all'art. 322novies cpv. 2 CP, secondo cui il reato è perseguibile solo a querela di parte nei casi poco gravi. Tale distinzione, che costituisce un unicum all'interno del diritto penale svizzero, può portare a situazioni in cui la corruzione fra privati risulta punibile ai sensi di altre norme del Codice penale, ma non della normativa specifica.

Auf Grundlage eines Beispiels erörtern die Autoren das Phänomen der Privatbestechung (Art. 322octiesff. StGB) im Immobiliensektor. Sie beleuchten insbesondere die Problematik, die daraus ensteht, dass das Delikt in einfachen Fällen nur auf Antrag verfolgt wird. Diese im schweizerischen Strafrecht einmalige Konstellation kann dazu führen, dass eine Bestechung zwischen Privatpersonen zwar nach den Bestimmungen des Vermögensstrafrechts strafbar ist, nicht aber nach den eigentlich dafür vorgesehenen korrputionsstrafrechtlichen Art. 322octies ff. StGB.

Strafrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.236
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Fabian Teichmann

Dr. iur. Dr. rer. pol., LL.M., Rechtsanwalt, Teichmann International (Schweiz) AG.

Weitere Publikationen
Dimitri Gaffuri

MLaw, giurista presso Teichmann International (Schweiz) AG.

Weitere Publikationen
Seite 119–129
Die Eventmarke - eine Marke wie jede andere?
Simone Brauchbar Birkhäuser, Olivia Zingg

Aufgrund eines Rechtsstreits zwischen FIFA und PUMA hatte sich das Bundesgericht im April 2022 mit der Thematik von Eventmarken zu befassen und über die Kernproblematik derer Eintragungsfähigkeit zu befinden. Das Bundesgericht entschied in einem richtungsweisen-den Urteil, dass die Marken «QATAR 2022» (fig.) und «WORLD CUP 2022» (fig.) einen rein deskriptiven Charakter aufweisen würden und dem Markenschutz deshalb nicht zugänglich seien. Weiter qualifizierte es die Zeichen «PUMA WORLD CUP QATAR 2022» und «PUMA WORLD CUP 2022» als irreführend und damit als nicht eintragungsfähig. Gestützt auf dieses Urteil passte das IGE seine Praxis in Bezug auf das Prüfen der Unterscheidungs-kraft von Eventmarken per 1. Juli 2023 an. Der vorliegende Aufsatz ordnet den Entscheid des Bundesgerichts in den grösseren Kontext des Eventmarkenrechts ein und zeigt unter ande-rem auf, welche Rolle das Lauterkeitsrecht in solchen Konstellationen spielen kann.

Privatrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.235
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Simone Brauchbar Birkhäuser

Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin, Partnerin bei CMS von Erlach Partners AG.

Olivia Zingg

M.A. HSG in Law.

Seite 109–118
Zugang zum Recht
Dario Henri Haux, Georg Fischer

«Generell halte ich es für selbstverständlich, dass aus Steuern finanzierte Forschungsarbeit für die Steuerzahler zugänglich ist. Das gilt für sämtliche Wissenschaftsbereiche. In der Rechtswissenschaft kommt hinzu, dass ein grundrechtlicher Anspruch auf Zugang zum Recht besteht. Der Zugang zum Recht wird unbestrittenermassen verbessert, wenn auch Nichtjuristen und -juristinnen auf juristische Literatur zugreifen können. Häufig wird behauptet, dass Zugang zu wissenschaftlicher Literatur ohnehin nur für die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der entsprechenden Disziplin relevant sei. Das sehe ich ganz anders.» Wie sich dies Daniel Hürlimann konkret vorstellte, mit welchen Mitteln er versuchte, das Ziel des Zugangs zum Recht zu erreichen, und mit welchen Herausforderungen er dabei konfrontiert wurde, davon handelt dieser Beitrag.

unbequem, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.234
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Dario Henri Haux

Dr. iur., LL.M. (Columbia), Substitut in einer Anwaltskanzlei in Zürich und Mitherausgeber der vorliegenden Reihe («#unbequem») bei sui generis.

Weitere Publikationen
Georg Fischer

Dr. phil., Referent im Open Access Büro der Freien Universität Berlin, Redakteur bei iRights.info sowie Preisträger eines der drei Professor-Hürlimann-Gedenkstipendien im Jahr 2022.

Seite 105–107
Vorwort zu #unbequem
Nils Güggi, Dario Henri Haux, Luca Ranzoni, Stefan Schlegel, Charlotte Sieber-Gasser, Marc Thommen

Die Reihe «#unbequem» soll das Wirken von Daniel Hürlimann für eine offene Wissensgesellschaft weitertragen. Im Unterschied zu üblichen Artikeln in sui generis sind die Texte weder auf juristische Fragen beschränkt noch werden sie einer doppelblinden Peer Review unterzogen. Sie werden vom Herausgeber:innen-Team in einem offenen Verfahren gesichtet und kommentiert. Zum Auftakt legen die Herausgeber:innen einige Hintergründe offen, die den Entstehungsprozess der Reihe nachhaltig prägten.

unbequem, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.233
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Nils Güggi

Leiter der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht.

Dario Henri Haux

Dr. iur., LL.M. (Columbia), Substitut in einer Anwaltskanzlei in Zürich und Mitherausgeber der vorliegenden Reihe («#unbequem») bei sui generis.

Weitere Publikationen
Luca Ranzoni

Rechtsanwalt MLaw, LL.M., Doktorand und wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. iur. Marc Thommen (Universität Zürich) und Schriftleiter von sui generis.

Weitere Publikationen
Stefan Schlegel

Dr. iur., Max-Planck-Institut zur Erforschung multiethnischer und multireligiöser Gesellschaften, Göttingen.

Weitere Publikationen
Charlotte Sieber-Gasser

Dr. iur., Wissenschaftliche Oberassistentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.

Weitere Publikationen
Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Seite 95–103
Der Entzug des Bürgerrechts. Eine Einordnung der Schweizer Praxis
Barbara von Rütte

Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht haben sich im vergangenen Jahr zum ersten Mal mit der Frage auseinandersetzen müssen, unter welchen Voraussetzungen der Entzug des Schweizer Bürgerrechts gemäss Art. 42 des Bürgerrechtsgesetzes rechtmässig ist. Dabei äussern sich die Gerichte auch zu den neu in Art. 30 der Bürgerrechtsverordnung geregelten Voraussetzungen für einen Entzug des Bürgerrechts. Die beiden Urteile bieten Anlass für eine kritische Diskussion der aktuellen Ausbürgerungspraxis der Schweiz, insbesondere mit Blick auf das Diskriminierungsverbot und das Verhältnismässigkeitsprinzip.

Öffentliches Recht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.232
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Barbara von Rütte

Dr. iur., LL.M. (Leiden), Postdoc am Europainstitut der Universität Basel.

Seite 89–94
The Challenge of the Initial Rent in Switzerland: An Empirical Study
Laurent Bieri

In einem unerwarteten Entscheid aus dem Jahr 2020 hat das Schweizerische Bundesgericht die zulässige Rendite für die meisten Mietobjekte deutlich erhöht. Dieser Entscheid scheint keine Auswirkungen auf die Höhe der Neumieten gehabt zu haben, was darauf hindeutet, dass die Regeln zur Anfechtung des Anfangsmietzinses kaum Auswirkungen auf die Höhe der Neumieten haben.

Privatrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.231
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Laurent Bieri

Prof. Dr. iur., Professeur à l’Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Seite 79–87
Der Polizeigewahrsam nach Zürcher Recht - Anmerkungen aus grundrechtlicher Sicht
Patrice Martin Zumsteg

Die präventive Ingewahrsamnahme von Personen wird vermehrt auf der Bundesebene adressiert. Dabei kommt grundsätzlich den Kantonen die Polizeihoheit zu. Der vorliegende Beitrag untersucht exemplarisch, wie der Kanton Zürich den Polizeigewahrsam geregelt hat und wie diese Regelung aus grundrechtlicher Sicht zu beurteilen ist. Ausgehend davon werden Erkenntnisse präsentiert, welche auch für die Rechtsentwicklung auf der Bundesebene beachtet werden sollten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.230
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Patrice Martin Zumsteg

Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, Rechtsanwalt bei Abegg Anwälte und Konsulenten, Zürich (zumg@zhaw.ch).

Weitere Publikationen
Seite 67–77
Le droit suisse des sociétés en 2021 : Modifications législatives et jurisprudence
Damiano Canapa, Arthur Grisoni, Marine Antonoff

Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen und die Rechtsprechung des Bundesgerichts für das Jahr 2021 im Schweizer Gesellschaftsrecht. Der Abschnitt über die Gesetzesänderungen (Ziffer I) geht auf das Inkrafttreten der Änderungen des OR und anderer handelsrechtlicher Gesetze ein, während die Zusammenfassungen der Rechtsprechung Gegenstand des darauffolgenden Abschnitts (Ziffer II) sind. Die Urteile sind dort nach Gesellschaftsform geordnet und die in der amtlichen Sammlung des Bundesgerichts publizierten Leitentscheide (BGE) gehen den anderen Urteilen, die chronologisch geordnet sind, voraus.

Privatrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.229
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Damiano Canapa

Professeur à l’Université de Lausanne, LL.M. (Bruges), LL.M. (Yale).

Weitere Publikationen
Arthur Grisoni

MLaw, Assistant doctorant à l’Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Marine Antonoff

MLaw, Assistante doctorante à l'Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Seite 55–65
NFTs et droits d'auteur
Christina Joller, Bruno Pasquier, Daniel Kraus

Non Fungible Tokens (NFTs) gewinnen in Bereichen, die vom Urheberrecht betroffen sind, zunehmend an Bedeutung, etwa in der Kunst, bei Spielen oder im Metaversum. Dieses Rechtsgebiet ist daher besonders stark von diesem neuen Phänomen betroffen. Der vorliegende Artikel versucht, die wichtigsten Fragen zu beantworten, die sich in diesem Zusammenhang stellen, wie beispielsweise der Schutz des Urhebers oder der Urheberin bei der Schaffung eines NFT oder die Übertragung von Vermögensrechten bei der Übertragung eines NFT.

Privatrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.228
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Christina Joller

MLaw, avocate, greffière au Tribunal de l'arrondissement du Lac.

Bruno Pasquier

Prof. en droit privé, UniDistance Suisse et ZHAW, avocat.

Daniel Kraus

Prof. Dr., LL.M (Kings College London), titulaire de la chaire de droit de l’innovation, Université de Neuchâtel, associé, Vialex Rechtsanwälte AG, Zurich, fondateur de kraus legal & ip.

Weitere Publikationen
Seite 43–53
L'impossible séparation du droit pénal sexuel et de la morale ?
Camille Montavon

Mit der Revision des fünften Titels des Schweizerischen Strafgesetzbuches im Jahr 1992 - früher «Strafbare Handlungen gegen die Sittlichkeit» und heute «Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität» - wurde die Moral als Rechtfertigung für die Unterdrückung sexueller Handlungen abgeschafft. Abgesehen davon, dass einige Artikel des Sexualstrafrechts noch immer das Stigma des Sittenstrafrechts tragen, sind die unter Strafe gestellten Tatbestände Gegenstand ständiger Prohibitionsdiskurse gewesen. Anhand der Beispiele Pornografie (Art. 197 StGB) und Prostitution (Art. 199 StGB) zeigt dieser Beitrag, dass die Moral zwar nicht aus dem Diskurs zur Legitimation der strafrechtlichen Erfassung bestimmter Ausdrucksformen der Sexualität verschwunden ist, aber allmählich zugunsten der Menschenwürde und des Schutzes von Frauen in den Hintergrund getreten ist. Neue Prohibitionsdiskurse könnten sich jedoch als Mittel erweisen, um in weniger konnotierten Begriffen eine gewisse Sexualmoral durchzusetzen, da sie die konsequente und konsensuale Logik verkennen, die die Einschränkung der sexuellen Freiheit durch das Strafrecht (in Bezug auf Handlungen zwischen Erwachsenen) bestimmen soll.

Strafrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.227
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Camille Montavon

Docteure en droit, Maître-Assistante à l'Université de Genève, et co-responsable de la Law Clinic sur les droits des personnes vulnérables.

Seite 33–42
Entscheidend ist nicht die Aussage, sondern die Art und Weise der Protokollierung
Luca Odermatt, Gian Ege

Einvernahmeprotokolle sind in Strafverfahren von erheblicher Bedeutung. Sie sind allerdings auch eine grosse Fehlerquelle. Trotzdem wurde im Rahmen der im Juni 2022 beschlossenen StPO-Revision darauf verzichtet, eine Aufzeichnungsverpflichtung für Einvernahmen im Vorverfahren einzuführen. Der vorliegende Aufsatz zeigt auf, welche Funktionen Einvernahmeprotokollen im Strafverfahren zukommt und welche Fehlerquellen bestehen. Vor diesem Hintergrund wird dargelegt, dass eine audiovisuelle Aufzeichnung der Einvernahmen verschiedene Probleme beheben würde und es daher sinnvoll wäre, eine entsprechende Aufzeichnungspflicht einzuführen.

Strafrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.226
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Luca Odermatt

BLaw, Student UZH und Anwaltsassistent bei PTS Rechtsanwälte AG.

Gian Ege

Dr. iur., Oberassistent für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Zürich (gian.ege@rwi.uzh.ch).

Weitere Publikationen
Seite 23–31
Interdire la mendicité sans violer les droits humains ?
Nesa Zimmermann, Antoine Da Rugna

Am 19. Januar 2021 fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sein mit Spannung erwartetes Urteil im Fall Lăcătuş gegen die Schweiz zum Bettelverbot, das nun endgültig ist. Der Kanton Genf reagierte darauf, indem er seine strittige Bestimmung zur Bettelei änderte, die kurz darauf am 28. Juli 2022 Gegenstand eines Urteils der Genfer Verfassungskammer wurde. Ihr Urteil validiert unter abstrakten Gesichtspunkten den neuen Wortlaut des Genfer Gesetzes, das Betteln nun aufgrund von geografischen und verhaltensbezogenen Kriterien verbietet. Der vorliegende Artikel setzt sich kritisch mit diesem Entscheid auseinander und geht dabei insbesondere auf die Rechtsprechung des EGMR ein. Er liefert auch Überlegungen für die zukünftige Entwicklung der Rechtsprechung.

Öffentliches Recht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.225
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Nesa Zimmermann

LL.M. (King's College London), Professeure assistante de droit constitutionnel à l'Université de Neuchâtel.

Antoine Da Rugna

Assistant de recherche et d'enseignement à l'Université de Genève.

Seite 13–22
Le NFT : de l'œuvre d'art à l'instrument financier
Enzo Bastian

Das Interesse an Non-Fungible Token ist in den letzten Jahren insbesondere auf dem Kunstmarkt gestiegen. Sie führen zu beträchtlichen Spekulationsgeschäften, werden aber rechtlich nur lückenhaft erfasst. Dieser fehlende Rahmen birgt insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Finanzmarktrechts Risiken und begünstigt kriminelle Verhaltensweisen wie Geldwäsche. Bis zu einer notwendigen Gesetzesänderung könnte eine Lösung zur Verringerung dieser Risiken darin bestehen, die NFT als Finanzinstrument zu kategorisieren. Dieser Artikel will aufzeigen, wie eine solche Einstufung aussehen könnte und welche Konsequenzen damit verbunden sind.

Öffentliches Recht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.224
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Enzo Bastian

Assistant-diplômé au CEDIDAC, Ph.D. Candidate, Université de Lausanne.

Seite 1–11
Robot Recruiting
Fabia Stöcklin

Nach Jahren intensiver Forschung ist die Entwicklung von Künstlicher Intelligenz («KI») an einem Punkt angelangt, an dem der Einsatz von KI-Software auch im Arbeitsprozess immer alltäglicher wird. Besonders im Stadium des Bewerbungsverfahrens kam es diesbezüglich in jüngster Zeit aufgrund verschiedenster Medienberichte immer wieder zu Diskussionen, insbesondere im Hinblick auf die Haftung der KI-einsetzenden Arbeitgeber. Der Gesetzgeber hat bis dato auf eine explizite rechtliche Regelung verzichtet. Aus diesem Grund wird im Folgenden aufgezeigt, ob beziehungsweise wann ein Arbeitgeber aufgrund der heute bestehenden Gesetzeslage für den Einsatz oder eine Handlung einer KI im Bewerbungsprozess haftbar gemacht werden kann.

Privatrecht, Artikel, 2023 DOI: doi.org/10.21257/sg.223
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Fabia Stöcklin

LL.M. (Edinburgh), wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Dr. iur. Corinne Zellweger-Gutknecht an der Universität Basel.

2022
Seite 217–225
Die Entsperrung und Spiegelung von passwortgeschützten Datenträgern im Siegelungsverfahren
Martin Reimann

Mit seinem Urteil BGE 148 IV 221 hat das Bundesgericht die Praxis der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, wonach die Entsperrung und Spiegelung passwortgeschützter Datenträger im Rahmen eines Siegelungsverfahrens durch die Untersuchungsbehörde vorgenommen bzw. an die Forensikabteilung des Bundesamtes für Polizei (fedpol) delegiert werden kann, für bundesrechtswidrig erklärt. Auch wenn der Entscheid des Bundesgerichts im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, wirft er mit Bezug auf künftige Siegelungsverfahren verschiedene Fragen auf, die im vorliegenden Beitrag im Anschluss an eine Zusammenfassung der bundesgerichtlichen Erwägungen erörtert werden.

Strafrecht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.222
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Martin Reimann

Dr. iur., wissenschaftlicher Assistent und Postdoktorand an den Universitäten Bern und Basel.

Seite 207–216
Datenschutz und Umweltschutz - ein Dilemma?
Anne-Sophie Morand, Liliane Obrecht

Rechenzentren (auch Datenzentren, data centres) werden in Zukunft knapp vier Prozent des gesamten schweizerischen Stromverbrauchs ausmachen. Ihr hoher Strombedarf und ihre enorme Wärmeerzeugung lassen es sinnvoll erscheinen, Rechenzentren in Regionen mit umweltfreundlicher Stromerzeugung oder kühlen Aussentemperaturen zu platzieren. Die Realität zeigt, dass insbesondere die USA als attraktiver Standort für den Bau von Rechenzentren gilt. Wird mit Cloud-Lösungen ausländischer Anbieter gearbeitet, macht es aus datenschutzrechtlicher Sicht durchaus Sinn, trotzdem Rechenzentren in der Schweiz zu nutzen. Um den negativen Umwelteinfluss dabei zu reduzieren, sind insbesondere die Kantone gefragt, gesetzgeberisch tätig zu werden und ihre Energiegesetze um verpflichtende Bestimmungen zur Abwärmenutzung und Energieeffizienz zu ergänzen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.221
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Anne-Sophie Morand

Dr. iur., LL.M., Rechtsanwältin, arbeitet in der Anwaltskanzlei Walder Wyss AG und berät vorwiegend zu Fragen des Datenschutz-, Informations- und Technologierechts. Sie publiziert regelmässig in ihren Fachgebieten und ist auch als Dozentin und Moderatorin im Einsatz. In ihrer Freizeit ist sie politisch bei der GLP im Kanton Luzern aktiv.

Liliane Obrecht

MLaw, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Sie forscht und doktoriert im Bereich der Digitalisierung und des Einsatzes neuer Technologien im Öffentlichen Recht.

Weitere Publikationen
Seite 203–206
Die ausbleibenden Stellenerhöhungen bei der Stadtpolizei Zürich sind grundrechtlich problematisch
Regina Kiener, Roman Schuppli

Der Stadtpolizei Zürich werden von der Politik keine Stellenerhöhungen gewährt, obschon die Polizeiführung und das städtische Sicherheitsdepartement deren Bedarf begründen. Das ist aus Sicht der Grundrechte problematisch. Ein Kurzbeitrag.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.220
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Regina Kiener

Prof. Dr. RA, Professorin für öffentliches Recht an der Universität Zürich.

Roman Schuppli

MLaw, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Universität Zürich.

Seite 193–201
Les faits établis par des accords étrangers et des rapports internes - une base valide pour une décision pénale suisse ?
Nadja Capus, Basilio Nunnari

Die Urteile in umfangreichen Fällen grenzüberschreitender Korruption und Geldwäsche lassen eine neue Praxis erkennen, die darin besteht, Sachverhalte auf der Grundlage des Inhalts von Absprachen zu ermitteln. Anhand eines aktuellen Falles betreffend Gulnara Karimova werden zwei konkrete Methoden dieser Vorgehensweise identifiziert: zum einen die transnationale Kommunikation und schlichte Übernahme von Fakten, die in ausländischen Absprachen ausgehandelt wurden, und zum anderen der Rückgriff auf interne Berichte. Dieser Beitrag beschreibt das Phänomen, erläutert die rechtliche Problematik und die praktischen Bedenken, insbesondere in Bezug auf die Zulässigkeit und den Beweiswert des Inhalts der Absprachen und internen Berichten.

Strafrecht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.219
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Nadja Capus

Prof. Dr. iur., Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Neuenburg.

Weitere Publikationen
Basilio Nunnari

MLaw, doctorant à l'Université de Neuchâtel.

Seite 183–191
Les droits de visite en détention et la santé mentale
Monika Trajkovska, Evelyne Schmid

Zahlreiche empirische Studien aus der Medizin, der Psychologie und der Kriminalistik betonen die Verletzlichkeit psychisch kranker Personen im Freiheitsentzug und die Bedeutung von Besuchen durch ihre Angehörigen. In der Praxis können zwei Phänomene die Durchführung solcher Besuche erschweren: Zum einen schränken die Behörden der Haftanstalten das Besuchsrecht z.B. aus Sicherheitsgründen ein. In anderen Fällen äussert eine Person im Freiheitsentzug manchmal den Wunsch, keine Besuche zu empfangen. Dieser Wunsch kann durch eine psychische Störung beeinflusst werden, welche die Kommunikations- und allenfalls die Urteilsfähigkeit der Person beeinträchtigt. In diesem Beitrag werden die rechtlichen Auswirkungen empirischer Studien in diesen beiden Arten von Situationen bewertet. Wir untersuchen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Lichte dieser empirischen Literatur und schlagen Überlegungen vor, welche die wichtigsten Akteure bei der Festlegung der Häufigkeit, Dauer und Bedingungen von Besuchen berücksichtigen sollten.

Strafrecht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.218
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Monika Trajkovska

MLaw.

Evelyne Schmid

Professeure de droit international à l'Université de Lausanne.

Seite 173–181
A la recherche des critères du contrat de travail. Réflexion à partir des arrêts Uber du 30 mai 2022
Aurélien Witzig

Das Bundesgericht fällte kürzlich zwei Urteile in Fällen rund um das digitale Unternehmen Uber. Dabei ging es um die Frage, ob die über die Plattform vermittelten Fahrerinnen und Fahrer als Arbeitnehmende oder als Selbstständige einzustufen sind. Das Gericht entschied zugunsten der ersten Variante und folgte damit den aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung. Der vorliegende Beitrag versucht, die Konsequenzen aus der nunmehr erfolgten Klärung zu ziehen, indem er sich eingehender mit der Frage befasst, welcher methodische Rahmen für die Suche nach den Kriterien des Arbeitsvertrags und die Wahl solcher Kriterien im positiven Recht am besten geeignet ist. Wir kommen zum Schluss, dass die pragmatische Mischung, die derzeit von der Rechtsprechung angewandt wird, auch im Rahmen der digitalen Wirtschaft Wirkung zeigen wird, und schlagen eine konzeptionelle Definition des Arbeitsrechts als Recht zum Schutz von Personen vor, die ihre Arbeitskraft einem Unternehmen unter Umständen zur Verfügung stellen, unter denen ihnen nach der herrschenden gesellschaftlichen Auffassung verschiedene Schutzmechanismen gewährt werden müssen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.217
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Aurélien Witzig

Chargé d'enseignement au département de droit civil à l'Université de Genève.

Seite 163–173
Grünes Kartellrecht: Wettbewerbspolitisches Plädoyer für einen «more environmental approach»
Frank Bremer, Michèle Ritz

Die Bewahrung der Umwelt erweist sich immer mehr als überlebenskritische gesellschaftliche Generationenaufgabe. Obschon der Fokus auf staatlichen Massnahmen liegt, ist auch die Mitwirkung der Wirtschaft und damit der den Regeln des Kartellgesetzes unterstehenden Marktteilnehmer unabdingbar. Das schweizerische Kartellgesetz verfügt über vielfältige Schnittstellen für die wettbewerbliche Berücksichtigung von Umweltbelangen. Dies betrifft insbesondere die Beurteilungsgrundsätze für Wettbewerbsbeschränkungen durch Umweltabreden und die Berücksichtigungsfähigkeit pro-kompetitiver Umwelteffizienzen. Die Wettbewerbsbehörden stehen dabei im Sinne eines «more environmental approach» in der Verantwortung, die Voraussetzungen für eine Rechtssicherheit vermittelnde umweltkartellrechtliche Anwendungspraxis zu schaffen und damit die Transformation in eine grüne zukunftsfähige Wirtschaft proaktiv mitzugestalten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.216
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Frank Bremer

Dr., LL.M., Rechtsanwalt in Zürich, Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen

Michèle Ritz

MLaw, LL.M., Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht Meilen

Seite 153–161
Kollegialprinzip und Online-Wahlhilfen
Micha Herzog, Damian Wyss

Dürfen amtierende Regierungsmitglieder im Vorfeld einer Erneuerungswahl den Fragebogen der Online-Wahlhilfe «smartvote» ausfüllen oder steht das Kollegialprinzip einer Teilnahme an der Umfrage entgegen? Diese Frage wurde von den kantonalen Regierungen in den letzten Jahren unterschiedlich beantwortet und in den Medien kontrovers diskutiert. Zu dieser Diskussion will der vorliegende Aufsatz beitragen. In einem ersten Teil weiten die Autoren den Blick und setzen sich mit dem Kollegialprinzip im Allgemeinen auseinander, um auf dieser Grundlage anschliessend eine eigene Antwort zu formulieren, wobei als konkretes Anschauungsbeispiel die Berner Regierungsratswahlen vom 27. März 2022 gewählt wurden.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.215
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Micha Herzog

Rechtsanwalt, Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Stefan G. Schmid, Universität St. Gallen.

Damian Wyss

Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht von Prof. Dr. Benjamin Schindler, Universität St. Gallen.

Seite 143–151
Der Staat als Anbieter neuer Mobilitätsformen?
Patrice Martin Zumsteg

In den letzten Jahren geriet die Post-Tochter PubliBike AG immer wieder in die Schlagzeilen, bis schliesslich vor wenigen Monaten ihr Verkauf verkündet wurde. Anhand der Unternehmensgeschichte der PubliBike AG wird vorliegend ein Vorschlag präsentiert, wie privatwirtschaftliche Staatstätigkeit grundrechtlich erfasst und so einer rechtsstaatlichen Überprüfung zugeführt werden könnte. Dabei ist zwischen der Aufnahme einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit und der Ausübung einer solchen zu differenzieren. Beide Formen staatlichen Handelns können eine mittelbare Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 i.V.m. Art. 94 BV) zur Folge haben. Entsprechend müsste der wirtschaftende Staat sein Tun am Massstab von Art. 36 BV rechtfertigen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.214
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Patrice Martin Zumsteg

Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, Rechtsanwalt bei Abegg Anwälte und Konsulenten, Zürich (zumg@zhaw.ch).

Weitere Publikationen
Seite 133–142
Völkerrechtliche Grundlagen und Hürden für eine Einziehung russischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen
Katja F. Achermann

Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine fordern Politiker die Einziehung eingefrorener russischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen zwecks Vollstreckung der Wiedergutmachungsforderung der Ukraine gegen Russland. Dieser Beitrag situiert diese politische Forderung im Völkerrecht. Zunächst thematisiert er kurz die völkerrechtliche Verantwortlichkeit Russlands und die Wiedergutmachungsforderung der Ukraine als deren Rechtsfolge. Danach werden potenzielle völkerrechtliche Rechtsgrundlagen für eine solche Einziehung eruiert. Da diese wenig erfolgsversprechend scheinen, geht der Beitrag schliesslich auf völkerrechtliche Hürden beim Erlass einer entsprechenden Rechtsgrundlage zur Einziehung russischer Gelder und wirtschaftlicher Ressourcen auf nationaler Ebene ein. Neben Fragen der Immunität wären dabei insbesondere menschenrechtliche und investitionsschutzrechtliche Schranken zu beachten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.213
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Katja F. Achermann

LL.M. (Cambridge), RAin, Doktorandin, Faculty of Law, University of Cambridge.

Seite 123–131
Reform des Schengen-Systems
Evamaria Hunziker

Unbestrittenermassen sah sich der Schengen-Raum in den letzten Jahren mit verschiedenen grösseren Herausforderungen konfrontiert. Die Reformvorschläge, welche die Kommission am 14. Dezember 2021 präsentierte, bezwecken, den Schengen-Raum im Hinblick auf Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung widerstandsfähiger zu machen und die Wiedereinführung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen zu vermindern. Untersucht man jedoch die konkret vorgeschlagenen Massnahmen, wird ersichtlich, dass diese - sozusagen nebenbei - verschiedentlich die Rechtsposition von Schutzsuchenden in der EU schwächen und gewisse bislang unionsrechtswidrige Praktiken der Mitgliedstaaten legalisieren würden.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.212
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Evamaria Hunziker

MLaw, Assistentin am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht, Universität Freiburg.

Seite 113–121
Ist Suizidhilfe für Gesunde mittels Natrium-Pentobarbital strafbar?
Bernhard Rütsche, Daniel Hürlimann, Marc Thommen

Mit Urteil 6B_646/2020 vom 9. Dezember 2021 hat das Bundesgericht entschieden, dass die Verschreibung von Natrium-Pentobarbital (NaP) für eine suizidwillige gesunde Person nicht nach Heilmittelgesetz, sondern nach den strengeren Regeln des Betäubungsmittelgesetzes zu beurteilen ist. Das nicht zur Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil hat für die Frage der Zulässigkeit der Suizidhilfe wegweisenden Charakter, lässt aber die zentrale Frage offen, ob und inwieweit die Verschreibung von NaP im Rahmen der Suizidhilfe strafbar ist. Die Autoren zeigen auf, dass in diesen Fällen eine Bestrafung nach Betäubungsmittelgesetz ausgeschlossen ist. Ärztinnen und Ärzte ausgerechnet dann zu bestrafen, wenn sie das anerkanntermassen wirksamste und sicherste Suizidmittel verschreiben, wäre zudem wertungswidersprüchlich.

Strafrecht, Artikel, 2022 DOI: 10.21257/sg.211
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Bernhard Rütsche

Prof. Dr. iur. Bernhard Rütsche, Ordinarius für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie, Universität Luzern.

Weitere Publikationen
Daniel Hürlimann

Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Professor für Rechtsinformatik und IT-Recht, Berner Fachhochschule.

Weitere Publikationen
Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Seite 101–111
Der Arbeitsausfall
Marc Wohlwend

Im Schweizer Arbeitsrecht gilt das aus dem deutschen Arbeitsrecht übernommene Dogma der absoluten Fixschuld, wonach die nachträgliche Erfüllung der ausgefallenen Arbeit nicht mehr möglich sein soll. Sofern nicht eine Lohnfortzahlungspflicht besteht, ist der Grundsatz «ohne Arbeit kein Lohn» anzuwenden. Der Beitrag geht dem Ursprung des Fixschulddogmas nach und zeigt anhand der Natur, des Zwecks und der tatsächlichen Umstände bei einem Arbeitsausfall auf, dass die Arbeitsleistung heutzutage grundsätzlich nicht als Fixschuld verabredet ist und demzufolge die Arbeitgebenden gehalten sind, eine angemessene Nachfrist anzusetzen, damit die Arbeitnehmenden die ausgefallene Arbeit nacharbeiten können.

Privatrecht, Artikel, 2022 DOI: 10.21257/sg.210
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Marc Wohlwend

Rechtsanwalt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Sozialrecht an der ZHAW School of Management and Law und Doktorand im Doktoratsprogramm Biomedical Ethics and Law / Law Track an der Universität Zürich.

Weitere Publikationen
Seite 93–100
Die Kennzeichnungskraft von Akronymen und eine potenzielle stillschweigende Praxisänderung bei der vollständigen Übernahme des älteren Zeichens in die neuere Marke
Yannick Reber

Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich anlässlich des Urteils B-1306/2021 vom 1. Februar 2022 – YT//EYT (fig.) mit Akronymen zu befassen und sich zu ihrer Bedeutung im Markenrecht zu äussern. Das Urteil enthält weiter Anhaltspunkte, welche die bisherige Praxis, wonach die integrale Übernahme eines älteren Zeichens in die neuere Marke markenrechtlich grundsätzlich unzulässig ist, in Frage stellen. Das Urteil verdient zwar im Ergebnis Zustimmung, vermag aber in den zugrunde liegenden rechtlichen Ausführungen nicht durchgehend zu überzeugen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.209
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Yannick Reber

BLaw, Masterstudent (Universität Bern) und juristischer Mitarbeiter bei der Beck Klöti AG, Advokatur und Notariat, Bern 

Seite 83–92
Persönlichkeitsrechtliche Aspekte des Erstellens audiovisueller Aufnahmen von Polizeieinsätzen durch Privatpersonen im öffentlichen Raum
Benjamin Stückelberger

Die audiovisuelle Aufzeichnung von Polizeieinsätzen durch Privatpersonen – etwa mittels Smartphones – wirft zahlreiche rechtliche Fragen auf. Der vorliegende Beitrag diskutiert die Zulässigkeit des Erstellens solcher Aufnahmen im öffentlichen Raum unter persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten und thematisiert dazu die Interessen der aufnahmeerstellenden Person, der Polizist:innen und allfällig involvierter Drittpersonen unter grundrechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Blickwinkeln.

Strafrecht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.209
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Benjamin Stückelberger

MLaw Benjamin Stückelberger, Postgraduate an der Universität Oxford (beni.stueckelberger@gmx.ch). 

Weitere Publikationen
Seite 79–82
Teilrevision Raumplanungsgesetz – notwendige demokratische Legitimation für Biomasseanlagen in der Landwirtschaftszone
Beatrix Schibli

Der Ständerat befasst sich in dieser Sommersession unter anderem mit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, 2. Etappe («Teilrevision RPG 2»). In diesem Rahmen wird er auch über eine Änderung der raumplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Biomasseanlagen in der Landwirtschaftszone beraten. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass die vorgeschlagene Gesetzesbestimmung im Hinblick auf mehr Rechtssicherheit und höherer demokratischer Legitimation verbessert werden müsste.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.207
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Beatrix Schibli

PD Dr. iur., lehrt Öffentliches Recht an der ZHAW School of Management and Law, Zentrum für Öffentliches Wirtschaftsrecht, und ist Lehrbeauftragte an der Universität St. Gallen und ETH Zürich (beatrix.schibli@zhaw.ch).

Seite 71–78
Rendement net de la chose louée et réévaluation des fonds propres
Laurent Bieri

Die Praxis des Bundesgerichts zur Neubewertung des Eigenkapitals hat zur Folge, dass eine angemessene Nettorendite möglicherweise als übersetzt angesehen wird und eine übersetzte Nettorendite möglicherweise als angemessen gilt. Um dieses Problem zu lösen, sollte der Wert des Eigenkapitals auf der Grundlage des aktuellen Realwerts der Liegenschaft bestimmt werden, sofern die bundesgerichtliche Praxis zu einem offensichtlich falschen Ergebnis führt. Eine solche Praxisänderung würde auch die Wahl einer zulässigen Rendite ermöglichen, die für alle Liegenschaften angemessen wäre, während nach der geltenden Rechtsprechung dieselbe zu- lässige Rendite für einige Liegenschaften übersetzt und für andere unzureichend sein kann. Mit der vorgeschlagenen Praxisänderung sollte das Kriterium der Nettorendite immer Vorrang vor dem Kriterium der Vergleichsmieten haben, unabhängig davon, ob die Liegenschaft alt ist oder nicht.

Privatrecht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.206
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Laurent Bieri

Prof. Dr. iur., Professeur à l’Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Seite 63–70
Verlust der Mutterschaftsentschädigung wegen Ausübung eines Parlamentsmandates
Sabine Steiger-Sackmann

Das Bundesgericht hat entschieden: Unterbricht eine Nationalrätin den Mutterschaftsurlaub, um an den Ratsgeschäften teilzunehmen, verliert sie den gesamten künftigen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Dieses Urteil gibt Anlass zu Kritik und zum Aufzeigen von Lösungen, die (besser) mit Verfassung und internationalen Normen vereinbar sind – sowohl für Parlamentarierinnen als auch für erwerbstätige Mütter.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.205
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Artikelsammlung 2022, Q2–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 150.00
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Sabine Steiger-Sackmann

Dr. iur., Dozentin für Arbeits-und Sozialversicherungsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Weitere Publikationen
Seite 53–61
Maschinelle Gesichtserkennung im öffentlichen Raum
Nadja Braun Binder, Eliane Kunz, Liliane Obrecht

Der Einsatz von maschineller Gesichtserkennung im öffentlichen Raum birgt die Gefahr einer gesellschaftlichen Massenüberwachung. Werden dabei biometrische Daten, die ein Individuum eindeutig identifizieren, genutzt, handelt es sich nach dem neuen Datenschutzgesetz um eine Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten. Die maschinelle Gesichtserkennung ist in der Schweiz regulatorisch kaum umrissen. Dabei sind Überlegungen dazu dringend geboten. Dies ergibt sich einerseits aus der Grundrechtsrelevanz der Thematik, andererseits fordern zivil-gesellschaftliche Organisationen ein entsprechendes Verbot. Auch die geplante EU-Regelung zur künstlichen Intelligenz, in der die Gesichtserkennung enthalten ist, sollte in den Erwägungen berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund gibt der vorliegende Aufsatz einen Überblick über die im Zusammenhang mit maschineller Gesichtserkennung im öffentlichen Raum auftretenden Rechtsfragen und befasst sich mit der Frage der Notwendigkeit eines Verbots oder Moratoriums.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.204
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Artikelsammlung 2021–Q4, 2022–Q1, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Nadja Braun Binder

MBA, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Basel 

Weitere Publikationen
Eliane Kunz

Studierende in Assistenzfunktion an der Universität Basel.

Liliane Obrecht

MLaw, Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Juristischen Fakultät der Universität Basel. Sie forscht und doktoriert im Bereich der Digitalisierung und des Einsatzes neuer Technologien im Öffentlichen Recht.

Weitere Publikationen
Seite 43–52
Die Fernwärmeversorgung — eine rechtliche Einordnung
Andreas Abegg, Nagihan Musliu

Die Wärmeversorgung im Siedlungsgebiet soll einen massgeblichen Beitrag dazu leisten, die Energiestrategie 2050 des Bundes umzusetzen und die klimapolitischen Ziele zu erreichen. Allerdings stellen sich bei Planung, Bau und Betrieb von Fernwärmenetzen verschiedenste Rechtsfragen, die bisher wenig Beachtung gefunden haben. Der vorliegende Beitrag beleuchtet zunächst die Zuständigkeitsordnung und die planerischen Vorgaben für den Bau eines Netzes. Sodann untersucht der Beitrag, welche Bewilligungen und Konzessionen erteilt resp. eingeholt werden müssen, wie der Betrieb eines Netzes an Drittpersonen übertragen werden kann und ob Anschlusspflichten bestehen und diese mit Anschlussrechen korrespondieren.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.203
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Artikelsammlung 2021–Q4, 2022–Q1, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Andreas Abegg

Prof. Dr. iur.,  LL.M., Professor für öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW School of Management and Law und Partner bei AM T Rechtsanwälte.

Weitere Publikationen
Nagihan Musliu

Dr. iur., juristische Mitarbeiterin der Staatskanzlei des Kantons Aargau.

Seite 35–41
Personenfreizügigkeit von Regenbogenfamilien
Sarah Progin-Theuerkauf, Melanie Berger

Im Dezember 2021 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem beschleunigten Verfahren ein wegweisendes Urteil betreffend die Personenfreizügigkeit von Kindern gleichgeschlechtlicher Paare gefällt. Der EuGH entschied im Fall «Pancharevo», dass die bulgarischen Behörden verpflichtet seien, einem Kind mit zwei Müttern einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen. Die zuständige bulgarische Behörde hatte sich geweigert, eine spanische Geburtsurkunde, die eine bulgarische und eine britische Staatsangehörige als Mütter auswies, anzuerkennen und dem Kind der beiden Mütter eine bulgarische Geburtsurkunde auszustellen, sofern nicht offengelegt werde, wer die leibliche Mutter des Kindes sei. Die Geburtsurkunde war aber für die Ausstellung eines bulgarischen Identitätsdokuments nötig. Der EuGH stellte klar, dass Bulgarien (ebenso wie die anderen Mitgliedstaaten) unionsrechtlich verpflichtet sei, die spanische Geburtsurkunde anzuerkennen. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt in Richtung Anerkennung und Stärkung der Rechte von «Regenbogenfamilien» auf EU-Ebene.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.202
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Artikelsammlung 2021–Q4, 2022–Q1, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Sarah Progin-Theuerkauf

Prof. Dr. iur., Professorin für Europarecht und Migrationsrecht an der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Melanie Berger

MLaw, Assistentin am Lehrstuhl für Europarecht und Migrationsrecht, Universität Fribourg

Weitere Publikationen
Seite 25–34
Voice Recognition im Arbeitsverhältnis — eine datenschutzrechtliche Analyse
Remo R. Schmidlin

Im Arbeitsverhältnis wird Voice Recognition als Arbeitsmittel, Leistungsmessung, Zugangskontrolle oder Gesundheitsindikator verwendet. Der Einsatz von Voice Recognition muss in datenschutzrechtlicher Hinsicht einen genügend hinreichenden Arbeitsplatzbezug aufweisen. Entscheidend ist in vielen Fällen die Verhältnismässigkeit der Bearbeitung und, insb. bei Cloud-Lösungen, die Wahrung der erforderlichen Datensicherheit. Ist eine Einwilligung des Arbeitnehmers vorausgesetzt, sind hohe Hürden an die Freiwilligkeit zu setzen. Zudem muss sie in den meisten Fällen ausdrücklich sein. Durch die Revision des Datenschutzgesetzes werden Regelungskonzepte wie das Profiling, die Datenschutz-Folgenabschätzung, automatisierte Einzelentscheidungen und technische Anforderungen von der europäischen DSGVO übernommen. Allerdings bringt die Schweizer Ausgestaltung keine in der Praxis relevanten Änderungen im Zusammenhang mit Voice Recognition mit sich.

Privatrecht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.201
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Artikelsammlung 2021–Q4, 2022–Q1, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Remo R. Schmidlin

M.A. HSG in Law & Economics.

Seite 15–24
Data Governance für Smart Mobility aus rechtlicher Perspektive
Alfred Früh, Nadja Braun Binder, Robert Schibli

Die rechtliche Befassung mit Smart Mobility steht — zumindest aus dem Blickwinkel der Data Governance — noch ganz am Anfang. Der vorliegende Artikel versteht sich als Auslegeordnung, auf deren Basis weitere rechtliche Erwägungen angestell werden können. Erstens gibt der Beitrag einen Überblick über die wesentlichen Aspekte von Smart Mobility, zweitens zeigt er auf, welche rechtlichen Herausforderungen sich mit Blick auf die für Smart Mobility unabdingbare Datennutzung stellen und drittens skizziert er mögliche rechtliche Handlungsoptionen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.200
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Artikelsammlung 2021–Q4, 2022–Q1, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Alfred Früh

Dr. iur., RA, Postdoc  an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und Geschäftsführer des Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL).

Weitere Publikationen
Nadja Braun Binder

MBA, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Basel 

Weitere Publikationen
Robert Schibli

MLaw, Advokat, Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Seite 5–14
La restituzione di prestazioni secondo il nuovo art. 678 CO e il suo ruolo nel sistema delle operazioni con parti correlate
Claude Humbel

La restituzione di prestazioni secondo l’art. 678 CO mira a ovviare a deflussi indebiti dal patrimonio societario di società anonime. Questo importante tassello della corporate governance svizzera è stato modificato nel contesto della riforma del diritto delle società anonime con l’obiettivo di rendere l’azione di restituzione più incisiva. Il presente articolo analizza la nuova norma e la pone nel contesto più ampio delle operazioni con parti correlate. Queste operazioni sono soggette a norme sempre più stringenti a livello internaziaonale, ma sono regolamentate solo selettivamente in Svizzera.

Privatrecht, Artikel, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.199
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Artikelsammlung 2021–Q4, 2022–Q1, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Claude Humbel

ist Habilitand und Postdoktorand an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich, an welcher er zudem verschiedene Lehraufträge hält. 

Seite 1–4
Rezension: David Henseler, Datenschutz bei drohnengestützter Datenbearbeitung durch Private
Nula Frei

Der Einsatz von Drohnen durch Private nimmt stetig zu und wirft gewichtige datenschutzrechtliche Fragen auf: Wer eine Drohne hört oder sieht, weiss meistens nicht, ob er oder sie gerade beobachtet wird, ob dabei aufgezeichnet wird und wer für die Drohne verantwortlich ist. Eine neu erschienene Dissertation untersucht, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bei der droh- nengestützten Datenbearbeitung durch Private durchgesetzt werden kann. Die Studie analysiert sowohl das neue Datenschutzgesetz als auch die Vorschriften zur Drohnenfliegerei und präsentiert gestützt darauf konkrete Vorschläge für eine Gesetzesanpassung.

Öffentliches Recht, Rezension, 2022 DOI: doi.org/10.21257/sg.198
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Artikelsammlung 2021–Q4, 2022–Q1, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Nula Frei

Dr. iur., Oberassistentin am Institut für Europarecht der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
2021
Seite 331–340
Tests urinaires dans le traitement médical de la dépendance aux opioïdes : Fin d’une pratique anachronique ?
Valérie Junod, Carole-Anne Baud, Barbara Broers, Caroline Schmitt-Koopmann, Olivier Simon

Bei der Behandlung der Heroinabhängigkeit werden in gewissen Kantonen regelmässige Urintests vorgeschrieben, obwohl dies von der Fachgesellschaft nicht empfohlen wird. In unserem Beitrag untersuchen wir die medizinische und soziale Rechtfertigung für diese Tests sowie ihre ethische Begründung. Aus rechtlicher Sicht sind wir der Meinung, dass sie einen Eingriff in die Privatsphäre und die persönliche Freiheit der behandelten Person darstellen. Solche Eingriffe durch den Staat bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die unseres Erachtens zurzeit nicht gegeben ist. Wenn der Arzt den Test anordnet, muss er sich auf die freie und informierte Zustimmung des Patienten stützen – eine Bedingung, die selten erfüllt ist. Wir empfehlen, solche Tests auf Situationen zu beschränken, in denen die zu behandelnde Person sie wünscht.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: doi.org/10.21257/sg.197
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Artikelsammlung 2021–Q4, 2022–Q1, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Valérie Junod

Professeure de droit aux Universités de Lausanne et de Genève.

Weitere Publikationen
Carole-Anne Baud

Docteure en droit, Chercheuse FNS à l’Université de Lausanne.

Barbara Broers

Professeure en médecine de l’addiction aux Hôpitaux Universitaires de Genève.

Caroline Schmitt-Koopmann

Master en sciences pharmaceutiques, candidate au doctorat à l’Université de Lausanne.

Olivier Simon

Maître d’enseignement et de recherche en médecine de l’addiction au Centre hospitalier universitaire vaudois.

Seite 321–330
Strafrechtlicher Schutz des E-Mail-Verkehrs post mortem?
Elena Biaggini

Der Umgang mit dem digitalen Nachlass ist eine Frage von zunehmender juristischer Bedeutung. Hat der Erblasser keine Vorkehrungen getroffen, so stellt sich aus strafrechtlicher Sicht etwa die Frage, ob sich E-Mail-Provider bei der Herausgabe von Zugangsdaten zu den E-Mail-Accounts des Erblassers strafbar machen. Eine Analyse einschlägiger Strafbestimmungen zeigt, dass eine allfällige Strafbarkeit der Provider grundlegend von der Erbenstellung determiniert wird und eine Strafbarkeit bei der Herausgabe von Zugangsdaten an Erben ausser Betracht fällt.

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.196
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Elena Biaggini

MLaw, LL.M., Assistentin und Doktorandin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. iur. Sarah Summers an der Universität Zürich.

Seite 313–320
Rezension: Jürg Fisch, Eigentumsgarantie und Nichtersatzfähigkeit reiner Vermögensschäden
Stefan Schlegel

In seiner Dissertation entwickelt Jürg Fisch die These, die Nichtersatzfähigkeit reiner Vermögensschäden – wie sie von der Rechtsprechung angenommen wird – stelle eine Verletzung der Eigentumsgarantie dar. Die These basiert auf drei Säulen. Erstens auf einem Verständnis der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten, das den Staat zum Schutz auch vor reinen Vermögensschäden verpflichtet. Zweitens auf der Vorstellung, wonach das Schutzobjekt der Eigentumsgarantie vorgesetzlich bestehe und daher auch die einzelnen Vermögenswerte einer Person schützen müsse. Drittens auf der Überzeugung, dass Haftungsansprüche nicht auszuufern brauchen, wenn reine Vermögensschäden nicht mehr grundsätzlich von der Ersatzfähigkeit ausgeschlossen sind. Diese könnten in differenzierter Weise einer Haftung unterstellt werden. Die Praxis der Nichtersatzfähigkeit reiner Vermögensschäden sei daher unverhältnismässig und damit grundrechtswidrig. Die Arbeit ist von unbeirrbarer dogmatischer Gradlinigkeit und legt gnadenlos und stringent dogmatische Inkohärenzen offen. 

Öffentliches Recht, Rezension, 2021 DOI: 10.21257/sg.195
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Artikelsammlung 2021–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Stefan Schlegel

Dr. iur., Max-Planck-Institut zur Erforschung multiethnischer und multireligiöser Gesellschaften, Göttingen.

Weitere Publikationen
Seite 305–312
Hybride Gesellschaften im Verhältnis Schweiz-Deutschland
Thomas Kollruss

Grundsätzlich treten im Staatenverhältnis Schweiz-Deutschland keine hybriden Gesellschaften auf, da die Rechtsformen und die jeweiligen steuerlichen Einordnungsmethodiken weitgehend korrespondieren. Jedoch sind vorgeschaltete hybride Gesellschaften mit einer Betriebsstätte in der Schweiz möglich. Sie können für ausländische Investoren attraktiv sein und steuerliche Vorteile mit sich bringen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Einordnung und Besteuerung von hybriden Gesellschaften im Verhältnis Schweiz-Deutschland und insbesondere mit dem in der Literatur bisher kaum beachteten Sonderfall der vorgeschalteten hybriden Gesellschaft mit schweizerischer Betriebsstätte.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.194
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Artikelsammlung 2021–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Thomas Kollruss

ist im nationalen und internationalen Steuerrecht tätig (t.kollruss@gmx.at).

Seite 293–304
Le droit suisse des sociétés en 2020 : Modifications législatives et jurisprudence
Damiano Canapa, Arthur Grisoni, Marine Antonoff

Cette contribution propose un aperçu des principales modifications législatives intervenues durant l’année 2020 en droit suisse des sociétés, ainsi que de la jurisprudence du Tribunal fédéral rendue pendant la même période. La section consacrée aux modifications législatives (chiffre I.) présente en particulier, de manière succincte, la modification du droit de la société anonyme [SA] adoptée le 19 juin 2020. Les résumés de jurisprudence font l’objet de la section suivante (chiffre II.) ; les arrêts sont classés par forme de société. Après la présentation des arrêts publiés au recueil des ATF, les arrêts sont classés par ordre chronologique.

Privatrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.193
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Artikelsammlung 2021–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Damiano Canapa

Professeur à l’Université de Lausanne, LL.M. (Bruges), LL.M. (Yale).

Weitere Publikationen
Arthur Grisoni

MLaw, Assistant doctorant à l’Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Marine Antonoff

MLaw, Assistante doctorante à l'Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Seite 283–292
Vertraglich vereinbarter Sex gegen Entgelt ist nicht sittenwidrig
Sandra Hotz, Meret Lüdi

Die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts weist die Beschwerde eines Studenten ab und bestätigt dessen Verurteilung wegen Betrugs. Der Beschwerdeführer hatte seiner Vertragspartnerin die vereinbarten CHF 2000 für die von ihr erbrachten sexuellen Dienstleistungen nicht bezahlt und stellte sich auf den Standpunkt, es sei kein gültiger Vertrag zwischen ihnen zustande gekommen. Das Bundesgericht folgt in seinen Erwägungen der wohl herrschenden Lehre, dem Bundesrat und gewissen kantonalen Urteilen, wonach der Sexarbeitsvertrag nicht (mehr) per se sittenwidrig sei, und lässt der sexuellen Dienstleistung einen Vermögenswert zukommen. Es bestehe kein Widerspruch zu den der Gesamtrechtsordnung immanenten ethischen Prinzipien und Wertmassstäben, womit die Vereinbarung als gültig zu qualifizieren sei. Damit ist ein lang erwartetes Urteil gefällt. Es bleiben weitere rechtliche Massnahmen zu treffen.

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.192
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Artikelsammlung 2021–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Sandra Hotz

Prof. Dr. iur., Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Neuenburg.

 

Meret Lüdi

MLaw, wissenschaftliche Assistentin am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern.

Seite 271–282
Palmöl in der EFTA-Indonesien Wirtschaftspartnerschaft
Charlotte Sieber-Gasser

Den EFTA-Staaten ist in den Verhandlungen über eine Wirtschaftspartnerschaft mit Indonesien scheinbar Bahnbrechendes gelungen: Zum ersten Mal weltweit macht ein Handelsabkommen präferenzielle Zölle abhängig von der Art und Weise, wie ein Rohstoff produziert worden ist. Der — theoretische — ökonomische Anreiz zur nachhaltigen Produktion überwindet damit das Verbot in den WTO-Abkommen, zwischen nachhaltig und konventionell produzierten Waren zu unterscheiden. Allerdings zeigt ein näherer Blick, dass die gewährten Präferenzen keinen nennenswerten ökonomischen Wert besitzen. Dass diese Tatsache im Abstimmungskampf nicht offengelegt wurde, wirft Fragen auf: Was ist der Wert der Palmöl-Vereinbarung in der EFTA-Indonesien Wirtschaftspartnerschaft? Hat der Bundesrat seine Pflichten verletzt, indem er unvollständig über den Umfang des ökonomischen Anreizes zur nachhaltigen Palmölproduktion informiert hat? Dieser Beitrag verortet Handlungsbedarf in Bezug auf die Überwindung des Informationsvorsprungs der Bundesverwaltung gegenüber der Legislative im Meinungsbildungsprozess über internationale Handelsabkommen. 

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.191
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Charlotte Sieber-Gasser

Dr. iur., Wissenschaftliche Oberassistentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.

Weitere Publikationen
Seite 261–270
Phänotypisierung - Gesetzesentwurf eines grundrechtlich kontroversen Ermittlungsinstruments
Julia Lehmann

Mittels Phänotypisierung werden aus DNA-Spuren Rückschlüsse auf das Erscheinungsbild einer Person gezogen. Künftig soll die Phänotypisierung als Ermittlungsinstrument im Strafprozess eingesetzt werden. Gemäss dem Gesetzesentwurf könnte die Staatsanwaltschaft die Phänotypisierung zur Aufklärung von Verbrechen anordnen. Dabei sollen die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie die biogeografische Herkunft und das biologische Alter ausgewertet werden können. Die Phänotypisierung an sich und die Auswertung dieser Merkmale durch die Strafverfolgungsbehörden sind umstritten. Mit dem Einsatz dieses neuen Ermittlungsinstruments drohen Verletzungen von Grundrechten, beispielsweise durch Racial Profiling, Diskriminierungen aufgrund von Äusserlichkeiten und aufgrund von Datenschutzverletzungen. Dieser Gefahr ist bereits bei der Gesetzgebung Rechnung zu tragen. Der Grundrechtsschutz im Gesetzesentwurf sollte daher im Hinblick auf die befürchteten Verletzungen verbessert werden.

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.190
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Julia Lehmann

MLaw, Rechtsanwältin, Wissenschaftliche Assistentin und Doktorandin an der Universität Bern (julia.lehmann@krim.unibe.ch).

Seite 255–260
The ECtHR’s Ilias and Ahmed and the CJEU’s FMS-case: a difficult reconciliation?
Anne Bombay, Pieterjan Heynen

Recently, two important judgments concerning detention in European Asylum law were issued: the Ilias and Ahmed case of the ECtHR and the FMS-case of the CJEU. Both Courts had to decide on the question whether the situation of asylum seekers in the Hungarian Röszke transit zone amounted to detention. Notwithstanding the similar facts of the cases, no violation of Article 5 ECHR was found by the ECtHR, whereas the CJEU clearly condemned Hungary for its violation of EU Asylum Law. This raises questions concerning the reconcilability and long-term effects of the two judgments.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.189
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Anne Bombay

Master of Law, Legal Research Master at KU Leuven University, Belgium (anne.bombay@kuleuven.be).

Pieterjan Heynen

Master of Law, Legal Research Master at KU Leuven University, Belgium (pieterjan.heynen@ kuleuven.be).

Seite 245–254
Bradfords «Brussels-Effect» als Gedankenstütze in der Diskussion um ein institutionelles Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union
Raphael Dummermuth

Anu Bradfords These von der Existenz eines Brussels-Effect prägt im angelsächsischen Raum den wissenschaftlichen Diskurs über die geopolitische Rolle der Europäischen Union. Danach übt die EU einen überproportional grossen Teil an extraterritorialer Macht via marktzugangsbezogene Regulatorien aus. In der Schweiz ist der Effekt nicht unbekannt, denn ein Diskurs über die Marktmacht der Union ist für die Schweiz unumgänglich. Das liegt insbesondere an der Struktur der schweizerischen Volkswirtschaft, die stark durch Handel mit Unternehmen aus der EU geprägt ist und in faktischer Abhängigkeit vom Zugang zum europäischen Markt funktioniert. Den Brussels-Effect in Bradfords Form aber expliziter miteinzubeziehen, könnte für die (politische) Diskussion gerade jetzt Mehrwerte liefern, wo der Bundesrat entschieden hat, das institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU nicht zu unterzeichnen. Der vorliegende Beitrag erörtert, um dies zu verdeutlichen, verschiedene Aspekte des Verhältnisses zwischen der Schweiz und der EU im Licht von Bradfords Theorie.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.188
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Raphael Dummermuth

Diplomassistent am Lehrstuhl für Zivilrecht I an der Universität Freiburg.

Seite 237–245
Rufausnutzung zwischen Lauterkeitsrecht und Markenschutz: Umwege und Auswege
Reto Heizmann, Leander D. Loacker

Im Wettbewerb zwischen Unternehmen kommt es immer wieder vor, dass sich Produzenten insbesondere bei der Produktbezeichnung an bereits etablierte Bezeichnungen von Fabrikaten ihrer Mitbewerber anlehnen, um Assoziationsvorteile zu generieren. Entsprechende Sachverhalte werfen Fragen sowohl des Lauterkeits- wie auch des Immaterialgüterrechts auf. Ihre sachgerechte Beantwortung sollte sich nicht nur auf technische Fragen des Vor- bzw. Nachrangs der jeweils angerufenen Abwehrnormen beschränken, sondern muss der Grundsatzkonzeption der beiden Rechtsgebiete und ihrem Zusammenspiel gebührend Rechnung tragen. Ein aktueller Entscheid des Handelsgerichts Bern gibt Anlass dazu. 

Privatrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.187
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Reto Heizmann

Titularprofessor an der Universität Zürich, Präsident des Kantonsgerichts Schwyz.

Leander D. Loacker

Professor an der Universität Zürich, Of Counsel in Zürich.

Seite 229–236
Access to Political Rights in Switzerland: Critique of the Naturalisation Process as a Source of Exclusion
Véronique Boillet, Clémence Demay

In this article, we analyse and discuss the legal criteria granting access to facilitated naturalisation in Switzerland. Among the possible legal criteria, marriage to a Swiss citizen as a criterion for obtaining citizenship is emblematic of the conservative political background in this country. It is also influenced by gendered stereotypes within the law itself and its application. We argue in favour of a critical approach to the law in order to avoid the erasure of categories of individuals who are relegated to society's margins. In a healthy democracy and judicial system, the law ought to be designed so as to avoid reproducing exclusionary bias. In this regard, we also discuss why acceding to citizenship is a prerequisite for exercising one's political rights and thus, achieving inclusion in Switzerland.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.186
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Artikelsammlung 2021–Q2, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Véronique Boillet

Prof. Dr. iur., Associate Professor at the University of Lausanne, Center for Public Law (veronique.boillet@unil.ch).

Clémence Demay

MLaw, graduate assistant, University of Lausanne, Center for Public Law (clemence.demay@unil.ch).

Seite 219–227
Prüfungsrecht: Die Begründung von Prüfungsentscheiden
Rafael Zünd

Im Prüfungsrecht ist die Begründung der Leistungsbewertung von entscheidender Bedeutung. Erst die Begründung erlaubt es dem Prüfling und der Beschwerdeinstanz die Bewertung nachzuvollziehen. Art. 29 Abs. 2 BV stellt die Mindestgarantie bezüglich Anforderungen an die Begründung dar. Grosse Teile der Rechtsprechung erachten dabei die schlichte Notenbekanntgabe im Verwaltungsverfahren als ausreichend. Gemäss dieser Praxis reicht es aus, wenn die nachvollziehbare Begründung im Beschwerdeverfahren nachgeschoben wird und der Prüfling in einem zweiten Schriftenwechsel dazu Stellung nehmen kann. Der Autor setzt sich sowohl mit den Anforderungen an die Begründung als auch mit den Rechtsfolgen einer verletzten Begründungspflicht auseinander. Zudem versucht er aufzuzeigen, weshalb von Prüfungsbehörden im Verwaltungsverfahren zumindest eine summarische Begründung verlangt werden muss. Bei mündlichen und praktischen Prüfungen sollte die Rechtsprechung sodann eine Aufzeichnungs-/Protokollierungspflicht aus Art. 29 Abs. 2 BV ableiten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.185
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Rafael Zünd

MLaw und BSc in Psychology, Anwaltspraktikant zurzeit bei der advocomplex gmbh in Bern, Hobbystrahler.

Weitere Publikationen
Seite 209–218
Der Wegfall der Personenfreizügigkeit aufgrund des Brexits — Bestandesaufnahme der Beziehung Schweiz-UK
Sofie Steller

Am 1. Januar 2021 fiel zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich durch den Brexit das Freizügigkeitsabkommen (FZA) weg. Mit dem 2019 abgeschlossenen Abkommen über die erworbenen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sollen die nach Art. 23 FZA erworbenen Ansprüche geregelt und ausgestaltet werden. Grossteils bewahrt das neue Abkommen im Bereich der Freizügigkeit die Regelungen aus dem FZA, in gewissen Aspekten gestaltet es sich aber auch restriktiver, wobei sich die Frage nach dem Verhältnis zu Art. 23 stellt. Für Personen, die keine erworbenen Ansprüche haben, kommt ein vollständig neues Regime zur Anwendung. So gibt es zwar ein befristetes Abkommen für die Dienstleistungserbringung. Im Übrigen wurde jedoch kein umfassendes Migrationsabkommen abgeschlossen und es kommen die nationalen Regelungen zur Anwendung. Insgesamt sind die Möglichkeiten zur Migration zwischen den beiden Ländern sehr viel begrenzter geworden. 

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.184
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Sofie Steller

MLaw, Diplomassistentin am Lehrstuhl für Europarecht und europäisches Migrationsrecht der Universität Fribourg und Assistentin im Völkerrecht an der FernUni Schweiz (sofie.steller@unifr.ch).

Seite 197–207
«Das Bundesgericht erhebt die alternierende Obhut zur Regel»
Martin Widrig

Mit Urteilen von 19. Oktober und 13. November 2020 verdeutlicht das Bundesgericht seine bisherige Rechtsprechung zu strittigen Betreuungsfragen: Es nimmt die alternierende Obhut zum Ausgangspunkt der Entscheidfindung. Zudem priorisiert es gleiche Betreuungsanteile gegenüber ungleichen. Die alleinige Obhut ist anzuordnen, wenn im Einzelfall konkrete Gründe gegen hälftige Betreuungsanteile sprechen. Abweichungen von dieser Rechtsprechung können gegen das Willkürverbot verstossen. Das Bundesgericht gibt der alternierenden Obhut damit tendenziell den Vorzug in Betreuungsfragen. Der Beitrag analysiert die Bedeutung der Urteile für die Praxis und klärt offene Fragen zur «alternierenden Obhut als Regelfall» sowie zum Willen des Gesetzgebers. 

Privatrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.183
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Martin Widrig

MLaw, Lektor an der Universität Freiburg.

Weitere Publikationen
Seite 189–196
La responsabilité de l’Etat pour acte illicite, en situation de pandémie
Thierry Largey

La pandémie due au nouveau coronavirus a frappé la population avec une ampleur exceptionnelle. Afin de combattre la propagation de l’agent pathogène et de préserver les capacités du système de soins en Suisse, les autorités fédérales et cantonales ont adopté une politique sanitaire d’urgence, dans un contexte marqué par d’importantes incertitudes scientifiques. La gestion d’une telle crise donne lieu à des choix de mesures de prévention et de lutte, en fonction des connaissances disponibles. D’éventuels préjudices associés à ces mesures ou à leur insuffisance ouvrent la réflexion sur l’existence d’une responsabilité de l’Etat pour ses actes illicites. Celle-ci se place tant sur le terrain des mesures ordonnées que de l’omission illicite d’en prononcer ; dans ce second cas, l’autorité n’est pas supposée faire tout ce qui possible, mais uniquement ce qui est approprié et raisonnable.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.182
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Thierry Largey

Professeur associé à l’Université de Lausanne.

Seite 179–187
Schulddogmatik in der bundesgerichtlichen Rechtsprechung
Thierry Urwyler, Luca Ranzoni

Mit seinem Urteil 6B_1363/2019 hat sich das Bundesgericht zu einer Fülle von dogmatischen Streitfragen im Schuldkontext geäussert. Es bekannte sich grundsätzlich zu einem sozialen Schuldbegriff. Die Autoren legen dar, dass ein funktionaler Schuldbegriff in seinem theoretischen Fundament überzeugender ist. Auf Basis dieser Erkenntnis wird aufgezeigt, dass sich die Auffassung des Bundesgerichts, bei schweren Straftaten hohe Anforderungen an eine vollständige Aufhebung der Schuldfähigkeit zu stellen, in ihrer Generalisierung selbst bei einem funktionalen Schuldverständnis nicht halten lässt. Schliesslich wird auch der bundesgerichtlichen Auffassung widersprochen, wonach sich die forensisch-psychiatrisch sachverständige Person zur Frage der Schuldfähigkeit äussern dürfe.

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.181
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Artikelsammlung 2021–Q2, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Thierry Urwyler

Dr. iur., Akademischer Mitarbeiter, Forschung und Entwicklung, Justizvollzug und Wiedereingliederung (Zürich) und Lehrbeauftragter Universität Luzern.

Weitere Publikationen
Luca Ranzoni

Rechtsanwalt MLaw, LL.M., Doktorand und wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. iur. Marc Thommen (Universität Zürich) und Schriftleiter von sui generis.

Weitere Publikationen
Seite 167–178
PMT-Gesetz: Verfahren und Zweckerreichung
Markus Mohler

Nach Darlegungen, dass keine verfassungsmässige Bundeskompetenz zum Erlass des Gesetzes in Bezug auf das BWIS besteht und wesentliche Begriffe im ergänzten BWIS mit der BV und der EMRK nicht übereinstimmen, wird nun gezeigt, dass verfahrensrechtlich ein Durcheinander besteht und unverzichtbare Verfahrensvorschriften fehlen, was beides zu unhaltbaren rechtlichen Konsequenzen führt. Schliessich wird belegt, dass die festgelegten Massnahmen einen terroristischen Anschlag nicht zu verhindern vermögen, was der Zweck der Novelle ist.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.180
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Artikelsammlung 2021–Q2, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Markus Mohler

Dr. iur., ehem. Lehrbeauftragter an den Universitäten Basel und St. Gallen, vormals Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt und zuvor Staatsanwalt.

Weitere Publikationen
Seite 157–166
« Rien ne va plus » ?
Gian Ege, Elinor Edem

Die Verbreitung von Glücksspielangeboten und damit einhergehend auch die Prävalenz von Glücksspielsucht sind in den letzten Jahren zunehmend gestiegen. Betroffene Personen sind dadurch einem hohen Leidensdruck ausgesetzt und greifen zur Ermöglichung des fortgesetzten Glücksspiels immer wieder auf kriminelle Verhaltensweisen zurück. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass es sich dabei oftmals um eine auf die Befriedigung der Sucht abzielende «Beschaffungskriminalität» handelt. Entsprechend zur Situation bei einer stoffgebundenen Sucht kann dies zur Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit entsprechender Täter führen.

 

 

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.179
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Artikelsammlung 2021–Q2, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Gian Ege

Dr. iur., Oberassistent für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Zürich (gian.ege@rwi.uzh.ch).

Weitere Publikationen
Elinor Edem

Studentin BA Sozialwissenschaften (Soziologie und Rechtswissenschaften), Universität Zürich (elinorjosephine.edem@uzh.ch).

Seite 147–156
Die Väterbeteiligung in Europa und der Schweiz — Die Rolle der Väter für mehr Gleichberechtigung
Fabian Lütz

Nachdem die Europäische Union (EU) mit der Verabschiedung der Work-Life Balance Richtlinie (WLB-RL) zum ersten Mal im EU-Recht einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub verankert hat und die Schweiz am 27. September 2020 im Rahmen der Volksabstimmung ebenfalls einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub angenommen hat, lohnt sich ein Blick auf beide Rechtssysteme, um Gemeinsamkeiten und Unterschiede herauszuarbeiten. Der vorliegende Beitrag verfolgt einen rechtlichen und verhaltensökonomischen Ansatz und analysiert das europäische und schweizerische Recht vor dem Hintergrund des Ziels der Gleichstellung von Männern und Frauen. Schliesslich wagt er einen Ausblick und arbeitet rechtsvergleichend Reformmöglichkeiten heraus, die sich jeweils aus dem europäischen und Schweizer Recht für das jeweils andere Rechtssystem ergeben.

Privatrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.178
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Artikelsammlung 2021–Q2, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Fabian Lütz

Maître en droit (Paris), LL.M. (Bruges). Der Autor war von 2015–2020 Legal Officer (EU-Kommission) und ist zurzeit Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Université de Lausanne (UNIL), (fabian.luetz@unil.ch).

Seite 135–145
PMT-Gesetz: Wichtige Bestimmungen sind weder verfassungs- noch EMRK-konform
Markus Mohler

In einem ersten Beitrag wurde festgestellt, dass dem Bund für den Erlass der BWIS-Novelle im Rahmen des PMT-Gesetzes die verfassungsmässige Gesetzgebungskompetenz fehle. Im Folgenden wird dargelegt, dass die Umschreibung «terroristische Aktivität» und damit «terroristischer Gefährder» nach Art. 23e BWIS in Bezug auf die Normbestimmtheit weder der Bundesverfassung noch der EMRK entspricht und mit anderen völkerrechtlichen Definitionen ebenso wenig übereinstimmt. Die Rechtsstaatlichkeitsanforderungen für grundrechtsbeschränkende Eingriffe werden nicht erfüllt.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.177
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Markus Mohler

Dr. iur., ehem. Lehrbeauftragter an den Universitäten Basel und St. Gallen, vormals Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt und zuvor Staatsanwalt.

Weitere Publikationen
Seite 125–134
Das geplante Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) — Verfassungsgrundlage und Verfahrensrecht
Patrice Martin Zumsteg

Terrorismus stellt auch für die Schweiz eine ernstzunehmende Bedrohung dar. Dieser soll mit einem neuen Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus (PMT) begegnet werden. Der vorliegende Beitrag argumentiert, dass dem Bund für den Erlass der Massnahmen zur Verhinderung terroristischer Aktivitäten, welche den Kern des PMT bilden, eine hinreichende verfassungsrechtliche Grundlage fehlt. Hinzu kommt, dass die geplanten Massnahmen einen weiten und wenig präzisen Anwendungsbereich haben, aber gleichzeitig präventive und erhebliche Grundrechtseingriffe ermöglichen würden. Diese Belastung der Betroffenen wird auch nicht verfahrensrechtlich kompensiert. Vielmehr beherrscht eindeutig das Bundesamt für Polizei das Verfahren. Eine gerichtliche Prüfung der Massnahmen findet grundsätzlich nur im Nachhinein statt und wenn der angebliche terroristische Gefährder überhaupt ein Rechtsmittel ergreift.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.176
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Patrice Martin Zumsteg

Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, Rechtsanwalt bei Abegg Anwälte und Konsulenten, Zürich (zumg@zhaw.ch).

Weitere Publikationen
Seite 117–124
Le droit au suicide médicalement assisté
Fabian Teichmann, Madeleine Camprubi, Léonard Gerber

Cette contribution illustre le cadre légal suisse de l’aide médicale au suicide et des conditions d’octroi de Natrium Pentobarbital (NaP) notamment au regard du CP, de la LStup, de la LPTh et de la LPMéd, ainsi que le cadre réglementaire suisse actuel. Elle se penche aussi sur les traits saillants des systèmes du Benelux en matière de suicide assisté et de soins palliatifs dans le but d’examiner le potentiel de développement du système actuel en Suisse.

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.175
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Fabian Teichmann

Dr. iur. Dr. rer. pol., LL.M., Rechtsanwalt, Teichmann International (Schweiz) AG.

Weitere Publikationen
Madeleine Camprubi

PD Dr. iur., Rechtsanwältin, Teichmann International (Schweiz) AG (camprubi@teichmann-law.ch)

Léonard Gerber

BLaw, Teichmann International (Schweiz) AG (gerber@teichmann-law.ch).

Weitere Publikationen
Seite 107–116
Covid-19-Impfung und Selbstbestimmungsrecht im Arbeitsverhältnis
Nicole Vögeli Galli

Impfpflichten werden emotional diskutiert und mit Hinweis auf den Persönlichkeitsschutz abgelehnt. Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses geht dabei vergessen, dass Arbeitgebende die Gesundheit all ihrer Arbeitnehmenden und Drittkontakte zu schützen haben. Dabei kann die Pflicht zum Gesundheitsschutz im Arbeitsverhältnis als gesetzliche Normierung des Solidaritätsprinzips angesehen werden. Diesen gegenläufigen Interessen ist bei Massnahmen der Arbeitgebenden Rechnung zu tragen, was eine Impfpflicht beschränkt, jedoch nicht ausschliesst.

Privatrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.174
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Nicole Vögeli Galli

Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Arbeitsrecht, Partnerin Küng & Vögeli Rechtsanwälte (voegeli@kuengvoegeli.ch) und Dozentin an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW; vogc@zhaw.ch).

Seite 103–106
Mehrheitsfähige Klimapolitik
Atila Stocker

Am 13. Januar 2020 hat das Bezirksgericht Lausanne ein aufsehenerregendes Urteil gefällt, indem es zwölf Klimaaktivisten, die in einer Credit-Suisse-Filiale Tennis gespielt hatten, in allen Anklagepunkten freigesprochen hat. Das Gericht wurde scharf dafür kritisiert, dass es einen rechtfertigenden Notstand (Art. 17 StGB) angenommen hat. Einige Autoren beliessen es jedoch nicht bei der blossen Kritik, sondern brachten gleich eine alternative Begründung vor, um von der Bestrafung der Aktivisten abzusehen. Der Autor geht hier auf den Rechtfertigungs- bzw. Schuldausschlussgrund der Wahrung berechtigter Interessen ein, welcher von Marc Thommen und Jascha Mattmann ins Feld geführt wurde.

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.173
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Atila Stocker

stud. iur., juristischer Mitarbeiter Switzerlend AG (atila.stocker@uzh.ch).

Seite 93–102
Namensänderungen strafrechtlich Verurteilter nach identifizierender Medienberichterstattung
Benjamin Stückelberger, Evin Yesilöz, Damian Cavallaro

In den letzten zehn Jahren wurden in der Schweiz mindestens 18 Gesuche auf Namensänderungen von strafrechtlich verurteilten Personen eingereicht, oftmals begründet mit einer identifizierenden medialen Berichterstattung. Von den Kantonen wurden diese mehrheitlich abgelehnt. In diesem Aufsatz wird aufgezeigt, dass diese Praxis zu restriktiv ist, da bei identifizierender Berichterstattung und damit einhergehender Stigmatisierung einer Person als kriminell die Namensänderung zur Beseitigung der resultierenden Nachteile offenstehen muss. Wir argumentieren, dass die Ablegung dieses Stigmas einen achtenswerten Grund darstellt und zudem eine allfällige Missbräuchlichkeit der Namensänderung einfach verhindert werden kann. Weiter gehen wir auf den Zeitpunkt der Änderung ein und sprechen uns dafür aus, diesen bereits während des Vollzugs einer allfälligen Inhaftierung anzusetzen. 

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.172
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Benjamin Stückelberger

MLaw Benjamin Stückelberger, Postgraduate an der Universität Oxford (beni.stueckelberger@gmx.ch). 

Weitere Publikationen
Evin Yesilöz

MAS in Transitional Justice and Human Rights, Wissenschaftliche Hilfsassistentin am Institut für Völkerrecht und ausländisches Verfassungsrecht der Universität Zürich (evin.yesiloez@rwi.uzh.ch).

Damian Cavallaro

MLaw, Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern (damian.cavallaro@krim.unibe.ch).

Seite 83–92
Corporate Climate Responsibility — The Rise of a New Governance Issue
Rolf H. Weber

Given the absence of a comprehensive regulatory framework, international recommendations and best practices on corporate responsibility in the area of climate change are emerging. Due to their financial materiality, climate change risks have recently gained widespread recognition by international organizations and financial regulators. Accordingly, sound corporate governance requires companies to have regard to climate change issues. The authors propose the term ‘Corporate Climate Responsibility’ to frame various trends in legal doctrine and market developments.

Privatrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.1171
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Rolf H. Weber

Professor em. for Business Law at the University of

Zurich, Co-head of the Research Priority Program on Financial Market

Regulation and the Center for Information Technology, Society, and

Law (ITSL), both at the University of Zurich

Seite 73–82
Neue Mobilitätsformen im öffentlichen Raum
Patrice Martin Zumsteg

Elektro-Trottinetts und andere Fahrzeuge, welche ohne fixe Station gemietet werden können, beanspruchen zunehmend ihren Platz im öffentlichen Raum. Dieses Phänomen wird hier aus Sicht des öffentlichen Rechts eingeordnet und die entsprechenden Folgen werden dargestellt.

Dazu ruft der Beitrag zunächst in Erinnerung, wie der öffentliche Raum und seine Benutzung rechtlich verstanden werden, bevor die neuen Mobilitätsformen vertieft dargestellt werden. Die anschliessende Einordnung führt zur Erkenntnis, dass es rechtlich folgerichtig ist, wenn der Staat bei dieser Nutzung des öffentlichen Raums grundsätzlich nicht beteiligt ist. Wird trotzdem eine Regulierung erlassen, so hat sie den Anforderungen an einen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit zu genügen und das Störerprinzip zu beachten. In dieser Hinsicht weist das Recht der Stadt Zürich, welches beispielhaft betrachtet wird, Verbesserungspotenzial auf.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.170
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Patrice Martin Zumsteg

Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Dozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Winterthur, Rechtsanwalt bei Abegg Anwälte und Konsulenten, Zürich (zumg@zhaw.ch).

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Seite 61–71
Dem PMT-Gesetz fehlt die Verfassungsgrundlage
Markus Mohler

Für das vom Eidgenössischen Parlament am 25. September 2020 beschlossene Gesetz zur präventiven Terrorismusbekämpfung fehlt dem Bund die verfassungsmässige Kompetenz. Keine der vom Bund angeführten Begründungen seiner Zuständigkeit halten einer Prüfung stand. Der Erlass polizeigesetzlicher Bestimmungen zur Verhütung von Straftaten durch operationelle Realakte als Eingriffe in die Bewegungsfreiheit liegt in der Verantwortung der Kantone. Dies gilt auch im Bereich der präventiven Terrorismusbekämpfung als Teil des Staatsschutzes. Dieser an sich unbefriedigende Rechtszustand lässt sich nur durch eine Änderung der Bundesverfassung beheben. In einem folgenden Beitrag werden die polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) in Bezug auf ihre Verfassungs- und EMRK-Konformität sowie ihre Wirksamkeit beurteilt.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.169
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Markus Mohler

Dr. iur., ehem. Lehrbeauftragter an den Universitäten Basel und St. Gallen, vormals Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt und zuvor Staatsanwalt.

Weitere Publikationen
Seite 49–59
Illegales Anbieten von Geldspielen — Auslegung und Bewertung der relevanten Bestimmungen des BGS
Michael Weber

Die Straftaten im Zusammenhang mit illegalem Geldspiel im schweizerischen Strafrecht haben in der Lehre bis anhin kaum Beachtung gefunden. Zu Unrecht, wie ansehnliche Fallzahlen belegen. Die vorliegende Abhandlung über den Tatbestand des illegalen Anbietens von Geldspielen soll hier Abhilfe schaffen. Die einschlägigen Straftatbestände des neuen Geldspielrechts werden ausgelegt und kommentiert. Der Auslegung folgt eine Darstellung der wichtigsten präventiven und repressiven Massnahmen im Zusammenhang mit dem illegalen Anbieten von Geldspielen. Schliesslich wird auch ersichtlich, dass — aller Kritik zum Trotz — insgesamt potente Massnahmen vorhanden sind, um das illegale Anbieten von Geldspielen zu verhindern.

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.168
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Michael Weber

Michael Weber, BLaw, Hilfsassistent von Prof. Dr. iur. Sarah Summers an der Universität Zürich (michael.weber@rwi.uzh.ch).

Seite 45–47
Recension: Doris Angst / Emma Lantschner (Hrsg.), ICERD, Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, Handkommentar
Bertil Cottier

Rédigé par une trentaine d’experts provenant d’Allemagne, d’Autriche, du Liechtenstein et de la Suisse, ce commentaire de la Convention internationale de 1965 sur l’élimination de toutes les formes de discrimination raciale se révèle remarquable à plus d’un titre. Par son ampleur d’abord : en quelque 700 pages, cet ouvrage détaille les tenants et aboutissants de cet instrument fondateur de la lutte contre le racisme. Par sa démarche originale ensuite : à l’analyse proprement juridique de chacune des dispositions, s’ajoutent de précieux considérants sur leur contexte social et politique, ainsi que sur leur rapport aux autres instruments, notamment européens, destinés à combattre la discrimination. Par son actualité enfin : en ces temps de forte résurgence de l’intolérance envers « l’autre » et de multiplication des agressions à connotation raciste, l’ICERD, que la Suisse a ratifiée il y a vingt-cinq ans, est plus que jamais indispensable. 

Öffentliches Recht, Rezension, 2021 DOI: 10.21257/sg.167
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Bertil Cottier

Professeur de droit de la communication (Université de la Suisse italienne et Université de Lausanne).

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Seite 37–43
Rückzug einer Volksinitiative nach aufgehobener Volksabstimmung
Goran Seferovic

Im Nachgang zur Aufhebung der Volksabstimmung über die Volksinitiative «Für Ehe und Familie — gegen die Heiratsstrafe» (BGE 145 I 207) hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob das Initiativkomitee erneut Gelegenheit erhalten sollte, seine Initiative zurückzuziehen, oder ob über die Initiative zwingend wieder abzustimmen sei. Mit einer weitgehend überzeugenden Begründung weist das Bundesgericht die Beschwerde ab und spricht sich dafür aus, dem Initiativkomitee den Rückzug der Initiative zu gestatten. Dass das Gericht die Beschwerde zulässt, ist mit Blick auf die Rechtsweggarantie und den breiten Anwendungsbereich der Beschwerde in Stimmrechtssachen zu begrüssen. Das Urteil lässt dabei aber eine Reihe von prozessualen Fragen ungeklärt, was aus Sicht der Praxis der Stimmrechtsbeschwerde zu bedauern ist. So hätte das Bundesgericht zumindest klarstellen sollen, dass die Rückzugserklärung des Initiativkomitees selbst Anfechtungsobjekt der Beschwerde bildet und nicht die Bekanntmachung des Rückzugs durch die Bundeskanzlei.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.166
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Goran Seferovic

PD Dr. iur., Privatdozent an der Universität Zürich, Dozent für öffentliches Recht an der ZHAW School of Management and Law und Konsulent bei AM T Rechtsanwälte.

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Seite 29–36
La fixation du loyer contesté : une jurisprudence à bout de souffle ?
David Lachat

L’auteur donne son point de vue propos d’un arrêt du tribunal fédéral qui a suscité beaucoup d’interrogations de la part des spécialistes du droit du bail à loyer. En raison de la baisse constante des taux des intérêts hypothécaires, nos juges suprêmes abandonnent leurs vieilles jurisprudences de 1994 et 1986 sur la réévaluation des fonds propres et sur le taux d’intérêt qu’il convient d'appliquer à ces derniers dans le calcul de rendement au sens de l’art. 269 CO. De l’avis de Lachat ces revirements de jurisprudence ne convainquent pas et souffrent d’un manque de motivation. L’auteur invite milieux concernés à s’asseoir autour d'une table de négociations, sous les auspices des autorités politiques, et à trouver des solutions à inscrire dans l’ordonnance (OBLF) d’application des art. 253 à 273c CO.

Privatrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.165
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David Lachat

Avocat genevois retraité, spécialiste de droit du bail à loyer et auteur de nombreux ouvrages et contributions sur le sujet.

Seite 23–27
Regalrechte: Patentgebühren und die Rechtsgleichheit
Rafael Zünd

Regalrechte sind historische Monopole der Kantone. Die Rechtsprechung lässt den Kantonen bei der Ausübung ihrer Regalrechte grosse Freiräume. Obwohl es heute als unbestritten gilt, dass die Kantone auch im Rahmen ihrer Regalrechte die Rechtsgleichheit respektieren müssen, lässt es die Rechtsprechung zu, dass auswärtige Personen gegenüber Personen mit Wohnsitz im Kanton erheblich benachteiligt werden. Dies gilt insbesondere bezüglich Patentgebühren. Der Autor setzt sich mit dieser Praxis kritisch auseinander und versucht aufzuzeigen, weshalb er die Rechtsprechung des Bundesgerichts nicht mehr für zeitgemäss hält.

Öffentliches Recht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.164
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Rafael Zünd

MLaw und BSc in Psychology, Anwaltspraktikant zurzeit bei der advocomplex gmbh in Bern, Hobbystrahler.

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Seite 13–21
Whistleblowing für das Weltklima
Marc Thommen

Das Weltklima ist bedroht und die Politik bleibt untätig. KlimaaktivistInnen sind deshalb dazu übergegangen, mit spektakulären Protestaktionen auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam zu machen, etwa indem sie am 22. November 2018 in einer Lausanner Credit-Suisse-Filiale Tennis gespielt haben. Damit sollten die klimaschädlichen Investitionen der Bank publik gemacht werden. Die Autoren zeigen auf, dass ein solcher Hausfriedensbruch zwar nicht über einen «Klima-Notstand» gerechtfertigt, dieses Whistleblowing für das Weltklima aber dennoch entschuldigt werden kann.

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.163
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Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Seite 1–11
Lausanner Nebelpetarden zu Facebook
Matthias Schwaibold

Das Bundesgericht prüft die Anwendung des Medienstrafrechts auf die Social-Media-Plattform «Facebook». Die Frage, ob Facebook ein Medium sei, wird zwar traktiert, aber nicht wirklich beantwortet. Zudem bleibt völlig unklar, warum das Haftungsprivileg des Art. 28 StGB im vorliegenden Zusammenhang nicht gilt, obwohl Facebook ein Medium zu sein scheint.

Strafrecht, Artikel, 2021 DOI: 10.21257/sg.162
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Matthias Schwaibold

Dr. iur., Rechtsanwalt in Zürich, Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität St.Gallen.

Weitere Publikationen
2020
Seite 503–506
Mitbestimmung des Personals beim Wechsel der Vorsorgeeinrichtung
Marc Hürzeler, Raffaella Biaggi

Die Kündigung des Anschlussvertrags mit der Vorsorgeeinrichtung durch den Arbeitgeber setzt die vorgängige Zustimmung des Personals voraus. Es handelt sich dabei um ein echtes Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmenden. Die Zustimmung muss ausdrücklich und vorgängig erteilt werden. Fehlt sie, ist die Kündigung ungültig und entfaltet keine Wirkung.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.161
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Marc Hürzeler

Prof. Dr., Sozialversicherungsfachmann mit eidg. FA, Ordinarius für Sozialversicherungsrecht an der Universität Luzern, Geschäftsführer der Prof. Dr. Marc Hürzeler GmbH, Küttigen.

Raffaella Biaggi

Lic. iur., Advokatin, Fachanwältin SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht, Basel.

Seite 491–501
EGMR anerkennt «Parental Alienation»
Hildegund Sünderhauf, Martin Widrig

Mit Urteil vom 29. Oktober 2019 verpflichtete der EGMR die Republik Moldawien zur Entrichtung einer hohen Genugtuung an eine Mutter von drei Söhnen. Die staatlichen Kinderschutzbehörden und Gerichte hatten es versäumt, in der gebotenen Eile und Dringlichkeit die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die von der Mutter monierte und durch das Verhalten ihres Vaters induzierte Entfremdung der Kinder von ihr, welche durch Psychologen dokumentiert ist, abzuwenden. Der EGMR anerkannte damit induzierte Eltern-Kind-Entfremdung («parental alienation»), dass es «alienierte Kinder» («alienated children») gibt und bezeichnete die auf Entfremdung abzielenden Handlungen des Vaters («alienating behavior») als emotionalen Missbrauch der Kinder. Der Beitrag zeigt den Stand der Fachdiskussion zu «parental alienation» und dem sog. «parental alienation syndrome» auf und würdigt die Bedeutung des Urteils für den künftigen fachlichen Umgang mit Entfremdungsvorwürfen.

Privatrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.160
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Hildegund Sünderhauf

Prof. Dr., Professorin für Familienrecht an der Evangelischen Hochschule Nürnberg (hildegund.suenderhauf@evhn.de), Autorin der Standardwerke zur alternierenden Obhut: Wechselmodell: Psychologie - Recht - Praxis (2013) und Praxisratgeber Wechselmodell - wie Getrennterziehen im Alltag funktioniert (2020), in dem auch die schweizerische Rechtslage Berücksichtigung findet (beides Springer VS), zertifizierte Mediatorin.

Martin Widrig

MLaw, Lektor an der Universität Freiburg.

Weitere Publikationen
Seite 485–490
L’affaire Ryniker et l’abolition des peines corporelles en droit suisse
Stéphane Abbet

La bastonnade infligée en 1865 par les tribunaux uranais au citoyen argovien Ryniker pour avoir distribué une brochure panthéiste connaît un retentissement dans toute la Suisse. L’affaire intervient dans un contexte de Kulturkampf et aboutira, après deux échecs, à l’interdiction des peines corporelles et des peines pour motifs religieux dans la constitution de 1874. La fustigation continuera cependant à être appliquée par certains cantons durant l’instruction pénale ou à titre de sanction disciplinaire en prison jusqu’au début du XXe siècle.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.159
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Stéphane Abbet

Dr en droit, Doyen du Tribunal des districts de Martigny at St-Maurice.

Seite 475–484
Der Sanktionsrabatt im abgekürzten Verfahren
Peter Albrecht

In der wissenschaftlichen Diskussion über das abgekürzte Verfahren wird das zwischen den Parteien ausgehandelte Strafmass zuweilen vernachlässigt. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wann und in welchem Umfang sich hier ein Sanktionsrabatt rechtfertigen lässt. Die vertiefte Erörterung dieser Thematik führt im Ergebnis zur Forderung eines Verzichts auf die in der Praxis gewährten grosszügigen Strafminderungen. Von hier aus kann man sogar noch einen Schritt weiter gehen und die kriminalpolitische Legitimation des gesetzlich geregelten Abspracheverfahrens insgesamt in Zweifel ziehen.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.158
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Peter Albrecht

Prof. Dr., emeritierter Extraordinarius für Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität Basel und ehemaliger Strafgerichtspräsident in Basel.

Weitere Publikationen
Seite 463–473
Ist die Standardabkommen-Praxis Geschichte?
Louis Gebistorf

Nach Inkrafttreten der Neuregelung des fakultativen Staatsvertragsreferendums im Jahr 2003 haben Bundesrat und Bundesversammlung begonnen, nach der sogenannten «Standardabkommen-Praxis» vorzugehen. Dies hatte zur Konsequenz, dass standardisierte völkerrechtliche Verträge grundsätzlich nicht dem fakultativen Referendum unterstellt wurden. Trotz teils deutlicher Kritik aus der Rechtswissenschaft an der Verfassungsmässigkeit dieser Praxis wurde über Jahre an der Praxis festgehalten und zudem mehrfach versucht, diese zu kodifizieren. Dieser Beitrag untersucht die Entwicklung der Referendumsunterstellung von standardisierten völkerrechtlichen Verträgen von 2003 bis heute. Dabei werden Inkonsistenzen im Handeln der Behörden dargelegt. Die Zulässigkeit einer Kodifizierung der Standardabkommen-Praxis wird geprüft und verneint. Die Untersuchung ergibt, dass vieles darauf hindeutet, dass die Standardabkommen-Praxis ein definitives Ende gefunden hat.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.157
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Artikelsammlung 2020–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Louis Gebistorf

MLaw, Hilfsassistierender am Zentrum für Demokratie Aarau. 

Seite 453–461
Übersetzung von Strafbefehlen — «Wo chiemte mer hi?»
Marc Thommen, David Eschle, Selma Kuratle, Simone Walser, Fabienne Zimmermann

«Wo chiemte mer hi, wenn alli seite, wo chiemte mer hi und niemer giengti für einisch z'luege, wohi dass mer chiem, we me gieng.» Der Berner Pfarrer und Dichter Kurt Marti fragte in seinem wohl berühm­tes­ten Gedicht in der Berner Umgangssprache sinngemäss, wohin wir kämen, wenn niemand den Mut aufbringen würde, den ersten Schritt ins Ungewisse zu wagen. In BGE 145 IV 197 hat das Bundesgericht nicht den Mut gefunden, die Übersetzung von Strafbefehlen konsequent anzuordnen.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.156
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Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

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David Eschle

MLaw, wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Prof. Marc Thommen, Universität Zürich.

Weitere Publikationen
Selma Kuratle

ist Hilfsassistentin am Lehrstuhl Schwarzenegger an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich. Sie studiert Rechtswissenschaften an der Universität Bern.

BLaw, ehem. Mitarbeiterin am SNF-Projekt «Zahlen und Fakten im Strafbefehlsverfahren».

Simone Walser

hat an der Universität Zürich Entwicklungspsychologie und Kriminologie studiert und 2013 bei Prof. Dr. Martin Killias über Jugendgewalt promoviert. Danach arbeitete sie als PostDoc an der Universität St. Gallen sowie am Forschungsinstitut Killias Research & Consulting in Lenzburg zu Tötungsdelikten. Seit 2019 ist sie als PostDoc am Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich bei Prof. Dr. Marc Thommen tätig und seit 2022 auch wieder an der Universität St. Gallen bei Prof. Nora Markwalder.

ORCID: 0000-0002-7320-7972 Weitere Publikationen
Fabienne Zimmermann

BLaw, ehem. Mitarbeiterin am SNF-Projekt «Zahlen und Fakten im Strafbefehlsverfahren».

Seite 441–451
La durabilité dans le nouveau droit des marchés publics : un changement de paradigme effectif ?
Federica De Rossa, Clarissa David

La nouvelle Loi fédérale du 21 juin 2019 sur les marchés publics se propose de marquer un changement de paradigme vers des marchés publics durables, d'une part en introduisant les trois dimensions du développement durable parmi les buts de la loi et, d'autre part, en créant une place pour intégrer des critères liés à la durabilité aux différents stades de la procédure de passation. Dans cette contribution, les auteures analysent la portée de ces changements et parviennent à la conclusion que l'interprétation historique et systématique de la loi impose désormais aux adjudicateurs de prendre en compte les préoccupations écologiques et sociales à chaque fois qu'il paraît possible ; dans ce cadre, elles formulent des recommandations visant à favoriser la concrétisation effective du changement fondamental voulu par le législateur vers des marchés publics durables et non plus seulement orientés à l'efficacité économique.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.155
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Artikelsammlung 2020–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Federica De Rossa

Professeure assistante de Droit de l'économie de l'Università della Svizzera italiana (USI), Lugano, et Juge suppléante du Tribunal fédéral.

Clarissa David

MLaw, assistante diplômée à l'USI et doctorante à l'Université de Fribourg.

Seite 429–439
Le droit suisse des sociétés en 2019 : Modifications législatives, jurisprudence et doctrine
Damiano Canapa, Arthur Grisoni, Line Elodie Derungs

Cette contribution propose un aperçu des principales modifications législatives intervenues durant l'année 2019 en droit suisse des sociétés, ainsi que de la jurisprudence du Tribunal fédéral [TF] rendue et des ouvrages de doctrine (commentaires de lois, monographies, thèses et articles d'ouvrages collectifs) publiés dans ce domaine pendant la même période. La section consacrée aux modifications législatives (ch. I.) présente l'état, au 31 décembre 2019, de la modification projetée du droit de la société anonyme [SA] et les modifications récentes en matière d'actions au porteur. Les résumés de jurisprudence font l'objet de la section suivante (ch. II.) ; les arrêts sont classés par forme de société. Après la présentation des arrêts publiés au recueil des ATF, les arrêts sont classés par ordre chronologique. Le recensement par thème des ouvrages de doctrine parus en 2019 conclut l'article (ch. III.).

Privatrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.154
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Artikelsammlung 2020–Q4, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Damiano Canapa

Professeur à l’Université de Lausanne, LL.M. (Bruges), LL.M. (Yale).

Weitere Publikationen
Arthur Grisoni

MLaw, Assistant doctorant à l’Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Line Elodie Derungs

MLaw, Assistante doctorante à l’Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Seite 425–428
Rezension: Dominik Elser, Die privatisierte Erfüllung staatlicher Aufgaben
Phil Baumann

Dominik Elser geht in seiner Dissertation der Frage nach, welche Probleme und Spielräume aus verfassungsrechtlicher Sicht auftreten, wenn staatliche Aufgaben privatisiert erfüllt werden. Die Untersuchung zeigt auf, dass Spielräumen in Bezug auf eine grössere Flexibilität, einzelfallgerechten Erfüllungsweisen und eine erhöhte Akzeptanz des staatlichen Handelns Probleme in Form von zusätzlichem Kontrollaufwand, Interessenkonflikten und einer erschwerten Erkennbarkeit des staatlichen Handelns gegenüberstehen.

Öffentliches Recht, Rezension, 2020 DOI: 10.21257/sg.153
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Phil Baumann

Dr. iur., LL.M., Rechtsanwalt, Oberassistent an der Universität Luzern.

Seite 413–423
Grundrechte jenseits der «anthropologischen Schranke»?
Charlotte E. Blattner, Raffael N. Fasel

Im Jahr 2016 lancierte die Organisation Sentience Politics im Kanton Basel-Stadt eine Initiative mit dem Ziel, ein Grundrecht auf Leben und körperliche und geistige Unversehrtheit für nichtmenschliche Primaten in die Verfassung aufzunehmen. Diese Initiative wurde zum Gegenstand eines Rechtsstreits, der 2019 zu einem wegweisenden Urteil des kantonalen Verfassungsgerichts führte. Das Verfassungsgericht anerkannte die Kompetenz der Kantone, «den Kreis der Rechteinhaber über die anthropologische Schranke hinaus auszudehnen». Dieses Urteil wurde kürzlich vom Bundesgericht bestätigt. Die Autoren, die diesen Fall juristisch begleitet haben, geben in diesem Beitrag aus erster Hand Einblicke in die juristischen Strategien hinter der Initiative und besprechen die wichtigsten rechtlichen Entwicklungen im Rechtsstreit unter besonderer Berücksichtigung des Urteils des Verfassungsgerichts Basel-Stadt.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.152
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Charlotte E. Blattner

Dr. iur., LL.M. (Harvard), Oberassistentin am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern.

Raffael N. Fasel

Ph.D. (Cantab), LL.M. (Yale), M.A. (UCL), Mag. utr. iur. (Fribourg), Fellow in Law an der London School of Economics and Political Science.

Seite 405–411
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz — oder die Krux mit den Lichtverhältnissen
Marc Wohlwend

Das Bundesgericht setzte sich in einem kürzlich ergangenen Urteil mit dem Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz auseinander. Gegenstand des Verfahrens bildete ein Gesuch um eine Ausnahmebewilligung für eine Küche im Untergeschoss eines Restaurants. Der Beitrag bildet die rechtlichen Rahmenbedingungen für ständige Arbeitsplätze im Untergeschoss und ohne Sicht ins Freie ab und würdigt den bundesgerichtlichen Entscheid vor diesem Hintergrund kritisch.

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Marc Wohlwend

Rechtsanwalt, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Sozialrecht an der ZHAW School of Management and Law und Doktorand im Doktoratsprogramm Biomedical Ethics and Law / Law Track an der Universität Zürich.

Weitere Publikationen
Seite 395–404
Von Verfügungen über das (Nicht-) Zustandekommen eidgenössischer Referenden und den Tücken bei deren Anfechtung
Luka Markić

Das kürzlich ergangene Bundesgerichtsurteil BGE 146 I 126 beschäftigt sich mit der Frage der Anfechtbarkeit von Verfügungen der Bundeskanzlei im Zusammenhang mit dem Zustandekommen von eidgenössischen Referenden. Aufgrund einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 2007 war es dem Bundesgericht verwehrt, auf die Beschwerde einzutreten. Dieser Kommentar befasst sich nicht nur mit dem Bundesgerichtsurteil, sondern zeigt ebenfalls auf, wie es beinahe unbemerkt zur Rechtsschutzeinschränkung bei den politischen Rechten in eidgenössischen Angelegenheiten kam.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.150
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Luka Markić

Dr. iur., Postdoktorand an der Universität Zürich und am Zentrum für Demokratie Aarau (ZDA)

Seite 391–394
Rezension: Lorenz Garland, Waffengleichheit im Vorverfahren
Monika Simmler

Das Prinzip der Waffengleichheit hält seine Stellung als unverrückbares Prinzip des Strafprozessrechts. Gleichzeitig sind seine Konturen unscharf und nur selten wird klar benannt, welche Anforderungen sich aus diesem Prinzip ableiten lassen — insbesondere im Rahmen des Vorverfahrens. Das Werk von Lorenz Garland verspricht Abhilfe zu schaffen und aufzuzeigen, welche Bedeutung der Waffengleichheit zukommt und inwieweit die Schweizer Rechtswirklichkeit den Ansprüchen des Prinzips gerecht wird. In Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EGMR vermag es der Autor, die historisch beobachtbare zunehmende Verschiebung entscheidender Verfahrensschritte ins Vorverfahren mit Blick auf das Prinzip einzuordnen und kritisch zu würdigen. Das Unterfangen mündet in einer Diskussion möglicher Lösungsansätze, womit das Werk auch konkrete Praxisrelevanz entfalten könnte — und sollte.

Strafrecht, Rezension, 2020 DOI: 10.21257/sg.149
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Monika Simmler

Dr. iur., Postdoctoral Researcher an der Law School der Universität St. Gallen.

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Seite 383–389
L’absence annoncée du défendeur à l’audience de conciliation : une tare pour le demandeur ?
Eric Clément

Le Tribunal fédéral considère, dans l’arrêt 4A_416/2019, que le demandeur, dans le cadre d’une procédure de conciliation, est astreint à participer à l’audience de conciliation, même si le défendeur a annoncé préalablement qu’il ne s’y présentera pas. Il ne peut pas requérir, de l’autorité, une dispense de comparution personnelle et la délivrance d’une autorisation de procéder en réaction à l’annonce du défendeur. L’autorisation de procéder ne peut être délivrée que lors de l’audience de conciliation.

Privatrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.148
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Eric Clément

Diplomassistent am Departement für internationales Recht und Handelsrecht sowie Lektor am Departement für öffentliches Recht der Universität Freiburg.

Seite 373–381
Wenn die Verwandtschaft zum Verhängnis wird – Neuerungen im DNA-Profil-Gesetz
Sina Staudinger

Mit dem Begriff der Familie wird zwar häufig Geborgenheit, Liebe und Vertrauen verbunden, doch könnte die Verwandtschaft zumindest in strafrechtlichen Untersuchungen zum Verhängnis werden. Denn durch die Recherche mit Verwandtschaftsbezug können DNA-Datenbanken auch mit Blick auf die Verwandtschaft einer mutmasslichen Täterin resp. eines mutmasslichen Täters durchforscht werden. Vom Bundesstrafgericht bereits 2015 ohne explizite gesetzliche Grundlage als zulässig erachtet worden, soll die Recherche mit Verwandtschaftsbezug nun im Rahmen der Revision des DNA-Profil-Gesetzes rechtlich verankert werden. Im gleichen Zug soll auch die Phänotypisierung eingeführt werden, welche aufgrund ihrer politischen Brisanz die Recherche mit Verwandtschaftsbezug in den Hintergrund der Diskussion verdrängen könnte. Ziel dieses Beitrags ist es deshalb, die beiden Formen der DNA-Analysen zu beschreiben und anschliessend mit Fokus auf die Recherche mit Verwandtschaftsbezug eine rechtliche und ethische Abwägung über eine mögliche gesetzliche Verankerung vorzunehmen.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.147
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Sina Staudinger

MLaw, Geschäftsführerin der Kommission «Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung an der Universität Zürich» (RSB) und wissenschaftliche Mitarbeiterin der Untersuchenden Person RSB sowie Doktorandin an der Universität Zürich.

Seite 367–372
Die berufliche Vorsorge im Rahmen von M&A Transaktionen – eine Übersicht
Marc Nufer, Lorenz Raess

Unternehmensverkäufe und Restrukturierungen haben nicht nur direkte Folgen für Mitarbeitende, sondern auch für die Vorsorgeeinrichtungen, bei denen die Mitarbeitenden versichert sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es zu einer teilweisen organisatorischen Aufhebung - einer Teilliquidation - der Vorsorgeeinrichtung kommen. Um Ungleichheiten zu vermeiden, sind Vorsorgeeinrichtungen gesetzlich verpflichtet, in einem Reglement die Voraussetzungen und das Verfahren einer solchen Teilliquidation zu regeln. Die betroffenen Mitarbeiter sind vor allem an der Höhe der Austrittsleistung interessiert und wollen am Erfolg und an den Reserven beteiligt werden. Die Vorsorgeeinrichtung verfolgt jedoch genau gegenläufige Interessen und will das Substrat soweit wie möglich behalten. Aus Sicht der Mitarbeiter gibt es darum bei Teilliquidationen von Vorsorgeeinrichtungen einige Besonderheiten zu beachten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.146
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Marc Nufer

Rechtsanwalt, Partner bei Eversheds Sutherland AG in Bern.

Lorenz Raess

Dr. iur., Rechtsanwalt bei Eversheds Sutherland AG in Bern.

Weitere Publikationen
Seite 357–366
Rechtliches Gehör in Administrativuntersuchungen
Daniela Thurnherr

Im Rahmen der Beurteilung der Rechtmässigkeit der Bearbeitung von Personendaten bzw. eines Informationszugangsgesuchs hatte das Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit, sich zur Geltung des verfassungsrechtlichen Gehörsanspruchs (Art. 29 Abs. 2 BV) in Administrativuntersuchungen zu äussern. Mit der Anerkennung eines Gehörsanspruchs zugunsten der von einer Administrativuntersuchung Betroffenen stärkt es deren verfahrensrechtliche Position. Zudem leistet es damit einen Beitrag zur Überwindung des herkömmlichen, auf Verfügungen bzw. Entscheide beschränkten Verfahrensverständnisses.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.145
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Daniela Thurnherr

Prof. Dr. iur., LL.M. (Yale), Professorin für Öffentliches Verfahrensrecht, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel.

Seite 353–355
Book Review: Jens Lehne, Crisis at the WTO: Is the Blocking of Appointments to the WTO Appellate Body by the United States Legally Justified?
Charlotte Sieber-Gasser

The US policy of blocking new appointments to the WTO Appellate Body relied on a number of legal arguments against the body’s work and ultimately succeeded in rendering the appellate mechanism of the WTO dispute settlement system inoperable in December 2019. In his book, Jens Lehne carefully analyses the various legal arguments officially brought forward by the US until summer 2019. His analysis is proof of the vulnerability of the WTO: despite equality of WTO members enshrined in the WTO treaties, the fate of the WTO remains largely dependent on the willingness of large economies to comply with a legally binding dispute settlement system.

Öffentliches Recht, Rezension, 2020 DOI: 10.21257/sg.144
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Charlotte Sieber-Gasser

Dr. iur., Wissenschaftliche Oberassistentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.

Weitere Publikationen
Seite 347–352
Rezension: Christoph Urwyler, Die Praxis der bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug
Lorenz Biberstein

Die bedingte Entlassung stellt die letzte Stufe des Strafvollzugs dar und soll Gefangene auf ein Leben in Freiheit vorbereiten. Aus amtlichen Statistiken weiss man, dass einerseits kantonale Unterschiede in der Entlassungspraxis bestehen und andererseits die bedingten Entlassungen in den letzten Jahren rückläufig sind. Über die Hintergründe dieser Befunde und die detaillierten Prozesse bei bedingten Entlassungen ist jedoch wenig bekannt. In seiner Dissertation geht Christoph Urwyler diesen Punkten nach. Auf theoretischer Ebene arbeitet er die rechtlichen Grundlagen für die bedingte Entlassung auf, aus empirischer Sicht geht er auf Basis einer umfassenden Aktenerhebung der Frage nach, wie die Entlassungsentscheide im bestehenden weiten Ermessensspielraum zustande kommen.

Strafrecht, Rezension, 2020 DOI: 10.21257/sg.143
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Lorenz Biberstein

MA, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Delinquenz und Kriminalprävention der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Seite 337–345
L’attribution de la qualité de preuve – une action négligée
Nadja Capus

La fonction de la preuve est centrale dans le processus de renversement de la présomption d’innocence. Or, dans un premier temps, il n’y a pas de preuve mais que des traces. Partant, cette contribution critique que l’on accorde d’un point de vue dogmatique, législatif et jurisprudentiel trop peu d’attention à cette action normative de transformation ou de qualification des éléments recueillis en preuve. Depuis la création du CPP, la distinction entre l’administration et l’exploitation des preuves passe du flou à l’obscurité totale — ce qui est démontré dans cette contribution d’un point de vue dogmatique d’abord puis en pratique par rapport à trois domaines spécifiques : les éléments recueillis par la police, par le Service de renseignement et par les personnes privées à l’interne des entreprises.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.142
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Nadja Capus

Prof. Dr. iur., Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Neuenburg.

Weitere Publikationen
Seite 329–336
Tatenlose Massnahmen?
Marc Thommen, Elmar Habermeyer, Marc Graf

Damit eine stationäre therapeutische Massnahme angeordnet werden kann, muss u.a. eine vorsätzliche und rechtswidrige Anlasstat gegeben sein. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass der krankheitsbedingte Irrtum eines Schizophrenen die Rechtswidrigkeit der Anlasstat aufheben kann, wenn der Täter bei Abwehrhandlungen im Verfolgungswahn die Voraussetzungen der Putativnotwehr erfüllt. Um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und des therapiebedürftigen Schizophrenen zu verhindern, bieten die Autoren verschiedene Lösungsansätze und sprechen sich letztlich klar für eine Gesetzesänderung aus.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.141
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Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Elmar Habermeyer

Prof. Dr. med., Direktor der Klinik für Forensische Psychiatrie, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich.

Marc Graf

Prof. Dr. med., Direktor der Klinik für Forensik, Universitäre Psychiatrische Kliniken Basel.

Seite 317–328
Nord Stream 2: Ein politischer Wirtschaftskrimi und seine EU-rechtlichen Folgen
Jörg Himmelreich

Kaum ein anderes Energie-Infrastrukturprojekt ist in der EU politisch und rechtlich derart umstritten wie das Nord Stream 2-Projekt mit dem Geschäftssitz der Projektgesellschaft in Zug, das Gas aus Russland durch die Ostsee nach Deutschland exportieren soll. Dieses europäische Infrastrukturprojekt eignet sich wie nur wenige andere, die enge Verflechtung wirtschaftlicher, politischer und rechtlicher Implikationen zu veranschaulichen, die jedem solchen energiewirtschaftlichen Projekt im EU-Binnenmarkt eigen sind.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.140
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Jörg Himmelreich

Dr. iur., Professeur Affilié an der École Supé­rieure de Commerce à Paris (ESCP), Paris/Berlin, und Non-Resident Scholar am Zentrum für Öffentliches Recht der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW in Winterthur.

Seite 309–315
Grenzen des Verbots von Kollektivausweisungen
Sarah Progin-Theuerkauf

Im Februar 2020 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien ein Urteil zu den sog. «hot returns» gefällt, die Spanien in der Enklave Melilla regelmässig praktiziert. Darin stellt die Grosse Kammer überraschend fest, Spanien habe nicht gegen Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls (ZP 4) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und auch nicht gegen Art. 13 in Verbindung mit Art. 4 ZP 4 verstossen, als es die Beschwerdeführer vom Grenzzaun, auf den die Beschwerdeführer geklettert waren, herunterholte und ohne weitere Abklärungen wieder nach Marokko verbrachte. Die Beschwerdeführer hätten sich durch ihr Verhalten selbst in diese gefährliche Situation gebracht, als sie gemeinsam mit vielen anderen Personen die Grenzzäune stürmten. Daher könnten sie sich nicht auf die EMRK berufen. Das Urteil scheint das Ende der migrantenfreundlichen Rechtsprechung des EGMR einzuläuten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.139
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Sarah Progin-Theuerkauf

Prof. Dr. iur., Professorin für Europarecht und Migrationsrecht an der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Seite 297–307
Die Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen
Dario Picecchi

Fragen rund um die Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen haben aufgrund der COVID-19-Pandemie an Brisanz gewonnen. Die komplexen Herausforderungen, welche sich bei der Zuteilung knapper medizinischer Güter und Dienstleistungen stellen, sind im medizinischen Alltag jedoch von grundsätzlicher Bedeutung. Der vorliegende Beitrag zeigt fünf Grundsätze auf, die bei der Zuteilung knapper medizinischer Ressourcen zu berücksichtigen sind. Es handelt sich dabei um die Grundsätze der Nutzenmaximierung, der Relativität, der Legitimität, der Nicht-Diskriminierung sowie der Kontrolle und des Ausgleichs. Die Berücksichtigung dieser fünf Grundsätze ermöglicht es, zielgerichtete, zulässige, gerechte und überprüfbare Zuteilungsentscheide zu fällen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.138
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Dario Picecchi

MLaw, wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. iur. Bernhard Rütsche an der Universität Luzern.

Seite 280–295
Das Strafrecht in der Krise
Gian Ege, David Eschle

Der Bundesrat hat im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) Strafvorschriften auf Verordnungsebene erlassen und diese als Reaktion auf die sich rasch ändernden Umstände häufig angepasst. Das wirft die Fragen auf, ob der Bundesrat überhaupt Strafvorschriften erlassen darf und welchen Anforderungen diese genügen müssen. Eine Analyse der Strafbestimmungen in der COVID-19-Verordnung 2 zeigt, dass sich diese auf eine – wenn auch diskussionswürdige – Grundlage stützen können. Die konkrete Ausgestaltung verletzt allerdings teilweise das Verhältnismässigkeitsprinzip und das strafrechtliche Bestimmtheitsgebot. Ausserdem vermag die Notverordnungskompetenz des Bundesrates die Anwendung des Ordnungsbussenverfahrens auf gewisse Übertretungen nicht zu decken. Insgesamt ist es angezeigt, dass der bundesrätliche Umgang mit den Strafvorschriften überdacht wird, um für zukünftige Krisensituationen die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: https://doi.org/10.21257/sg.137
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Gian Ege

Dr. iur., Oberassistent für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Zürich (gian.ege@rwi.uzh.ch).

Weitere Publikationen
David Eschle

MLaw, wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl von Prof. Marc Thommen, Universität Zürich.

Weitere Publikationen
Seite 274–278
Rezension: Thierry Urwyler, Das Teilnahmerecht der Verteidigung am Explorationsgespräch des psychiatrischen Sachverständigen mit der beschuldigten Person im Lichte der EMRK
Stephan Bernard

Thierry Urwyler diskutiert in seiner Luzerner Dissertation die strittige strafprozessuale Frage, ob die Verteidigung am Explorationsgespräch des psychiatrischen Sachverständigen mit der beschuldigten Person teilnehmen darf, sowie ob und gegebenenfalls wie Explorationsgespräche zu dokumentieren sind. Ein besonderes Augenmerk richtet er dabei auf die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention. Im Gegensatz zum Bundesgericht, welches jedenfalls im Regelfall kein Teilnahmerecht der Verteidigung zulassen will, spricht sich der Autor für ein Teilnahmerecht und für eine audiovisuelle Aufzeichnung des Explorationsgesprächs aus.

Strafrecht, Rezension, 2020 DOI: https://doi.org/10.21257/sg.136
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Stephan Bernard

, geboren 1975, ist seit 2004 selbständiger Anwalt und Mediator in Zürich. Er ist nebenberuflich als Referent/Dozent sowie in zivilgesellschaftlichen Ehrenämtern tätig und publiziert rege in Fach- und Publikumsmedien.

Weitere Publikationen
Seite 266–272
Rezension: Odile Ammann, Domestic Courts and the Interpretation of International Law. Methods and Reasoning Based on the Swiss Example
Raphaela Cueni

Gerichte in der Schweiz und in anderen Ländern haben in ihrer Rechtsprechung zunehmend Normen des Völkerrechts anzuwenden und damit auch auszulegen. Odile Ammanns Dissertation fokussiert vor diesem Hintergrund auf die innerstaatliche Auslegung völkerrechtlicher Normen durch Gerichte. Die Arbeit zeigt auf, inwiefern die innerstaatliche Auslegungspraxis für die Einhaltung völkerrechtlicher Verpflichtungen, aber auch für die Fortbildung des Völkerrechts relevant ist, und legt dar, nach welchen Grundsätzen die Auslegung zu erfolgen hätte. Sie analysiert die Gerichtspraxis in der Schweiz im Detail, ordnet sie rechtsvergleichend ein und stellt dabei fest, dass die aktuelle Praxis bisweilen Mängel aufweist: Die völkerrechtlichen Auslegungsmethoden werden tendenziell nur ungenügend berücksichtigt und zum Teil nicht korrekt angewendet. Argumente zur Auslegung sind oft nicht ausreichend substantiiert, die Gerichte zitieren zur Begründung vor allem eigene Urteile und zuletzt ist die verwendete Terminologie manchmal unpräzise und die Begründungen wirken oberflächlich und repetitiv.

Öffentliches Recht, Rezension, 2020 DOI: https://doi.org/10.21257/sg.135
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Raphaela Cueni

Dr. iur., LL.M., PostDoc-Assistentin und Lehrbeauftragte, Universität Basel.

Seite 250–264
Rechtsschutz bei Massnahmen des Bundesrats zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie
Kaspar Gerber

Der Rechtsschutz im Zusammenhang mit Massnahmen des Bundesrats zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie gemäss COVID-19-Verordnung 2 ist insbesondere in Form der konkreten Normenkontrolle der COVID-19-Verordnung 2 grundsätzlich sichergestellt. Das gilt auch für die Schliessung von öffentlichen Einrichtungen für das Publikum und die zugehörigen Schutzkonzepte. Die von einer Schliessung betroffene öffentliche Einrichtung bzw. die entsprechende juristische oder natürliche Person kann bei der zuständigen kantonalen Behörde (meist Arbeitsinspektorate, Gewerbepolizei oder Kantonsarztamt) eine Verfügung verlangen, die sämtliche damit verbundenen Fragen (generelle Schliessung; Öffnung mit Schutzkonzept) umfasst. Die Wirksamkeit des Rechtsschutzes erscheint allerdings in zeitlicher Hinsicht fraglich. Es wäre schliesslich zu prüfen, ob der Bundesrat mit zu drastischen und zeitlich überzogenen – weil nicht durch eine epidemiologisch bedingte ausserordentliche Lage gerechtfertigten – Massnahmen die wirtschaftlichen Folgeprobleme der Covid-19-Pandemie unnötig verschlimmert hat. Diese Frage dürfte bei künftigen Rechtsstreitigkeiten aller Art oder zumindest bei der politischen oder journalistischen Aufarbeitung der Covid-19-Pandemie eine Rolle spielen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: https://doi.org/10.21257/sg.134
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Kaspar Gerber

Dr. iur., LL.M., wissenschaftlicher Mitarbeiter (Postdoc) am Lehrstuhl für Staats-, Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht, Universität Zürich.

Seite 243–248
Verletzung des Willkürverbots im Entscheid über die ordentliche Einbürgerung
Monika Plozza

Das Bundesgericht hat sich erstmals zur Verletzung des Willkürverbots bei der Gewichtung der Integrationskriterien im Entscheid über die ordentliche Einbürgerung geäussert. Auch wenn sich das Bundesgericht mit dem altrechtlichen Verfahren befasst hat, ist der Entscheid dennoch bedeutend, da er das Willkürverbot genauer konturiert und für die aktuelle Einbürgerungspraxis Leitlinien vorgibt. Die vorliegende Urteilsbesprechung stellt die rechtlichen Grundlagen des Willkürverbots und der ordentlichen Einbürgerung dar, ordnet den Entscheid in den grösseren Kontext ein und analysiert dessen Bedeutung für die künftige Praxis von Einbürgerungsbehörden.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: https://doi.org/10.21257/sg.133
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Monika Plozza

MLaw, wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Universität Luzern.

Seite 227–241
Klimawandel als strafrechtlicher Notstand
Andrés Payer

Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob im Rahmen von Klimaprotesten verübte Straftaten unter den rechtfertigenden Notstand (Art. 17 StGB) fallen, und es bejaht nun dies im konkreten Fall. Es hält nach Ansicht des Autors einer näheren Überprüfung nicht stand und kann im Ergebnis auch nicht durch notstandsähnliche Institute des Strafrechts gestützt werden. Es ist hingegen der Strafbefreiungsgrund des fehlenden Strafbedürfnisses (Art. 52 StGB) anwendbar.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: https://doi.org/10.21257/sg.132
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Andrés Payer

Wissenschaftlicher Hilfsassistent am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht der Universität Zürich von Prof. Dr. Felix Bommer, Juristischer Mitarbeiter bei Isenring Melunovic Kessler Kuhn Partner, Meilen (andres.payer@rwi.uzh.ch).

Seite 211–225
Das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU –ein Fall für das obligatorische Staatsvertragsreferendum?
Andreas Glaser

Nach dem geplanten EWR-Beitritt im Jahr 1992 und dem Beitritt zu Schengen/Dublin im Jahr 2007 stellt sich mit Blick auf das Institutionelle Abkommen Schweiz-EU (InstA) erneut die Frage, ob der betreffende Genehmigungsbeschluss den Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft gemäss Art. 140 Abs. 1 Bst. b BV bewirkt und dieser somit dem obligatorischen Referendum zu unterstellen ist. Der Beitrittsbeschluss zum EWR wurde seinerzeit aufgrund des Verfassungsrangs verschiedener Bestimmungen im Abkommen dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum
sui generis unterstellt. Im Unterschied zur seinerzeitigen Kenntnislage vor dem geplanten Beitritt zum EWR besteht heute ein vertieftes Wissen über die Funktionsweise der bilateralen Verträge, sodass die supranationale Qualität des InstA als deren institutionelle Fortentwicklung zuverlässiger eingeordnet werden kann.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: https://doi.org/10.21257/sg.131
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Andreas Glaser

Prof. Dr. iur., Lehrstuhlinhaber für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht unter besonderer Berücksichtigung von Demokratiefragen an der Universität Zürich/Vorsitzender der Direktion des Zentrums für Demokratie Aarau (ZDA). 

Seite 193–209
Corona-Prävention im Straf- und Massnahmenvollzug
Thierry Urwyler, Thomas Noll, Astrid Rossegger

Die Corona-Pandemie erfordert diverse Anpassungen im Justizvollzug. Dabei sind teilweise neue, unbekannte Wege einzuschlagen. Die Autoren gehen im nachfolgenden Beitrag den Fragen nach, ob temporäre Einschränkungen der Therapiefrequenz juristisch zulässig sind und ob der anzustrebenden Reduktion des Insassenbestands mit einer extensiven Auslegung von Art. 86 Abs. 4 StGB begegnet werden könnte. Während die erste Frage bei strikter Beachtung der Verhältnismässigkeit zu bejahen ist, wird die systematische Anwendung von Art. 86 Abs. 4 StGB als Lösungsoption verworfen.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.130
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Thierry Urwyler

Dr. iur., Akademischer Mitarbeiter, Forschung und Entwicklung, Justizvollzug und Wiedereingliederung (Zürich) und Lehrbeauftragter Universität Luzern.

Weitere Publikationen
Thomas Noll

Dr. med. und Dr. iur., Akademischer Mitarbeiter, Forschung und Entwicklung, Justizvollug und Wiedereingliederung (Zürich);

Astrid Rossegger

PD Dr. rer. nat., Stv. Hauptabteilungsleiterin, Forschung und Entwicklung/Co-Leiterin Arbeitsgruppe Forensische Psychologie Universität Konstanz.

Seite 176–192
Human Rights Clinics – Eine Standortbestimmung
Vanessa Rüegger

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Universitäten in der Schweiz Menschenrechtskliniken gegründet. Der vorliegende Beitrag bietet einen ersten Überblick zu dieser Entwicklung. Er ruft die grundlegende Bedeutung der Menschenrechte für die gesamte Rechtsordnung in Erinnerung und verweist auf die zunehmende Professionalisierung der Menschenrechtspraxis und die damit verbundenen Herausforderungen für die juristische Arbeit. Darauf aufbauend erklärt der Beitrag das Ausbildungskonzept von Menschenrechtskliniken, stellt deren Entstehung in einen historischen und internationalen Kontext und fragt nach Argumenten, die für oder gegen die Aufnahme von Menschenrechtskliniken in die juristische Ausbildung sprechen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.129
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Vanessa Rüegger

Dr. iur., Postdoc und Lehrbeauftragte an der Universität Basel.

Weitere Publikationen
Seite 165–175
The Use of English Before Swiss Courts: The Current Debate
Lorenz Raess

In the aftermath of the Brexit referendum in 2016 and the withdrawal of the UK from the EU on 31 January 2020, several jurisdictions established so-called «international commercial courts», at which English is the standard language. Thus far, there have been few such initiatives in Switzerland. However, according to the ongoing revisions to both the Federal Act on International Private Law and the Swiss Civil Procedure Code, it is intended to allow the use of English in certain situations. Unsurprisingly, this has given rise to a wide-ranging debate in multilingual Switzerland. The present contribution outlines this discussion and proposes several practical solutions on how to deal with this delicate political issue.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.128
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Lorenz Raess

Dr. iur., Rechtsanwalt bei Eversheds Sutherland AG in Bern.

Weitere Publikationen
Seite 147–164
Strafrechtliche Behandlungsmassnahmen abseits von zuverlässigen Diagnosen
Chris Lehner

Anmerkung zu den Urteilen des Bundesgerichts 6B_933/2018 vom 3. Oktober 2019 und 6B_828/2019 vom 5. November 2019: Das Bundesgericht verzichtet beim Eingangskriterium der schweren psychischen Störung gemäss Art. 63 und 59 StGB teilweise auf das Erfordernis einer Diagnose nach den international anerkannten Klassifikationssystemen ICD und DSM. Es erweitert damit den Kreis möglicher Massnahmenpatienten in unberechenbarem Ausmass. Die Praxisänderung missachtet die eindeutige Gesetzeslage, stösst in forensisch-psychiatrischen Kreisen auf breiten Widerspruch und stellt die Rechtfertigung therapeutischer Massnahmen infrage.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.127
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Chris Lehner

Dr. iur., Richter am Kantonsgericht Luzern.

Seite 132–146
Feuer und Flamme für Brandschutzvorschriften
Marc Thommen, Martina Farag-Jaussi

Selbstentzündliche Putzmittel, eingeschaltete Herdplatten, Holzofenheizungen mit Funkenaustritt - Brandgefahren sind ein ständiger Begleiter unseres Alltags. Kommt es in Privathaushalten zu einem ungewollten Brand mit Sach- oder Perso­nenschaden, stellt sich die Frage, ob der Tatbestand der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst erfüllt ist. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen von Art. 222 StGB und beleuchtet kritisch die Herkunft von und Mindestanforderungen an besondere Sorgfaltsnormen.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.126
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Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Martina Farag-Jaussi

MLaw, Rechtsanwältin, Doktorandin am Lehrstuhl von Prof. Thommen an der Universität Zürich.

Seite 114–131
Föderalismus und Rechtsstaat –ein Vergleich der Länder am Bodensee
Arnold Marti

Föderalismus und Rechtsstaatlichkeit gelten heute als wichtige und bewährte Staats- und Verfassungsprinzipien. Ein Vergleich der Länder am Bodensee zeigt, dass Herkunft, Entwicklung und heutige Ausgestaltung dieser Prinzipien auch auf engem Raum recht unterschiedlich sind, aber stets eine gegenseitige Beeinflussung stattgefunden hat und sich heute in den betroffenen vier Staaten nebst Unterschieden auch ganz ähnliche Fragen und Herausforderungen stellen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.125
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Arnold Marti

Titularprofessor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich; ehemaliger Vizepräsident des Schaffhauser Obergerichts.

Seite 94–113
Strategic Human Rights Litigation – Eine Standortbestimmung
Vanessa Rüegger

Menschenrechte bilden das Fundament der geltenden Rechtsordnung, sind Voraussetzung einer funktionierenden Demokratie und gewährleisten einen Minimalstandard im staatlichen Umgang mit Menschen. Die Schweiz weist generell einen hohen Schutzstandard auf. Politische und gesellschaftliche Herausforderungen setzen die Menschenrechte jedoch immer wieder unter Druck. Rechtliche und faktische Lücken im Rechtsschutz beschränken die Durchsetzung der Menschenrechte empfindlich und treffen gerade diejenigen Mitglieder der Gesellschaft am stärksten, welche am ehesten dieses Schutzes bedürften. Für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes stehen der Zivilgesellschaft verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehört neben Rechtsberatung und politischem Engagement auch das Instrument der strategischen Prozessführung. Strategic Human Rights Litigation (SHRL) hat sich in den vergangenen Jahren weltweit zu einem spezialisierten Tätigkeitsgebiet ent-wickelt. Der vorliegende Beitrag bietet einen ersten Überblick zum Thema im Kontext der Schweizer Rechtsordnung.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.124
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Vanessa Rüegger

Dr. iur., Postdoc und Lehrbeauftragte an der Universität Basel.

Weitere Publikationen
Seite 76–93
L'assistance au suicide organisée: Quelle place donner au droit?
Benedetta S. Galetti

Durant les dernières décennies, les cas d'assistance au suicide n'ont fait qu'augmenter. Ce développement a été rendu possible essentiellement par l'activité des associations d'aide au suicide et l'interprétation que la jurisprudence et la doctrine ont fait de la réglementation pénale en vigueur. Bien que le droit suisse de l'assistance au suicide est l'un des plus libéraux que l'on connaisse aujourd'hui, les partisans de la mort provoquée demandent depuis des années la reconnaissance d'un véritable droit à la mort. Le cadre qui en résulte de ces faits est préoccupant. Il s'avère essentiel de réaffirmer la nécessité d'une interprétation originaire du droit suisse de l'assistance au suicide, de réaffirmer le droit de chacun au respect de la vie et l'interdiction absolue de nuer et, enfin, de favoriser les soins palliatifs.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.123
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Benedetta S. Galetti

a rédigé sa thèse de doctorat, dont le titre est «La mort provoquée –Les fondements, laréglementation légale et des propositions d'alternatives», sous la direction du professeur Henri Torrione.

 

Seite 57–75
Reformbedarf im schweizerischen Sexualstrafrecht
Nora Scheidegger, Agota Lavoyer, Tamara Stalder

Anhand von fünf Fallbeispielen aus der kantonalen Praxis soll veranschaulicht werden, dass bei sexuellen Übergriffen nicht nur die den Sexualdelikten typischerweise inhärenten Beweisprobleme, sondern mitunter auch das materielle Recht schlicht keine Strafverfolgung ermöglicht. Diese Praxisbeispiele zeigen, dass sich Beschuldigte nach geltendem Recht bisweilen wissentlich über ein klares «Nein» hinwegsetzen können, ohne sich wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung strafbar zu machen. Damit entkräftet die vorliegende Untersuchung die Meinung, dass das schweizerische Recht bereits heute alle Fälle nicht-einverständlicher sexueller Handlungen angemessen erfassen könne.

Strafrecht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.122
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Nora Scheidegger

Senior Researcher MPI Freiburg im Br.

Agota Lavoyer
Tamara Stalder
Seite 45–56
Direkte Diskriminierung der Männer in der Bundesgesetzgebung
Marco Frei

Der Beitrag zeigt, dass Männer gegenüber Frauen in diversen Bundesgesetzen direkt benachteiligt werden. Die Benachteiligungen lassen sich meist durch die traditionelle Rollenverteilung zwischen Mann und Frau erklären, jedoch nicht durch biologisch-funktionale Geschlechterunterschiede rechtfertigen. Aufgrund der eingeschränkten Verfassungsgerichtsbarkeit gegenüber Bundesgesetzen (Art. 190 BV) ist es grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, das Bundesrecht grundrechtskonform auszugestalten (Art. 35 Abs. 1 BV). Lösungsansätze für die geschlechtergerechte Ausgestaltung des Bundesrechts werden im Beitrag angedeutet.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.121
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Marco Frei

Dr. iur., Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der ZHAW.

Seite 38–44
La révision de la loi sur l’obligation de diligence du Liechtenstein
Fabian Teichmann, Léonard Gerber

Cet article décrit dans un premier temps l'approche du Liechtenstein quant à la surveillance des prestataires de services liés aux tokens et aux technologies de type blockchain nouvellement régulés, en matière de blanchiment d'argent et de financement du terrorisme. L'entrée en vigueur de la «Blockchain Act» du Liechtenstein le 1er janvier 2020 s'accompagne également d'une révision de la loi sur le devoir de diligence et d'un élargissement du cercle des assujettis aux règles de compliance. Il conclut par une appréciation critique de la révision de la loi sur le devoir de diligence du Liechtenstein.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.120
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Fabian Teichmann

Dr. iur. Dr. rer. pol., LL.M., Rechtsanwalt, Teichmann International (Schweiz) AG.

Weitere Publikationen
Léonard Gerber

BLaw, Teichmann International (Schweiz) AG (gerber@teichmann-law.ch).

Weitere Publikationen
Seite 34–37
Rezension: Moritz Oehen, Der Strafkläger im Strafbefehls- und im abgekürzten Verfahren
Christina Galeazzi

Die schweizerische Strafprozessordnung erlaubt es einer geschädigten Person, sich als Partei am Strafverfahren zu beteiligen, sofern sie sich als Zivil- und/oder Strafkläger konstituiert (Art. 104 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 118 Abs. 1 StPO). Der Zivilkläger war vor Inkrafttreten der schweizerischen Strafprozessordnung bereits auf kantonaler Ebene gesetzlich verankert. Dagegen war die Figur des Strafklägers einzig in der Verfahrensordnung des Kantons Bern zu finden. Der eidgenössische Gesetzgeber war beim Erlass der Strafprozessordnung um eine effiziente Ausgestaltung des Strafverfahrens bemüht. Als Beispiele lassen sich hierfür etwa die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Strafbefehlsverfahrens oder die Einführung des abgekürzten Verfahrens nennen. Die gesetzgeberischen Effizienzbestrebungen und ihre (Un-)vereinbarkeit mit den Rechten der beschuldigten Person sind Gegenstand anhaltender Diskussionen. Dagegen steht bei Oehen nicht die beschuldigte Person im Fokus, stattdessen konzentriert er sich in seiner Dissertation auf den Strafkläger. Er geht der Frage nach, ob die schweizerische Strafprozessordnung einen effizienten und gleichzeitig einen aus Sicht des Strafklägers geschädigtenfreundlichen Strafprozess, namentlich in Form des Strafbefehls- und des abgekürzten Verfahrens, erlaubt.

Strafrecht, Rezension, 2020 DOI: 10.21257/sg.119
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Christina Galeazzi

Dr. iur., Rechtsanwältin, Litigation Counsel UBS.

Seite 30–33
Rezension: Abegg-Vaterlaus, Die Patentverletzung durch additive Fertigung (3D-Druck)
Mark Schweizer

Lukas Abegg-Vaterlaus nimmt die technologische Entwicklung additiver Fertigungsmethoden zum Anlass, die Schutzwirkung von Patenten informationstheoretisch zu analysieren. Er kommt zum Schluss, dass eine Fertigungsdatei, die mit einer geeigneten Fertigungsanlage ohne weiteren menschlichen Input einen patentgeschützten Gegenstand erzeugen kann, selbst ein patentiertes Erzeugnis ist und die Erstellung der Fertigungsdatei daher auch ohne körperliche Umsetzung ausschliesslich dem Patentinhaber vorbehalten ist.

Privatrecht, Rezension, 2020 DOI: 10.21257/sg.118
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Mark Schweizer

PD Dr. iur., LL.M. (Ann Arbor), Präsident Bundespatentgericht, St. Gallen.

Weitere Publikationen
Seite 17–29
Zurückhaltendes Urteil mit weitreichenden Folgen: Bundesgericht erklärt Bündner Wahlsystem für verfassungswidrig
Marco Ehrat

Das kürzlich ergangene Bundesgerichtsurteil zum Bündner Parlamentswahlsystem ist das jüngste in einer Reihe von Entscheiden, in denen das Bundesgericht seit 2002 seine Rechtsprechung zu kantonalen Wahlsystemen weiterentwickelt und reformiert hat. Mit der Beschwerde wurde auch eine langjährige innerkantonale Debatte über das Wahlsystem auf Bundesebene getragen. Das Bundesgericht beschäftigte sich erstmals mit einem «reinen Majorzsystem», wobei es die Rechtsprechung zu gemischten Wahlsystemen (Proporz/Majorz) weitgehend auf reine Majorzsysteme übertrug - und eine erstaunlich tiefe Hürde für deren Verfassungskonformität aufstellte. Doch auch diesen Anforderung genügt das Bündner Wahlsystem nicht.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.117
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Marco Ehrat

MLaw, Wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Sekretariat der Wettbewerbskommission, Bern.

Seite 1–16
Handelsbeziehungen Schweiz – EU im globalen Kontext
Charlotte Sieber-Gasser

Dass das globale, regelgebundene Handelssystem gegenwärtig unter Druck steht, wirkt sich auch auf die Handelsbeziehungen der Schweiz aus. Umso wichtiger ist für die Schweiz die Möglichkeit zur zwischenstaatlichen Streitbeilegung über den Rechtsweg. Für die Handelsbeziehungen mit der EU, der mit grossem Abstand wichtigsten Handelspartnerin der Schweiz, steht bisher ein solcher Rechtsweg nicht zur Verfügung. Dieser Beitrag untersucht, inwiefern das InstA angesichts der absehbaren globalen Herausforderungen zu einer langfristigen rechtlichen Absicherung der Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU beitragen kann. Aus schweizerischer Perspektive erscheinen zweifellos die rechtliche Absicherung der durch das FHA erreichten Liberalisierung und dessen Modernisierung von grosser Dringlichkeit.

Öffentliches Recht, Artikel, 2020 DOI: 10.21257/sg.116
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Charlotte Sieber-Gasser

Dr. iur., Wissenschaftliche Oberassistentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.

Weitere Publikationen
2019
Seite 360–375
Behandlungsabbruch als Tötung auf Verlangen?
Grischa Merkel

Der Beitrag geht der Frage nach, in welchen Fällen die Deaktivierung eines Herzschrittmachers durch einen Arzt ein rechtmässiger und sogar verpflichtender Behandlungsabbruch ist und in welchen sie eine verbotene Tötung auf Verlangen darstellt. Die Lösung erschliesst sich weder aus der Art der lebenserhaltenden Apparatur noch aus der Weise der Lebensbeendigung. Vielmehr gibt das Gesetz die Grenze zur strafbaren Tötung vor, wenn Bedeutung und Reichweite des Autonomieschutzes bei der Auslegung berücksichtigt werden.

Strafrecht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.115
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Grischa Merkel

Dr.iur., Rechtsanwältin in Hamburg und Lehrbeauftragte in Bremen.

Seite 343–359
Data protection and competition law: non-compliance as abuse of dominant position
Pranvera Këllezi

The Federal Cartel Office in Germany has prohibited Facebook from combining data from its internal and external services with each user's account, on the grounds that such processing infringes the GDPR and, as a result, the social network was abusing its dominant position. The dominant position of the company is used to exclude any legal ground justifying a particular type of processing, whereas the dominant position should not be relevant for assessing compliance with the GDPR. The decision is part of a trend to abandon the competition law criteria related to the impact on the market, without providing any added value in terms of data protection.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.114
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Pranvera Këllezi

Attorney at law, Geneva Bar, Switzerland. PhD, LL. M. College of Europe (Bruges), CIPP/E, CIPM.

Weitere Publikationen
Seite 335–342
Kein Grundrechtsanspruch auf «Homeschooling»?
Matthias Kaufmann

In ihrem zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehenen Urteil 2C_1005/2018 vom 22. August 2019 hat die II. öffentlichrechtliche Abteilung des Bundesgerichts erstmals erwogen, dass es keinen auf Art. 13 Abs. 1 der Bundesverfassung fussenden Grundrechtsanspruch auf Heimunterricht (sog. «Homeschooling») gibt. Der vorliegende Beitrag fasst das Urteil zusammen und äussert sich zur Stichhaltigkeit der in ihm präsentierten höchstrichterlichen Argumentation.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.113
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Matthias Kaufmann

Dr. iur., Leiter des Rechtsdiensts der Pädagogischen Hochschule Bern, Lehrbeauftragter an den Universitäten Zürich und Freiburg.

Seite 318–334
Le nouveau droit suisse de la prescription
Blaise Carron

Cette contribution offre à la fois une présentation du nouveau droit suisse de la prescription entrant en vigueur le 1er janvier 2020, et une analyse critique de celui-ci au regard des buts poursuivis lors de la révision. La première section de l’article identifie les objectifs visés par les auteurs du projet législatif et par le parlement (I.). La deuxième section décrit les principaux aspects de la révision dans la partie générale du Code des obligations, en particulier les nouveautés concernant la fixa-tion (durée et point de départ) des délais, les causes de prolongation et le droit transitoire (II.). La troisième et dernière section propose une analyse critique du texte révisé à l’aune des objectifs identifiés (III.).

Privatrecht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.112
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Blaise Carron

Professeur à l’Université de Neuchâtel, LL.M. (Harvard), avocat (Berne/New York).

Seite 300–317
Le Droit Suisse des Sociétés en 2018: Modifications législatives, jurisprudence et doctrine
Damiano Canapa, Arthur Grisoni, Line Elodie Derungs

Cette contribution propose un aperçu, pour l'année 2018, des principales modifications législatives, de la jurisprudence du Tribunal fédéral [TF] et des ouvrages de doctrine publiés en droit suisse des sociétés. La section consacrée aux modifications législatives (I.) présente principalement les derniers développements de la modification projetée du droit de la société anonyme [SA]. Les résumés de jurisprudence font l'objet de la section suivante (II.). Finalement, les ouvrages de doctrine (III.) sont recensés par thème.

Privatrecht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.111
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Damiano Canapa

Professeur à l’Université de Lausanne, LL.M. (Bruges), LL.M. (Yale).

Weitere Publikationen
Arthur Grisoni

MLaw, Assistant doctorant à l’Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Line Elodie Derungs

MLaw, Assistante doctorante à l’Université de Lausanne.

Weitere Publikationen
Seite 293–299
Recension: New Suits – Appetite for Disruption in the Legal World
Daniel Kraus

New Suits – Appetite for Disruption in the Legal World, édité par Michele DeStefano et Guenther Dobrauz est un ouvrage collectif sur l’avenir des professions du droit dans un monde digital. Les quelques 47 auteurs proviennent toutes et tous d’horizons juridiques spécifiques et nous démontrent que, dans chacun de leurs do-maines, les mutations à venir sont à nos portes et requièrent un véritable change-ment d’attitude de la profession.

Grundlagen, Rezension, 2019 DOI: 10.21257/sg.110
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Daniel Kraus

Prof. Dr., LL.M (Kings College London), titulaire de la chaire de droit de l’innovation, Université de Neuchâtel, associé, Vialex Rechtsanwälte AG, Zurich, fondateur de kraus legal & ip.

Weitere Publikationen
Seite 274–292
Protection des données et droit de la concurrence: la non-conformité en tant qu'abus de position dominante
Pranvera Këllezi

L'Office fédéral des ententes en Allemagne a interdit le croisement des données en provenance des services internes et externes de Facebook avec le compte de chaque utilisateur, au motif qu'un tel traitement était contraire au RGPD et que, de ce fait, le réseau social abusait de sa position dominante. En matière de protection des données, la position dominante du responsable du traitement a pour fonction d'écarter tout fondement juridique justifiant un type particulier de traitement, alors que ladite position ne devrait pas être pertinente pour juger de la conformité au RGPD. La décision s'inscrit dans une tendance voulant s'affranchir de critères d'examen du fonctionnement du marché en droit de la concurrence, sans pour autant apporter une vraie valeur ajoutée en matière de protection des données.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.109
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Pranvera Këllezi

Attorney at law, Geneva Bar, Switzerland. PhD, LL. M. College of Europe (Bruges), CIPP/E, CIPM.

Weitere Publikationen
Seite 257–273
Die Vorratsdatenspeicherung auf dem Prüfstand
Livia Matter

Die seit dem 1. Januar 2002 gesetzlich vorgesehene Vorratsdatenspeicherung von Randdaten im Bereich des Fernmeldeverkehrs wurde vom Bundesgericht am 2. März 2018 bestätigt. Nun soll der EGMR darüber befinden. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung desselben sowie des EuGH darf ein spannendes Urteil erwartet werden. Zu beobachten ist nämlich, dass die Bedeutung der Vorratsdatenspeicherung von den Gerichten unterschiedlich bewertet wird. Dies ist wohl nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass es sich bei dieser Thematik letztlich um eine Abwägung zwischen dem Schutz der Grundrechte der betroffenen Personen und dem Bedürfnis nach Sicherheit handelt.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.108
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Livia Matter

Doktorandin und Diplomassistentin am Institut für Europarecht der Universität Freiburg i.Ü.

Seite 239–256
Zuständigkeiten für Klagen aus Crowdwork – Gerichtsstandsvereinbarungen bei der Plattformarbeit nach dem Lugano-Übereinkommen
Eylem Demir

Die Digitalisierung der Arbeit geht mit einer Zunahme von grenzüberschreitenden Vertragsverhältnissen im Bereich der Plattformarbeit (Crowdwork) einher. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen die Plattformen oft Gerichtsstandsklauseln vor, welche einen von der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung abweichenden Gerichtsstand festlegen. Aufgrund der räumlichen Distanz zwischen dem Ort der Arbeitsverrichtung und des Gerichtsstandes wirken sich diese Vereinbarungen im Ergebnis zuungunsten der Crowdworker (Plattformbeschäftigte) aus. Der vorliegende Beitrag untersucht die Zulässigkeitsvoraussetzungen von Gerichtsstandsvereinbarungen bei ortsungebundener Plattformarbeit aus der Perspektive des Lugano-Übereinkommens.

Privatrecht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.107
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Eylem Demir

Dr.iur., wissenschaftliche Mitarbeiterin, ZHAW School of Management and Law.

Seite 235–238
Rezension: Aurelia Tamò-Larrieux, Designing for Privacy and its Legal Framework
David Vasella

Aurelia Tamò-Larrieux hat das vorliegende Werk, ihre Dissertation, zum Thema Privacy by Design 2018 abgeschlossen. Sie untersucht das Problem dabei sowohl von einer rechtlichen als auch einer technischen Seite und leistet damit einen will-kommenen Beitrag zur interdisziplinären Betrachtung.

Öffentliches Recht, Rezension, 2019 DOI: 10.21257/sg.106
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David Vasella

Dr. iur., CIPP/E, Rechtsanwalt, Partner bei Walder Wyss AG, Zürich.

Seite 227–234
Das Bundesgericht weist die Filmverleiher in die Urheberrechtsschranken
Matthias Schwaibold

Die Swisscom als blosser Access Provider kann nicht verpflichtet werden, den Zugriff auf ausländische Domains zu sperren, welche es Swisscom-Kunden erlauben, im Ausland von Unbekannten urheberrechtswidrig verbreitete Inhalte in der Schweiz abzurufen. Abgesehen davon, dass auch illegal verbreitete Werke hinter der Eigengebrauchsschranke liegen und deshalb deren Konsum keine Urheberrechtsverletzung darstellt, fehlt es an einem adäquat kausalen Tatbeitrag der Swisscom.

Privatrecht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.105
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Matthias Schwaibold

Dr. iur., Rechtsanwalt in Zürich, Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität St.Gallen.

Weitere Publikationen
Seite 214–226
Preise als Geschäftsgeheimnisse nach dem Öffentlichkeitsgesetz
Ulysse Tscherrig

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob Preise als Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes des Bundes qualifiziert werden können. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichts vom 5. Juli 2017. In seinem Urteil 1C_40/2017 hat das Bundesgericht die Auffassung der Vorinstanz zu dieser Frage als «jedenfalls vertretbar» bezeichnet (E. 6.2.2). Das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt hatte Preise in Anwendung des basel-städtischen Rechts als Geschäftsgeheimnisse betrachtet. Weil es um die Anwendung des kantonalen Gesetzes ging, konnte das Bundesgericht nur eine Willkürprüfung vornehmen. Nachfolgend wird der Bundesgerichtsentscheid analysiert und der Frage nachgegangen, wie der Fall im Lichte des Öffentlichkeitsgesetzes des Bundes zu entscheiden wäre.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.104
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Ulysse Tscherrig

lic. iur., Rechtsanwalt, Jurist im Rechtsdienst der Schweizerischen Bundeskanzlei.

Seite 206–213
Keine «Rationierung» im geltenden KVG
Thomas Gächter

Spätestens seit der viel diskutierten «Erwägung 7» des Myozyme-Entscheids von 2010 (BGE 136 V 395) stellte sich die Frage, ob im Rahmen des krankenversicherungsrechtlichen Wirtschaftlichkeitsgebots eine Obergrenze für die Kostenübernahme bestehe. Im Fall eines 71-jährigen Patienten, der aufgrund verschiedener Komplikationen Spitalkosten von über zwei Millionen Franken verursacht hatte, hat das Bundesgericht dies nun mit aller wünschbaren Klarheit verneint.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.103
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Thomas Gächter

Prof. Dr. iur., Ordinarius für Staats-, Verwaltungs-und Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich.

Weitere Publikationen
Seite 191–205
Die politische Neutralität der Schule
Lorenz Engi

Die Rechtsordnungen vieler Kantone sehen vor, dass die öffentliche Schule politisch neutral sei. Die genaue Tragweite dieses Gebots ist wenig klar. Der Beitrag unterbreitet einen Vorschlag zur politischen Neutralität von Lehrpersonen. Demnach dürfen diese unter bestimmten Bedingungen politische Meinungen äussern. Strengere Massstäbe sind bei Lehrmitteln anzulegen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.102
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Lorenz Engi

PD Dr. iur., M.A., Privatdozent an der Universität St. Gallen, Lehr- und Forschungsrat an der Universität Freiburg i.Ue.

Weitere Publikationen
Seite 174–190
Health, migration and law: what challenges?
Stéphanie Dagron

The reality of migration today is that a large majority of migrants in vulnerable situations either do not have access, or have only very restricted access, to healthcare. While the current importance of the migratory phenomenon and the need to provide protection to disadvantaged migrants has, in recent years, trig-gered a strong response from the international community in favour of the protec-tion of the rights of persons, either refugees or migrants, fleeing their countries of origin; the central challenge of protecting and promoting the right of migrants to health seems as difficult to as ever. This article firstly sets out the international community’s recent political commitments to protect the human rights of migrants as well as the norms of international law applicable to the protection of the health of migrants, mainly contained within international human rights law and interna-tional refugee and migrant law. It then discusses the numerous barriers at the na-tional level which block migrants, particularly in vulnerable situations, from ac-cessing care. In doing so, this article highlights the profound paradoxes between State’s international commitments on the one hand, and State practices to protect and promote migrant access to healthcare on the other.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.101
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
Buch bestellen
Stéphanie Dagron

Prof. Dr. iur., Professor of law at the Univeristy of Geneva.

Seite 154–173
Asylunwürdigkeit wegen «Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit»: von abstrakter Gefährdung und Beweislastumkehr
Sarah Frehner, Annina Mullis

Im kommentierten Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines kurdischen Beschwerdeführers türkischer Herkunft über seine Asylunwürdigkeit zu entscheiden und setzte sich darin erstmals eingehend mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der «Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz» nach Art. 53 lit. b AsylG auseinander. Im Ergebnis bleiben aber sowohl Kriterien als auch die Beweisanforderungen unscharf. Auffallend ist zudem die starke Gewichtung aussenpolitischer Aspekte. Insgesamt wirft das Urteil zahlreiche rechtliche und tatsächliche Fragen auf, so insbesondere in Bezug auf die extensive Auslegung von Art. 53 lit. b AsylG (III.1.), das Beweismass und die Verteilung der Beweislast (III.2.) und die Erkenntnisgrundlage (III.3.).

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.100
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Sarah Frehner

MA European Studies, juristische Mitarbeiterin bei der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), spezialisiert auf materielles Asylrecht und Menschenrechtsfragen, Mitglied der Demokratischen Jurist*innen Schweiz (DJS).

Annina Mullis

MLaw, Rechtsanwältin in Bern, Vorstandsmitglied der DJS sowie der European Association of Lawyers for Democracy & World Human Rights (ELDH).

Seite 138–153
Das Koordinatensystem der Methodik
Tonio Walter

Immer wieder stehen Juristen vor den Fragen, was bei einer Auslegung zulässig sei, was die Auslegung von Analogien und teleologischen Reduktionen unterscheide, wie weit man die Vorstellungen des Normgebers zu respektieren habe und woraus sich der Sinn einer Norm erschliesse. Der folgende Beitrag spürt diesen methodischen Grundsatzfragen nach. Geschrieben wurde er ursprünglich für die Teilnehmer eines deutsch-schweizerischen Doktorandenseminars zur Methodik. Er verfolgt daher vorrangig ein didaktisches Ziel und hat nicht den Ehrgeiz, jenes Mass an Belegen aus Schrifttum und Rechtsprechung beizubringen, das in einem rein wissenschaftlichen Aufsatz wünschenswert wäre.

Grundlagen, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.99
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Tonio Walter

Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Regensburg sowie Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht.

Seite 122–137
Transparentere Justiz
Sabine Steiger-Sackmann

Wer sich heute wissenschaftlich mit der Justiz befassen will, kämpft mit vielerlei Hindernissen. Technische und inhaltliche Verbesserungen von Urteilspublikationen und Statistiken sind daher zu begrüssen. Sie erleichtern nicht nur den umfassenden Zugang der Öffentlichkeit zu den Urteilen, sondern eröffnen neue Forschungsfelder. Damit kann über die Justiz hinaus ein Nutzen für Wirtschaft und Gesellschaft gestiftet werden, wie sich am Beispiel der Rechtsprechung zu psychosozialen Arbeitsrisiken nachvollziehen lässt.

Grundlagen, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.98
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Sabine Steiger-Sackmann

Dr. iur., Dozentin für Arbeits-und Sozialversicherungsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Weitere Publikationen
Seite 107–121
Pilotversuche mit Cannabis: ein rechtliches Experiment
Katja Cupa

Das Betäubungsmittelgesetz soll neu um einen Experimentartikel ergänzt werden, der die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Forschungsprojekten mit Cannabis (Pilotversuche) schaffen soll. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass die gesetzliche Grundlage dafür bereits heute besteht und dass es in Folge dessen für die Durchführung von Pilotversuchen der vorgeschlagenen Änderung nicht bedarf. Es werden überdies Grenzen der heutigen Rechtslage aufgezeigt sowie dargelegt, inwiefern die vorgeschlagene Gesetzesänderung zukünftig zu Auslegungsproblemen führen würde. Aus den genannten Gründen ist eine Nichtannahme der Gesetzesänderung wünschenswert.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.97
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Katja Cupa

MLaw, Doktorandin an der Universität Zürich.

Seite 103–106
Rezension: Silvio Hänsenberger, Die zivilrechtliche Haftung für autonome Drohnen unter Einbezug von Zulassungs- und Betriebsvorschriften
Philip Bärtschi

Drohnen werden in den kommenden Jahren im unteren Teil unseres Luftraums immer häufiger eine Rolle spielen. Die Entwicklung wird zweifellos in Richtung völlig autonomer Systeme gehen. Schadenersatzansprüche aufgrund von Fehlentscheidungen dieser autonomen Luftfahrzeuge sind allerdings weder mittels Verschuldenshaftung noch mit der Produkthaftung durchsetzbar. Ist unser Haftungsrecht also für die neue Ära unbemannter Luftfahrzeuge überhaupt gerüstet? Dieser Frage geht der Autor der hier besprochenen Dissertation nach und präsentiert Lösungsvorschläge, wie sich autonome Nano-, Mikro- und Kleindrohnen in das bestehende Rechtsgefüge einbinden lassen. Er deckt die noch bestehenden Lücken unseres Haftungssystems in Bezug auf den Betrieb autonomer Drohnen auf und zeigt anhand theoretischer Beispiele, welche Rechtsfragen sich inskünftig stellen werden und wie ihnen begegnet werden kann.

Privatrecht, Rezension, 2019 DOI: 10.21257/sg.96
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Philip Bärtschi

RA lic. iur., Mitbegründer der v2sky GmbH, welche Dienstleistungen im Bereich der Zulassung komplexer Drohnenoperationen anbietet sowie selbstständiger Rechtsanwalt und spezialisiert auf Luftfahrtrecht.

Seite 91–102
Opfer zweiter Klasse – gutta cavat lapidem
Marc Thommen

Anmerkung zum Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, UE170255 vom 24. April 2018 (Beschwerde gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft): Im Gefolge einer Strafuntersuchung gegen das Ärzte- und Pflegepersonal des Universitätsspitals Zürich wegen mutmasslich fataler Behandlungsfehler lässt das Obergericht des Kantons Zürich eine Opferangehörige erstmals zur Beschwerde gegen eine Verfahrenseinstellung zu. Dies ist deshalb bemerkenswert, weil das Bundesgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgeht, dass Opfer, die von staatlichen Akteuren geschädigt wurden, keine zivilen, sondern bloss öffentlich-rechtliche Haftungsansprüche geltend machen können. Sie sollen deshalb nicht berechtigt sein, sich gegen Verfahrenseinstellungen zu wehren.

Strafrecht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.95
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Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Seite 74–90
Ehrverletzung oder Gesellschaftskritik?
Nadine Zurkinden, Denise Buser

Der drastische Vergleich des Papstes von Abtreibung und Auftragsmord wurde in der in- und ausländischen Presse aufgegriffen und vielfach kritisiert. Auch wenn die «Tathandlung» nicht in der Schweiz erfolgte, soll hier der Frage einer strafrechtlichen Ehrverletzung nachgegangen werden. Stand bei der Aussage die Kritik am gesellschaftlichen Umfeld, das schwangere Frauen zu wenig unterstützt, im Vordergrund? Kann man die Frauen als Kollektiv beleidigen?

Strafrecht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.94
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Nadine Zurkinden

Dr. iur., Oberassistentin für Strafrecht und Strafprozessrecht, Rechtswissenschaftliches Institut der Universität Zürich, Präsidentin der Forschungsgemeinschaft Mensch im Recht.

Denise Buser

Prof. Dr. iur., Titularprofessorin für kantonales öffentliches Recht, Juristische Fakultät der Universität Basel.

Seite 64–73
Landesverweisung und Freizügigkeitsabkommen - Bundesgericht vertagt Entscheid über Normenkonflikt
Nina Burri

Der vorliegende Beitrag bespricht die ersten zwei Urteile des Bundesgerichts zum Verhältnis der neuen Landesverweisung und dem Freizügigkeitsabkommen (FZA). Die Richtungsweisung des Bundesgerichts wurde aufgrund der grossen Relevanz des Themas in der Praxis mit Spannung erwartet. Doch das Warten hat sich (noch) nicht gelohnt. In beiden Urteilen kann sich das Bundesgericht einer eingehenden Prüfung der Vorrangsfrage entziehen. Den ersten Fall (obligatorische Landesverweisung) weist das Bundesgericht erwartungsgemäss ans Zürcher Obergericht zurück, da Letzteres verkannt hatte, dass sich der Beschwerdeführer nicht auf das FZA berufen kann. Im zweiten Fall hält das Bundesgericht fest, dass die Vorinstanz Art. 66abis StGB (fakultative Landesverweisung) FZA-konform angewandt habe. Die Begründung des zweiten Falles erstaunt allerdings aufgrund einer widersprüchlichen Vorgehensweise und einiger sachlich schwer nachvollziehbarer Aussagen, die am Ende des vorliegenden Beitrags kommentiert werden.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.93
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Nina Burri

Dr. iur., Rechtsanwältin, ehemalige Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht Zürich, zurzeit Associate Trial Lawyer (Assistenz-Staatsanwältin) im Büro der Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.

Seite 49–63
Selbstregulierung und ihre Krux mit der Publikation
Natassia Gili

Werden Selbstregulierungen in das staatliche Recht einbezogen, meist durch einen Verweis, ist nicht nur die Zulässigkeit solcher Selbstregulierungen an sich fraglich. Es stellt sich auch die Frage, ob und falls ja, wie diese Selbstregulierungen zu publizieren sind. Sind sie dem vom Gesetz- bzw. Verordnungsgeber geschaffenen hoheitlichen Recht gleichgestellt, müsste sich deren Publikation nach dem Publikationsgesetz des Bundes richten. Behalten sie jedoch ihren privaten Charakter, sollte auf eine gesetzeskonforme Veröffentlichung verzichtet werden können. Problematisch ist dabei insbesondere die schwierige Einordnung einer Selbstregulierung unter das staatliche bzw. das private Recht.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.92
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Natassia Gili

Dr. iur., Gerichtsschreiberin am Bundesverwaltungsgericht.

Seite 32–48
The EU Return Directive – Retour à la «case départ»?
Sarah Progin-Theuerkauf

The EU Return Directive has been adopted 10 years ago. The following article analyzes whether the system that has been created has met the objectives set in 2008. It will especially focus on shortcomings that can be illustrated by CJEU judgments. The 2018 proposal for a recast of the Directive will also be studied. The article comes to the conclusion that it will be inevitable to go back to the start and think about a better legal regime tackling the issue of returning irregular migrants.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.91
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Sarah Progin-Theuerkauf

Prof. Dr. iur., Professorin für Europarecht und Migrationsrecht an der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Seite 26–31
Das «mittlere Einkommen» im Sinne von Art. 65 Abs. 1bis KVG
Andreas Petrik

Das Bundesrecht sieht für untere und mittlere Einkommen eine prozentuale Verbilligung der Krankenkassenprämien von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung vor. Liegt die durch einen Kanton festgelegte Einkommensgrenze nur in einem geringen Ausmass über der Schwelle zwischen den unteren und mittleren Einkommen, ist dies mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.90
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Andreas Petrik

Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentrum für Sozialrecht (ZSR) der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW).

Weitere Publikationen
Seite 12–25
Excerpt of «Designing for Privacy and its Legal Framework»
Aurelia Tamò-Larrieux

Technical and economic advances have led to the digitalization of our environment. Whether collected from smartphones, smart household devices, or wearable health trackers, data is automatically processed and used to provide us with multiple services throughout the day. While the benefits of such technologies for individual users - as well as society at large - are undisputed, the resulting transformed environment triggers concerns vis-à-vis informational privacy and the loss thereof. These privacy and data protection challenges must be addressed. As privacy protects different and evolving interests, research in this field is a complex undertaking. To do justice to the complex and interdisciplinary nature of privacy and data protection, the topic at hand has to be approached from multiple perspectives. The book « Designing for Privacy and Its Legal Framework » focuses on how the law and technical tools, acting together, can enhance the protection of privacy and data in an Internet of Things environment. In doing so, we provide concrete insights into how to implement the concept of privacy by design.

Öffentliches Recht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.89
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Aurelia Tamò-Larrieux

Dr., Postdoctoral Researcher at the Information Technology, Society, and Law Center (ITSL), University of Zurich.

Seite 1–11
Der Betreuungsunterhalt: Eine Bestandesaufnahme zwei Jahre nach dem Inkrafttreten
Marga Burri

Das Bundesgericht hat seit Inkrafttreten des neuen Kindesunterhaltsrechts am 1. Januar 2017 zwei Leitentscheide dazu gefällt. Seitdem ist klar : Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts soll einzig die Lebenshaltungskostenmethode verwendet werden. Der Betreuungsunterhalt bemisst sich folglich nach der Differenz zwischen den Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils (Bedarfsseite) und dessen Einkommen. Ein Methodenpluralismus wird nicht mehr geduldet. Abgestuft wird der Anspruch auf Betreuungsunterhalt neuerdings nach der Richtlinie des sogenannten Schulstufenmodells. Der vorliegende Beitrag versucht einen Überblick über die bisher erfolgte bundesgerichtliche Rechtsprechung zu verschaffen. Nicht alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betreuungsunterhalt stellen, sind bereits geklärt worden. Nachfolgend wird aufgezeigt, auf welchem Stand die aktuelle Rechtslage ist.

Privatrecht, Artikel, 2019 DOI: 10.21257/sg.88
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Marga Burri

MLaw, ist wissenschaftliche Assistentin und Doktorandin bei Prof. Dr. Thomas Sutter-Somm, Universität Basel, Juristische Fakultät, Lehrstuhl für Zivil- und Zivilprozessrecht.

2018
Seite 464–473
Indirekte Nutzung von Computerprogrammen
Gianni Fröhlich-Bleuler

Braucht der Anwender eine Lizenz, wenn er über ein Drittsystem auf ein Computer­programm zugreift und er es indirekt nutzt? In komplexer werdenden IT-Systemlandschaften wird dieser Gebrauch der Software immer wichtiger. Der folgende Beitrag beleuchtet die indirekte Nutzung von Programmen aus urheberrechtlicher Sicht.

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.87
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Gianni Fröhlich-Bleuler

Rechtsanwalt in Zürich (gianni.froehlich@jurpm.ch).

Seite 443–463
«Rote Plakette» für Deutschlands Luftreinhaltung
Lena Hehemann, Britta Uhlmann

In mehreren europäischen Mitgliedstaaten werden die Sickstoffdioxid-Grenzwerte der Luftreinhalterichtlinie seit Jahren überschritten und somit Unionsrecht verletzt. Die EU-Kommission hat im Mai 2018 den letzten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Der EuGH wird nun die deutschen Luftreinhaltmassnahmen auf den Prüfstand stellen – es bleibt abzuwarten, ob der EuGH Deutschland für seine Versäumnisse die «rote Karte» zeigen wird. In der Zwischenzeit widmet sich der vorliegende Beitrag der Frage, wie sich das Kompetenzgefüge zwischen EU, Bund und Kommunen beim Erlass von Massnahmen des lokalen Umweltschutzes in der Luftreinhaltung aufsplittert und im Rahmen von Klagemöglichkeiten von Privaten und Umweltverbänden wieder ineinandergreift. Der Artikel stellt die Entwicklungen des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens dar und unternimmt den Versuch, die zentralen Fragstellungen der noch nicht veröffentlichten Klage zu antizipieren.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.86
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Lena Hehemann

LL.M. (Reykjavik), diplomierte Assistentin am Institut für Europarecht, Universität Freiburg i.Ue.

Britta Uhlmann

LL.M. (Reykjavik), Rechtsanwältin bei der Hamburger Kanzlei Klemm & Partner.

Seite 428–442
Indirekter Gegenentwurf zur Konzernverantwortungs­initiative - Haftungsnorm im Einklang mit der schweizerischen Tradition
Franz Werro

Die Konzernverantwortungsinitiative wie der Gegenentwurf bauen mit der Geschäftsherrenhaftung auf einer allgegenwärtigen und in ihrer schweizerischen Ausgestaltung im internationalen Vergleich zurückhaltenden Haftungsnorm auf. Die Übertragung dieser Haftung auf Konzernverhältnisse folgt sodann einem klaren in- wie ausländischen Trend. Beide Vorlagen erweitern hingegen den geltenden Haftungsrahmen auch im vorliegend menschenrechtlichen Zusammenhang nicht, sondern konkretisieren ihn lediglich. Die im Gegenentwurf verankerte Haftungsregelung fällt zudem auffallend einschränkend aus. Zu nennen ist neben dem Entscheid für den unternehmerischen Entlastungsbeweis auch jener für einen eingeschränkten Kontrollbegriff. Die Haftungsnorm steht somit im Einklang mit der schweizerischen Rechtstradition. Dabei wählt die Schweiz eine im internationalen Vergleich zurückhaltende Lösung.

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.85
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Franz Werro

Prof. Dr. iur., Professor für Obligationenrecht und Europäisches Privatrecht, Universität Fribourg und Georgetown University Law Center (Washington, D.C.).

Seite 414–427
Cannabis utilisé à des fins non-médicales: Feu vert pour des essais pilotes ciblés?
Valérie Junod

La présente contribution présente le projet fédéral soumis à la consultation et visant à autoriser les cantons qui le souhaitent à mener des essais contrôlés de consommation récréative de cannabis. Elle en expose les limites, proposant notamment de laisser aux chercheurs la responsabilité de définir le cercle des consommateurs autorisés à participer à de tels essais. Le projet dans son ensemble est à saluer, en ce qu'il facilitera le débat scientifique, social, politique, débat d'autant plus nécessaire que le sujet est - et a toujours été - controversé.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.84
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Valérie Junod

Professeure de droit aux Universités de Lausanne et de Genève.

Weitere Publikationen
Seite 397–413
Understanding the logic of forensic identification decisions (without numbers)
Alex Biedermann, Joëlle Vuille

Over the past few years, a movement has been initiated among forensic science researchers and practitioners, in Switzerland and across Western criminal justice systems more generally, to shift away from categorical assertions of common source (e.g., «this crime scene mark and this control print come from the same person») towards new reporting formats that consider expert conclusions as decisions (e.g., an «identification» or «exclusion» is a decision made by the forensic examiner). As this movement gains momentum, there remains disagreement on how exactly the notion of decision ought to be understood. The call for improvement of the understanding of the logical tenets of forensic identification decisions faces the obstacle that many forensic practitioners shy away from formal and quantitative approaches (e.g., decision theory). The purpose of this contribution is to show that the logical essentials of forensic identification decisions can be captured and conveyed without going into the details of the mathematics of decision theory. We will then present and defend the view that forensic identification requires assessments and value judgments that go beyond the forensic practitioner's area of competence and that this fact requires a reassessment of the distribution of responsibilities between experts and other participants in the legal process.

Strafrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.83
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Alex Biedermann

PhD, Associate professor, University of Lausanne, School of Criminal Justice.

Weitere Publikationen
Joëlle Vuille

PhD, Senior researcher, University of Lausanne, School of Criminal Justice.

Seite 381–396
Zum Schutzpotential des Asylbereichs für Menschenhandelsopfer
Nula Frei

Menschenhandelsopfer haben kraft Völker- und Europarecht besonderen Anspruch auf Schutz und Unterstützung. Der Beitrag stellt dar, wie diese Opferschutzverpflichtungen im Asylverfahren umgesetzt werden können: Wann erfüllen Menschenhandelsopfer die Flüchtlingseigenschaft? Wie kann sichergestellt werden, dass sie im Asylverfahren als Opfer erkannt werden? Wie sollte ein völkerrechtskonformes Identifizierungsverfahren aussehen? Wie wird die Unterstützung im Asylverfahren gewährleistet und wie verhält sich der Opferschutz zum Dublin-Verfahren? Letztlich ist festzustellen, dass der Asylbereich sein Schutzpotential im heutigen Zeitpunkt sowohl in Bezug auf die materielle Schutzgewährung als auch auf die Behandlung von Opfern im Verfahren noch nicht ganz ausschöpft.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.82
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Nula Frei

Dr. iur., Oberassistentin am Institut für Europarecht der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Seite 374–380
Grundsätzliche Erheblichkeit – Kritische Würdigung und mögliche Korrektive
Daniel Emch, Anna Gottret

Das Gaba-Urteil des Bundesgerichts vom 28. Juni 2016 brachte eine wesentliche Neuerung im schweizerischen Kartellrecht. Gewisse Wettbewerbsabreden gelten seither alleine aufgrund ihres Gegenstandes als erheblich und damit als unzulässig, sofern nicht ausnahmsweise eine Effizienzrechtfertigung gelingt. Eine einzelfallweise Erheblichkeitsprüfung anhand quantitativer Kriterien soll bei derartigen Wettbewerbsabreden anders als bis anhin nicht mehr durchgeführt werden. Dieser konzeptionelle Ansatz entspricht u.E. nicht dem Willen des Gesetzgebers. Mit einer Rückkehr zur alten Praxis ist jedoch nicht zu rechnen. Stattdessen ist das Augenmerk auf eine massvolle Umsetzung des neuen Konzepts und auf erforderliche Korrekturen bei der Anwendung anderer Tatbestandsmerkmale zu richten. Die Einführung einer Bagatellschwelle, eine sorgfältige Prüfung der Tatbestandsmerkmale von Art. 4 Abs. 1 KG in Anlehnung an die EU-Praxis, eine restriktive Auslegung der Vermutungstatbestände gemäss Art. 5 Abs. 3 und 4 KG sowie eine wohlwollendere Handhabung der Rechtfertigungsmöglichkeiten würden die über das Ziel hinausschiessende Schärfe des neuen Konzepts zumindest relativieren.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.81
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Daniel Emch

Dr. iur., LL.M. Rechtsanwalt und Partner bei Kellerhals Carrard in Bern.

Anna Gottret

Dr. iur.,  LL.M. Rechtsanwältin und Senior Associate bei Kellerhals Carrard in Bern.

Seite 360–373
Abgeltung ungedeckter Kosten im regionalen Personenverkehr unter besonderer Berücksichtigung von Konzernstrukturen
Andreas Abegg, Goran Seferovic

Die Linien des regionalen Personenverkehrs auf der Strasse werden von staatlichen Unternehmen wie der PostAuto AG und privaten Unternehmen betrieben. Bund und Kantone gelten den Unternehmen jeweils die prognostizierten ungedeckten Kosten ab. Der Begriff der ungedeckten Kosten ist jedoch umstritten, was für Transportunternehmen und insbesondere für solche in Konzernstrukturen zu Rechtsunsicherheit führt. Die Meinung, Leistungen dürften lediglich nach Aufwand und ohne marktübliche Gewinnzuschläge verrechnet werden, steht denn auch mit grundsätzlichen Bestimmungen des Gesellschaftsrechts im Widerspruch und läuft den Bestrebungen des Gesetzgebers zu mehr Wettbewerb im regionalen Personenverkehr zuwider.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.80
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Andreas Abegg

Prof. Dr. iur.,  LL.M., Professor für öffentliches Wirtschaftsrecht an der ZHAW School of Management and Law und Partner bei AM T Rechtsanwälte.

Weitere Publikationen
Goran Seferovic

PD Dr. iur., Privatdozent an der Universität Zürich, Dozent für öffentliches Recht an der ZHAW School of Management and Law und Konsulent bei AM T Rechtsanwälte.

Weitere Publikationen
Seite 350–359
Zum Verhältnis herkunftsrechtlicher Kennzeichnungs- zu lebensmittelrechtlichen Deklarationsvorschriften
Jürg Simon

Wieviel «Lozärn» muss ein einem «Lozärner Bier» drin sein? Im Urteil 2C_761/2017 vom 25. Juni 2018 hat das Bundesgericht erstmals seit dem Inkrafttreten der Revision des MSchG und des LMG das Verhältnis herkunftsrechtlicher Kennzeichnungs- zu lebensmittelrechtlichen Deklarationsvorschriften erörtert. Es hat dabei bestätigt, dass lebensmittelrechtlich verpflichtende deklaratorische Angaben auch die Vorschriften von Art. 47 f. MSchG über die Warenherkunft einhalten müssen, sofern diese Angaben kennzeichnend eingesetzt werden. Umgekehrt dürfen Lebensmittel, obwohl die Herkunftskriterien nach Art. 47 f. MSchG dies allenfalls sogar erlauben würden, nicht so aufgemacht und gekennzeichnet werden, dass Konsumenten getäuscht werden, weil bei ihnen aufgrund der Kennzeichnung tatsachenwidrige Vorstellungen geweckt werden. Für die Beurteilung einer Produktgestaltung ist das gesamte Erscheinungsbild des Produkts beim Durchschnittskonsumenten massgebend. Dieses wird massgeblich von den charakteristischen Eigenschaften eines Produkts geprägt.

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.79
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Jürg Simon

Prof. Dr. iur., Exec.-M.B.L.-HSG, Rechtsanwalt, Zürich.

Seite 333–349
Unschuldsvermutung und Amtsgeheimnis
Marc Thommen, Martin Seelmann

Welches sind die strafrechtlichen Grenzen staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit? Der vorliegende Beitrag lotet den kommunikativen Handlungsspielraum aus, welchen Staatsanwaltschaften im Rahmen laufender Strafverfahren haben. Im Zentrum stehen hierbei die Unschuldsvermutung sowie die Amtsgeheimnisverletzung. Als konkretes Beispiel wird der Fall Rupperswil untersucht.

Strafrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.78
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Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Martin Seelmann

ist Gerichtsschreiber am Appellationsgericht Basel-Stadt.

Weitere Publikationen
Seite 327–332
Rezension: Monika Simmler, Normstabilisierung und Schuldvorwurf
Gian Ege

Über das Wesen der strafrechtlichen Schuld wird seit jeher gestritten. Auf den ersten Blick scheint immerhin Einigkeit darüber zu bestehen, dass Schuld die Hauptvoraussetzung für eine Strafe ist (nulla poena sine culpa). Allerdings gilt dies nur bedingt und das Schuldprinzip ist verschiedenen Angriffen ausgesetzt. In ihrer Dissertation verortet Monika Simmler die Funktion des Strafrechts in der Normstabilisierung und zeigt auf, dass dem Schuldvorwurf in diesem Zusammenhang entscheidende Bedeutung zukommt.

Strafrecht, Rezension, 2018 DOI: 10.21257/sg.77
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Gian Ege

Dr. iur., Oberassistent für Strafrecht und Strafprozessrecht, Universität Zürich (gian.ege@rwi.uzh.ch).

Weitere Publikationen
Seite 313–326
Darf der Beschuldigte im Strafverfahren lügen?
Marc Thommen

Obwohl im Strafverfahren das Schweigen des Beschuldigten de facto als Zustimmung zur Anklage gedeutet wird, tut man sich nach wie vor schwer, ein Recht zur Lüge zu akzeptieren. Die Wahrheit sagen muss er nicht, lügen darf er nicht? Damit hängt der Beschuldigte merkwürdig im luftleeren Raum. Ein ausdrückliches Lügerecht besteht nicht und ein solches lässt sich auch nicht aus dem Nemo-tenetur-Grundsatz ableiten. Es ergibt sich vielmehr aus seinem Anspruch auf rechtliches Gehör und aus seiner Meinungsäusserungsfreiheit. Das Recht sich im Verfahren zu äussern ist nicht auf wahre Aussagen beschränkt. Der Beschuldigte hat somit das Recht im Strafverfahren zu lügen.

Strafrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.76
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Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Seite 297–312
Le Droit Suisse des Sociétés en 2017 : Modifications Législatives, Jurisprudence et Doctrine
Damiano Canapa, Marleen Botterbrodt, Antoine Schneebeli

La contribution présente, sous une forme synthétique, les principales modifications législatives, entrées en vigueur et en cours, la jurisprudence ainsi que la doctrine publiée en droit suisse des sociétés en 2017. Les modifications législatives (I.) accordent une large place à la présentation de la révision projetée du droit de la société anonyme, tout en s’intéressant également à d’autres thèmes, tel que l’initiative populaire « Entreprises responsables - pour protéger l’être humain et l’environnement ». Les résumés de jurisprudence sont classés par forme de société et décrivent en premier lieu les arrêts publiés (II.). Finalement, la doctrine est présentée en fonction du thème traité (III.).

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.75
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Damiano Canapa

Professeur à l’Université de Lausanne, LL.M. (Bruges), LL.M. (Yale).

Weitere Publikationen
Marleen Botterbrodt

MLaw, Spécialiste en gestion des risques chez Maus Frères SA.

Antoine Schneebeli

MLaw, Assistant doctorant à l’Université de Lausanne.

Seite 285–296
Zwischen Kriminalisierung und Regulierung: Der schwindende Aktionsradius der zivilen Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer – ein Eingriff in die Vereinigungsfreiheit?
Salome Schmid

Die Situation der zivilgesellschaftlichen Such- und Rettungsorganisationen im Mittelmeer spitzt sich zu: Vorwürfe zur Zusammenarbeit mit Schleppern, Verweigerung des Hafenzugangs, Beschlagnahmungen von Rettungsbooten und Ermittlungen gegen Mitarbeitende sind keine Seltenheit – dies trotz der wichtigen Rolle in der Rettung von Menschenleben und einer bestehenden völker- und menschenrechtlichen Pflicht zur Seenotrettung. Im Zusammenspiel mit Regulierungsversuchen wie dem italienischen Verhaltenskodex und weiteren Massnahmen führt dies dazu, dass der Aktionsradius zivilgesellschaftlichen Such- und Rettungsorganisationen auf der zentralen Mittelmeerroute schwindet. Die EU scheint bereit zu sein, im Rahmen des von der EU Kommission formulierten Ziels der «Verringerung der Migrationsströme» selbst den Schutz fundamentaler Menschenrechte bzw. die Rettung von Menschenleben in den Hintergrund treten zu lassen. Den zivilgesellschaftlichen Such- und Rettungsorganisationen wird es nahezu verunmöglicht, ihre Einsätze unter Wahrung der humanitären Prinzipien durchzuführen. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass dies eine Verletzung der Vereinigungsfreiheit darstellt, auf deren Schutz sich die zivilen Seenotrettungsorganisationen im Mittelmeer berufen können.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.74
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Salome Schmid

MLaw, verfasst als Assistentin am Lehrstuhl für Europarecht und europäisches Migrationsrecht der Universität Fribourg (Prof. S. Progin-Theuerkauf).

Weitere Publikationen
Seite 271–284
Die staatliche Finanzierung von Religionsgemeinschaften
Lorenz Engi

In vielen Kantonen erhalten öffentlich-rechtlich anerkannte Religionsgemeinschaften staatliche Beiträge. Diese Unterstützung wird heute überwiegend mit Leistungen dieser Gemeinschaften begründet, die im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen. Auch nicht-anerkannte Gemeinschaften erbringen möglicherweise solche Leistungen. Daher werden in der Literatur und in der Praxis Möglichkeiten der Weiterentwicklung des Finanzierungssystems diskutiert.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.73
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Lorenz Engi

PD Dr. iur., M.A., Privatdozent an der Universität St. Gallen, Lehr- und Forschungsrat an der Universität Freiburg i.Ue.

Weitere Publikationen
Seite 255–270
Strafbares Streben nach Freiheit?
Marc Thommen, Micha Nydegger

Die Autoren nehmen den vom Obergericht des Kantons Zürich am 13. Oktober 2017 bestätigten Schuldspruch gegen Hassan Kiko wegen Anstiftung zum Entweichenlassen von Gefangenen (Art. 24 Abs. 1 i.V.m. Art 319 StGB) zum Anlass, die Strafbarkeit der Anstiftung zur eigenen Freilassung einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Während Hassan Kiko die Gefängniswärtern Magdici zwar «zur Tat bestimmt» und damit angestiftet hat, ist die formalistische Abgrenzung von Art. 305 und 285 StGB anhand vermeintlich verschiedener Rechtsgüter abzulehnen. In Anlehnung an den Fall Dammann sabotiert der Gefangene, welcher eine Wärterin bittet, ihn freizulassen, nicht das Vertrauen in die Justiz, sondern reklamiert seine «excusable aspiration à la liberté». Triebfeder ist der Selbstschutz, es liegt mithin reine Selbstbegünstigung vor.

Strafrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.72
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Marc Thommen

Prof. Dr. iur., LL.M. (Cantab), Ordinarius am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des Wirtschafts- und Verwaltungsstrafrechts an der Universität Zürich und Mitbegründer von sui generis und des sui generis Verlags.

Weitere Publikationen
Micha Nydegger

Dr. iur., Rechtsanwalt, Aktuar/Gerichtsschreiber am Kantonsgericht von Graubünden und Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Luzern.

Seite 237–254
Anspruch auf Änderung des Arbeitspensums
Sabine Steiger-Sackmann

Arbeitnehmende in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen riskieren in der Schweiz den Verlust ihrer Stelle, wenn sie ihr Arbeitspensum reduzieren wollen. Für Arbeitskräfte in Deutschland und den Niederlanden besteht hingegen ein gesetzlicher Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, und in einigen Ländern müssen Mitarbeitende bei Stellenbesetzungen bevorzugt werden, wenn sie von einem Teilzeit- in ein Vollzeitpensum wechseln wollen. Einige Ansätze für eine stärkere Berücksichtigung der Arbeitszeitwünsche von Arbeitnehmenden sind auch in der Schweiz zu verzeichnen; es gibt neben sozialpolitischen auch rechtliche Gründe, diese weiter zu verfolgen.

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.71
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Sabine Steiger-Sackmann

Dr. iur., Dozentin für Arbeits-und Sozialversicherungsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Weitere Publikationen
Seite 221–236
Der Herausgabeanspruch gemäss Art. 75 E-FIDLEG
Nicolas Dommer

Voraussichtlich Mitte 2019 wird das neue Finanzdienstleistungsgesetz in Kraft treten, das unter anderem den Schutz der Kunden von Finanzdienstleistern bezweckt. Hierzu wird den Kunden in Art. 75 E-FIDLEG ein jederzeitiger Anspruch auf Herausgabe einer Kopie ihres Dossiers sowie sämtlicher weiterer sie betreffende Dokumente, die der Finanzdienstleister im Rahmen der Geschäftsbeziehung erstellt hat, eingeräumt. Seinen Zweck, eine Lücke im Kundenschutz zu schliessen, erfüllt dieser vorgesehene Herausgabeanspruch indessen nur dann, wenn die auftragsrechtlichen Bestimmungen auf das Verhältnis zwischen Kunde und Finanzdienstleister nicht anwendbar sind. Ansonsten gewährt Art. 400 OR dem Kunden bereits heute einen weitergehenden, jedoch kostenpflichtigen Informationsanspruch.

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.70
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Nicolas Dommer

Dr. iur., Rechtsanwalt in Basel.

Seite 205–220
Die kontrollierte Abgabe von Cannabis als wissenschaftliche Forschung aus rechtlicher Sicht
Samuel Schweizer

Das Bundesamt für Gesundheit verweigerte der Universität Bern eine Ausnahmebewilligung für die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie. Das Betäubungsmittelgesetz sieht die Abgabe von Betäubungsmitteln ausnahmsweise zu wissenschaftlichen Zwecken vor. Nach der Auffassung des Autors wäre eine begrenzte Studie nach geltendem Recht grundsätzlich bewilligungsfähig.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.69
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Samuel Schweizer

MLaw, Rechtsanwalt in Zürich.

Seite 200–204
Rezension: Sandra Brändli, Die Flexibilität urheberrechtlicher Schrankensysteme
Alfred Früh

Wie könnte das urheberrechtliche Schrankensystem der Schweiz mit mehr Flexibilität versehen werden, um besser auf technologische Neuerungen reagieren zu können? Die Autorin untersucht diese Forschungsfrage in ihrer ambitionierten Dissertation mit einem rechtsvergleichenden Ansatz. Gerade der Blick auf die sehr flexible US-amerikanische «fair use»-Schranke verspricht eine Inspiration für die Schweiz und führt zur Frage, ob auch hierzulande eine General- oder Öffnungsklausel den Schrankenkatalog erweitern sollte. Die gründliche Untersuchung führt aber zu erstaunlichen Einsichten: Selbst wenn gute Gründe für eine General- oder Öffnungsklausel sprechen, besteht bereits heute eine nicht unerhebliche Flexibilität bei der Anwendung der Schranken. Zudem können auftretende Probleme oft besser auf der Ebene des Ausschliesslichkeitsrechts gelöst werden als auf jener der Schranken.

Privatrecht, Rezension, 2018 DOI: 10.21257/sg.68
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Alfred Früh

Dr. iur., RA, Postdoc  an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und Geschäftsführer des Center for Information Technology, Society, and Law (ITSL).

Weitere Publikationen
Seite 177–199
Verwertbarkeit privater Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren
Matthias Maager

Trotz der steigenden Zahl an privaten Dashcams, welche auf schweizerischen Strassen eingesetzt werden, bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten darüber, ob Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren verwertet werden dürfen. Der Autor widmet sich deshalb der Frage, unter welchen Voraussetzungen zivil- und datenschutzrechtswidrige Dashcam-Aufzeichnungen, die durch Private erhoben wurden, im Strafverfahren verwertbar sind. Es zeigt sich, dass solche Aufzeichnungen verwertet werden dürfen, wenn sie von den Strafverfolgungsbehörden rechtmässig hätten erlangt werden können und eine Interessenabwägung für deren Verwertung spricht. Ferner sind rechtswidrige Dashcam-Aufzeichnungen zugunsten des Beschuldigten zuzulassen, wenn sie diesen entlasten.

Strafrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.67
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Matthias Maager

MLaw, schloss sein Studium an der Universität Zürich im Frühling 2018 ab (matthias.maager@bluewin.ch).

Seite 164–176
Die Platzierung von verwahrten Personen in privaten Wohnheimen bei besonderer Pflegebedürftigkeit
Jonas Weber, Jann Schaub

Vor allem eine restriktivere Entlassungspraxis führt dazu, dass sich im Justizvollzug immer mehr verwahrte Personen finden, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund ihres Alters pflegebedürftig werden. Da die herkömmlichen, staatlichen Justizvollzugsanstalten deren Betreuung in der Regel nur unzureichend gewährleisten können, stellt sich die Frage, ob verwahrte Personen aufgrund einer besonderen Pflegebedürftigkeit in privaten Wohnheimen untergebracht werden dürfen.

Strafrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.66
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Jonas Weber

Assistenzprofessor mit Tenure Track an der Universität Bern.

Jann Schaub

Oberassistent an der Universität Bern.

Seite 149–163
Sind Kryptowährungen wie Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH) und Ripple (XRP) als Sachen im Sinne des ZGB zu behandeln?
Benedikt Seiler, Daniel Seiler

Die Autoren gehen der Frage nach, ob Kryptowährungen als Sachen im Sinne des ZGB aufgefasst und daran namentlich Eigentumsrechte begründet werden können. Dabei werden zunächst technische Grundlagen der sog. Blockchain-Technologie und der drei nach Markkapitalisierung grössten Kryptowährungen Bitcoin (BTC), Ethereum (Ether, ETH) und Ripple (XRP) dargestellt. Sodann wird untersucht, ob diese Kryptowährungen die Eigenschaften erfüllen, welche für die Qualifikation eines Objektes als Sache im Sinne des ZGB vorliegen müssen, und welches die Folgen einer solchen Qualifikation sind. Im Sinne einer modernen Auslegung des Sachbegriffs schliessen sich die Autoren der Auffassung an, wonach Kryptowährungen grundsätzlich als Sache und damit als Gegenstand des Eigentums zu behandeln sind.

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.65
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Benedikt Seiler

Dr. iur., Privatdozent für Zivilrecht, Zivilprozessrecht sowie Schuldbetreibungs-und Konkursrecht an der Universität Basel, Gerichtsschreiber am Appellationsgericht Basel-Stadt.

Daniel Seiler

Senior Manager, Legal, KPMG Schweiz, spezialisiert auf digitales Recht, IT-Recht, Compliance, Datenschutz und Legal Transformation.

Seite 139–148
Revision des Datenschutzgesetzes: kollektive Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht?
Regina Meier

In seiner Botschaft zur Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) steht der Bundesrat der Aufnahme von kollektiven Rechtsdurchsetzungsmechanismen wie dem ideellen Verbandsbeschwerderecht in den Erlasstext kritisch gegenüber. Das DSG wäre hierfür jedoch an sich ein geeigneter Rechtsbereich; im Recht der Europäischen Union ist denn auch eine Öffnungsklausel für ein Verbandsklagerecht enthalten. Für Einzelpersonen haben sich die Möglichkeiten, Verletzungen ihrer Datenschutzinteressen selbst geltend zu machen, in den letzten Jahren infolge der zunehmenden Technologisierung tendenziell verschlechtert. Ein ideelles Verbandsbeschwerderecht könnte hier – neben anderen prozessualen Instrumenten wie beispielsweise der Behördenbeschwerde – unterstützend wirken.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.64
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Regina Meier

Dr. iur., Gerichtsschreiberin am Verwaltungsgericht Zürich.

Seite 124–138
Obligation to Open Access: Academic Publishing of the Future?
Fabienne Sarah Graf, Dario Henri Haux

Open Access is the principle of free access to scientific literature. Both the Swiss National Science Foundation and Swissuniversities are increasingly promoting Open Access. With this, the question arises, as to whether university employees may be obliged to publish Open Access. The authors describe in a first step, how this issue has been addressed in other countries, and then consider a possible implementation in Switzerland.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.63
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Fabienne Sarah Graf

Master student of law at the University of Lucerne, student assistant of Prof. Dr. Malte Gruber, Chair of Legal Philosophy and Commercial Law with a focus on Intellectual Property Law and the Law of New Technologies, University of Lucerne.

Weitere Publikationen
Dario Henri Haux

Dr. iur., LL.M. (Columbia), Substitut in einer Anwaltskanzlei in Zürich und Mitherausgeber der vorliegenden Reihe («#unbequem») bei sui generis.

Weitere Publikationen
Seite 109–123
Sécurité des produits, respect des normes techniques et conformité aux exigences essentielles: les précisions du Tribunal fédéral
Anne-Christine Fornage

Le Tribunal fédéral s'est penché sur les exigences essentielles auxquelles un produit doit répondre pour sa mise sur le marché sous l'angle du droit de la sécurité des produits. Le producteur qui démontre avoir respecté des normes techniques harmonisées peut ainsi bénéficier de la présomption que son produit remplit de telles exigences. Il incombe alors aux organes de surveillance du marché d'apporter la preuve que tel n'est pas le cas, ce qu'est précisément parvenu à démontrer la SUVA dans le cas d'espèce. L'auteure saisit l'occasion de cette jurisprudence pour porter un regard critique sur le cadre légal suisse de la mise sur le marché des produits et de leur surveillance.

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.62
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Anne-Christine Fornage

Professeure à l’Université de Lausanne.

Seite 104–108
Anspruch auf staatliche Kostenbeteiligung bei ambulanten Pflegeleistungen
Andreas Petrik

Erbringt eine Pflegefachperson auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung ambulante Pflegeleistungen, werden die Kosten zwischen Krankenversicherer, öffentlicher Hand und Leistungsempfänger aufgeteilt. Gemäss Bundesgericht kann der Beitrag des Staates zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirksamkeit der Leistungen von weiteren Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Dass der Krankenversicherer seine Leistungspflicht anerkennt, bedeutet nicht, dass auch der Staat seinen Anteil vergüten muss.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.61
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Andreas Petrik

Rechtsanwalt und wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentrum für Sozialrecht (ZSR) der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW).

Weitere Publikationen
Seite 77–103
Weisungen bei bedingtem Strafvollzug und deren Verhältnis zu Massnahmen
Luca Ranzoni

Strafrechtliche Weisungen im Zusammenhang mit bedingten Strafen bieten selten Anlass zur Diskussion. Sie sind seit jeher präsent, unbemerkt, fast vergessen. Dass das Weisungsinstitut von einem theoretischen Standpunkt nicht hinreichend durchdacht ist, zeigt sich an verschiedenen Stellen, nicht zuletzt in der oft unklaren Abgrenzung zu strafrechtlichen Massnahmen. Dieser Artikel soll einen Beitrag zur Klärung der Verhältnisse leisten.

Strafrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.60
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Luca Ranzoni

Rechtsanwalt MLaw, LL.M., Doktorand und wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. iur. Marc Thommen (Universität Zürich) und Schriftleiter von sui generis.

Weitere Publikationen
Seite 58–76
Präventive Irritationen in der Dogmatik des Strafprozessrechts
Peter Albrecht

Das schweizerische Strafprozessrecht ist heute durch ein Sicherheitskonzept geprägt, das die Grenzen zwischen Repression und Prävention verwischt. Besonders deutlich erkennbar wird das beim forcierten Ausbau der präventiven prozessualen Zwangsmassnahmen, so namentlich in den Bereichen der Untersuchungshaft sowie der verdeckten Ermittlung und Fahndung. Die ziemlich radikale Neuorientierung im Prozessrecht (wie auch im Polizeirecht) widerspricht teilweise der von der Verfassung vorgegebenen Kompetenzordnung. Vor allem aber verbindet sich damit ein drastischer Freiheitsverlust für die von den staatlichen Interventionen betroffenen Personen, indem die eingriffsfreien Zonen immer enger werden.

Strafrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.59
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Peter Albrecht

Prof. Dr., emeritierter Extraordinarius für Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität Basel und ehemaliger Strafgerichtspräsident in Basel.

Weitere Publikationen
Seite 41–57
Le droit suisse des voyages à forfait à la lumière de quelques plateformes de réservation en ligne
Alison Notaro

Avec l’avènement du commerce en ligne sont apparues de nombreuses plateformes de réservation de voyages, à l’image de booking.com ou d’ebookers.ch, lesquelles sont venues bouleverser les codes traditionnels du secteur du tourisme. La présente contribution se propose d’analyser le fonctionnement de ces nouveaux acteurs à la lumière du droit suisse des voyages à forfait, avec quelques incursions du droit européen. L’on constatera ainsi qu’il n’est pas si simple de rattacher ces plateformes à notre législation, laquelle tarde, comme souvent en droit de la consommation, à s’adapter aux évolutions économiques et sociales.

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.58
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Alison Notaro

Mlaw, assistante-doctorante à l’UNIL.

Seite 34–40
Daueraufenthaltsstatus vs. öffentliche Sicherheit – Zum Rechtsrahmen der Ausweisung krimineller Drittstaatsangehöriger in der Europäischen Union
Sarah Progin-Theuerkauf

Im Dezember 2017 entschied der EuGH im Fall Lopez Pastuzano, dass die Ausweisung von Drittstaatsangehörigen mit einer Daueraufenthaltsberechtigung (EU) nach der Richtlinie 2003/109/EG nur unter den Voraussetzungen von Art. 12 der Richtlinie möglich ist, d.h. die betreffende Person muss eine gegenwärtige, hinreichend schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Sicherheit darstellen und es muss stets eine individuelle Abwägung der Umstände des Einzelfalls durchgeführt werden. Ein Automatismus aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung ist unzulässig. Zudem spielt es nach der Richtlinie keine Rolle, ob die Ausweisung als verwaltungsrechtliche Sanktion ausgesprochen wurde oder Folge einer strafrechtlichen Verurteilung war.

Öffentliches Recht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.57
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Sarah Progin-Theuerkauf

Prof. Dr. iur., Professorin für Europarecht und Migrationsrecht an der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Seite 20–33
Prozesskostenrisiko vs. Anspruch auf Zugang zum Recht
Beda Stähelin

Die Ungewissheit über den Verfahrensausgang gehört zur Natur des Zivilprozesses. Die Beschreitung des Rechtswegs bedeutet somit unweigerlich auch die Inkaufnahme des Risikos, im Prozess zu unterliegen. Mit der Verwirklichung dieses Risikos einher geht in aller Regel die Aufbürdung der Prozesskosten. Die drohende finanzielle Last des Prozessverlusts bzw. – vereinfacht ausgedrückt – das Prozesskostenrisiko hält viele Rechtsuchende von der Anrufung des Richters ab. Es zeitigt mithin eine abschreckende Wirkung, welche die Inanspruchnahme der staatlichen Rechtspflege erschwert. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage nach der Vereinbarkeit dieser «Kostenhürde» mit dem grundrechtlichen Anspruch auf Zugang zum Recht.

Privatrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.56
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Beda Stähelin

Dr. iur., Rechtsanwalt bei Raggenbass Rechtsanwälte in Kreuzlingen.

Seite 1–19
Mittäterschaft beim Fahrlässigkeitsdelikt im Strafrecht
Daniel Häring

Die fahrlässige Mittäterschaft ist im Strafrecht spätestens seit dem Rolling-Stones-Fall fester Bestandteil der Diskussionen rund um das Fahrlässigkeitsdelikt. Während die traditionelle Lehre sich dieser Rechtsfigur eher skeptisch gegenüberstellt, lässt sich in jüngerer Zeit ein Trend in Richtung Anerkennung einer Mittäterschaft beim Fahrlässigkeitsdelikt ausmachen. Der durch das Bundesgericht gefällte Raketenfall ist Anlass der vorliegenden Untersuchung, welche die Diskussion aufnimmt, die Argumente gegen die Rechtsfigur kritisch beleuchtet und ein Konzept für eine Mittäterschaft beim Fahrlässigkeitsdelikt vorstellt.

Strafrecht, Artikel, 2018 DOI: 10.21257/sg.55
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Daniel Häring

Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner bei böckli bühler partner, Basel; Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Universität Basel; Vizepräsident des Zivilkreisgerichts Basellandschaft Ost.

2017
Seite 332–335
Abkehr von der Depressionspraxis
Sabine Steiger-Sackmann

Mit seinem Urteil vom 30. November 2017 kehrt das Bundesgericht von seiner Praxis ab, bei Versicherten mit leicht- bis mittelgradigen Depressionen zusätzlich zu den Leistungsvoraussetzungen für eine IV-Rente zu verlangen, dass eine Therapieresistenz vorliegt. Diese Änderung der Rechtsprechung ist zu begrüssen, wenn auch einzelne Ausführungen der Urteilsbegründung Anlass zu kritischen Einwänden geben.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.54
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Sabine Steiger-Sackmann

Dr. iur., Dozentin für Arbeits-und Sozialversicherungsrecht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften.

Weitere Publikationen
Seite 319–331
L’avocat dans la défense pénale : de l’obligation de dire la vérité à un droit de mentir
Flavien Morard

L’avocat pénaliste, dont le rôle est de défendre les intérêts de son client, doit-il être obligé de dire l’entière vérité au juge ? Peut-il mentir ? Trouver une juste balance entre l’avocat dénonciateur et l’avocat indigne de confiance est à la fois essentiel et difficile. Cet article intervient dans un paysage juridique encore flou et tente d’y apporter de la clarté. Il soutient qu’une obligation de dire la vérité de l’avocat s’oppose au rôle qu’il joue au sein de l’ordre juridique. En outre, une telle obligation viderait les garanties procédurales du justiciable de leur substance. Il s’agit également d’examiner dans quelle mesure l’avocat dispose d’un droit de mentir et d’en étudier la compatibilité avec le système juridique suisse actuel.

Strafrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.53
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Flavien Morard

Mlaw, diplômé de l’Université de Zurich en été 2017.

Seite 314–318
Rezension: Eliane Welte, Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Strafjustiz
Dominique Strebel

Die Strafjustiz muss sich erklären. Zum einen verlangen dies Bundesverfassung (Art. 30 Abs. 3 BV) und Strafprozessordnung (Art. 69 StPO), zum andern ist es ein Gebot der Zeit: Die Gerichtsberichterstattung wird in den Medienhäusern abgebaut, und in Social Media dominieren weder journalistisch noch juristisch ausgebildete Personen die Diskussion. Die Dissertation von Eliane Welte zieht daraus wichtige Schlüsse: Erstens muss die Strafjustiz ihr originäres Produkt – das Urteil, den Strafbefehl oder die Einstellungsverfügung – niederschwellig und unkompliziert zugänglich machen – zum Beispiel mit einer Liste der erlassenen Endentscheide in einer zentralen Datenbank im Internet. Zweitens muss die Strafjustiz auch über sich als Institution aktiv kommunizieren: Sie soll auf öffentliche Kritik reagieren und sich bemühen, Verständnis für ihre Anliegen zu wecken. Dafür braucht es Medienbeauftragte und Kommunikationskonzepte. Die Dissertation zeigt umfassend, welche Formen der Berichterstattung (von Print über TV bis zu Live-Ticker aus dem Gerichtssaal) zu welchen Spannungen mit den Kommunikationsanliegen der Strafjustiz führen. Und wie sie damit optimal umgeht.

Öffentliches Recht, Rezension, 2017 DOI: 10.21257/sg.52
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Dominique Strebel

lic. iur., Studienleiter an der Schweizer Journalistenschule MAZ und Co-Herausgeber der Zeitschrift medialex.

Seite 303–313
L’astuce dans l’escroquerie à l’assurance privée
Katia Villard

Le 19 juillet 2017, le Tribunal fédéral a confirmé la condamnation pour tentative d'escroquerie d'un assuré qui avait effectué, par téléphone, une fausse annonce de sinistre à son assurance casco. Ce faisant, notre Cour suprême admet qu'en matière d'escroquerie à l'assurance privée un simple mensonge oral peut déjà être constitutif de tromperie astucieuse au sens de l'art. 146 du code pénal suisse. La présente contribution a pour objectif de discuter du raisonnement du Tribunal fédéral et de montrer que la conclusion à laquelle ce dernier parvient témoigne d'une interprétation par trop extensive de la notion d'astuce.

Strafrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.51
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Katia Villard

Docteure en droit, chargée de cours à l’Université de Genève.

Seite 290–302
Constitutional asymmetry vs. sovereignty and self-determination
Maja Sahadžić

Autonomy claims are a major aspect of federalism studies. Regardless of the importance of this topic, it has remained influenced to large extent by traditional studies in federalism. Thus, while emphasizing autonomy claims, most traditional federal theory remains rooted in two opposing concepts: the concept of sovereignty and the closely related right to self-determination. This paper challenges the traditional perspective by examining the question of sovereignty with reference to a dynamic notion of federalism. It addresses the notion of self-determination through an alternative approach involving the assessment of constitutional asymmetries, with the debate about constitutional asymmetries reviewed relative to multi-tiered systems and multinationalism. In relation to the major concepts examined, the paper demonstrates that the use of constitutional asymmetries in contemporary federal theory provides a more flexible approach to autonomy claims.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.50
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Maja Sahadžić

PhD researcher, Government and Law Research Group, Faculty of Law, University of Antwerp,

Seite 264–289
Vorteilsverbot bzw. Integritäts- und Transparenzgebot für den Vertrieb von Arzneimitteln der Traditionellen Chinesischen Medizin
Juana Vasella

Die Traditionelle Chinesische Medizin (TCM) ist in der Schweiz verbreitet und beliebt. Umso mehr verwundert die Tatsache, dass bloss wenige (spezial-)gesetzliche Regelungen für Alternativmedizin bestehen und sich die Juristen nur vereinzelt mit dieser besonderen Art von asiatischen Arzneimitteln beschäftigen. Soweit ersichtlich, hat sich hierzulande bislang weder die Rechtsprechung noch die Lehre mit der Frage auseinandergesetzt, ob und inwieweit das Gewähren und Annehmen von geldwerten Vorteilen im TCM-Bereich untersagt ist und bestraft werden kann. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, eine Diskussion über die Anwendbarkeit des heilmittelrechtlichen Vorteilsverbotes bzw. des Integritäts- und Transparenzgebots auf den Vertrieb von TCM-Arzneimitteln anzustossen.

Strafrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.49
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Juana Vasella

Dr. iur., Rechtsanwältin; wissenschaftliche Oberassistentin an der Universität Lu-zern; Konsulentin für MME Legal | Tax |Compliance in Zürich/Zug.

Seite 260–263
Rezension: Beda Stähelin, Rechtsverfolgungskosten und unentgeltliche Rechtspflege im Lichte der Rechtsgleichheit
Matthias Schwaibold

Der Autor untersucht die geltende Regelung über die unentgeltliche Rechtspflege unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit. Seine Hauptthese, wonach die lex lata zu einer (neuen) Ungleichheit führe, weil sie den Mittelstand benachteilige, bleibt ohne empirische Belege. Die Vorschläge zur Behebung des unterstellten, nur theoretisch begründeten Mangels bleiben zaghaft, weshalb die Arbeit insgesamt nur einen geringen Beitrag zur aktuellen Diskussion über die prozessverhindernde Wirkung der Kostentragungsbestimmungen der ZPO leistet.

Privatrecht, Rezension, 2017 DOI: 10.21257/sg.48
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Matthias Schwaibold

Dr. iur., Rechtsanwalt in Zürich, Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität St.Gallen.

Weitere Publikationen
Seite 245–259
Persönlichkeitsverletzung durch eine Medienkampagne
Bettina Bacher

In einem neuen Grundsatzurteil hat das Bundesgericht erstmals eine Persönlich-keitsverletzung durch eine Medienkampagne festgestellt. Der vorliegende Aufsatz stellt Tatbestandsmerkmale, Rechtfertigungsgründe und Rechtsfolgen einer solchen Persönlichkeitsverletzung dar und ordnet den Entscheid in einen grösseren Kontext ein.

Privatrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.47
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Bettina Bacher

Dr. iur., Rechtsanwältin, Lehrbeauftragte und Lektorin an der Universität Fribourg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Bundesamt für Justiz.

Seite 229–244
Verpflichtung zu Open Access – universitäres Publizieren der Zukunft?
Fabienne Sarah Graf, Dario Henri Haux

Unter Open Access versteht man den freien Zugang zu wissenschaftlicher Literatur. Sowohl der schweizerische Nationalfonds als auch Swissuniversities verlangen in immer verbindlicherer Form nach Open Access. Dabei stellt sich insbesondere die Frage, ob Universitätsangestellte zu Open Access verpflichtet werden dürfen. Die Autoren zeigen zunächst auf, wie diese Frage in anderen Ländern angegangen wurde und gehen danach auf eine mögliche Implementierung in der Schweiz ein.

Grundlagen, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.46
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Fabienne Sarah Graf

Master student of law at the University of Lucerne, student assistant of Prof. Dr. Malte Gruber, Chair of Legal Philosophy and Commercial Law with a focus on Intellectual Property Law and the Law of New Technologies, University of Lucerne.

Weitere Publikationen
Dario Henri Haux

Dr. iur., LL.M. (Columbia), Substitut in einer Anwaltskanzlei in Zürich und Mitherausgeber der vorliegenden Reihe («#unbequem») bei sui generis.

Weitere Publikationen
Seite 222–228
Rezension: Andrea Egbuna-Joss, Der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Rahmen der internationalen Schutzgewährung
Stefan Schlegel

Die Dissertation von Andrea Egbuna-Joss untersucht die die Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung in der Qualifikationsrichtlinie 2011/95 der EU auf ihre Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Vorgaben. Die Qualifikationsrichtlinie wird zu diesem Zweck in den Kontext anderer regionaler Instrumente und in eine historische Übersicht über die Entwicklung des Flüchtlingsschutzes eingebettet. Der Wert des Beitrags von Egbuna-Joss ergibt sich nicht nur aus der detaillierten und systematischen Besprechung der einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie, sondern besonders auch aus der ausgezeichneten und zugänglichen Einführung in deren historischen und rechtsvergleichenden Kontext.

Öffentliches Recht, Rezension, 2017 DOI: 10.21257/sg.45
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Stefan Schlegel

Dr. iur., Max-Planck-Institut zur Erforschung multiethnischer und multireligiöser Gesellschaften, Göttingen.

Weitere Publikationen
Seite 201–221
Strafjustiz vs. Medien und Öffentlichkeit – zwei Akteure mit gegensätzlichen Interessen
Eliane Welte

Die Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips als einer der zentralen Grundsätze der schweizerischen Strafprozessordnung ist weitgehend unbestritten. Indes stellen sich im Hinblick auf dessen praktische Handhabung diverse Fragen, etwa jene nach den Voraussetzungen der Einsichtnahme Dritter in Entscheide nichtöffentlicher Verfahren. Nebst dieser Thematik beleuchtet der vorliegende Beitrag die Rolle der Medien im Hinblick auf die Tätigkeit der Strafjustiz und die Kehrseite der Medaille in Form potenzieller unerwünschter Einflüsse und Zwänge der Medienberichterstattung gegenüber dem Strafverfahren. Die Autorin thematisiert sodann die aktuelle Informationslandschaft und kommt zum Schluss, dass die Justiz nicht umhinkommt, ihren Umgang mit dem öffentlichen Informationsinteresse zu überdenken und adäquate Wege zu finden, um ihre Tätigkeit für die Rechtsunterworfenen verständlich zu machen und die nötige Akzeptanz für ihre Entscheide zu schaffen.

Strafrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.44
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Eliane Welte

Gerichtsschreiberin am Bezirksgericht Zürich.

Seite 185–200
Data Mining und wissenschaftliche Forschung – de lege lata und de lege ferenda
Melanie Graf, Kirsten Johanna Schmidt

Der Vorentwurf zum neuen Urheberrechtsgesetz enthält mit Art. 24d E-URG eine Bestimmung, welche die Verwendung von Werken zu wissenschaftlichen Zwecken regelt. So soll die Vervielfältigung und Bearbeitung von urheberrechtlich geschützten Werken künftig zulässig sein, sofern dies durch die Anwendung eines technischen Verfahrens bedingt ist. Die neue Bestimmung zielt auf Fälle des so genannten Text and Data Mining ab, d.h. der computergestützten Suche, Analyse und Vernetzung von Daten mit dem Ziel, neue Erkenntnisse und Zusammenhänge zu erhalten. Es stellt sich die Frage, ob die in Art. 24d E-URG genannten Werknutzungen nicht bereits nach geltendem Recht zulässig sind. Der vorliegende Beitrag beschreibt zunächst den Vorgang des Text und Data Mining (I.) und dessen urheberrechtliche Relevanz (II.), bevor die möglicherweise einschlägigen Schranken des Urheberrechts untersucht werden (III.). Schliesslich wird auf die neue Bestimmung Art. 24d E-URG eingegangen (IV.). 

Privatrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.43
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Melanie Graf

MLaw, wissenschaftliche Assistentin der Professur für Life-Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel.

Kirsten Johanna Schmidt

MLaw, Rechtsanwältin, LL.M. (Boston), wissenschaftliche Assistentin der Professur für Life-Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel.

Seite 173–184
Vorfälligkeitsentschädigung und steuerliche Abzugsfähigkeit
Thomas J. Wenger

Wer eine Festhypothek vor Ablauf der festen Laufzeit auflöst, muss in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Das Bundesgericht befasst sich nun in zwei neuen Urteilen mit der Frage, wie solche Zahlungen bei der Einkommenssteuer bzw. bei der Grundstückgewinnsteuer zu berücksichtigen sind. Die beiden Entscheide stehen im Widerspruch zu einzelnen Lehrmeinungen und kantonalen Steuerpraktiken. Sie werden daher zu einer Harmonisierung führen, bringen aber Abgrenzungsfragen mit sich und können bei pendenten Fällen zu unbefriedigenden Veranlagungsentscheiden führen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.42
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Thomas J. Wenger

lic. iur, Notar, Partner bei Häusermann + Partner, Bern.

Seite 159–172
Non-statutory Rulemaking and the Rule of Law: towards a ‘Law of Rules’?
Cedric Jenart, Stéphanie De Somer

In various European legal systems, autonomous public bodies and private actors are increasingly invested with rulemaking powers. The phenomenon is usually assessed through the looking glass of the democracy principle, because these actors have a weaker electoral connection to the People than other (non-statutory) rule makers such as e.g. the Government and its ministers. What is still largely missing from legal scholarship is an analysis of how the rule of law, and more specifically legal certainty, is safeguarded when private actors and autonomous public bodies receive rulemaking powers. This contribution reveals that the rules and practices applied by these actors sometimes lead to higher degrees of legal certainty than those in place for central administrations. Hence, these 'non-politically-accountable actors' offer inspiration for the development of an overarching Law of Rules that can further the Rule of Law for all non-statutory rulemaking.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.41
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Cedric Jenart

PhD candidate FWO.

Stéphanie De Somer

Postdoctoral fellow FWO, University of Antwerp, Faculty of Law, research group Government & Law.

Seite 148–158
Verfassungslos: Verfassungs- und staatsrechtliche Bedenken anlässlich des Bundesgerichtsentscheides zur Bündner Spracheninitiative
Thomas Burri

Der jüngste Bundesgerichtsentscheid zur Bündner Spracheninitiative hat Schwächen. Doch diese liegen nicht etwa in der bundesgerichtlichen Argumentation. Sie finden ihre Ursache vielmehr in der Verfassung selbst. Der Entscheid und die gesamte Sachlage offenbaren, dass der dem schweizerischen Bundesstaat angeblich immanente Schutz sprachlicher Minderheiten sowie die Toleranz und die Rücksicht, auf welche die Verfassung baut, nicht ausreichen, um Selbstbestimmung, Freiraum und Schutz der sprachlichen Minderheiten vor Unterdrückung zu gewährleisten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.40
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Thomas Burri

Prof. Dr., Assistenzprofessor für Völkerrecht und Europarecht an der Universität St.Gallen (HSG); Dr. iur. (Zürich), LL.M. (College of Europe, Brügge), lic.iur. (Basel), Rechtsanwalt in Zürich, PD (venia legendi für Völkerrecht, Europarecht und Verfassungsrecht).

Seite 113–147
Warum «Twitter» kein Medium im Sinne des Strafrechts ist
Matthias Schwaibold

Ein Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich sprach einen Angeklagten vom Vorwurf der Ehrverletzung frei, weil die blosse Weiterverbreitung eines «Tweets» – also der «Retweet» – der Bestimmung von Art. 28 StGB unterfalle. Der nachfolgende Beitrag unterzieht die Anwendung des Medienprivilegs aufs Twitter einer kritischen Prüfung. 

Strafrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.39
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Matthias Schwaibold

Dr. iur., Rechtsanwalt in Zürich, Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Universität St.Gallen.

Weitere Publikationen
Seite 102–112
Gefährliche Flüchtlinge?! Wie das europäische Asylrecht mit mutmasslichen Terroristen umgeht
Andrea Egbuna-Joss

Asylsuchende und Flüchtlinge werden von westlichen Staaten vermehrt als sicherheitspolitische Bedrohung wahrgenommen. Seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA hat sich diese Tendenz kontinuierlich verstärkt, und die öffentliche Diskussion über die Aufnahme von Schutzsuchenden ist heute oft von der Befürchtung geprägt, dass Flüchtlinge und weitere schutzsuchende Personen durch ihre Anwesenheit im Aufnahmestaat dessen öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Angesichts der zunehmenden Anzahl terroristischer Anschläge werden nicht nur verstärkte polizeiliche Massnahmen, sondern oftmals auch eine Verschärfung der Asylgesetzgebung propagiert. Die kürzlich erschienene Dissertation der Autorin untersucht, wie die Europäische Union im Rahmen der Harmonisierung des Europäischen Asylrechts auf mutmasslich gefährlichen Asylsuchende reagiert hat, und ob die relevanten Bestimmungen mit den völkerrechtlichen Vorgaben im Einklang stehen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.38
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Andrea Egbuna-Joss

Dr. iur., wissenschaftliche Mitarbeiterin, Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte sowie Lehrstuhl für Völkerrecht, Universität Freiburg i.Ue.

Seite 91–101
Zur Anfechtbarkeit verwaltungsorganisatorischer Anordnungen
Bernhard Waldmann, Gregor Bachmann

In einem neuen Leitentscheid äussert sich das Bundesgericht zur Frage, ob gegen die Verlegung einer Kehrichtsammelstelle gestützt auf die Rechtsweggarantie (Art. 29a BV) der Weg an eine richterliche Behörde offenstehen muss. Das Urteil trägt zum einen zur Klärung der Rechtsnatur der verwaltungsorganisatorischen Anordnungen bei. Zum anderen präzisiert es den Begriff der «schützenswerten Rechtsposition» und mithin den Anwendungsbereich der Rechtsweggarantie («Rechtsstreitigkeiten»). Der nachfolgende Beitrag fasst das Urteil zusammen und versucht eine dogmatische Einordnung.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.37
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Bernhard Waldmann

Prof. Dr. iur., ordentlicher Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg i.Ue. sowie Direktor am Institut für Föderalismus.

Gregor Bachmann

MLaw, wissenschaftlicher Assistent am Institut für Föderalismus.

Seite 85–90
Grenzen der Dublin-Haft von Familien im Fokus des Bundesgerichts
Sarah Progin-Theuerkauf, Salome Schmid

Am 26. April 2017 entschied das Bundesgericht in einem Grundsatzentscheid (BGE 2C_1052/2016 vom 26. April 2017) zur Dublin-Haft, dass die separate Inhaftierung von Mitgliedern einer afghanischen Familie sowie die Fremdplatzierung der betroffenen Kinder das in Artikel 8 EMRK garantierte Recht auf Familienleben verletzt habe. Die Inhaftierung des Ehepaares im Kanton Zug liess sich zudem laut Bundesgericht nur «knapp» nicht als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gemäss Artikel 3 EMRK qualifizieren. Das Urteil ist von erheblicher Bedeutung, da es für zukünftige Fälle von Dublin-Haft (und auch für alle anderen Fälle ausländerrechtlicher Administrativhaft) die Weichen stellt. Nun steht fest, dass eine Trennung von Familien aufgrund der Inhaftnahme der Eltern nur in äussersten Ausnahmefällen angeordnet werden kann.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.36
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Sarah Progin-Theuerkauf

Prof. Dr. iur., Professorin für Europarecht und Migrationsrecht an der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Salome Schmid

MLaw, verfasst als Assistentin am Lehrstuhl für Europarecht und europäisches Migrationsrecht der Universität Fribourg (Prof. S. Progin-Theuerkauf).

Weitere Publikationen
Seite 68–84
«X and X v Belgium»: the need for EU legislation on humanitarian visa
Margarite Helena Zoeteweij-Turhan, Andrea Romano

This article examines the recent judgment of the Court of Justice of the European Union in the case of X and X v. Belgium (C-638/16 PPU). The issue at stake concerns an application for a visa with limited territorial validity (LTV) requested by a Syrian family at the Belgian embassy in Beirut in order to apply for asylum in Belgium. The article discusses the different interpretations given by the Advocate General and the Court of Justice and agrees with the AG that the EU Charter of Fundamental Rights leaves a limited margin of discretion to Member Sates and imposes a positive obligation to issue a LTV Visa in cases like X and X. It also concludes that the judgment in question clearly shows the need for the EU to adopt legislation regulating the issuance of humanitarian visas under the Visa Code.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.35
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Margarite Helena Zoeteweij-Turhan

Post-doctoral researcher in the NCCR-on the move at the Chair for EU Law and Migration Law of Fribourg University.

Andrea Romano

PhD in Theory of the State and Compared Political Institutions at the Sapienza University of Rome.

Seite 61–67
The «Dublin IV» Proposal: Towards more solidarity and protection of individual rights?
Sarah Progin-Theuerkauf

The Achilles‘ heel of the Dublin system is and has always been the lack of solidarity between the Member States and the relatively poor standard of protection of individual rights of the concerned applicants for international protection. In May 2016, the EU Commission has published a proposal to reform the Dublin III Regulation. Will the recast regulation achieve the aim of creating «a more sustainable and fair Common European Asylum System», as announced by the Commission? The following article discusses and analyses the Dublin IV proposal in the light of the principle of solidarity and the EU’s obligation to protect fundamental rights of migrants.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.34
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Sarah Progin-Theuerkauf

Prof. Dr. iur., Professorin für Europarecht und Migrationsrecht an der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Seite 57–60
Rezension: Stefan Schlegel, Der Entscheid über Migration als Verfügungsrecht
Philipp C. Hanke

Ein Recht ist ein Gut. Und als solches hat es einen Wert bzw. einen Preis. Selbiges, so die zentrale Annahme des vorliegenden Buches, gilt auch für das Recht, über Migration zu entscheiden. Wer jedoch soll dieses Recht bekommen? Die Zielstaaten, die Herkunftsstaaten oder die Migrierenden? Was auf den ersten Blick wie eine recht unübliche Frage wirkt – sind es doch traditionell immer die Zielstaaten, die in ihrer Souveränität über die Zulassung von Migration entscheiden –, ist bei näherem Betrachten nicht so offenkundig. Ist es denn überhaupt sinnvoll, dass eben diese Zielstaaten dieses Recht quasi automatisch zugeteilt bekommen?

Öffentliches Recht, Rezension, 2017 DOI: 10.21257/sg.33
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Philipp C. Hanke

Dr. iur., LL.M. (EMLE), ist PostDoc an der Universität Bern.

Seite 42–56
Das Selbstbelastungsverbot zugunsten juristischer Personen
Tobias Weber

Während die strafrechtliche Verantwortlichkeit der juristischen Person im materiellen Recht bereits seit einiger Zeit etabliert ist, bleiben bezüglich der prozessualen Stellung von Unternehmen verschiedene Fragen offen. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob auch juristische Personen vor Selbstbelastungszwang zu schützen sind. In der Rechtsprechung wird der juristischen Person die Berufung auf den nemo-tenetur-Grundsatz zwar grundsätzlich gewährt, jedoch nicht ohne gleichzeitig den Anwendungsbereich einzuschränken. Der Autor hinterfragt diese Rechtsprechung und kommt zum Schluss, dass diese Gerichtspraxis als zu restriktiv zu beurteilen ist.

Strafrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.32
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Tobias Weber

MLaw,  schloss sein Studium an der Universität Zürich im Herbst 2016 ab.

Seite 31–41
Zur obligatorischen Teilnahme von muslimischen Schülerinnen am gemischten Schwimmunterricht
Sarah Progin-Theuerkauf

Am 10. Januar 2017 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die Verhängung einer Geldbusse in Höhe von 1'400 CHF, die die Erziehungsdirektion des Kantons Basel-Stadt gegen die Eltern zweier muslimischer Mädchen wegen wiederholter Verletzung der elterlichen Pflichten verhängt hatte, deren Recht auf Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK nicht verletzt hat. Der nachfolgende Beitrag fasst das Urteil, das nur in französischer Sprache erhältlich ist, zusammen und bewertet es.

Öffentliches Recht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.31
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Sarah Progin-Theuerkauf

Prof. Dr. iur., Professorin für Europarecht und Migrationsrecht an der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Seite 13–30
Die fachtechnisch verantwortliche Person im Verwaltungsstrafverfahren von Swissmedic
Ines Meier

Jedes im Handel oder der Herstellung von Arzneimitteln tätige Pharmaunternehmen in der Schweiz verfügt über eine «fachtechnisch verantwortliche Person». Diese ist nicht nur die betriebsinterne Anlaufstelle für heilmittelspezifische Fragen rund um den Vertrieb oder die Herstellung von Arzneimitteln, sondern sie ist auch die primäre Ansprechperson für Swissmedic als Aufsichtsbehörde über die Heilmittel. Der folgende Beitrag beleuchtet die Rolle der fachtechnisch verantwortlichen Person in einem von Swissmedic geführten Verwaltungsstrafverfahren. Es zeigt sich, dass die Position der fachtechnisch verantwortlichen Person heilmittelstrafrechtlich stark exponiert ist.

Strafrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.30
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Ines Meier

Rechtsanwältin, Untersuchungsleiterin in der Abteilung Strafrecht von Swissmedic.

Seite 1–12
Déterminisme et Responsabilité Pénale: Inconciliables?
Joanna Didisheim

Qu’adviendrait-il de notre système pénal si l’on devait réaliser que l’humain n’est pas libre dans ses choix, mais que ceux-ci sont le résultat de mécanismes cérébraux inconscients ? Une responsabilité pénale est-elle possible sans réel contrôle de l’auteur sur son acte criminel ? Cet article soutient que l’éventualité du déterminisme, ou absence de libre-arbitre, doit, au vu des récentes découvertes en neurosciences, être considérée. Envisager cette hypothèse n’est pas renoncer au système actuel de responsabilité pénale, qui peut s’en accommoder sans grand bouleversement. Il s’agit de reconsidérer la définition de la liberté au sens pénal et de souligner les nombreuses justifications d’une responsabilité individuelle, indépendamment de celles reposant sur l’idée de libre-arbitre.

Strafrecht, Artikel, 2017 DOI: 10.21257/sg.29
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Joanna Didisheim

MLaw, candidate LL.M. au King’s College London.

 

2016
Seite 96–104
Freier Zugang zur juristischen Fachliteratur im Spiegel der Open-Science-Bewegung
Hanjo Hamann

Die Wissenschaftskommunikation befindet sich weltweit im Umbruch: Einflussreiche Forschungsinstitutionen wollen bis 2020 die Resultate aller öffentlich finanzierten Forschung frei im Internet zugänglich machen. Die sogenannte Open-Access-Bewegung wird auch die Rechtswissenschaft in ihren Grundfesten erschüttern, wenn Juristen nicht frühzeitig vorbauen. Nur eine breite und ergebnisoffene Diskussion über die Ursachen, Potentiale und Gefahren von Open Access kann verhindern, dass die Besonderheiten der juristischen Fachkultur und die gewachsenen Strukturen ihrer Verlage in den entscheidenden Debatten übersehen oder übergangen werden. Diese Diskussion wurde nun durch eine Tagung an der Universität Bern eröffnet, die neue Impulse gesetzt hat und zu weitergehenden Reflexionen über den Mehrwert von Open Access, den bisherigen Widerstand vieler Rechtswissenschaftler und die künftige Rolle der juristischen Fachverlage anregt.

Grundlagen, Artikel, 2016 DOI: 10.21257/sg.28
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Hanjo Hamann

Dr. iur. Dr. rer. pol., wissenschaftlicher Mitarbeiter und Open Access Ambassador, Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern(Bonn), Fellow Freies Wissender Wikimedia-Stiftung, Managing Editor der Open-Access-Zeitschrift «Language & Law» (JLL).

Seite 89–95
Rechte an Daten
Daniel Hürlimann, Herbert Zech

Daten sind zu einem Rohstoff geworden, der neue Wertschöpfungsketten ermöglicht. Dessen ungeachtet ist die Frage, welche Rechte an Daten bestehen, bisher - zumindest in der Schweiz - nur wenig bearbeitet worden. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es, mit Blick auf die Rechtslage in der Schweiz eine erste Übersicht zu Rechten, die an Daten bestehen können, zu geben. Daran anschliessend wird auch die Frage aufgeworfen, ob an der heutigen Rechtslage etwas geändert werden soll.

Privatrecht, Artikel, 2016 DOI: 10.21257/sg.27
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Daniel Hürlimann

Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Professor für Rechtsinformatik und IT-Recht, Berner Fachhochschule.

Weitere Publikationen
Herbert Zech

Prof. Dr. iur. Dipl.-Biol., Professor für Life-Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht an der Universität Basel.

 

Seite 82–88
Risiko im Anflug? Die Regulierung ziviler Drohnen
Silvio Hänsenberger, Isabelle Wildhaber

Gesetzliche Bestimmungen beeinflussen die Entwicklung von neuen Technologien massgeblich. Im internationalen Wettbewerb ist bei der Regulierung von zivilen Drohnen zwischen wirtschaftlichen Interessen und Schutzbedürfnissen von Bevölkerung und Umwelt abzuwägen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2016 DOI: 10.21257/sg.26
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Silvio Hänsenberger

RA Dr. iur. Silvio Hänsenberger, Rechsanwalt und Notar beim Anwaltsbüro Stadelmann in St. Gallen.

Weitere Publikationen
Isabelle Wildhaber

Ordentliche Professorin für Privat-und Wirtschaftsrecht an der Universität St.Gallen.

Weitere Publikationen
Seite 73–81
Salvatorische Klauseln in AGB
Arnold F. Rusch

Das gesamte AGB-Korrektiv steht auf dem wichtigen Pfeiler des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion. Dieses Verbot lässt sich nicht dadurch umgehen, dass man in den AGB nichtige Klauseln mit Ersatzklauseln zu heilen versucht. Die salvatorische Klausel hat deshalb in AGB nichts verloren.

 

Le contrôle des conditions générales exige la nullité des clauses abusives sans adaptation du contenu: l'application du principe de la réduction du contenu pour permettre son maintien est exclue. L'utilisateur de conditions générales ne peut point contourner ce principe par la voie des clauses salvatrices.

Privatrecht, Artikel, 2016 DOI: 10.21257/sg.25
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Arnold F. Rusch

Rechtsanwalt, Prof. Dr., LL.M., Universität Fribourg.

Seite 55–72
If it ain’t broke, don‘t fix it – Kritische Gedanken zur «Lex Fifa»
Steven Winter

Korruptionsvorwürfe an die FIFA im Rahmen der Vergabe von Fussballweltmeisterschaften lösten eine Debatte über die Zweckmässigkeit des Korruptionsstrafrechts aus. Die bisherige Regelung schien für die Erfassung der Privatbestechung ungenügend zu sein. Mit der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts will man künftig die Bestechung im privaten Sektor, gerade im sportlichen Umfeld, besser erfassen können. Der Autor zeigt die Gründe für die Revision auf und analysiert kritisch, was sich unter neuem Recht ändern wird. Dabei verortet er Mängel in der Rechtsetzung und kommt zum Schluss, dass die Revision Probleme nur zum Schein löst, dafür aber neue schafft.

Strafrecht, Artikel, 2016 DOI: 10.21257/sg.24
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Steven Winter

Rechtsanwalt MLaw, Staatsanwalt in Schaffhausen.

Seite 8–54
Fracking – Technologie mit Gefährdungspotential
Jasmin Grossenbacher, Vanessa Rüegger, Christa Isabelle Stünzi

Fracking-Vorhaben zur Gasförderung in der Schweiz sind nicht nur in Gesellschaft und Wissenschaft umstritten. Sie werfen auch bedeutende Rechtsfragen über die Nutzung des Untergrunds und zum Schutz der Umwelt, insbesondere dem Gewässerschutz, auf. Der vorliegende Beitrag untersucht, welche rechtlichen Schutzpflichten dem Staat gegenüber möglichen Gefahren für das Trinkwasser durch Fracking-Vorhaben obliegen, ob und wie die Kantone und der Bund ihre Schutzpflichten gesetzlich konkretisiert haben und ob im Vergleich zu den grundrechtlichen Pflichten allenfalls Schutzdefizite bestehen. Die Untersuchung führt zur Schlussfolgerung, dass Fracking-Vorhaben zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit den grundrechtlichen Schutzanforderungen vereinbar sind. Abschliessend listet der Beitrag die wichtigsten, in einem allfälligen kantonalen Zulassungsverfahren einzuholenden, staatlichen Genehmigungen auf und geht kurz auf mögliche Rechtsmittel ein, mit welchen potentiell Betroffene die Einhaltung der grundrechtlichen Schutzvorgaben gerichtlich einfordern könnten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2016 DOI: 10.21257/sg.19
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Jasmin Grossenbacher

MLaw, wissenschaftliche Assistentin, Universität Bern.

Vanessa Rüegger

Dr. iur., Postdoc und Lehrbeauftragte an der Universität Basel.

Weitere Publikationen
Christa Isabelle Stünzi

MA HSG in Rechtswissenschaften, wissenschaftliche Assistentin, Universität Bern.

Seite 1–7
Die Durchsetzungsinitiative – ein Monstrum
Niccolò Raselli

Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli hat die Durchsetzungsinitiative analysiert und dabei die Unterschiede zur angenommenen Ausschaffungsinitiative herausgearbeitet. Unter dem Titel «Die Durchsetzungsinitiative - ein Monstrum» warnt er eindringlich vor einer Unterschätzung der Folgen einer Annahme.

Öffentliches Recht, Artikel, 2016 DOI: 10.21257/sg.18
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Niccolò Raselli

Ehemaliger Bundesrichter.

2015
Seite 135–150
Erste Barriere für selbstfahrende Fahrzeuge überwunden – Entwicklungen im Zulassungsrecht
Melinda Florina Lohmann

Selbstfahrende Fahrzeuge stehen bereits kurz vor der Marktreife. Selbst wenn sämtliche technischen Hürden beseitigt sind, verbleibt gegenwärtig eine weitere Barriere für den Einsatz selbstfahrender Fahrzeuge auf unseren Strassen: das internationale und nationale Zulassungsrecht. In diesem Beitrag werden die relevanten Rechtsquellen und die zulassungsrechtlichen Anforderungen an selbstfahrende Fahrzeuge dargestellt. Der Schwerpunkt liegt sodann auf der in diesem Herbst beschlossenen Revision des Wiener Übereinkommens über den Strassenverkehr, die für das automatisierte Fahren bahnbrechend sein dürfte: Die erste Barriere für die Zulassung selbstfahrender Fahrzeuge ist damit überwunden. Zu vertiefen ist die Bedeutung der Anpassung für die Vertragsstaaten, so auch für die Schweiz, wobei mögliche Revisionsansätze auf nationaler Ebene aufgezeigt werden. Nach Meinung der Autorin sind die mit der zunehmenden Fahrzeugautomatisierung verbundenen Rechtsfragen zeitnah aufzugreifen, um eine Einführung der sicherheitsfördernden Fahrzeugtechnik zu ermöglichen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2015 DOI: 10.21257/sg.17
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Melinda Florina Lohmann

Dr. iur., forscht am Institut für Technische Informatik und Mikroelektronik der Technischen Universität Berlin auf dem Gebiet des Roboterrechts, insbesondere zu rechtlichen Aspekten der Fahrzeugautomatisierung.

Seite 117–133
«Das hätte man wissen müssen!» – Der Rückschaufehler und sein Einfluss auf das Fahrlässigkeitsdelikt
Roman Elsener

Der Beitrag behandelt das in der Psychologie seit Langem diskutierte Phänomen, dass das Wissen um den Ausgang eines bestimmten Schadensereignisses die nachträgliche Beurteilung von dessen Voraussehbarkeit signifikant beeinflusst. Der Autor widmet sich der Frage, ob diese Erkenntnisse Einfluss auf unsere Dogmatik der strafrechtlichen Fahrlässigkeitsdelikte haben und falls ja, wie diese zu vermeiden wären. Er kommt zur Einsicht, dass die oft als debiasing-Methode diskutierte Zweiteilung des Prozesses weder über das Tatinterlokut noch über das Erfolgsinterlokut befriedigend gelöst werden kann. Sobald der Strafrichter mit einer Fahrlässigkeitstat befasst ist, weiss er, dass ein Erfolg eingetreten ist, da die folgenlose Fahrlässigkeit nicht strafbar ist. Der Autor schlägt deshalb eine andere Methode zur Vermeidung des Rückschaufehlers vor.

Strafrecht, Artikel, 2015 DOI: 10.21257/sg.16
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Roman Elsener

MLaw, Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Luzern.

Seite 90–116
Die Prüfung von Teilrevisionsinitiativen auf die Verfassungswürdigkeit ihres Inhalts
Felix H. Thomann

Abstimmungen über Initiativen auf Teilrevision der BV werden seit 45 Jahren immer häufiger, weil die nötige Unterschriftenzahl längst zu niedrig ist und das Parlament nur die Einhaltung von Art. 139 Abs. 3 BV prüft. Die Belastung von Bundesbehörden und Stimmberechtigten durch die Behandlung nicht verfassungswürdiger Volksbegehren, welche häufig in erster Linie der politischen Propaganda dienen, und die schleichende Verschiebung der verfassungsmässigen Kompetenzordnung durch Initiativen mit unterstufigem Inhalt werden zu einer Gefahr für das politische Leben der Schweiz. Abhilfe schaffen könnte die Erweiterung der Prüfung von Initiativen auf die Verfassungswürdigkeit ihres Inhalts; sie wäre nach Meinung des Verfassers gemäss Art. 139 BV zulässig und geboten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2015 DOI: 10.21257/sg.15
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Felix H. Thomann

Dr. iur., Rechtsanwalt, Basel.

Seite 77–89
Kündigungsfalle Social Media
Isabelle Wildhaber, Silvio Hänsenberger

Die verbreitete Nutzung von sozialen Netzwerken macht auch vor dem Arbeitsplatz nicht halt. Die Vermischung der privaten und der beruflichen Nutzung von Social Media bringt gewisse Risiken mit sich, welche zu einer Kündigung von Seiten des Arbeitgebers führen können. Dieser Beitrag widmet sich den arbeitsrechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Nutzung von Social Media durch den Arbeitnehmer und will aufzeigen, wie mit entsprechenden Fragestellungen umgegangen werden sollte, um alle Beteiligten zu sensibilisieren, aber auch bestehende Risiken zu minimieren.

Privatrecht, Artikel, 2015 DOI: 10.21257/sg.14
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Isabelle Wildhaber

Ordentliche Professorin für Privat-und Wirtschaftsrecht an der Universität St.Gallen.

Weitere Publikationen
Silvio Hänsenberger

RA Dr. iur. Silvio Hänsenberger, Rechsanwalt und Notar beim Anwaltsbüro Stadelmann in St. Gallen.

Weitere Publikationen
Seite 50–76
Der Informationsgehalt des Betreibungsregisters: Ein Reformvorschlag zu seiner Verbesserung
Urs Boller, Mark Schweizer

Ungerechtfertigte Betreibungen können für den Betroffenen nachteilige Folgen haben, weil sie auch dann im Betreibungsregisterauszug erscheinen, wenn sie vom Gläubiger nicht weiterverfolgt werden. Ein Gesetzesvorschlag zur Revision des SchKG will Abhilfe schaffen. Aufgrund schematischer Kriterien sollen bestimmte Betreibungen vom Einsichtsrecht ausgeschlossen werden. Die Autoren bezweifeln, dass dieser Vorschlag den Informationsgehalt des Betreibungsregisters verbessert. Sie schlagen stattdessen vor, den Anwendungsbereich der Klage nach Art. 85 SchKG so zu erweitern, dass ungerechtfertigte Betreibungen aufgehoben werden können, ohne dass der Betriebene ein hohes Kostenrisiko trägt.

Privatrecht, Artikel, 2015 DOI: 10.21257/sg.13
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Urs Boller

LL.M. (Queen Mary, London), MClArb, Rechtsanwalt in Zürich.

Mark Schweizer

PD Dr. iur., LL.M. (Ann Arbor), Präsident Bundespatentgericht, St. Gallen.

Weitere Publikationen
Seite 34–49
Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen
Moritz Oehen

Privatkläger sind zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert, sofern sie zivilrechtliche Forderungen geltend machen. Personen, die Forderungen gegen das Gemeinwesen geltend machen, sind hingegen nicht legitimiert. Das Bundesgericht hält an dieser Rechtsprechung aus verschiedenen Gründen im Grundsatz fest.

Strafrecht, Artikel, 2015 DOI: 10.21257/sg.12
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Moritz Oehen

Dr. iur. Moritz Oehen, Gerichtsschreiber am Kantonsgericht Luzern.

Weitere Publikationen
Seite 17–33
Google als kartellrechtliches Problem?
Andreas Heinemann

Google ist im Besitz beherrschender Stellungen auf mehrseitigen Märkten und darf die Position der Stärke nicht missbrauchen. Ausschliesslichkeitsbindungen sind problematisch. Hingegen sind auch Marktbeherrscher in der Ausgestaltung ihrer Produkte frei; ein allgemeines Gebot der Suchneutralität existiert nicht. Google muss aber Marktverschliessungen durch Zugangsgewährung auflösen und unterliegt bei den natürlichen Trefferlisten einem Willkürverbot und Verfahrensanforderungen. Die kartellrechtlichen Vorgaben sollten darauf abzielen, die Innovationstätigkeit aller Akteure zu fördern und die Märkte offen zu halten.

Öffentliches Recht, Artikel, 2015 DOI: 10.21257/sg.11
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Andreas Heinemann

Professor an der Universität Zürich, Vizepräsident der schweizerischen Wettbewerbskommission.

Seite 1–16
Das Ende der bilateralen Handelsabkommen?
Charlotte Sieber-Gasser

Zwei Jahrzehnte lang hat sich im internationalen Handelsrecht wenig bewegt. Durch die Paralyse der WTO genossen bilaterale Handelsabkommen viel Aufmerksamkeit und waren während 20 Jahren das primäre Instrument für die Weiterentwicklung und Vertiefung der Handelsbeziehungen. Vor gut einem Jahr hat sich die Dynamik geändert: Mit mehreren sogenannten Mega-Abkommen, plurilateralen Initiativen und dem ersten neuen Entscheid der WTO seit vielen Jahren, verlieren bilaterale Handelsabkommen an Attraktivität und Nutzen. Diese neue Dynamik bringt deutlich zum Vorschein, dass der handelspolitische Alleingang steigende Kosten mit sich bringt und die fortschreitende Globalisierung einen Imperativ zur Vernetzung und Kooperation schafft. Ob die Schweiz bereit ist, der neuen Herausforderung proaktiv zu begegnen, wird sich weisen.

Öffentliches Recht, Artikel, 2015 DOI: 10.21257/sg.10
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Charlotte Sieber-Gasser

Dr. iur., Wissenschaftliche Oberassistentin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Luzern.

Weitere Publikationen
2014
Seite 101–114
Vers un statut juridique du suisse-allemand ?
Bertil Cottier, Bastian Gossin

Dans le prolongement de la controverse qui oppose l’usage du suisse-allemand?au bon allemand dans des domaines aussi variés que l’éducation, l’immigration, la radiodiffusion, la défense nationale ou encore la procédure judiciaire, la présente contribution entend dresser l’état des lieux des dispositions juridiques, fédérales ou cantonales, qui régissent aujourd’hui le recours au dialecte. Au final, on en viendra à constater que le suisse-allemand est encore loin d’avoir acquis un réel statut juridique, sa forte présence à l’oral relève beaucoup plus de la tolérance que du droit. Que ce soit au niveau fédéral ou même au niveau cantonal, les textes légaux ne lui en effet accordent qu’une place marginale, sans proportion avec sa stature sociale.

Öffentliches Recht, Artikel, 2014 DOI: 10.21257/sg.9
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Artikelsammlung 2020–Q3, Gebunden, SFR. 150.00, Euro 130.00
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Bertil Cottier

Professeur de droit de la communication (Université de la Suisse italienne et Université de Lausanne).

Weitere Publikationen
Bastian Gossin

master en Public Management and Policy (Université de Berne).

Seite 82–100
Publikation von Urteilen durch Gerichte
Daniel Hürlimann

«Ein Urteil, dessen Begründung die gebotene Überzeugungskraft hat, gewinnt weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung, so dass es nicht nur die Parteien, sondern die Öffentlichkeit angeht.»

Oskar Bosshardt, alt Präsident des Zürcher Verwaltungsgerichts

Grundlagen, Artikel, 2014 DOI: 10.21257/sg.8
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Daniel Hürlimann

Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Professor für Rechtsinformatik und IT-Recht, Berner Fachhochschule.

Weitere Publikationen
Seite 70–81
Menschenrechtsfilm oder Kriegsporno: Was legitimiert Gewaltdarstellungen?
Vanessa Rüegger

Ist es legitim, in einem Spielfilm die Vergewaltigung einer Frau darzustellen, um das Publikum über Menschenrechtsverletzungen aufzuklären? Und fällt die Antwort auf die Frage anders aus, wenn dieselbe Vergewaltigungsszene zu einem späteren Zeitpunkt auf einer Pornoseite im Internet auftaucht? Die Frage nach der Rechtfertigung von Kriegs- und Gewaltdarstellungen ist mindestens so alt wie die frühen Kinofilme über den Ersten Weltkrieg und drängt sich auch anlässlich der jüngst veröffentlichten Bildern aus der Ukraine oder aus Syrien erneut auf. Die Suche nach einer Antwort führt jedoch zu einem Legitimationsparadox: Plausible Gründe für und gegen die Darstellung von Gewalt stehen einander gegenüber. Wie aber reagiert das Recht? Das Recht setzt sich mit einem repressiven Grundsatzentscheid über das Legitimationsparadox hinweg, um sich unter Anwendung einer Ausnahmeklausel dennoch in jedem Einzelfall die Möglichkeit offen zu halten, auch anders zu entscheiden. Dadurch behauptet das Recht seine Souveränität über die Kunst und bewahrt die Illusion seiner Einheit gegenüber der unkontrollierbaren Vielfalt des Lebens.

Strafrecht, Artikel, 2014 DOI: 10.21257/sg.6
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Vanessa Rüegger

Dr. iur., Postdoc und Lehrbeauftragte an der Universität Basel.

Weitere Publikationen
Seite 55–69
Wasch' mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!
Ludwig A. Minelli

In der «Neuen Zürcher Zeitung» vom 26. Juni 2014 hat sich der ehemalige Botschafter der Schweiz beim Europarat in Strassburg (2007-2011), Paul Widmer, in der Debatte über die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Schweizer Fällen zu Wort gemeldet und in das bereits bekannte Horn «Mehr richterliche Zurückhaltung in Strassburg» gestossen. Er hat sich damit in die Reihe jener gestellt, die seit längerem den Versuch unternehmen, den EGMR gegenüber der Bevölkerung mit ähnlichen oder gleichlautenden und meist populistischen Argumenten zu diskreditieren.

Öffentliches Recht, Artikel, 2014 DOI: 10.21257/sg.5
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Ludwig A. Minelli

Jurist, Gründer und Generalsekretär der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention (SGEMKO) (1978), Gründer und Generalsekretär des Vereins Dignitas – Menschenwürdig leben –Menschenwürdig sterben (1998). Er hat gemeinsam mit dem 2003 verstorbenen Zürcher Anwalt Manfred Kuhn seinerzeit Herbert Eggs und später Peter Herzig (im Verfahren Santschi und andere gegen die Schweiz) vor der Kommission vertreten.

Seite 46–54
Une collection d'œuvres d'art qui soulève de nombreuses questions
Antoinette Maget Dominicé

La découverte de la collection Gurlitt, collection d’œuvres d’art dont l’existence a été portée à la connaissance du grand public en novembre 2013 et dont la constitution doit beaucoup à des activités commerciales développées durant la période du national-socialisme, a suscité de nombreuses interrogations. Son futur, conditionné par la libéralité à laquelle est confronté le Musée des Beaux-Arts de Berne, est grevé de tout autant de questions, tant juridiques qu’éthiques. Le débat sur les recherches en matière de provenance des œuvres et objets d’art est rouvert.

Öffentliches Recht, Artikel, 2014 DOI: 10.21257/sg.4
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Antoinette Maget Dominicé

Professorin an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Seite 33–45
Vaterschaftsurlaub, what else?
Irene Grohsmann

Sowohl gemäss der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als auch gestützt auf die Schweizerische Bundesverfassung dürfen Frau und Mann nicht aufgrund traditioneller Rollenverteilungen und Geschlechterstereotypen unterschiedlich behandelt werden. Seit den 1990er Jahren hat ein gesellschaftlicher Wandel stattgefunden, welcher die Rolle des Vaters stärkt. Dies hat auch in den Rechtsordnungen der Mehrzahl der europäischen Staaten und der Rechtsprechung des EGMR Niederschlag gefunden. Die aktuelle Regelung in der Schweiz, wonach nur Mütter einen bezahlten Urlaub nach der Geburt eines Kindes erhalten können, beruht auf traditionellen Vorstellungen über die Rolle von Frauen als Betreuerinnen der Kinder und Männer als Ernährer. Diese sind vor dem Hintergrund des gesellschaftlichen Wandels in Europa und der Schweiz nicht mehr tragbar.

Öffentliches Recht, Artikel, 2014 DOI: 10.21257/sg.3
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Irene Grohsmann

MLaw, Vorstandsmitglied des Vereins gleichbeRICHTIG, Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Themenbereich Geschlechterpolitik am Schweizerischen Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR.

Seite 22–31
Asylrechtliche Überlegungen zur Schutzbedürftigkeit Edward Snowdens
Sarah Progin-Theuerkauf

Es gib Anhaltspunkte dafür, dass Edward Snowden die Kriterien der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllt und er daher Asyl erhalten sollte. In jedem Fall aber müsste ihm – sofern die Gefahr besteht, dass er unter ähnlichen Bedingungen wie Chelsea Manning inhaftiert würde – aus menschenrechtlichen Aspekten (Grundsatz des Non-Refoulement) Schutz gewährt werden. In der EU steht hierfür das Instrument des subsidiären Schutzes nach der Qualifikationsrichtlinie zur Verfügung. In der Schweiz müsste Snowden, sofern er kein Asyl erhält, jedenfalls vorläufig aufgenommen werden.

Öffentliches Recht, Artikel, 2014 DOI: 10.21257/sg.2
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Sarah Progin-Theuerkauf

Prof. Dr. iur., Professorin für Europarecht und Migrationsrecht an der Universität Fribourg.

Weitere Publikationen
Seite 1–21
Das Google-Urteil des EuGH und die Entfernungspflicht von Suchmaschinen nach schweizerischem Recht
Daniel Hürlimann

Das Google-Urteil des EuGH verstösst gegen die Informationsfreiheit, die sowohl von der EU-Grundrechtecharta als auch in der EMRK und BV garantiert wird. Mit dem Urteil wird Suchmaschinenbetreibern eine Richterfunktion zugewiesen, die in einem Rechtsstaat nicht an Private delegiert werden darf.

Öffentliches Recht, Artikel, 2014 DOI: 10.21257/sg.1
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Daniel Hürlimann

Prof. Dr. iur. Daniel Hürlimann, Professor für Rechtsinformatik und IT-Recht, Berner Fachhochschule.

Weitere Publikationen